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Abschiebung ab dem 16.02 (Gelesen: 3.273 mal)
sozpaed
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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27.01.2006 um 14:13:10
 
Hallo,
ich bin Sozialpädagogin und arbeite mit MigrantInnen. Einer unserer Besucher soll in die Türkei, die nicht sein Herkunftsland ist, abgeschoben werden. Laut meiner eigenen Recherche und Gesprächen mit Anwälten gibt es nur eine Möglichkeit die Abschiebung zu verhindern. Seine Frau, die Eu Bürgerin ist könnte seinen Aufenthalt sichern, wenn sie für den Lebensunterhalt für sich und ihren MAnn aufkommen kann. Die Frau spricht kein Wort deutsch und hat keinen Schulabschluß, zudem ist die FAmilie sehr religiös. Die Überlegung ist, Spendengelder aufzutreiben.....
Hat jemand noch andere Ideen oder Vorschläge?????
Ich bin mit meinem Latein am Ende
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Vinzent2m
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 27.01.2006 um 17:31:09
 
Warum wird er denn abgeschoben. Wenn er mit einer EU-Bürgerin verheiratet ist müßte er m. E. der Freizügigkeit EU unterliegen, was die Abschiebung eigentlich erschweren müßte. Also bitte mehr Infos.
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sozpaed
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 27.01.2006 um 18:20:09
 
Die Frau ist Arbeitslosengeld 2 abhängig und unterliegt somit nicht der Freizügigkeit.
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 29.01.2006 um 20:33:38
 
sozpaed schrieb am 27.01.2006 um 14:13:10:
Einer unserer Besucher soll in die Türkei, die nicht sein Herkunftsland ist, abgeschoben werden.

Sicher? Welche Staatsangehörigkeit hat er denn? Und welche Belege gibt es hierfür?

Abu
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sozpaed
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #4 - 30.01.2006 um 12:13:33
 
gerichtlich festgestellt wurde die türkische Staatsbürgerschaft. Geboren ist der Junge im Libanon. Für uns zählt allerdings nur die Festlegung des Gerichts. Sein Problem ist, dass er keine Anlaufstelle in der Türkei hat.
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sozpaed
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #5 - 30.01.2006 um 12:15:21
 
Der neueste Stand ist nun das wir versuchen Spendengelder aufzutreiben, um seinen Lebensunterhalt zu sichern
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 30.01.2006 um 17:28:46
 
Hi,

und was soll das bezgl. des Aufenthaltsrechts bringen ? Einen Anspruch
auf Leistungen hat er doch bis zu seiner Ausreise.


Bruno
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Reni
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Wien
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #7 - 30.01.2006 um 17:33:16
 
sozpaed: abgeschoben werden kann er aber nur, wenn er einen türkischen Pass hat. Erkennt denn die Türkei die Feststellung des deutschen Gerichts (wenn ich das richtig verstanden habe), dass er Türke sei, an?
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 30.01.2006 um 17:46:36
 
das Gericht stellt nach Sichtung der Beweislage fest, dass eine
türkische Staatsangehörigkeit vorliegt. Mit diesen "Nachweisen"
ist es relativ einfach Passersatzpapiere zu beschaffen. Sollte eine
Nachregistrierung notwendig sein, so ist diese auch realisierbar.

Bisher gab es schon eine ganze Reihe sog. "Libatürks", deren tatsächliche
Staatsangehörigkeit von "ungeklärt" in türkisch abgeändert werden konnte.
Diese sind in größten Teilen bereits abgeschoben worden.


Bruno
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