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mein Vater ist sogar in Danzig geboren - uff (Gelesen: 8.706 mal)
Fredchen
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28.01.2006 um 20:52:38
 
Hallo Forum,

mein Vater ist sogar in Danzig Langfuhr geboren (1941).  Von wann bis wann war Danzig denn "schädlich" für die Staatsbürgerschaft?
Danzig hatte ja bis nach dem 2. Weltkrieg eine Sonderstellung und gehörte vorher eben nicht zu Polen.

Leider habe ich auch mit Hilfe von Google nichts vernünftiges gefunden.

Wer kennt sich mit Danzig sehr gut aus bzw. wo gibt es weiterführende Infos im Lichte der deutschen Staatsbürgerschaft?
Ich benötige den Staatsbürgerausweis (Nachweis) z.B. für eine geplante Adoption.

Bis bald


Euer Fredchen
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Fredchen
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Antwort #1 - 28.01.2006 um 21:08:02
 
Sorry der obere Beitrag sollte eigentlich unter dem Thema  Geburtsort des Vaters erscheinen und kein neues Thema aufmachen.
Vielleicht kann ein Admin den Beitrag verschieben und diesen hier löchen.

VIELEN DANK!!!
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Ralf
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Antwort #2 - 28.01.2006 um 21:12:38
 
Habe mal ein eigenes Thema hiervon gemacht, da es eine neue Frage beinhaltet.

Zitat:
Von wann bis wann war Danzig denn "schädlich" für die Staatsbürgerschaft?
Danzig hatte ja bis nach dem 2. Weltkrieg eine Sonderstellung und gehörte vorher eben nicht zu Polen.

Kann man so pauschal nicht sagen und hat eigentlich auch mit "Polen oder nicht Polen" nichts zu tun. Die Frage ist halt immer nur (jedenfalls vor 1975): Hat der Vater zum Zeitpunkt der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besessen oder nicht, und ist evtl. später ein Verlust der deutschen StA eingetreten.

Da sich die Vorschriften zum Erwerb und zum Verlust häufig geändert haben und außerdem damals durch Krieg und Kriegsfolgen häufig sehr komplizierte Sachverhalte vorliegen, ist diese Frage oft kaum zu beantworten, schon gar nicht, wenn man nicht alle Einzelheiten kennt, wobei es häufig auf den genauen Tag und Ort eines bestimmten Ereignisses ankommt. Richtig kompliziert wird es dann, wenn zudem auch noch - zumindest zeitweise - DDR-Recht ins Spiel kommt.

Wirkliche Spezialisten für solche Fragen sitzen übrigens beim Bundesverwaltungsamt in Köln.
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Fredchen
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Antwort #3 - 28.01.2006 um 21:21:05
 
Ralf schrieb am 28.01.2006 um 21:12:38:
(jedenfalls vor 1975)

Dear Ralf,

ich bin 1969 in NRW geboren Traurig und meine Mutter ist zweifelsfrei deutsche Staatsangehörige. Bis zum Ausfüllen des o.g. Antrags hätte ich das auch von meinen Großeltern und meinem Vater behauptet.

Der Sonderstatus von Danzig spielt hier doch die entscheidende Rolle. Keiner fragt nach wenn der Geburtsort des Vaters z.B. München war.

Wer hat noch Infos zu dem Sonderstatus von Danzig und die Auswirkungen auf die deutsche Staatsbürgerschaft?

Bis bald


Euer Fredchen
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Antwort #4 - 28.01.2006 um 21:36:38
 
Fredchen schrieb am 28.01.2006 um 21:08:02:
Sorry der obere Beitrag sollte eigentlich unter dem Thema  Geburtsort des Vaters erscheinen und kein neues Thema aufmachen.
Vielleicht kann ein Admin den Beitrag verschieben und diesen hier löchen.

VIELEN DANK!!!


