Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
mein Vater ist sogar in Danzig geboren - uff (Gelesen: 8.705 mal)
janine
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 1
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mein Vater ist sogar in Danzig geboren - uff
Antwort #15 - 01.02.2006 um 18:50:11
 
ach ja... und wie weit geht das zurück? bis zu der zeit als danzig "freistadt" wurde? da dies ja auch schon 1933 der fall war, wäre mein vater ja deutsch. oder?
Zum Seitenanfang
  

LG janine
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mein Vater ist sogar in Danzig geboren - uff
Antwort #16 - 02.02.2006 um 00:04:47
 
Dann mach Dir doch mal die Mühe und schau in dieses "Reichgesetzblatt".
Das findest Du in jeder besseren Bibliothek.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mein Vater ist sogar in Danzig geboren - uff
Antwort #17 - 02.02.2006 um 10:19:06
 
So hier noch ein paar Informationen zum Danziger Staatsangehörigkeitsrecht. Durch den Versailler Vertrag wurde die Freie Stadt Danzig als selbständiger Staat untr Aufsicht des Völkerbundes errichtet.

1. Der Verlust der deutschen Reichsangehörigkeit im Zuge des Ersten Weltkrieges trat aufgrund der Bestimmungen des Versailler Vertrages (Art. 105 und 106 VV) ein, ggf. sind also bereits früher dort wohnhafte Deutsche durch den Ersten Weltkrieg Staatsangehörige der Freien Stadt Danzig.

2. Der Verlust trat am 10.01.1920 ein. Sie konnten innerhalb von zwei Jahren für die deutsche Reichsangehörigkeit optieren. Als Folge der Option war ein Wegzug aus Danzig ins Reichsgebiet erforderlich.

3. Zeit des Dritten Reiches :

a. Gesetz vom 01.09.1939 Eingliederung Danzigs in das Deutsche Reich (RGBl. I, Seite 1547) , § 2  Erwerb der deutschen Reichsangehörigkeit nach Massgabe näherer Vorschriften .
b.  Erlass über Gliederung und Verwaltung der Ostgebiete vom 08.10.1939 (RGBl. I, Seite 2042), § 6 (sinngemäß) ..die Bewohner deutschen oder artverwandten Blutes werden deutsche Staatsangehörige nach Massgabe näherer Vorschriften, die Volksdeutschen werden Reichsbürger nach Massgabe des Reichsbürgergesetzes.

c. Runderlass vom 25.1.1939 (MBliV. Seite 2385), wurde aufgehoben durch...

d. Verordnug über die deutsche Volksliste und die deutsche Staatsangehörigkeit in den eingegliederten Ostgebieten vom 04.03.1941 in der Fassung der Zweiten Verordnung über die deutsche Volksliste usw. vom 31.01.1942 (RGBl. I, Seite 51).

auszugsweise:
eingetragen werden nur ehemalige polnische und Danziger Staatsangehörige die am 01.09.1939 Danziger StAng waren, an diesem Tag staatenlos waren, zuletzt aber die Danziger StAng besessen hatten, oder am 01.09.1939 ihre Wohnsitz im ehemaligen Freistaat hatten.

Dazu erging dann noch der Runderlass des RMdI vom 13.03.1941 (Az.: I e 5125/4-5000 Ost) betreffend Erwerb der deutschenStaasangehörigkeit durch ehemalige polnische und Danziger Staatsangehörige. Hier wurde im einzelnen erläutert, welche Voraussetzungen für die Einteilung in die Abteilungen der deutschen Volksliste (I bis IV) zu erfüllen waren.

Ich hoffe es wird jetzt ein Problem deutlich:

Der Verlust der früheren deutschen Reichsangehörigkeit kraft Gesetzes ist sicher durch den Versailler Vertrag an einem bestimmten Datum festzumachen. Da gibt es kein Vertun weil das auch gegen den Willen der Betroffenen feststand Zwinkernd

Wann, wie, und  ob überhaupt ein Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch die näheren Vorschriften des Nazi-Reiches stattfand, ist nicht so leicht festzustellen, da hab ich für manchen Fall früher monatelang ermitteln müssen. Zwinkernd

Deswegen beneide ich die Kollegen die das heute immer noch prüfen müssen scher nicht.

Noch ein Wort zu den braunen Vorschriften:

Gäbe es die nicht, oder wären sie nicht anwendbar, wäre ein Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gar nicht erfolgt. Dann wären zig. Deutsche aus Pommern, Schlesien, Danzig, Böhmen und Mähren durch den Ersten Weltkrieg und den Versailler Vertrag ausgebürgert worden, das mal nur am Rande .

Ohne jede Wertung Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Fredchen
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mein Vater ist sogar in Danzig geboren - uff
Antwort #18 - 04.02.2006 um 18:02:19
 
ronny schrieb am 29.01.2006 um 18:32:58:
... Nächste Woche  schaue ich mal in meinen alten Staatsagehörigkeitsschinken ...
Dear Ronny,

bist Du schon fündig geworden?
Danke schon einmal vorab  Zwinkernd

Bis bald


Dein Fredchen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Fredchen
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mein Vater ist sogar in Danzig geboren - uff
Antwort #19 - 04.02.2006 um 18:06:59
 
Sorry Ronny,

Du hattest Deine Ergebnisse ja bereits gepostet.
Asche auf mein Haupt  Traurig.

