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Aufenthalt bekommen und mit duldung heiraten (Gelesen: 15.822 mal)
akc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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08.02.2006 um 18:36:42
 
hallo, ich bin seit 1991 hier in Deutschland, komm aus Kosovo und bin ein roma,  habe meine Schule hier fertig gemacht und habe jetzt eine Ausbildung angefangen.
Ich bin seit 1991 hier in Deutschland, als Asyl gekommen und mein Asyl wurde 1996 beendet,  nun seit 1996 bin ich hier in Deutschland geduldet.

Ich habe mich Verliebt und meine große liebe ist sogar eine Deutsche.
Sie ist 17Jahre alt, und wir beide sind bereit zu heiraten.
Nun möchte ich wissen ob ich sie Heiraten darf, weil sie nicht Volljährig ist?

Ich möchte mein leben hier in Deutschland aufbauen, aber leider weiss ich das nicht, ob ich mit den Duldung machen darf???  :'(

Habe immer noch angst bevor ich nicht heute auf morgen abgeschoben werde.
Was kann ich machen damit ich ein Aufenthalt bekommen und noch meine Freundin heiraten kann?

BITTE HILFT MIR??????
:'( :'(

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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 08.02.2006 um 23:59:55
 
Durch wiederholen deines postings wird das auch nicht anders.
Du wirst schon gelesen keine Sorge. Hab daher das Doppelpost
mal gelöscht

Nur mal kurz: ohne Zustimmung der Eltern kannst du deine min-
derjährige Freundin nicht heiraten.

Ansonsten halte ich mich da mal zurück. Klingt etwas nach Last-
Minute-Panik. Sry
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syria
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 11.03.2006 um 21:58:53
 
Hast du kein Pass? Um zu Heiraten musst du deine indentität nachweisen!
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akc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 11.03.2006 um 19:32:47
 
Hallo, kann mir hier jemand helfen?

Also was ich wissen will, wie kann ich eine Aufenthaltserlaubnis bekommen oder ähnliches.
Ich lebe hier in Deutschland seit ca. 15 jahren.
Seit September habe ich mit einer Ausbildung angefangen.

Ich habe die Duldung und muss alle 3Monate zum Ausländeramt um es zu Verlängern, aber meine Angst ist das ich abgeschoben werde.

Bitte um info's

Änderung:
Hinweis: Ab hier wurden Posts aus einem anderen Thread angefügt

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« Zuletzt geändert: 16.03.2006 um 12:12:55 von Mick »  
 
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syria
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 11.03.2006 um 21:11:46
 
Warum bist du denn geduldet? Hast du etwa kein Pass? Du musst doch deine Indentität nachweisen? Hast du denn schon mal ein Antrag auf AE gestellt?

Lies die Gesetze und finde heraus ob es ein Grund gibt dir eine AE zu erteilen?

Du musst deine Situation schon genauer erklären damit man dir wirklich helfen kann! Wichtig ist nähmlich : Steht dir denn rechtlich überhaupt eine zu?

wenn nicht kann man ja auch nicht viel machen! Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 14.03.2006 um 10:21:06
 
Da muss ich mich der Meinung von Syria anschliessen  Schockiert/Erstaunt

Du lebst seit 15 Jahren in Deutschland mit Duldung? Aus welchem Land kommst Du?

Dir ist aber bewusst, dass Du grds. ausreisepflichtig bist ( schaue mal was auf der Duldung steht: Der Inhaber ist ausreisepflichtig)?   unentschlossen
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 14.03.2006 um 10:27:53
 
Wirklich sehr hilfreich........................ hä?
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syria
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 14.03.2006 um 15:58:14
 
Also lieber akc und tuyet...das war nicht böse gemeint es ist nur die Wahrheit Leute...welche Infos soll man denn geben? Den Aufenthalt kann man nicht kaufen...Ich finde lies die Gesetzte ist ne gute Idee...man kann ja auch nicht mehr machen als das was die Gesetzte sagen oder???????

