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Visum verlängern (Gelesen: 1.849 mal)
losvan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum verlängern
12.02.2006 um 14:05:44
 
Hallo,

ein aus Palästina stammender Freund befindet sich derzeit in Deutschland und hat ein Schengenvisum für 3 Wochen bekommen. Er möchte diesen Aufenthalt jetzt um ca. 2 Wochen verlängern

Ich habe betreits die Suchfunktion benutz, aber noch keine zufriedenstellende Antwort erhalten.

Es ist ja nach § 6 III AufenthG  möglich, das Visa aus besonderen Gründen bis zu 3 Monate zu verlängern.

Fraglich ist für mich, woher sich die besonderen Gründe ergeben. Wo ist dies gesetzlich nomiert ?

Woher ergibt sich die Zuständigkeit? Ist die Ausländerbehörde oder die Botschaft für die Verlängerung zuständig? Wo ist das gesetzlich geregelt?

In diesem Zusammenhang was hat § 40 AufentV zu bedeuten?

§ 40

Verlängerung eines visumfreien Kurzaufenthalts


Staatsangehörige der in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staaten können nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von längstens drei Monaten, der sich an einen Kurzaufenthalt anschließt, einholen, wenn

1.  
ein Ausnahmefall im Sinne des Artikels 20 Abs. 2 des Schengener Durchführungsübereinkommens vorliegt und

2.  
der Ausländer im Bundesgebiet keine Erwerbstätigkeit mit Ausnahme der in § 17 Abs. 2 genannten Tätigkeiten ausübt.


Steht dieser in Bezug zu dem § 6 III AufenthG?

Danke.

Gruß

Thomas
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Mick
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Antwort #1 - 12.02.2006 um 23:36:48
 
Hi,
für ausländerrechtliche "Maßnahmen" im Inland, dazu gehört
auch die Visumsverlängerung, ist die Ausländerbehörde zu-
ständig (siehe § 71 AufenthG).
Es gibt keine gesetzliche Definition für "besondere Ausnahme-
fälle". Das kann nur am Einzelfall festgemacht werden. Tragt
Eure Gründe (rechtzeitig) vor und Ihr werdet sehen, ob diese
ausreichen.
§ 40 steht nicht im Zusammenhang. Dort geht es um die so-
genannten "Positivstaater", also um die, die zu Besuch ohne
Visum einreisen dürfen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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