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Problem Geburtsurkunde, Reisepass (Gelesen: 2.041 mal)
jassu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Problem Geburtsurkunde, Reisepass
30.01.2006 um 10:55:54
 
Erstmal ein großes Hallo an Alle Smiley

Habe nun schon einige Zeit hier im Forum gelesen und auch schon viele Informationen finden können. Aber mein Hauptproblem konnte ich noch nicht lösen.
Ich bin schon einige Zeit mit einem Griechen(mit Aufenthaltsgenemigung) verlobt und wir wollten im Feb. dieses Jahr in Deutschland heiraten, waren also auf dem Standesamt und haben gefragt was wir alles für Unterlagen brauchen. Als wir alle Unterlagen zusammen hatten, sind wir wieder zum Standesamt und dort wurde uns gesagt, das der Nachname meines Verlobten in der Geburtsurkunde anders geschrieben wäre wie in seinem Reisepass. (Geburtsurkunde ist aus Australien und wurde dort von Griechisch zu Englisch so übersetzt. Sein Reisepass ist aus Griechenland und dort wurde sein Nachname halt anders geschrieben. Hoffe nur jemand versteht was ich meine, es geht um einen Buchstaben der falsch geschrieben ist um um einen Buchstaben dreher.) Beim Standesamt wurde uns halt auch gesagt, wir müßen eine neue Geburtsurkunde beantragen (sonst ist eine Eheschließung in Deutschland nicht möglich). Wir haben jetzt schon mit dem grie. Konsulat und dem Standesamt in Melbourne gesprochen und die Namensänderung würde richtig viel Geld kosten (weil in Australien der Name ja richtig übersetzt wurde) und nach langen hin und her haben wir uns entschlossen nicht mehr in Deutschland zu heiraten.

Nun würden wir gerne in Griechenland heiraten und dazu brauchen wir ein Ehrfähigkeitszeugniss was wieder beim Standesamt beantragt werden muß, dazu muß mein Verlobter ja wieder seine Geburtsurkunde vorlegen. Jetzt meine Frage: Kann das Standesamt sich jetzt weigern uns ein Ehrfähigkeitszeugniss auszustellen? Weil die Sache mit dem Namen ja noch nicht richtig geklärt ist....
was können sonst noch für Problem entstehen wegen seiner Geburtsurkunde?  z.B. Anerkennung der Ehe in Deutschland, Namensrecht für Kinder (wir möchten das die Kinder seinen Nachnamen bekommen, ich hätte einen Doppelnamen)...... Bitte um Antworten was wir jetzt am besten machen können oder müssen.

Viele liebe Grüße jassu
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jassu
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Beiträge: 14
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Transkription, Transliteration? @Ronny
Antwort #1 - 30.01.2006 um 14:27:08
 
@Ronny

Hallo,
habe mir eben einen Bericht von Dir durchgelesen und nun festgestellt das die Geburtsurkunde (Australien) mit Transkription übersetzt wurde und der Reisepass(Griechenland) mit Transliteration. Müssen bei einer Eheschließung alle Papiere im gleichen Verfahren übersetzt weden? Weil, so wie ich es gerade verstanden habe, sind beide Unterlagen richtig übersetzt. Oder? Wo steht es denn das beide Übersetzungen (Transkription und Transliteration) richtig sind? Wenn ich eine DIN hätte, wo steht das beides richtig ist und anerkannt ist, kann das Standesamt dann noch nein sagen? Oder ist nur Transliteration bindent? Aber warum haben die in Australien dann die andere Form gewählt? Bitte Bitte hilf mir das ganze besser zu verstehen und das evtl. auch das deutsche Standesamt damit kein Problem mehr hat.

Lieber Gruß jassu
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 30.01.2006 um 18:57:47
 
Hi,

in Deutschland ist die lateinische Schreibweise aus dem Pass zu verwenden . Wenn die Geburtsurkunde da nicht zu passt, wie wäre es mit einer Nachbeurkundung der Geburt in Griechenland ?

Oder einer Bestätigung der Übersetzungsmethode durch das australische Standesamt ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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jassu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 31.01.2006 um 12:08:35
 
Hallo und Danke für Deine Antwort.

Wenn wir jetzt die Bestätigung der Übersetzungsmethode vom australische Standesamt haben, wird das denn vom deutschen Standesamt akzeptiert? So wie ich den Standesbeamten verstanden habe, würde bzw. muß dann in der Hochzeitsurkunde der Name von der Geburtsurkunde stehen und der ist ja nicht richtig übersetzt.
Noch eine Frage zur Nachbeurkundung der Geburt in Griechenland. Muß das genauso auf diesem Papier stehen? Wir hatten aus Griechenland einen Auszug aus dem Familienregister und laut Standesamt ist das nicht wirksam.  Traurig Es steht aber genau das gleiche drauf wie auf der Geburtsurkunde, nur mit dem Unterschied das der Nachname wie im Reisepass geschrieben wird.

Denke ich jetzt nur zu negativ oder wäre es mit Deinen Vorschlägen kein Problem mehr?

Gruß jassu
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