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Aufenthalt bekommen und mit duldung heiraten (Gelesen: 15.823 mal)
akc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalt bekommen und mit duldung heiraten
08.02.2006 um 18:36:42
 
hallo, ich bin seit 1991 hier in Deutschland, komm aus Kosovo und bin ein roma,  habe meine Schule hier fertig gemacht und habe jetzt eine Ausbildung angefangen.
Ich bin seit 1991 hier in Deutschland, als Asyl gekommen und mein Asyl wurde 1996 beendet,  nun seit 1996 bin ich hier in Deutschland geduldet.

Ich habe mich Verliebt und meine große liebe ist sogar eine Deutsche.
Sie ist 17Jahre alt, und wir beide sind bereit zu heiraten.
Nun möchte ich wissen ob ich sie Heiraten darf, weil sie nicht Volljährig ist?

Ich möchte mein leben hier in Deutschland aufbauen, aber leider weiss ich das nicht, ob ich mit den Duldung machen darf???  :'(

Habe immer noch angst bevor ich nicht heute auf morgen abgeschoben werde.
Was kann ich machen damit ich ein Aufenthalt bekommen und noch meine Freundin heiraten kann?

BITTE HILFT MIR??????
:'( :'(

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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt bekommen und mit duldung heiraten
Antwort #1 - 08.02.2006 um 23:59:55
 
Durch wiederholen deines postings wird das auch nicht anders.
Du wirst schon gelesen keine Sorge. Hab daher das Doppelpost
mal gelöscht

Nur mal kurz: ohne Zustimmung der Eltern kannst du deine min-
derjährige Freundin nicht heiraten.

Ansonsten halte ich mich da mal zurück. Klingt etwas nach Last-
Minute-Panik. Sry
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syria
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt bekommen und mit duldung heiraten
Antwort #2 - 11.03.2006 um 21:58:53
 
Hast du kein Pass? Um zu Heiraten musst du deine indentität nachweisen!
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akc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag bitte um info zur Aufenthaltserlaubnis
Antwort #3 - 11.03.2006 um 19:32:47
 
Hallo, kann mir hier jemand helfen?

Also was ich wissen will, wie kann ich eine Aufenthaltserlaubnis bekommen oder ähnliches.
Ich lebe hier in Deutschland seit ca. 15 jahren.
Seit September habe ich mit einer Ausbildung angefangen.

Ich habe die Duldung und muss alle 3Monate zum Ausländeramt um es zu Verlängern, aber meine Angst ist das ich abgeschoben werde.

Bitte um info's

Änderung:
Hinweis: Ab hier wurden Posts aus einem anderen Thread angefügt

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« Zuletzt geändert: 16.03.2006 um 12:12:55 von Mick »  
 
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syria
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: bitte um info zur Aufenthaltserlaubnis
Antwort #4 - 11.03.2006 um 21:11:46
 
Warum bist du denn geduldet? Hast du etwa kein Pass? Du musst doch deine Indentität nachweisen? Hast du denn schon mal ein Antrag auf AE gestellt?

Lies die Gesetze und finde heraus ob es ein Grund gibt dir eine AE zu erteilen?

Du musst deine Situation schon genauer erklären damit man dir wirklich helfen kann! Wichtig ist nähmlich : Steht dir denn rechtlich überhaupt eine zu?

wenn nicht kann man ja auch nicht viel machen! Zwinkernd
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syria01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: bitte um info zur Aufenthaltserlaubnis
Antwort #5 - 14.03.2006 um 10:21:06
 
Da muss ich mich der Meinung von Syria anschliessen  Schockiert/Erstaunt

Du lebst seit 15 Jahren in Deutschland mit Duldung? Aus welchem Land kommst Du?

Dir ist aber bewusst, dass Du grds. ausreisepflichtig bist ( schaue mal was auf der Duldung steht: Der Inhaber ist ausreisepflichtig)?   unentschlossen
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 14.03.2006 um 10:27:53
 
Wirklich sehr hilfreich........................ hä?
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syria
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 14.03.2006 um 15:58:14
 
Also lieber akc und tuyet...das war nicht böse gemeint es ist nur die Wahrheit Leute...welche Infos soll man denn geben? Den Aufenthalt kann man nicht kaufen...Ich finde lies die Gesetzte ist ne gute Idee...man kann ja auch nicht mehr machen als das was die Gesetzte sagen oder???????

Und die "Warum bist du hier?" -Frage ist ebenfalls berechtigt. Wie soll man dir helfen mit so wenig Informationen? Da komm nur Spekulation auf!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 15.03.2006 um 13:58:48
 
Hi akc,

ich nehm nochaml einen neuen Anlauf...
In einem anderen Post hast du geschrieben, dass Du Roma bist, aus dem Kosovo stammst und Dein Asylantrag schon seit Jahren "durch" ist.
Wie begründet die Ausländerbehörde Deine Duldung? Gibt es noch mehr Familienmitglieder, die in einer ähnlichen Lage sind? Bzw.: Ist es realistisch, dass Du abgeschoben wirst?

Wo machst du die Ausbildung? In einem "normalen Betrieb" oder mit Unterstützung des Arbeitsamtes? - Das ist wichtig, denn ein erster Schritt zur Verbesserung Deiner Lage ist, dass Du unabhängig von staatlicher Unterstützung lebst.

Meld Dich doch nochmal,
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@syria: man kann auch mit Pass eine Duldung haben...Dies nur am Rande.
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 15.03.2006 um 14:30:29
 
line schrieb am 15.03.2006 um 13:58:48:
@syria: man kann auch mit Pass eine Duldung haben...Dies nur am Rande.



aber sicher nicht 15 Jahre lang
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syria
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 15.03.2006 um 15:01:50
 
ja ok lieber line man kann mit pass eine Duldung haben , aber ohne pass selten eine AE!  Zwinkernd

ausserdem sagt deine Antwort nicht mehr aus als meine!

ich warte schon auf deine tipps wie er die AE bekommt!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 15.03.2006 um 15:06:31
 
Bei der Bevölkerungsgruppe, dem Herkunftsland und dem (vermutlich jugendlichen) Alter sind solche Fälle durchaus schon vorgekommen.

Aber eigentlich wollte ich (wenn schon) nicht darüber debattieren.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 15.03.2006 um 15:16:26
 
Nachtrag (weil syrias Beitrag noch dazwischen kam):
Zitat:
ich warte schon auf deine tipps wie er die AE bekommt!

Wir befinden uns hier hoffentlich nicht in einem Wettbewerb nach dem Motto "wer kann's am Besten"...  unentschlossen
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syria
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 15.03.2006 um 15:32:32
 
DOCH Durchgedreht

nein spass Cool nur so war das nicht gemeint, ich meine was kann man im ersten moment mehr sagen, als "definiere deine situation genauer" und "hast du rechtens ein Anspruch?"

ich glaube nach 15 Jahren.....? oder?
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syria01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 16.03.2006 um 10:15:52
 
Die Meinung habe ich auch!

Erzähle erstmal genauer:

- warum hast du eine Duldung?
- wie lange hast du eine Duldung?
- Zu welcher Volksgruppe gehörst Du?
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