Und die "Warum bist du hier?" -Frage ist ebenfalls berechtigt. Wie soll man dir helfen mit so wenig Informationen? Da komm nur Spekulation auf!
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Antwort #8 - 15.03.2006 um 13:58:48
 
Hi akc,

ich nehm nochaml einen neuen Anlauf...
In einem anderen Post hast du geschrieben, dass Du Roma bist, aus dem Kosovo stammst und Dein Asylantrag schon seit Jahren "durch" ist.
Wie begründet die Ausländerbehörde Deine Duldung? Gibt es noch mehr Familienmitglieder, die in einer ähnlichen Lage sind? Bzw.: Ist es realistisch, dass Du abgeschoben wirst?

Wo machst du die Ausbildung? In einem "normalen Betrieb" oder mit Unterstützung des Arbeitsamtes? - Das ist wichtig, denn ein erster Schritt zur Verbesserung Deiner Lage ist, dass Du unabhängig von staatlicher Unterstützung lebst.

Meld Dich doch nochmal,
line

@syria: man kann auch mit Pass eine Duldung haben...Dies nur am Rande.
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 15.03.2006 um 14:30:29
 
line schrieb am 15.03.2006 um 13:58:48:
@syria: man kann auch mit Pass eine Duldung haben...Dies nur am Rande.



aber sicher nicht 15 Jahre lang
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 15.03.2006 um 15:01:50
 
ja ok lieber line man kann mit pass eine Duldung haben , aber ohne pass selten eine AE!  Zwinkernd

ausserdem sagt deine Antwort nicht mehr aus als meine!

ich warte schon auf deine tipps wie er die AE bekommt!
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Antwort #11 - 15.03.2006 um 15:06:31
 
Bei der Bevölkerungsgruppe, dem Herkunftsland und dem (vermutlich jugendlichen) Alter sind solche Fälle durchaus schon vorgekommen.

Aber eigentlich wollte ich (wenn schon) nicht darüber debattieren.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 15.03.2006 um 15:16:26
 
Nachtrag (weil syrias Beitrag noch dazwischen kam):
Zitat:
ich warte schon auf deine tipps wie er die AE bekommt!

Wir befinden uns hier hoffentlich nicht in einem Wettbewerb nach dem Motto "wer kann's am Besten"...  unentschlossen
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syria
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 15.03.2006 um 15:32:32
 
DOCH Durchgedreht

nein spass Cool nur so war das nicht gemeint, ich meine was kann man im ersten moment mehr sagen, als "definiere deine situation genauer" und "hast du rechtens ein Anspruch?"

ich glaube nach 15 Jahren.....? oder?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 16.03.2006 um 10:15:52
 
Die Meinung habe ich auch!

Erzähle erstmal genauer:

- warum hast du eine Duldung?
- wie lange hast du eine Duldung?
- Zu welcher Volksgruppe gehörst Du?
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Antwort #15 - 19.03.2006 um 12:35:30
 
line schrieb am 15.03.2006 um 13:58:48:
Hi akc,

ich nehm nochaml einen neuen Anlauf...
In einem anderen Post hast du geschrieben, dass Du Roma bist, aus dem Kosovo stammst und Dein Asylantrag schon seit Jahren "durch" ist.
Wie begründet die Ausländerbehörde Deine Duldung? Gibt es noch mehr Familienmitglieder, die in einer ähnlichen Lage sind? Bzw.: Ist es realistisch, dass Du abgeschoben wirst?

Wo machst du die Ausbildung? In einem "normalen Betrieb" oder mit Unterstützung des Arbeitsamtes? - Das ist wichtig, denn ein erster Schritt zur Verbesserung Deiner Lage ist, dass Du unabhängig von staatlicher Unterstützung lebst.

Meld Dich doch nochmal,
line

@syria: man kann auch mit Pass eine Duldung haben...Dies nur am Rande.


