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Iranerin - Visum, Aufenthaltsrecht (Gelesen: 1.526 mal)
zorro78
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Iranerin - Visum, Aufenthaltsrecht
30.01.2006 um 22:17:48
 
Hallo!

Bestimmt stehe ich mit folgendem Problem nicht alleine. Ich (28) bin deutscher Staatsbuerger (zurzeit Student in Kanada) und ich moechte meine iranische Verlobte (27) kommenden Mai heiraten. Momentan ist unsere Situation eher unsicher und kompliziert, da sie (wie so viele) ein Schengen-Visum fuer die Einreise nach Deutschland, bzw. Daenemark benoetigt. Sie hat eine feste Arbeitsstelle in Iran und verdient auch sehr gut. Nun werden ihr meine Eltern in Deutschland demnaechst eine Einladung mit Verpflichtungserklaerung schicken damit sie dann bei der deutschen Botschaft in Tehran ihr Visum beantragen kann. Ob das auch funktioniert ist die andere Frage, aber angeblich soll das ausreichen.

Ich werde im Mai selbst nach Deutschland kommen um dort mein viermonatiges Praktikum (ist Teil meines Studiums) zu absolvieren. In dieser Zeit soll meine Verlobte (vorraussichtlich Mai) dann auch nach Deutschland kommen. Wir werden dann in Daenmark heiraten, da es dort schneller und einfacher geht. Meine Verlobte wird dann alle noetigen Papiere, inklusive Erlaubnis des Vaters, (ist nach iranischem Gesetz Pflicht) mitbringen. Eine in Daenemark geschlossene Ehe wird in Deutschland offiziell anerkannt und ist einfacher (Bsp. kein Ehefaehigkeitszeugnis notwendig). Danach muessen wir die Heirat noch bei der iranischen Botschaft registrieren lassen damit die Ehe in Iran auch legal wird. Zum Islam bin ich auch schon konvertiert. 
Nun aber meine wichtigen Fragen:

1) Ist es moeglich dass meine Verlobte nach unserer Eheschliessung bei mir in Deutschland bleiben kann? Und wenn ja, was muss ich unmittelbar nach der Heirat machen? Eigentlich muesste sie ja eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis fuer Deutschland bekommen und nicht noch extra ausreisen um dann ein Visum fuer Familienzusammenfuerung beantragen zu muessen. Oder ist diese Information falsch und sie muesste in jedem Fall erst einmal wieder in den Iran zurueckreisen?

2) Und weiss jemand, welchen Status meine zukuenftige Ehefrau nach der Heirat haben wird? Ich moechte sie naemlich im Herbst mit nach Kanada nehmen. Wie lange sie dann dort bleiben kann haengt wohl von den kanadischen Behoerden ab. Wir wollen naemlich spaeter einmal in Kanada leben.

Dieser Fall hoert sich bestimmt fuer viele von euch irre kompliziert an, aber es sind ja diese Gesetze und Behoerdengaenge, die alles so schwierig machen. Manchmal koennte man wirklich glauben, es gibt nur noch Paragraphen auf dieser Welt und die Liebe zweier Menschen zaehlt da garnicht. Ausserdem gehoert ja der Iran laut Aussage eines gewissen Mr. Bush zur "Achse des Boesen" und alle Menschen in Iran werden zusaetzlich noch nach den Handlungen eines fanatischen iranischen Praesidenten beurteilt. Wie ungerecht kann das leben noch sein? Na ja, ich moechte hier nicht allzu sentimental werden. Wichtig ist nur, das es einen Weg gibt, und wenn es ihn gibt, dann muss man eben wissen wo und wie. Vielleicht koennt ihr mir ja ein wenig weiterhelfen. Ich waere wirklich sehr dankbar dafuer.

Markus
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Ghalbi
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Beiträge: 384

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 31.01.2006 um 08:12:14
 
Zitat:
Oder ist diese Information falsch und sie muesste in jedem Fall erst einmal wieder in den Iran zurueckreisen


Woher hast du deine Informationen? Das wäre zu erst einmal wichtig, um deine Fragen zu beantworten.
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