Dein Fredchen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Fredchen
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mein Vater ist sogar in Danzig geboren - uff
Antwort #20 - 18.02.2006 um 16:36:16
 
Hallo Forum,

heute (Sa.) habe ich per Botin meinen Staatsangehörigkeitsausweis erhalten, zusammen mit einem Gebührenscheid. Zwinkernd
Leider ist auf der Urkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nicht die Grundlage für diesen Bescheid angegeben.
Das Resultat ist ja absolut in meinem Sinne. Smiley In den nächsten Tagen werde ich einmal nachfragen worin meine Staatsbürgerschaft begründet ist.
Das Thema hat ja einige sehr interessiert, nicht nur mich.

Bis bald


Euer Fredchen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mein Vater ist sogar in Danzig geboren - uff
Antwort #21 - 18.02.2006 um 16:56:21
 
Gratuliere zum positiven Ergebnis! :paletti

Fredchen schrieb am 18.02.2006 um 16:36:16:
Leider ist auf der Urkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nicht die Grundlage für diesen Bescheid angegeben.

Das ist auch nicht vorgesehen und es wäre auch gar nicht zulässig, zusätzliche Angaben auf dieser Urkunde zu machen.

Zitat:
In den nächsten Tagen werde ich einmal nachfragen worin meine Staatsbürgerschaft begründet ist.

Vermutlich in der Abstammung von einem deutschen Elternteil (bei Geburt vor 1975 nur deutscher Vater). Grundlage wäre also § 4 Abs. 1 StAG (damals RuStG).
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mein Vater ist sogar in Danzig geboren - uff
Antwort #22 - 18.02.2006 um 16:57:27
 
Na denn mal:
...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Fredchen
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mein Vater ist sogar in Danzig geboren - uff
Antwort #23 - 18.02.2006 um 18:48:09
 
Ralf schrieb am 18.02.2006 um 16:56:21:
Vermutlich in der Abstammung von einem deutschen Elternteil (bei Geburt vor 1975 nur deutscher Vater). Grundlage wäre also § 4 Abs. 1 StAG (damals RuStG).
Dear Ralf,
dear fons,

Danke für die Gratulationen.
Und auf welcher Grundlage hatte er die Staatsangehörigkeit? Damit wären wir wieder voll im Thema Danzig. Schockiert/Erstaunt Wenn ich den Antrag, den ich ausfüllen musste und die Rückfrage der zuständigen Behörde richtig verstanden habe wird ja nicht nur eine Generation "geprüft" oder?

Bis bald


Euer Fredchen
Ps. Bei uns hängt halt eine Adoption dran. Eine Überraschung in meiner Staatsbürgerschaft wäre mehr als dramatisch gewesen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
janine
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 1
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mein Vater ist sogar in Danzig geboren - uff
Antwort #24 - 18.02.2006 um 18:58:17
 
Ich gratuliere Dir auch!! Schade... mir hat keiner gratuliert weinend
Zum Seitenanfang
  

LG janine
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mein Vater ist sogar in Danzig geboren - uff
Antwort #25 - 18.02.2006 um 19:51:57
 
Fredchen schrieb am 18.02.2006 um 18:48:09:
wird ja nicht nur eine Generation "geprüft" oder?

Geprüft werden genau genommen 2 Punkte:
1.: War die Person, von der du deine Staatsangehörigkeit ableitest, zum Zeitpunkt deiner Geburt Deutscher?
2.: Wenn ja: Ist danach evtl. der Verlust der deutschen StA eingetreten?

Natürlich kann es erforderlich werden, bei der Prüfung von Punkt 1 noch weiter in die Vergangenheit zu sehen.

Zitat:
Ps. Bei uns hängt halt eine Adoption dran. Eine Überraschung in meiner Staatsbürgerschaft wäre mehr als dramatisch gewesen.

Das kann ich mir vorstellen. Zwinkernd

janine schrieb am 18.02.2006 um 18:58:17:
Schade... mir hat keiner gratuliert weinend

Echt nicht? Na dann mache ich das hiermit mal. Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Fredchen
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mein Vater ist sogar in Danzig geboren - uff
Antwort #26 - 19.02.2006 um 17:53:15
 
janine schrieb am 18.02.2006 um 18:58:17:
Schade... mir hat keiner gratuliert weinend
Liebe Janine,

von ganzem HERZEN:

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!!!!!


Dein Fredchen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Fredchen
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 42
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mein Vater ist sogar in Danzig geboren - uff
Antwort #27 - 19.02.2006 um 17:58:36
 
Ralf schrieb am 18.02.2006 um 19:51:57:
Geprüft werden genau genommen 2 Punkte:
1.: War die Person, von der du deine Staatsangehörigkeit ableitest, zum Zeitpunkt deiner Geburt Deutscher?
2.: Wenn ja: Ist danach evtl. der Verlust der deutschen StA eingetreten?
Dear Ralf,

eine solch klare Aussage hätte mir manch schlaflose Nacht erspart. Das ganze Thema wäre nach dieser Aussage im positiven Sinne erledigt, da dies zu keinem Zeitpunkt bestritten/bezweifelt wurde. Die "neue" Aussage ist "... zum Zeitpunkt deiner Geburt Deutscher ..."
Die Frage ist halt woher leitet mein Vater seine Staatsbürgerschaft ab. Offenbar wäre eine solche Prüfung wesentlich wackliger bei dem Geburtsort Danzig. Zwinkernd

DANKE und bis bald


Dein Fredchen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema