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Ehmalige Abschiebung hinderlich? (Gelesen: 3.665 mal)
derposter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehmalige Abschiebung hinderlich?
30.01.2006 um 10:34:34
 
Hallo!

Ich bin neu hier im Forum und bin mir nicht sicher, ob mein Post hier in diese Rubrik hineingehört...

Zum Sachverhalt: Ein Arbeitskollege von mir aus unseren Süd-Amerika-Offices ist vor 1 1/2 Jahren die Einreise nach Europa in Frankfurt verweigert worden - trotz dass er für Schengen kein Visum benötigt. Grund war wohl, dass er zu wenig Geld bei sich hatte und damals wie ein Hippie aussah. Er hatte damals sein Studium gerade beendet und wollte im Sommer durch Europa reisen und mit Gitarrespielen seine Reise finanzieren... Der Bundesgrenzschutz glaubte aber eher, dass er sich in Spanien illegal absetzen wollte und schob ihn deshalb ab... Inzw. sieht er nicht mehr aus wie ein Hippie und möchtet aus persönlichen Gründen sehr bald nach Rom reisen. Muss er in Italien bei der Einreise mit Schwierigkeiten rechenen?

Danke vorab für jede Antwort...
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brickbat
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Antwort #1 - 30.01.2006 um 13:33:59
 
Ehrlich gesagt kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, daß jemandem aus einem visabefreiten Land aus den geschilderten Gründen die Einreise verweigert wird. Ich glaube, Dein Arbeitskollege sagt nicht ganz die Wahrheit. Sicherheitshalber sollte er beim italienischen Konsulat nachfragen ob Einreisebedenken bestehen unentschlossen
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Mick
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Antwort #2 - 30.01.2006 um 13:58:04
 
Hi,
@brickbat:
Warum wundert Dich das? Wenn an der Grenze gesagt wird,
dass die Mittel für den Aufenthalt erst "verdient" werden müssen,
ist eine Einreiseverweigerung doch schon fast zwangsläufig.

@derposter
Es dürfte sich nicht um eine Abschiebung sondern um eine
Zurückweisung gehandelt haben. Ggf. sollte der Kollege eine
Selbstaufkunft aus dem AZR beantragen. Dann wäre ersichtlich,
ob Einreisebedenken gespeichert wurden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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derposter
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Antwort #3 - 30.01.2006 um 21:23:58
 
Danke für die Antworten! Ich habe diese soweit weitergeleitet.

Ich habe derzeit ein weiter recherchiert. Wie ich es verstanden habe - bitte widerspecht mir, wenn ich mich irre - , ist mein Kollege im sog. SIS erfasst. Dies ist wie ich es verstanden habe vergleichbar mit einem Namensverzeichnis, auf dem u.a. Grenzkontrolleure an Schengen-Grenzen zugreifen. Wird im SIS ein Name gefunden, können auf dem sog. SIRENE-System 'Details' (Art des Vergehens etc.) zu dem Namen eingesehen werden. Einen Treffer im SIS bedeutet also zwangsläufig Probleme, oder? Das heisst also, dass mein Kollege faktisch nicht in die Schengen-Länder einreisen kann/darf, so lang er im SIS vermerkt ist - also 3 Jahre lang?

@Mick
Ich verstehe es so, dass das ARZ ein nationales, also innerdeutsches Datenbanksystem ist, auf dem unterschiedliche deutsche Behörden allerlei Daten zu Ausländern einsehen können. Mein Kollege will allerdings nicht D, sondern Italien besuchen. Naja, aber wie ich es beurteilen kann, soll er besser seine Reisepläne um 1,5 Jahre verschieben... Ein Visum ist sicherlich wegen dem SIS und mangeldem Bürgen aussichtslos, oder? Kann die Löschung des SIS-Eintrags beantragt werden?

Es ist schon krass, dass mein Kollege in die USA reisen kann/darf, wohl aber nicht nach Schengen-Europa. Kann mein Kollege da wirklich nichts machen, oder irre ich mich?