Es war unter Geburtsort des Vaters und wurde von mir zu einem eigenen Thema verschoben.  Zwinkernd

Zitat:
ich bin 1969 in NRW geboren

Daher ist ja nur der Vater für den Staatsangehörigkeitserwerb maßgeblich. Die Mütter kamen erst mit einer Gesetzesänderung zum 1.1.1975 zum Zuge.

Zitat:
Der Sonderstatus von Danzig spielt hier doch die entscheidende Rolle. Keiner fragt nach wenn der Geburtsort des Vaters z.B. München war.

Jein. Eine Rolle spielt es, wenn Ausland ins Spiel kommt. Die Frage wäre die gleiche, wenn es statt Danzig London oder Timbuktu gewesen wäre.

Zitat:
Wer hat noch Infos zu dem Sonderstatus von Danzig und die Auswirkungen auf die deutsche Staatsbürgerschaft?

Sagte ich doch schon: Bundesverwaltungsamt.
--> http://www.bundesverwaltungsamt.de
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Antwort #5 - 28.01.2006 um 21:57:14
 
Ralf schrieb am 28.01.2006 um 21:36:38:
Jein. Eine Rolle spielt es, wenn Ausland ins Spiel kommt. Die Frage wäre die gleiche, wenn es statt Danzig London oder Timbuktu gewesen wäre.

Dear Ralf,

ist es gestattet eine andere Meinung zu haben?
Wenn Du den Status von Danzig nicht genau kennst, so kannst Du zu dieser Frage keine Stellung nehmen.
Danzig hat eben einen Sonderstatus gehabt, spätestens seit dem Vertrag von Versailles 1919.

Und hier eine wacklige Information zum Status während der Geburt meines Vaters:

Ende August 1939 erklärte sich der Gauleiter Albert Forster selbst zum Staatsoberhaupt und verfügte am 1. September 1939 völkerrechtswidrig, nachdem reichsdeutsche Streitkräfte das polnische Munitionsdepot auf der Westerplatte angegriffen hatten, den Anschluss Danzigs an das Deutsche Reich.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Danzig#Zweiter_Weltkrieg

Gebe doch anderen ebenfalls eine Möglichkeit zur Stellungnahme.

Bis bald


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Antwort #6 - 28.01.2006 um 22:05:05
 
Meines Erachtens spielt der Geburtsort doch gar keine Rolle, entscheidend in diesen Fall dürfte einzig und allein die Staatsangehörigkeit des Vaters sein.
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Antwort #7 - 28.01.2006 um 22:24:05
 
Saxonicus schrieb am 28.01.2006 um 22:05:05:
Meines Erachtens spielt der Geburtsort doch gar keine Rolle, entscheidend in diesen Fall dürfte einzig und allein die Staatsangehörigkeit des Vaters sein.

Dear Saxonicus,

das war zu 100% auch meine Meinung, bis ich die Beiträge im Thema Geburtsort des Vaters gelesen habe. Seit dem Ausfüllen des o.g. Antrags hatte ich schon so ein ungutes Gefühl.

Es ist schon interessant, dass offenbar die Angabe in meinen Ausweispapieren: Staatsangehörigkeit Deutsch und die gleichen Angaben in den Ausweispapieren meines Vaters, bzw. beider Eltern plötzlich nichts mehr zählen wenn es um, wie in unserem Fall, eine Stiefkindadoption (Kind ist Ausländer) geht.

Ob die Bundewehr das auch so geprüft hätte vor einer Einberufung? Bin übrigens in Berlin-West aufgewachsen und musste deshalb nicht zur Bundeswehr.  Zwinkernd

Bis bald


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Antwort #8 - 28.01.2006 um 22:50:22
 
