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Aufenthalt bekommen und mit duldung heiraten (Gelesen: 15.824 mal)
akc
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Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt bekommen und mit duldung heiraten
Antwort #30 - 21.03.2006 um 11:29:28
 
ronny schrieb am 20.03.2006 um 15:46:55:
Interessant Zwinkernd

Wo hast Du das her ?

Richtig ist:


OK ?

Grüße
Ronny Zwinkernd




Hallo Ronny,
geht das auch mit einer Duldung  oder ?
Was meinen sie damit : Keine Ausweisungsgründe (ohne Ausnahme, also keine Straftaten, keine Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II)
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #31 - 21.03.2006 um 11:37:55
 
Zitat:
geht das auch mit einer Duldung  oder


Hallo akc,

nein das geht nicht, sorry Zwinkernd

Zitat:
Wenn die in § 9 StAG (Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger) genannten Voraussetzungen erfüllt werden, wird die Einbürgerung in der Regel vorgenommen. Nur in atypischen Einzelfällen, kann von der Einbürgerung abgesehen werden. Siehe hierzu auch Nr. 9.0 der StAR-VwV. § 9 ist auch in Fällen eingetragener Lebenspartnerschaften nach dem LPartG anwendbar.

Wesentliche Voraussetzungen:

3 Jahre rechtmäßiger Inlandsaufenthalt

seit mind. zwei Jahren eheliche Lebensgemeinschaft mit einem/einer Deutschen
ehel. Lebensgemeinschaft muss noch bestehen (Ausnahme siehe § 9 Abs. 2 StAG)

ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

Besitz einer Aufenthalterlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung (bzw. jetzt Niederlassungserlaubnis)

Keine Ausweisungsgründe (ohne Ausnahme, also keine Straftaten, keine Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II

Verlust, Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit (Ausnahmen s. § 12 StAG)


Die Zeiten einer Duldung zählen nicht als rechtmäßiger Inlandsaufenthalt  Zwinkernd

Die Ausweisungsgründe findest Du in § 53 ff AufenthG Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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akc
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Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #32 - 29.03.2006 um 22:31:36
 
hallo, habe wiedermal eine frage, wie sieht das aus wenn ich verlobt bin, kann ich noch eine Abschiebung bekommen oder ?



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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #33 - 29.03.2006 um 23:02:03
 
Verlobung ändert da nichts an der Lage.

Eine Verlobung steht nicht unter dem Schutz von Art. 6 GG.
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Mick
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #34 - 04.04.2006 um 07:34:30
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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