Hallo Line,
also ich habe eine begründung bekommen von Ausländerambehörde.
Mein antrag auf einen Aufenthaltsbefugnis vom 16.8.2001 wurde abgelehnt.
Den antrag habe ich 3 mal gestellt und erst im Jahr 2005 habe ich alle 3 anträge abgelehnt zurück bekommen, in ein Schreiben (brief).

Als begründun steht " Sie fallen nicht unter die für ausreisepflichtige Kosovaren  erlassenen Bleiberegelungen des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren vom 13.06.2001. Die Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis nach §25Abs.5AufenthG ist nicht möglich, da eine Abschiebung in absehbarer Zeit möglich sein wird.

Ja, es gibt noch andere Familienmitglieder die in der selbe lage sind, Mein Vater, Mutter und meine Geschwister.

Ich mache eine Ausbildung in einem "normalen Betrieb"Ohne unterstützung vom Staat oder arbeitsamt.  
Leider bin ich nur der Einzige arbeitende in der Familie, mein Vater wurde vom Arbeitsmarkt geschlossen, er hat davor gearbeitet von 1993 bis 19997 dann dann wurde im die arbeitserlaubnis nicht weiter Verlängert, dann kam im Jahre 2001 eine Alphareglung.
Mein Vater suchte Arbeit und hat öfters die Arbeitserlaubnis beantragt und Arbeitsamt hat es immer  abgelehnt.
Leider hat mein Vater erst im Jahre 2002 eine Arbeitserlaubnis bekommen und wir waren dann nicht mehr in der Alphareglung beteiligt, gesagt wurde es immer er hat nicht länger als 2Jahre gearbeitet.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #16 - 19.03.2006 um 12:39:08
 
Zitat:
aber sicher nicht 15 Jahre lang



davor hatten wir ein Asylantrag, Geduldet bin ich seit 1996 mit der Komplette Familie
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Antwort #17 - 19.03.2006 um 12:43:06
 
syria01 schrieb am 16.03.2006 um 10:15:52:
Die Meinung habe ich auch!

Erzähle erstmal genauer:

- warum hast du eine Duldung?
- wie lange hast du eine Duldung?
- Zu welcher Volksgruppe gehörst Du?



1. Warum eine Duldung keine ahnung, wir hatten erst mal von 1991 eine Duldung, dann 1992 Asyl bis 1996 dann wieder eine Duldung bis heute noch.

2. gehöre zu den roma Volksgruppe aus kosovo
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Antwort #18 - 19.03.2006 um 12:52:29
 
akc schrieb am 19.03.2006 um 12:43:06:
1. Warum eine Duldung keine ahnung, wir hatten erst mal von 1991 eine Duldung, dann 1992 Asyl bis 1996 dann wieder eine Duldung bis heute noch.

2. gehöre zu den roma Volksgruppe aus kosovo


Gibt es etwas das ich was bekomme kann, ohne das ich abgeschoben werde mit meiner Familie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 19.03.2006 um 18:50:18
 
Hi,

in Nds. wir derzeit propagiert , dass es keine Bleiberechtsregelung
für langfristig geduldete geben wird. In anderen Bundesländern sieht
es ähnlich aus. Sollte es also zur Möglichkeit der Abschiebung kommen,
dann wird euer Aufenthalt hier beendet werden. Bis dahin gelten
für euch die gesetzlichen Regelungen von geduldeten Ausländern.
Eine ausbildung könnte allerdings in Absprache mit der ABH und
i.V. mit der Agentur für Arbeit möglich sein. Sollte es allerdings
bevorrechtigte AN geben, sieht es wieder schlecht aus. Einen Anspruch
kann man nicht geltend machen.


DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #20 - 19.03.2006 um 20:11:56
 
Zitat:
Hi,

in Nds. wir derzeit propagiert , dass es keine Bleiberechtsregelung
für langfristig geduldete geben wird. In anderen Bundesländern sieht
es ähnlich aus. Sollte es also zur Möglichkeit der Abschiebung kommen,
dann wird euer Aufenthalt hier beendet werden. Bis dahin gelten
für euch die gesetzlichen Regelungen von geduldeten Ausländern.
Eine ausbildung könnte allerdings in Absprache mit der ABH und
i.V. mit der Agentur für Arbeit möglich sein. Sollte es allerdings
bevorrechtigte AN geben, sieht es wieder schlecht aus. Einen Anspruch
kann man nicht geltend machen.


