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Dauerhaftes Besuchsvisum für mehrm. Aufenthalte ? (Gelesen: 1.680 mal)
jetterde
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Dauerhaftes Besuchsvisum für mehrm. Aufenthalte ?
30.01.2006 um 11:27:47
 
Meine inzwischen deutsche Frau (geb. Ecuadorianerin) möchte ihre in Ecuador lebende Mutter für Besuche (2-3 Monate alle 1 bis 3 Jahre) einladen, ohne immer wieder den aufwendigen Prozess der Beantragung zu durchlaufen. Gibt es etwas wie eine dauerhafte Verpflichtungserklärung, die ein Visum für mehrmalige Einreisen erlaubt ?

Vielen Dank !
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Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dauerhaftes Besuchsvisum für mehrm. Aufenthalt
Antwort #1 - 31.01.2006 um 19:06:05
 
Hallo jetterde,

die Anerkennung einer Verpflichtungserklärung (VE) nach §§ 66, 68 AufenthG bei einer Ausländerbehörde kostet unabhängig von ihrer Geltungs- und Wirkungsdauer immer gleich viel. Daher machte es keinen Unterschied eine VE für einen Besuch oder einen längeren Zeitraum mit mehreren Besuchen abzugeben.

Es ist aber aus Sicht der Ausländerbehörde anhand der zu fordernden Unterlagen nicht unbedingt ersichtlich, ob die Sicherheit der VE über einen längeren besteht. Daher bestünde die Gefahr, dass die dauerhafte Bonität des Einladers nicht deklariert werden könne. Aber das ließe sich sicher bei der Abteilung "Einreise" der zuständigen Ausländerbehörde, wenn es eine größere ist, in Erfahrung bringen.

Das größere Problem sehe ich eher in der Erteilung eines längerfristigen Visums (Typ: C4 - Mehrmalige Einreise mit Aufenthalten von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr mit der Gültigkeit bis zu fünf Jahren) für den reinen Besuchsaufenthalt. M.W. werden solche Visa Personen erteilt, die aus zwingenden Gründen regelmäßig einen Aufenthalt beanspruchen (z.B. Erwerbstätige, die regelmäßig entsandt werden). Ob es auch für touristische oder Besuchszwecke ein solches längerfristiges Visum gibt, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis über die Erteilungspraxis in den konsularischen Vertretungen der deutschen Botschaften.

Doc  Zwinkernd
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dauerhaftes Besuchsvisum für mehrm. Aufenthalt
Antwort #2 - 31.01.2006 um 19:12:55
 
Hi zusammen,

wenn ich das "Kleingedruckte" auf den neuen VE-Vordrucken steht da:

Gilt bis zur Beendigung des Aufenthaltes oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels für einen anderen Zweck

Daraus lese ich, dass die nur für einen touristischen Aufenthalt gelten kann, weil danach ja die Ausreise erfolgen muß Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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