Da in Danzig schon immer Polen und Deutsche gewohnt haben, besteht natürlich die Möglichkeit, daß die Vorfahren Polen waren.
Weil es mit den Geschichtskenntnissen in Deutschland im Allgemeinen meist nicht weit her ist
(das merke ich immer wieder, wenn ich mich mit jungen Leuten unterhalte), kann man natürlich auch nicht von jeden Beamten eine genaue Kenntnis der Historie erwarten.
Danzig war schon seit 1466 (2.Thorner Frieden) ein Freistaat und kam nach der 2.Teilung Polens 1793 an Preußen / Deutschland bis zum Ende des 1.Weltkrieg. Innerhalb dieser Zeit auch mal mal wieder Freie Stadt (durch Napoleon). Ab 1920 wieder Freie Stadt bis 1939 (Besetzung Polens). Wiedereingliederung ins Deutsche Reich und 1945 nach Ende des 2.Weltkrieges polnisch.
Aber glücklicherweise entscheidet im geschilderten Fall die Staatsangehörigkeit des Vaters und dürfte somit leichter zu klären sein.
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Antwort #9 - 28.01.2006 um 23:08:58
 
Saxonicus schrieb am 28.01.2006 um 22:50:22:
Weil es mit den Geschichtskenntnissen in Deutschland im Allgemeinen meist nicht weit her ist (das merke ich immer wieder, wenn ich mich mit jungen Leuten unterhalte)


Saxonicus, da stimme ich Dir 100% zu!!! Und das sind alles Personen, die völlig überrascht sind wenn sie selbst einmal forschen würden. Als Stichwort nenne ich dazu nur einmal SHAEF-Gesetz Nr. 52.

>>Aber glücklicherweise entscheidet im geschilderten Fall die Staatsangehörigkeit des Vaters und dürfte somit leichter zu klären sein.
Aber genau das ist der Punkt. Wie wird das nachgewiesen? Wenn mein Ausweis und die darin enthaltenen Angaben angezweifelt werden, so gilt dies natürlich auch für die Angaben im Ausweis meines Vaters. Das zuständige Amt hat jetzt über mich das Familienbuch meines Vaters angefordert. Mal sehen was da so drinsteht.  unentschlossen
Die Angaben in meiner eigenen Geburtsurkunde sind zum Thema Staatsbürgerschaft völlig "Für die Katz", dort steht noch nicht einmal das Geburtsdatum meiner Eltern und natürlich auch kein Hinweis zur Staatsbürgerschaft meiner Eltern. Dafür ist dem Thema Taufe die gesamte Rückseite gewidmet.

Daher meine noch nicht geklärte Frage zu der Sondersituation von Danzig und die Auswirkung auf die Staatsangehörigkeit der dort geborenen Personen, in der Zeit von 1939 bis 1945.

Bis bald


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Antwort #10 - 29.01.2006 um 09:50:45
 
Das hat mich nun interessiert, und gerade Danzig ist nicht so einfach. Es gab eine spezielle Danziger Staatsbürgerschaft, die wohl die erwarben, die nach dem I.WK dort wohnten. Durch ein Dekret von 1941 wurden sie Deutsche auf Widerruf.
Es gab also eine Durchbrechung des ius sanguinis-Prinzips - insofern wäre Timbuktu leichter zu klären.
Ich hab mal ein bisschen gesucht - gute Quellen scheinen rar zu sein, braune gibts mehr. Die hier scheint aber okay zu sein und auch recht interessant:

http://www.fernuni-hagen.de/ksw/forschung/pdf/fk2_ksw_hansen.pdf
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Antwort #11 - 29.01.2006 um 18:32:58
 
Zitat:
Durch ein Dekret von 1941 wurden sie Deutsche auf Widerruf. 


Das war die sog. Volksliste Danzig Zwinkernd Aber nicht alle Danziger wurden Deutsche auf Widerruf, soweit ich noch weiß waren das die in der, Abteilung 3 der VL Danzig eingetragenen. 

Nächste Woche  schaue ich mal in meinen alten Staatsagehörigkeitsschinken "Maassfeller/ Hoffmann", da steht die soweit ich erinnere noch drin Zwinkernd

Grüße
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Antwort #12 - 30.01.2006 um 11:53:00
 
Reni schrieb am 29.01.2006 um 09:50:45:
... braune gibts mehr.
Dear Reni,
das ist mir auch aufgefallen. Morgen soll endlich das Familienbuch in beglaubigter Kopie bei mir eingehen. Ich bin sehr gespannt ob es da noch neue Infos gibt.