@brickbat
Mein Kollege sagte, dass nach seinem Empfinden alle aus seinem Flieger, die nicht 'gut'/weiß aussahen, gesondert befragt und überprüft wurden. Ob jemand abgeschoben wurde oder nicht hing vom Vorhandensein einer Kreditkarte oder genügend Geld ab. Er war nicht der einzige aus dem Flieger, der zurück musste.
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Mick
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Antwort #4 - 30.01.2006 um 23:40:19
 
Hoi,
derposter schrieb am 30.01.2006 um 21:23:58:
Ich habe derzeit ein weiter recherchiert. Wie ich es verstanden habe - bitte widerspecht mir, wenn ich mich irre - , ist mein Kollege im sog. SIS erfasst.

woher sollen wir das wissen, wenn es Dir bzw. ihm nicht klar zu
sein scheint? Es ist aber anzunehmen, dass Einreisebedenken ge-
speichert wurden.

Zitat:
Mein Kollege will allerdings nicht D, sondern Italien besuchen.

Schengen bringt Vorteile und Nachteile. Da ich davon ausgehe,
dass die überwiegende Mehrheit der Drittstaater in Schengen-
land ehrliche Seelen sind, überwiegen die Vorteile deutlich.

Zitat:
Naja, aber wie ich es beurteilen kann, soll er besser seine Reisepläne um 1,5 Jahre verschieben... Ein Visum ist sicherlich wegen dem SIS und mangeldem Bürgen aussichtslos, oder? Kann die Löschung des SIS-Eintrags beantragt werden?

Man kann schon mit den Behörden sprechen, die die Schengenaus-
schreibung veranlasst haben. Und ein Bürge würde sich doch finden
lassen, oder?

Zitat:
Es ist schon krass, dass mein Kollege in die USA reisen kann/darf, wohl aber nicht nach Schengen-Europa. Kann mein Kollege da wirklich nichts machen, oder irre ich mich?

Wieso ist das krass? Noch haben wir kein "Welt-Schengen". Aber
was nicht ist, kann ja noch werden...

Zitat:
@brickbat
Mein Kollege sagte, dass nach seinem Empfinden alle aus seinem Flieger, die nicht 'gut'/weiß aussahen, gesondert befragt und überprüft wurden. Ob jemand abgeschoben wurde oder nicht hing vom Vorhandensein einer Kreditkarte oder genügend Geld ab. Er war nicht der einzige aus dem Flieger, der zurück musste.


Fakt ist, dass Dein Kollege nicht über die erforderlichen Mittel
verfügte und dieses auch noch einräumte! Und das Musizieren
(und vielleicht noch CD-Verkaufen?) in der Einkaufsstraße ist
illegal und zieht ggf. eine Ausweisung nach sich.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #5 - 31.01.2006 um 01:59:40
 
Hi Mick,

Danke für Deine Post.

Zitat:
woher sollen wir das wissen, wenn es Dir bzw. ihm nicht klar zu
sein scheint? Es ist aber anzunehmen, dass Einreisebedenken ge-
speichert wurden.


Sorry, dies bezog sich nur darauf, wie ich SIS usw. verstanden habe. Mein Kollege geht davon aus, dass die Ausweisung gespeichert ist. Er bat mich nur herauszufinden, was er (schnell) dagegen machen kann und ggf. ich dies für ihn einleite. Ich wollte erst einmal nur verstehen, was, wo, wie lang und für wen Daten gespeichert werden.

Zitat:
Schengen bringt Vorteile und Nachteile. Da ich davon ausgehe,
dass die überwiegende Mehrheit der Drittstaater in Schengen-
land ehrliche Seelen sind, überwiegen die Vorteile deutlich.


FULLACK. Sonst würde 'Schengen' ja nicht mehr in der Form existieren ;). Ich genieße ganz oft die Reise-/Visumfreiheit.

Zitat:
Man kann schon mit den Behörden sprechen, die die Schengenaus-
schreibung veranlasst haben.


...hmmm... Das lässt sich einfach sagen. Ich möchte ungern unvorbereitet beim Bundesgrenzschutz in FFM anrufen... zu mal ich noch gar nicht weiß, ob dies die richtige Ansprechstelle ist. Von der Logik her würde ich beim Innenministerium anfragen - aber wen und wo?

Zitat:
Und ein Bürge würde sich doch finden
lassen, oder?


Nicht in Italien... und ich werde sicherlich nicht bürgen 8-)

Zitat:
Wieso ist das krass? Noch haben wir kein "Welt-Schengen". Aber
was nicht ist, kann ja noch werden...


Aus der Sicht meines Kollegens wäre es so, als wenn ich bspw. mal in Argentinien nicht einreisen durfte - nicht aufgrund eines Verbrechens, sondern weil ich wie ein Hippie aussah und trampen wollte. Nun habe ich Jahre später deshalb mit Problemen bei einer geplanten Einreise nach Brasilien zu rechnen, weil ich in der 'Fahndungsliste' von MERCOSUR (Handelszone BR, AR, PY, UR) stehe... Ich würde mich zml. machtlos fühlen.

