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Einladung des philippinischen Cousins (Gelesen: 3.445 mal)
JDragon
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03.02.2006 um 10:53:42
 
Der Cousin meiner Freundin (ein Filipino) sollte für 89 Tage zu Besuch kommen. Verpflichtungserklärung durch den Onkel (hohes Einkommen) etc. ist unterschrieben, Unterlagen sind vollständig. Im ersten Anlauf wurde der Visumantrag abgelehnt.

Meine Fragen:

a) Wir haben nun Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt, damit er die Begründung erfährt. Kann dieser Widerspruch durch die einladende Person erfolgen (wie es die FAQ auf der Site des AA andeutet)? Ist die Einlegung des Widerspruchs per Fax ausreichend? Leider konnte ich während der Öffnungszeiten der Visastelle dort niemanden erreichen.

b) Wie lange dauert für gewöhnlich die Bearbeitung eines Widerspruchs? Macht es Sinn, bald bzw. parallel einen neuen Visumantrag zu stellen?

c) Mit dem ablehnenden Bescheid wurde ihm auch sein Reisepass zurückgeschickt. Müsste er diesen nun für die erneute Prüfung wieder zur Botschaft in Manila bringen?

d) Was die Gründe für die Ablehnung des Visums angeht, würde ich auf fehlenden Nachweis der Rückreisewilligkeit tippen. Der Eingeladene ist tatsächlich erst 20, hat eine abgeschlossene Ausbildung, aber keinen Arbeitsplatz. Wäre es nach eurer Erfahrung hilfreich, wenn er eine Bescheinigung hätte, dass er nach seiner Rückkehr eine Arbeit aufnimmt? Würde es Probleme machen, wenn diese Bescheinigung wiederum von seiner Tante käme (die eine Firma betreibt)?

e) Der Flug sollte am 21. Februar gehen. Dass das nix mehr wird, ist mir schon klar, blöderweise ist es so, dass der Flug schon bezahlt ist. Eine Umbuchung ist zum Glück noch ohne weitere Kosten möglich. Wie weit sollte man die Umbuchung mindestens verschieben?

f) Ich habe gehört, dass u.U. wegen der WM die Einreisebestimmungen verschärft werden sollen. Wäre es also sinnvoll, wenn er vor dem 9. Juni wieder zurückfliegen würde?

Ziemlich lang geworden...ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Meine Freundin ist ziemlich verzweifelt, da sie ein halbes Jahr für den Flug gespart hat. Dass das mit dem Besuchervisum so ein Act wird, hätten wir uns vorher nicht träumen lassen, aber hinterher ist man immer schlauer.
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JDragon
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Antwort #1 - 03.02.2006 um 11:09:38
 
Noch was: Der Onkel hat einen deutschen Namen, damit ist die Verwandtschaft zum Neffen (also dem Cousin meiner Freundin...) nicht sofort erkennbar. Wie kann sie nachgewiesen werden? Die (blutsverwandte) Mutter meiner Freundin ist zum zweiten Mal verheiratet, hat ihren Geburtsnamen also seit gut 25 Jahren nicht mehr verwendet. Müsste das über eine Geburtsurkunde der Mutter in Verbindung mit dem Trauschein laufen?  Ärgerlich
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ronny
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Antwort #2 - 03.02.2006 um 11:16:03
 
Hi

der Widerspruch (nennt sich im speziellen Fall Remonstration) ist durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten einzulegen, ob das per Fax ausreicht müßte die Botschaft oder das Ausw.Amt beantworten können. Zumindest die Vollmacht müßte original unterschrieben sein Zwinkernd

Wegen der fehlenden Rückkehrwilligkeit liegst Du sicher nicht völlig daneben, sieht nicht so aus als würde ein zweiter Antrag mehr bringen. Zwinkernd

89 Tage erscheinen zudem recht lang Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Ghalbi
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Antwort #3 - 03.02.2006 um 11:21:49
 
Hallo FDragon,

Zitat:
Kann dieser Widerspruch durch die einladende Person erfolgen


müsste eigentlich der Antragsteller machen. Nur der ist berechtigt die Gründe für die Ablehnung zu erfahren.