Danke für Deinen Hinweis (Dokument), lese ich mir gleich durch.

Bis bald


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Antwort #13 - 01.02.2006 um 17:09:57
 
Hallo Forum,

heute ist das Familienbuch meiner Eltern bei mir eingegangen. Der Punkt 7 (Vermerk über die Staatsangehörigkeit und Nachweis) ist wie zu erwarten war leer.
Ich finde es sehr spannend sich mit den eigenen Wurzeln und den Auswirkungen der Weltgeschichte auf diese zu beschäftigen.

Jetzt leitet sich die Stastsbürgerschaft meines Vaters und damit offenbar auch meine über das folgende Dekret ab:
Gesetz über die Wiedervereinigung der Freien Stadt Danzig mit dem Deutschen Reich http://www.verfassungen.de/de/de33-45/danzig39.htm
Da mein Vater 1941 geboren ist müsste der folgende Paragraf ja gelten:
§ 2. Die Staatsangehörigen der bisherigen Freien Stadt Danzig sind deutsche Staatsangehörige nach Maßgabe näherer Vorschriften.
Quelle: Reichsgesetzblatt 1939 I S. 1547


Damit sind ja bereits meine Großeltern per Dekret deutsche Staatsbürger geworden.

Seht ihr das auch so oder hat jemand eine andere Meinung oder weitergehende Informationen?

Bis bald


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Antwort #14 - 01.02.2006 um 18:46:55
 
"Da mein Vater 1941 geboren ist müsste der folgende Paragraf ja gelten:
§ 2. Die Staatsangehörigen der bisherigen Freien Stadt Danzig sind deutsche Staatsangehörige
nach Maßgabe näherer Vorschriften
.
Quelle: Reichsgesetzblatt 1939 I S. 1547 "

und was sind jetzt genau die näheren vorschriften?
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Antwort #15 - 01.02.2006 um 18:50:11
 
ach ja... und wie weit geht das zurück? bis zu der zeit als danzig "freistadt" wurde? da dies ja auch schon 1933 der fall war, wäre mein vater ja deutsch. oder?
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Antwort #16 - 02.02.2006 um 00:04:47
 
Dann mach Dir doch mal die Mühe und schau in dieses "Reichgesetzblatt".
Das findest Du in jeder besseren Bibliothek.
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Antwort #17 - 02.02.2006 um 10:19:06
 
So hier noch ein paar Informationen zum Danziger Staatsangehörigkeitsrecht. Durch den Versailler Vertrag wurde die Freie Stadt Danzig als selbständiger Staat untr Aufsicht des Völkerbundes errichtet.

1. Der Verlust der deutschen Reichsangehörigkeit im Zuge des Ersten Weltkrieges trat aufgrund der Bestimmungen des Versailler Vertrages (Art. 105 und 106 VV) ein, ggf. sind also bereits früher dort wohnhafte Deutsche durch den Ersten Weltkrieg Staatsangehörige der Freien Stadt Danzig.

2. Der Verlust trat am 10.01.1920 ein. Sie konnten innerhalb von zwei Jahren für die deutsche Reichsangehörigkeit optieren. Als Folge der Option war ein Wegzug aus Danzig ins Reichsgebiet erforderlich.

