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Zurückweisung und Wiedereinreise? (Gelesen: 2.829 mal)
20kruemel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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30.01.2006 um 16:25:32
 
Hallo zusammen!
Ich hoffe auf eure Mithilfe. Habe schon versucht mich im Internet schlau zu machen, aber irgendwie hab ich noch nichts passendes gefunden.

Ein brasilianischer Freund  von mir ist mit einer Italienerin verheiratet. Beide leben in Brasilien. Ich habe ihn für einige Zeit in Brasilien besucht und nun wollten wir letzte Woche zusammen in Deutschland einreisen. Er hatte kein Visum und wurde zurückgewiesen. Er war bereits letztes Jahr mit seiner Frau hier in Deutschland, war allerdings ein paar tage zulange hier (–unerlaubter Aufenthalt?). Wurde er zurückgewiesen weil er letztes Jahr ein paar Tage unerlaubt hier war oder weil er kein Visum hat? Bekommt er nun eine Strafe oder Wiedereinreisespeere, wenn ja wie lange? Er plant jetzt evtl. Mitte März mit seiner Frau einzureisen. Ist das möglich oder könnten sich da Schwierigkeiten ergeben? Ist es von vornherein sinnvoller ein Visum zu beantragen? Welche Schwierigkeiten können sich ergeben, wenn seine Frau abreist, er aber noch hier in Deutschland bleibt?

Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen und bedanke mich im voraus!!
20kruemel
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ronny
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Antwort #1 - 30.01.2006 um 17:57:35
 
Hi,

Obwohl die sog. Positiv-Staater bei Visumverstößen härter angefasst werden sollen, weil sie den Vertrauensbonus verspielt haben, kann ich mir die Zurückweisung allein wegen eines kurzfristigen Überziehens nicht vorstellen Zwinkernd Um eine erneute Zurückweisung zu vermeiden, sollte zunächst mal mit dem BVA über die Botschaft eruiert werden, welche sonstigen Gründe aus dem AZR noch zu erkennen sind. Zwinkernd

Wenn die Frau alleine zurückgeht muß er im Regelfall mit, wenn er kein dauerhaftes Visum für DE hat, da er allein noch keine Freizügigkeit in Anspruch nehmen kann Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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20kruemel
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Antwort #2 - 30.01.2006 um 20:35:50
 
Dank erstmal!
Damit ich das aber richtig verstehe, ich finde das nämlich wirklich alles ziemlich kompliziert!

Ein Positiv-Staater ist ein Angehöriger einer EU-Bürgerin, richtig?
Die kurzfristige Überziehung ist evtl. nicht der Grund für die Zurückweisung. Könnte der Grund sein, das er hier arbeiten möchte?
Ergeben sich nun daraus Schwierigkeiten, wenn er im März wieder einreisen möchte?
Ich habe im Internet öfter von einer Einreisespeere oder einer weiteren Einreiseverweigerung gelesen. Was hat es damit auf sich?
Welche Schwierigkeiten ergeben sich, wenn seine Frau abreist, er aber hier bleiben möchte. Muß er dann ein Visum beantragen? Kann er das hier machen und was, wenn er das nicht macht?
Welche Schwierigkeiten oder Probleme oder Strafen ergeben sich bei einem unerlaubten Aufenthalt?

20kruemel
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ronny
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Antwort #3 - 30.01.2006 um 22:53:10
 
Zitat:
Ein Positiv-Staater ist ein Angehöriger einer EU-Bürgerin, richtig?


Nein, das sind die Angehörigen der Staaten die hier aufgeführt sind. Die benötigen für einen Kurzaufenthalt zu toristischen Zwecken kein Visum, aber....

Zitat:
An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass Staatsangehörige, die durch die EU-Visa-Verordnung (VO-(EG) 539/01) von einem Visum aufgrund Art.  5 (1),  20 (1) SDÜ befreit sind, sich nur 3 Monate innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten, gerechnet von dem Zeitpunkt der ersten Einreise, in Deutschland aufhalten dürfen (3 Monate innerhalb von 6 Monaten <=> 50%). Sie müssen jederzeit über einen Pass verfügen können. Sie müssen über ausreichende Mittel verfügen, um ihren Aufenthalt und die Rückreise finanzieren zu können. Sie dürfen nicht zur Einreiseverweigerung durch einen Schengenstaat im SIS ausgeschrieben sein. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erfordert vorab eine Aufenthaltserlaubnis, die eine Erwerbstätigkeit ausdrücklich zulässt oder einer Arbeitserlaubnis, die vom Arbeitsamt vor Arbeitsantritt einzuholen ist.


Zitat:
Könnte der Grund sein, das er hier arbeiten möchte?


Das dürfte dann auch der Grund für die Zurückweisung gewesen sein Zwinkernd

Zitat:
Ergeben sich nun daraus Schwierigkeiten, wenn er im März wieder einreisen möchte?


Wenn er zum gleichen Zweck einreisen will sichr Zwinkernd

Zitat:
Welche Schwierigkeiten oder Probleme oder Strafen ergeben sich bei einem unerlaubten Aufenthalt?


Gefängnis Ausweisung Abschiebung und derartige Konseqenzen sind die Regel Zwinkernd Schau in die §§ 95 ff AufenthG

Wenn die Frau ausreist muß er mit, da er kein Aufenthaltsrecht für Deutschland hat Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #4 - 31.01.2006 um 17:17:15
 
Vielen herzlichen Dank Ronny!!!

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