Zitat:
Fakt ist, dass Dein Kollege nicht über die erforderlichen Mittel
verfügte und dieses auch noch einräumte! Und das Musizieren
(und vielleicht noch CD-Verkaufen?) in der Einkaufsstraße ist
illegal und zieht ggf. eine Ausweisung nach sich.


Bitte nicht falsch verstehen. Die Ausweisung war sicherlich rechtlich korrekt. Und es ist nun mal so, dass junge Menschen oft die Dinge mit rosaroter Brille sehen. Es ist nun mal so passiert.

Mein Kollege hatte bereits vorab bei der italienischen Botschaft angefragt. Sie sagten ihm, dass es sicher besser wäre, wenn er die Löschung seines Eintrags in D erreichen kann - falls etwas von ihm gespeichert wurde. Ansonsten kann er mit einer kurzfristigen Einreise ohne explizites Visum nach Italien auf Schwierigkeiten an der Grenze stoßen. Und es ist fraglich, ob er aufgrund der damaligen Ausweisung überhaupt ein Visum bekommen würde. Und die Bearbeitungszeit dse Visum-Antrags... Auf die Schnelle bekomme ich es aber sicher auch nicht hin, dass er Auskunft darüber erhält, was und wo über ihm etwas gespeichert ist - und ob, wie und wo es möglich ist, das Löschen dieser Daten zu beantragen. Erstes habe ich glaub ich schon so weit verstanden - auch wie die Auskunftseinholung funktioniert. Letzter Punkt ist mir noch völlig schleierhaft...

GN8 + Thx nochmal
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Antwort #6 - 31.01.2006 um 07:41:42
 
Moin,
zum Begriff der "Ausweisng" empfehle ich noch die
Lektüre der FAQ, dort unter Definitionen.
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Antwort #7 - 31.01.2006 um 07:55:04
 
Zitat:
dass er Auskunft darüber erhält, was und wo über ihm etwas gespeichert ist

Siehe Ausländerzentralregister (anklicken!)

Zitat:
Auf schriftlichen Antrag wird dem Betroffenen nach § 34 AZR-Gesetz unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten erteilt. Um zu vermeiden, dass eine Auskunft über personenbezogene Daten an Unbefugte erfolgt, kann ein Auskunftsersuchen allerdings erst dann inhaltlich beantwortet werden, wenn die Identität des Betroffenen geprüft ist. Der erforderliche Identitätsnachweis erfolgt durch Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag (im Ausland durch die Auslandsvertretung, einen Notar oder eine Behörde des Herkunftsstaates). Soll die Auskunft an einen Vertreter (Bevollmächtigten) erteilt werden, muss die Unterschrift auf der Vollmacht beglaubigt sein. Einer Beglaubigung bedarf es nicht, wenn der Bevollmächtigte ein bei einem deutschen Gericht zugelassener Rechtsanwalt ist. Zudem ist ggf. eine deutsche Übersetzung des Antrags / der Unterschriftsbeglaubigung sowie eine Passkopie beizufügen.


Zitat:
ob, wie und wo es möglich ist, das Löschen dieser Daten zu beantragen

Das ergibt sich aus den Daten selbst: die Löschung muss von denen veranlasst werden, die die Eintragung vorgenommen haben. Um die Löschung zu erreichen, müssen sicherlich die Veranlasser der Eintragung überzeugt werden, dass kein Anlass mehr besteht, eine Eintragung aufrecht zu erhalten. Wie sie sich überzeugen lassen, hängt vom Anlass ab. Über die überzeugenden Argumente und Nachweise die sie verlangen, werden sie selbst Auskunft erteilen.



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derposter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #8 - 31.01.2006 um 10:05:26
 
Guten Morgen,

@Mick
Ja, die Begriffe sind wohl sehr fein definiert. Sorry, dass ich sie durcheinandergeworfen habe. In dem Fall meines Kollegens handelt es sich wohl um eine 'Zurückweisung'

@Sondra
Danke für Deinen Beitrag. Wie ich es verstanden habe, hat das ARZ gar nicht allzu viel zu tun mit SIS und SIRENE. Das ARZ speichert primär für deutsche Behörden alle Daten zu Ausländern in D, egal ob negativ oder positiv. SIS und SIRENE sind Fahndungsdaten für Personen und Sachen (Autos, Pässe etc), auf die u.a. an allen Schengen-Grenzen zugegriffen werden kann. Für diese Systeme ist das BKA in Darmstadt zuständig. Die Einholung der Daten ist ähnlich beim ARZ.