3. Zeit des Dritten Reiches :

a. Gesetz vom 01.09.1939 Eingliederung Danzigs in das Deutsche Reich (RGBl. I, Seite 1547) , § 2  Erwerb der deutschen Reichsangehörigkeit nach Massgabe näherer Vorschriften .
b.  Erlass über Gliederung und Verwaltung der Ostgebiete vom 08.10.1939 (RGBl. I, Seite 2042), § 6 (sinngemäß) ..die Bewohner deutschen oder artverwandten Blutes werden deutsche Staatsangehörige nach Massgabe näherer Vorschriften, die Volksdeutschen werden Reichsbürger nach Massgabe des Reichsbürgergesetzes.

c. Runderlass vom 25.1.1939 (MBliV. Seite 2385), wurde aufgehoben durch...

d. Verordnug über die deutsche Volksliste und die deutsche Staatsangehörigkeit in den eingegliederten Ostgebieten vom 04.03.1941 in der Fassung der Zweiten Verordnung über die deutsche Volksliste usw. vom 31.01.1942 (RGBl. I, Seite 51).

auszugsweise:
eingetragen werden nur ehemalige polnische und Danziger Staatsangehörige die am 01.09.1939 Danziger StAng waren, an diesem Tag staatenlos waren, zuletzt aber die Danziger StAng besessen hatten, oder am 01.09.1939 ihre Wohnsitz im ehemaligen Freistaat hatten.

Dazu erging dann noch der Runderlass des RMdI vom 13.03.1941 (Az.: I e 5125/4-5000 Ost) betreffend Erwerb der deutschenStaasangehörigkeit durch ehemalige polnische und Danziger Staatsangehörige. Hier wurde im einzelnen erläutert, welche Voraussetzungen für die Einteilung in die Abteilungen der deutschen Volksliste (I bis IV) zu erfüllen waren.

Ich hoffe es wird jetzt ein Problem deutlich:

Der Verlust der früheren deutschen Reichsangehörigkeit kraft Gesetzes ist sicher durch den Versailler Vertrag an einem bestimmten Datum festzumachen. Da gibt es kein Vertun weil das auch gegen den Willen der Betroffenen feststand Zwinkernd

Wann, wie, und  ob überhaupt ein Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch die näheren Vorschriften des Nazi-Reiches stattfand, ist nicht so leicht festzustellen, da hab ich für manchen Fall früher monatelang ermitteln müssen. Zwinkernd

Deswegen beneide ich die Kollegen die das heute immer noch prüfen müssen scher nicht.

Noch ein Wort zu den braunen Vorschriften:

Gäbe es die nicht, oder wären sie nicht anwendbar, wäre ein Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gar nicht erfolgt. Dann wären zig. Deutsche aus Pommern, Schlesien, Danzig, Böhmen und Mähren durch den Ersten Weltkrieg und den Versailler Vertrag ausgebürgert worden, das mal nur am Rande .

Ohne jede Wertung Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #18 - 04.02.2006 um 18:02:19
 
ronny schrieb am 29.01.2006 um 18:32:58:
... Nächste Woche  schaue ich mal in meinen alten Staatsagehörigkeitsschinken ...
Dear Ronny,

bist Du schon fündig geworden?
Danke schon einmal vorab  Zwinkernd

Bis bald


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Antwort #19 - 04.02.2006 um 18:06:59
 
Sorry Ronny,

Du hattest Deine Ergebnisse ja bereits gepostet.
Asche auf mein Haupt  Traurig.

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Antwort #20 - 18.02.2006 um 16:36:16
 
Hallo Forum,

heute (Sa.) habe ich per Botin meinen Staatsangehörigkeitsausweis erhalten, zusammen mit einem Gebührenscheid. Zwinkernd
Leider ist auf der Urkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nicht die Grundlage für diesen Bescheid angegeben.
Das Resultat ist ja absolut in meinem Sinne. Smiley In den nächsten Tagen werde ich einmal nachfragen worin meine Staatsbürgerschaft begründet ist.
Das Thema hat ja einige sehr interessiert, nicht nur mich.

Bis bald


Euer Fredchen
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Antwort #21 - 18.02.2006 um 16:56:21
 
Gratuliere zum positiven Ergebnis! :paletti

Fredchen schrieb am 18.02.2006 um 16:36:16:
Leider ist auf der Urkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nicht die Grundlage für diesen Bescheid angegeben.