DonCamillo


Was heist das genau?
Also mit eine Ausbildung könnte ich eine Auftenhaltserlaubnis bekommen, wenn man mit der ABH oder mit der Agentur für Arbeit abspreche.

Was können wir dagegen machen ?
Eine Chance haben wir oder ?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 20.03.2006 um 08:11:00
 
Hi akc,

nein, eine Ausbildung führt nicht zur AE.
Es könnte allerdings hilfreich für dich sein im Heimatland schnellstmöglich
Fuß zu fassen.
Es ist ein großer Irrglaube, wenn man denkt, dass die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zu einer AE führt. Andererseits wird es hilfreich sein, im Falle
einer Bleiberechtsregelung seinen LU selbst sicherstellen zu können.
Wenn also die Abschiebung noch in weiterer Ferne liegt, so macht es Sinn mit
der ABH über die Möglichkeit einer Ausbildung zu sprechen. Diese könnte auch
bei Abschiebung der Familie beendet werden und danach eine freiwillige Ausreise
vereinbart werden.

DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #22 - 20.03.2006 um 11:25:41
 
Zitat:
Hi akc,

nein, eine Ausbildung führt nicht zur AE.
Es könnte allerdings hilfreich für dich sein im Heimatland schnellstmöglich
Fuß zu fassen.
Es ist ein großer Irrglaube, wenn man denkt, dass die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zu einer AE führt. Andererseits wird es hilfreich sein, im Falle
einer Bleiberechtsregelung seinen LU selbst sicherstellen zu können.
Wenn also die Abschiebung noch in weiterer Ferne liegt, so macht es Sinn mit
der ABH über die Möglichkeit einer Ausbildung zu sprechen. Diese könnte auch
bei Abschiebung der Familie beendet werden und danach eine freiwillige Ausreise
vereinbart werden.

DonCamillo


Das heist ich habe überhaupt keine chance oder ?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 20.03.2006 um 13:00:37
 
Hi,

das kann man derzeit so sagen, allerdings sind bereits Forderungen
an die Politik gestellt worden, den langjährig Geduldeten ein Bleiberecht
einzuräumen. Sollte es dazu kommen ist in jedem Falle die Sicherstellung
des Lebensunterhaltes wichtig wie nie zuvor.

Dein Vater sollte weiter versuchen eine Beschäftigung zu bekommen.

DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #24 - 20.03.2006 um 13:17:26
 
Hi akc,

ich glaube auch, dass Du momentan das "Maximum" erreicht hast: Eure Duldung besteht schon seit längerem; und auch wenn eine Abschiebung theoretisch möglich sein soll, bist Du (und die Familie) ja noch hier.
Je besser Du Deine Situation im Griff hast (sprich: Ausbildung durchziehen, Arbeiten gehen etc.), desto bessere Karten hast Du dann auch wenn es vielleicht mal um eine dauerhafte Bleibe-Lösung geht. Ob sich da politisch derzeit was tut - ich glaub's fast nicht.  unentschlossen

Mehr kannst Du zur Zeit wohl gar nicht machen...mal abgesehen vom Thema Heirat (hierzu findest Du sicherlich Informationen im entsprechenden Forum, muss man deshalb hier wohl nicht beginnen...).

Gruß,
line

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #25 - 20.03.2006 um 15:43:23
 
Wegen der Heirat:
1. Heiratest Du eine Deutsche kriegst Du ne AE. Wenn Arbeit und keine Strafteten kannst Du auch gleich eingebürgert werden, wenn Du willst.
2. Ob und wie Heirat möglich ist: Frag beim örtlichen Standesamt nach.