Die Veranlassung einer Löschung aus SIS und SIRENE betrachte ich inzw. als aussichtslos. Ich wüsste nicht, wie mein Kollege den BGS in Frankfurt davon 'überzeugen' soll, ohne den Beistand eines Anwalts zu nehmen... was sicher einiges an Kosten und Zeit verursachen wird - ohne große Aussicht auf Erfolg. Er muss wohl die 1,5 Jahre noch abwarten, bis die SIS Löschung automatisch erfolgt.

Wenn jemand noch Tipps und Ideen hat, nehme ich die noch gern an.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #9 - 01.02.2006 um 10:32:05
 
Hallo,

nach unendlich viel googeln gestern Abend zu dem Problem bin ich immer noch nicht weitergekommen. Vielleicht kann mir bitte jemand vom BGS kurz erläutern, wie bei Zurückweisungen üblicherweise verfahren wird.

Ausländer A soll an der Schengengrenze zurückgewiesen werden. Er verbleibt im Transitbereich des Flughafens und kehrt mit dem nächstmöglichen Flieger in seinem Heimatland zurück. Er wurde also nicht 'abgeschoben' oder 'zurückgeschoben'. Bei der 'Abschiebung' wird auf jeden Fall ein Eintrag im SIS erfolgen, dass A zurückgewiesen/verhaftet werden soll, wenn er erneut die Schengen-Grenzen überschreiten will. Erfolgt der Eintrag im SIS ebenfalls, wenn er 'nur' zurückgewiesen worden war, also die Grenzen gar nicht überschritten hatte? Wenn ja: Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt diese Fahndungsauschreibung im SIS?

Alles ganz schön kompliziert...
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Antwort #10 - 02.02.2006 um 14:49:02
 
Also ... deine Frage -wenn damals alles richtig gelaufen ist- dürfte schnell beantwortet sein.

Wenn dein Kollege vor 1 1/2 Jahren ausschließlich aufgrund der Mittellosigkeit zurückgewiesen wurde, dann auf Grundlage des § 60 (2) AuslG (heute § 15 (2) AufenthG mit kleinen Ergänzungen) ...
Hierbei handelt es sich um eine so genannte Kann- bzw. Ermessenszurückweisung.
Ein Eintrag im SIS zur Einreiseverweigerung erfolgt aus dieser Zurückweisung normalerweise nicht, da die Mittellosigkeit "heilbar" ist und danach einer Einreise, die ausschließlich aufgrund der Mittellosigkeit verweigert wurde, nichts mehr im Wege steht.
Ich kann mir nur vorstellen, dass die Kollegen damals einen Vermerk ins AZR eingegeben haben, nämlich Einreisebedenken, eine Art Hinweis für zukünftige Kontrollen. Dieser Vermerk stellt keine Ausschreibung zur Einreiseverweigerung dar.
Also was tun?
Einfach mal bei den Kollegen am Flughafen FFM anfragen, allerdings werden sie dir ohne Vollmacht deines Kollegen kaum weitreichende Antworten geben.
Dann muss eben dein Kollege anfragen.

Gruß
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In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
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Antwort #11 - 11.02.2006 um 14:57:26
 
Warum macht dein Freund oder ein Bevollmächtigter nicht einfach eine SIS Selbstauskunft beim BKA?
Glaube die Kollegen antworten schnell und dann weiss er, ob er und wie er gespeichert ist.
Bei Zurückweisung erhält der Zurückgewiesene einen rechtsmittelfähigen Bescheid und Protokoll (er unterschreibt und quittiert Erhalt), dieses Papier enthält Angaben zum Zurückweisungsgrund und wo man Widerspruch einlegen kann/konnte.
Widerspruchsfrist ist 1 Monat. Löschung des Eintrages müßte wohl bei der speichernden Stelle beantragt werden.
Evtl.mit etwas Glück findest Du einen Vordruck für das Auskunftsersuchen im Internet. Evtl über Datenschutzbeauftragte.
Empfehle, keinen Einreiseversuch ohne vorherige Einholung einer SIS Auskunft.
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