Zitat:
Ist die Einlegung des Widerspruchs per Fax ausreichend?


Ob ausreichend ist, habe ich auch keine Ahnung. Aber ich würde es einmal probieren und abwarten, was passiert.


Zitat:
Müsste er diesen nun für die erneute Prüfung wieder zur Botschaft in Manila bringen?


Ja

Zitat:
Wäre es nach eurer Erfahrung hilfreich, wenn er eine Bescheinigung hätte, dass er nach seiner Rückkehr eine Arbeit aufnimmt? Würde es Probleme machen, wenn diese Bescheinigung wiederum von seiner Tante käme (die eine Firma betreibt)?


habe keine Ahnung


Zitat:
Wie weit sollte man die Umbuchung mindestens verschieben?


wie lange ist der Flug verschiebbar?


Zitat:
Wäre es also sinnvoll, wenn er vor dem 9. Juni wieder zurückfliegen würde?


Zurückfliegen oder einreisen?

Viele Grüße
Ghalbi
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JDragon
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Antwort #4 - 03.02.2006 um 11:24:12
 
ronny schrieb am 03.02.2006 um 11:16:03:
der Widerspruch (nennt sich im speziellen Fall Remonstration) ist durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten einzulegen, ob das per Fax ausreicht müßte die Botschaft oder das Ausw.Amt beantworten können. Zumindest die Vollmacht müßte original unterschrieben sein Zwinkernd


Hmm, ok. Dass die das nicht mal in ihren FAQs schreiben... Dann werden wir ihm wohl sagen, dass er selbst remonstrieren soll.

Zitat:
Wegen der fehlenden Rückkehrwilligkeit liegst Du sicher nicht völlig daneben, sieht nicht so aus als würde ein zweiter Antrag mehr bringen. Zwinkernd


Bei einigen weiteren Verwandten, die schon vor einigen Jahren zu Besuch waren, war es wohl so, dass der zweite (unveränderte) Antrag dann angenommen wurde...soviel zum Thema Willkür, aber egal.

Zitat:
89 Tage erscheinen zudem recht lang Zwinkernd


Naja, jeweils 20 Stunden Flug, 1000 Euro Kosten - und absetzen könnte er sich in Schengen doch auch mit einem einwöchigen Visum.

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JDragon
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Antwort #5 - 03.02.2006 um 11:25:47
 
Ghalbi schrieb am 03.02.2006 um 11:21:49:
Zurückfliegen oder einreisen?


Zurückfliegen - damit er nicht von den eventuell verschärften Visumbestimmungen erfasst würde.

Zitat:
müsste eigentlich der Antragsteller machen. Nur der ist berechtigt die Gründe für die Ablehnung zu erfahren.


Dass nur er das erfährt (Datenschutz), war mir schon klar.
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JDragon
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Antwort #6 - 03.02.2006 um 11:26:49
 
Ghalbi schrieb am 03.02.2006 um 11:21:49:
wie lange ist der Flug verschiebbar?


Das Ticket war noch nicht ausgestellt, insofern denke ich, ne ganze Weile...

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Antwort #7 - 03.02.2006 um 12:02:42
 
Zitat:
Naja, jeweils 20 Stunden Flug, 1000 Euro Kosten - und absetzen könnte er sich in Schengen doch auch mit einem einwöchigen Visum.


Hi,

Sicher ohne Frage, aber bei einem einwöchigen Visum sind die Chancen dass aus einem Besuch eine Ehe wird, nicht so schnell realisierbar Zwinkernd

Ich schätze die Überlegungen mal so ein:

Je jünger und heiratsfähiger der Antragsteller ist und je länger jemand ein Besuchsvisum beantragt ohne die entsprechenden Bindungen zum Heimatstaat glaubhaft zu machen (Job etc.)  umso größer wird das Risiko,  in die Schublade "Eheschlließungswilliger"  zu geraten Zwinkernd