Wegen der AE: Da gibt's wohl anscheinend wirklich sonst kei´ne Möglichkeit...
Lies einfach selbst mal im AufenthG nach!
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #26 - 20.03.2006 um 15:46:55
 
Zitat:
Wenn Arbeit und keine Strafteten kannst Du auch gleich eingebürgert werden, wenn Du willst.


Interessant Zwinkernd

Wo hast Du das her ?

Richtig ist:

Zitat:
Wenn die in § 9 StAG (Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger) genannten Voraussetzungen erfüllt werden, wird die Einbürgerung in der Regel vorgenommen. Nur in atypischen Einzelfällen, kann von der Einbürgerung abgesehen werden. Siehe hierzu auch Nr. 9.0 der StAR-VwV. § 9 ist auch in Fällen eingetragener Lebenspartnerschaften nach dem LPartG anwendbar.

Wesentliche Voraussetzungen:

3 Jahre Inlandsaufenthalt

seit mind. zwei Jahren eheliche Lebensgemeinschaft mit einem/einer Deutschen
ehel. Lebensgemeinschaft muss noch bestehen (Ausnahme siehe § 9 Abs. 2 StAG)

ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

Besitz einer Aufenthalterlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung (bzw. jetzt Niederlassungserlaubnis)

Keine Ausweisungsgründe (ohne Ausnahme, also keine Straftaten, keine Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II

Verlust, Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit (Ausnahmen s. § 12 StAG)


OK ?

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #27 - 21.03.2006 um 01:20:48
 
tommym2 schrieb am 20.03.2006 um 15:43:23:
Wegen der Heirat:
1. Heiratest Du eine Deutsche kriegst Du ne AE. Wenn Arbeit und keine Strafteten kannst Du auch gleich eingebürgert werden, wenn Du willst.
2. Ob und wie Heirat möglich ist: Frag beim örtlichen Standesamt nach.

Wegen der AE: Da gibt's wohl anscheinend wirklich sonst kei´ne Möglichkeit...
Lies einfach selbst mal im AufenthG nach!



hallo, danke für die Informationen,
ich habe mich beim Standesamt erkundigt,
die Sagen mir ich muss ein Güldigen Pass haben und es dann beim ABH abgeben. Und ich muss dann noch viele dokumente vom UMNIK auffordern. Welche genau wird mir am Oktober gesagt, wenn meine Freundin und ich hingehen.

Meine Freundin ist erst 17Jahre alt, leider kann sie noch nicht Heiraten weil sie noch nicht Volljährig ist, ich weis das sie die zustimmung von den Eltern braucht und die Unterschrift.
Sie hat sich auch beim Jugendamt informiert und die sagen es würde schlecht sein, weil sie erst 17Jahre alt ist und es beim Familiengericht nicht durchsetzbar wäre.  Leider habe ich davon keine ahnung!
daher warte ich noch bis sie 18 Jahre wird.

Wenn ich Heirate,  kann aber meine Familie nicht hier bleiben auser nur ich.

Gibt es keine möglichkeit wie wir alle hier bleiben können.
Straftaten haben wir nicht.
Leider bekommt meine Familie Sozialhilfe, auser Ich.

Mein Vater möchte keine Sozialhilfe, er will arbeiten, aber leider gibt arbeitsamt in keine arbeitserlaubnis.  Und daher gibt ihn der Staat die Hilfe, auch wenn er es  nicht will. Nur die andere frage wäre wie wollen wir dann Leben ohne Geld usw. 



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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #28 - 21.03.2006 um 07:51:59
 
Hi akc,

was Dich selbst betrifft, bist Du jetzt ja schon ein gutes Stück weiter.

Zitat:
Wenn ich Heirate, kann aber meine Familie nicht hier bleiben auser nur ich.