Das ist auch nicht vorgesehen und es wäre auch gar nicht zulässig, zusätzliche Angaben auf dieser Urkunde zu machen.

Zitat:
In den nächsten Tagen werde ich einmal nachfragen worin meine Staatsbürgerschaft begründet ist.

Vermutlich in der Abstammung von einem deutschen Elternteil (bei Geburt vor 1975 nur deutscher Vater). Grundlage wäre also § 4 Abs. 1 StAG (damals RuStG).
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #22 - 18.02.2006 um 16:57:27
 
Na denn mal:
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Antwort #23 - 18.02.2006 um 18:48:09
 
Ralf schrieb am 18.02.2006 um 16:56:21:
Vermutlich in der Abstammung von einem deutschen Elternteil (bei Geburt vor 1975 nur deutscher Vater). Grundlage wäre also § 4 Abs. 1 StAG (damals RuStG).
Dear Ralf,
dear fons,

Danke für die Gratulationen.
Und auf welcher Grundlage hatte er die Staatsangehörigkeit? Damit wären wir wieder voll im Thema Danzig. Schockiert/Erstaunt Wenn ich den Antrag, den ich ausfüllen musste und die Rückfrage der zuständigen Behörde richtig verstanden habe wird ja nicht nur eine Generation "geprüft" oder?

Bis bald


Euer Fredchen
Ps. Bei uns hängt halt eine Adoption dran. Eine Überraschung in meiner Staatsbürgerschaft wäre mehr als dramatisch gewesen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #24 - 18.02.2006 um 18:58:17
 
Ich gratuliere Dir auch!! Schade... mir hat keiner gratuliert weinend
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Antwort #25 - 18.02.2006 um 19:51:57
 
Fredchen schrieb am 18.02.2006 um 18:48:09:
wird ja nicht nur eine Generation "geprüft" oder?

Geprüft werden genau genommen 2 Punkte:
1.: War die Person, von der du deine Staatsangehörigkeit ableitest, zum Zeitpunkt deiner Geburt Deutscher?
2.: Wenn ja: Ist danach evtl. der Verlust der deutschen StA eingetreten?

Natürlich kann es erforderlich werden, bei der Prüfung von Punkt 1 noch weiter in die Vergangenheit zu sehen.

Zitat:
Ps. Bei uns hängt halt eine Adoption dran. Eine Überraschung in meiner Staatsbürgerschaft wäre mehr als dramatisch gewesen.

Das kann ich mir vorstellen. Zwinkernd

janine schrieb am 18.02.2006 um 18:58:17:
Schade... mir hat keiner gratuliert weinend

Echt nicht? Na dann mache ich das hiermit mal. Zwinkernd
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Antwort #26 - 19.02.2006 um 17:53:15
 
janine schrieb am 18.02.2006 um 18:58:17:
Schade... mir hat keiner gratuliert weinend
Liebe Janine,

von ganzem HERZEN:

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!!!!!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mein Vater ist sogar in Danzig geboren - uff
Antwort #27 - 19.02.2006 um 17:58:36
 
Ralf schrieb am 18.02.2006 um 19:51:57:
Geprüft werden genau genommen 2 Punkte:
1.: War die Person, von der du deine Staatsangehörigkeit ableitest, zum Zeitpunkt deiner Geburt Deutscher?
2.: Wenn ja: Ist danach evtl. der Verlust der deutschen StA eingetreten?
Dear Ralf,

eine solch klare Aussage hätte mir manch schlaflose Nacht erspart. Das ganze Thema wäre nach dieser Aussage im positiven Sinne erledigt, da dies zu keinem Zeitpunkt bestritten/bezweifelt wurde. Die "neue" Aussage ist "... zum Zeitpunkt deiner Geburt Deutscher ..."
Die Frage ist halt woher leitet mein Vater seine Staatsbürgerschaft ab. Offenbar wäre eine solche Prüfung wesentlich wackliger bei dem Geburtsort Danzig. Zwinkernd

DANKE und bis bald


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