Nur meine höchstpersönliche Einschätzung der Praxis des Ausw. Amtes Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #8 - 03.02.2006 um 15:22:08
 
ronny schrieb am 03.02.2006 um 12:02:42:
Je jünger und heiratsfähiger der Antragsteller ist und je länger jemand ein Besuchsvisum beantragt ohne die entsprechenden Bindungen zum Heimatstaat glaubhaft zu machen (Job etc.)  umso größer wird das Risiko,  in die Schublade "Eheschlließungswilliger"  zu geraten Zwinkernd


Schockiert/Erstaunt Daran hab ich noch gar nicht gedacht. An so was denke ich eher bei den weiblichen Einreisewilligen  Augenrollen
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Marco
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Antwort #9 - 11.02.2006 um 19:54:30
 
Zitat:
d) Was die Gründe für die Ablehnung des Visums angeht, würde ich auf fehlenden Nachweis der Rückreisewilligkeit tippen. Der Eingeladene ist tatsächlich erst 20, hat eine abgeschlossene Ausbildung, aber keinen Arbeitsplatz. Wäre es nach eurer Erfahrung hilfreich, wenn er eine Bescheinigung hätte, dass er nach seiner Rückkehr eine Arbeit aufnimmt? Würde es Probleme machen, wenn diese Bescheinigung wiederum von seiner Tante käme (die eine Firma betreibt)?


Das scheint auch der Ablehnungsgrund zu sein. Da tippe ich auch drauf.
Na ja, eine Bescheinigung der Tante riecht natürlich sehr nach Gefälligkeitsbescheinigung... Ich würde da nicht sehr viel drauf geben.

Zitat:
Hmm, ok. Dass die das nicht mal in ihren FAQs schreiben... Dann werden wir ihm wohl sagen, dass er selbst remonstrieren soll.


Also um es mal grad klarzustellen: Eine Remonstration kann auch durch einen Bevollmächtigten (z.B. hier aus D) erfolgen. Das geht auch per Fax. Nur muss natürlich für den eine Vollmacht des Antragstellers bei der Auslandsvertretung vorliegen.

Gruß

Marco
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Marco
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Rechtsanwalt/-anwältin
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Antwort #10 - 11.02.2006 um 19:56:37
 
Ach so: Es macht im übrigen keinen Sinn einfach einen neuen Visumsantrag zu stellen, ohne irgendwelchen neuen Tatsachen, Erkenntnisse etc. zur Hand zu haben.

Es sei denn, man hat Geld zu viel...  Zwinkernd

Also erstmal die Remonstration abwarten.
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Antwort #11 - 12.02.2006 um 12:47:08
 
Hi,

Es ist ziemlich klar, daß keine Chance ohne entsprechende Jobbescheinigung besteht. Das geht aber auch aus dem Merkblatt der Botschaft hervor, der Antrag war also zum Scheitern verurteilt.
Ob eine Bescheinigung von der Tante nun ausreicht, vor allem wenn der Job noch nicht angetreten ist, kann ich nicht beurteilen. Hat die denn den selben Familiennamen? Man muß ja nicht damit hausieren gehen, daß es die Tante ist wenn man nicht gefragt wird.
So eine Gefälligkeitsbescheinigung könnte aber ja auch von einem Bekannten sein. Besonders nachprüfen kann die Botschaft das nicht. Nichtmal, ob ein angeblicher Job wirklich besteht. Man sollte aber schon einige Fragen zur Firma beantworten können. Es muß auch der Urlaub bzw. hier der Zeitpunkt der Jobaufnahme in der Bescheinigung stehen.
Keine Ahnung ob man bei einem abgelehnten Visum so eine Bescheinigung nachreichen kann oder ob ein neuer Antrag gestellt werden muß. Vermute letzteres.

Laut Merkblatt muß auch nachgewiesen werden, daß man über ausreichende Mittel für die Reise verfügt. Im Falle meiner Freundin (China) waren das 1500 Euro für 2 Monate, die auf ein Konto eingezahlt werden mussten, das bis kurz vor der geplanten Abreise gesperrt war.
Sie musste das Einkommen durch den Job übrigens nicht mit Kontoauszügen belegen!

Gruß,
Norbert
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