Leider denke ich (so hart das ist), dass Jeder aus Eurer Familie eine eigene Lösung für sich finden muss. Deine Geschwister sollten sich unbedingt auch auf Schule, Ausbildung, Arbeitssuche etc. konzentrieren. Am Schwersten haben es sicherlich Deine Eltern. Die Frage wäre, für welche Tätigkeiten Dein Vater eine Arbeitserlaubnis bekommen könnte (generell nicht, oder gibt es immer vorrangige Bewerber)? Da müsste man nochmal genauer nachhaken...

Gruß,
line

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #29 - 21.03.2006 um 10:51:09
 
line schrieb am 21.03.2006 um 07:51:59:
Hi akc,

was Dich selbst betrifft, bist Du jetzt ja schon ein gutes Stück weiter.

Leider denke ich (so hart das ist), dass Jeder aus Eurer Familie eine eigene Lösung für sich finden muss. Deine Geschwister sollten sich unbedingt auch auf Schule, Ausbildung, Arbeitssuche etc. konzentrieren. Am Schwersten haben es sicherlich Deine Eltern. Die Frage wäre, für welche Tätigkeiten Dein Vater eine Arbeitserlaubnis bekommen könnte (generell nicht, oder gibt es immer vorrangige Bewerber)? Da müsste man nochmal genauer nachhaken...

Gruß,
line



Mein Vater muss erst eine Arbeitserlaubnis beantragen und dann muss es ca. 4-6Wochen getestet ob Deutsche oder EU-Staatsbürger hingehen, wenn keiner sich für die Arbeit interessiert oder meldet dann bekommt es mein Vater ansonsten nicht. Das ist heut zu Tage sehr schwer!!

Mein Vater weist keine andere möglichkeit was er machen kann, was  gibt es für möglichkeiten was er machen kann, wo oder was kann er machen ?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #30 - 21.03.2006 um 11:29:28
 
ronny schrieb am 20.03.2006 um 15:46:55:
Interessant Zwinkernd

Wo hast Du das her ?

Richtig ist:


OK ?

Grüße
Ronny Zwinkernd




Hallo Ronny,
geht das auch mit einer Duldung  oder ?
Was meinen sie damit : Keine Ausweisungsgründe (ohne Ausnahme, also keine Straftaten, keine Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II)
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Antwort #31 - 21.03.2006 um 11:37:55
 
Zitat:
geht das auch mit einer Duldung  oder


Hallo akc,

nein das geht nicht, sorry Zwinkernd

Zitat:
Wenn die in § 9 StAG (Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger) genannten Voraussetzungen erfüllt werden, wird die Einbürgerung in der Regel vorgenommen. Nur in atypischen Einzelfällen, kann von der Einbürgerung abgesehen werden. Siehe hierzu auch Nr. 9.0 der StAR-VwV. § 9 ist auch in Fällen eingetragener Lebenspartnerschaften nach dem LPartG anwendbar.

Wesentliche Voraussetzungen:

3 Jahre rechtmäßiger Inlandsaufenthalt

seit mind. zwei Jahren eheliche Lebensgemeinschaft mit einem/einer Deutschen
ehel. Lebensgemeinschaft muss noch bestehen (Ausnahme siehe § 9 Abs. 2 StAG)

ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

Besitz einer Aufenthalterlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung (bzw. jetzt Niederlassungserlaubnis)

Keine Ausweisungsgründe (ohne Ausnahme, also keine Straftaten, keine Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II

Verlust, Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit (Ausnahmen s. § 12 StAG)


Die Zeiten einer Duldung zählen nicht als rechtmäßiger Inlandsaufenthalt  Zwinkernd

Die Ausweisungsgründe findest Du in § 53 ff AufenthG Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt bekommen und mit duldung heiraten
Antwort #32 - 29.03.2006 um 22:31:36
 
hallo, habe wiedermal eine frage, wie sieht das aus wenn ich verlobt bin, kann ich noch eine Abschiebung bekommen oder ?



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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #33 - 29.03.2006 um 23:02:03
 
Verlobung ändert da nichts an der Lage.

Eine Verlobung steht nicht unter dem Schutz von Art. 6 GG.
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #34 - 04.04.2006 um 07:34:30
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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