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mein Vater ist sogar in Danzig geboren - uff (Gelesen: 8.702 mal)
Fredchen
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28.01.2006 um 20:52:38
 
Hallo Forum,

mein Vater ist sogar in Danzig Langfuhr geboren (1941).  Von wann bis wann war Danzig denn "schädlich" für die Staatsbürgerschaft?
Danzig hatte ja bis nach dem 2. Weltkrieg eine Sonderstellung und gehörte vorher eben nicht zu Polen.

Leider habe ich auch mit Hilfe von Google nichts vernünftiges gefunden.

Wer kennt sich mit Danzig sehr gut aus bzw. wo gibt es weiterführende Infos im Lichte der deutschen Staatsbürgerschaft?
Ich benötige den Staatsbürgerausweis (Nachweis) z.B. für eine geplante Adoption.

Bis bald


Euer Fredchen
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Fredchen
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Antwort #1 - 28.01.2006 um 21:08:02
 
Sorry der obere Beitrag sollte eigentlich unter dem Thema  Geburtsort des Vaters erscheinen und kein neues Thema aufmachen.
Vielleicht kann ein Admin den Beitrag verschieben und diesen hier löchen.

VIELEN DANK!!!
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Ralf
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Antwort #2 - 28.01.2006 um 21:12:38
 
Habe mal ein eigenes Thema hiervon gemacht, da es eine neue Frage beinhaltet.

Zitat:
Von wann bis wann war Danzig denn "schädlich" für die Staatsbürgerschaft?
Danzig hatte ja bis nach dem 2. Weltkrieg eine Sonderstellung und gehörte vorher eben nicht zu Polen.

Kann man so pauschal nicht sagen und hat eigentlich auch mit "Polen oder nicht Polen" nichts zu tun. Die Frage ist halt immer nur (jedenfalls vor 1975): Hat der Vater zum Zeitpunkt der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besessen oder nicht, und ist evtl. später ein Verlust der deutschen StA eingetreten.

Da sich die Vorschriften zum Erwerb und zum Verlust häufig geändert haben und außerdem damals durch Krieg und Kriegsfolgen häufig sehr komplizierte Sachverhalte vorliegen, ist diese Frage oft kaum zu beantworten, schon gar nicht, wenn man nicht alle Einzelheiten kennt, wobei es häufig auf den genauen Tag und Ort eines bestimmten Ereignisses ankommt. Richtig kompliziert wird es dann, wenn zudem auch noch - zumindest zeitweise - DDR-Recht ins Spiel kommt.

Wirkliche Spezialisten für solche Fragen sitzen übrigens beim Bundesverwaltungsamt in Köln.
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Fredchen
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Antwort #3 - 28.01.2006 um 21:21:05
 
Ralf schrieb am 28.01.2006 um 21:12:38:
(jedenfalls vor 1975)

Dear Ralf,

ich bin 1969 in NRW geboren Traurig und meine Mutter ist zweifelsfrei deutsche Staatsangehörige. Bis zum Ausfüllen des o.g. Antrags hätte ich das auch von meinen Großeltern und meinem Vater behauptet.

Der Sonderstatus von Danzig spielt hier doch die entscheidende Rolle. Keiner fragt nach wenn der Geburtsort des Vaters z.B. München war.

Wer hat noch Infos zu dem Sonderstatus von Danzig und die Auswirkungen auf die deutsche Staatsbürgerschaft?

Bis bald


Euer Fredchen
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Ralf
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Antwort #4 - 28.01.2006 um 21:36:38
 
Fredchen schrieb am 28.01.2006 um 21:08:02:
Sorry der obere Beitrag sollte eigentlich unter dem Thema  Geburtsort des Vaters erscheinen und kein neues Thema aufmachen.
Vielleicht kann ein Admin den Beitrag verschieben und diesen hier löchen.

VIELEN DANK!!!


Es war unter Geburtsort des Vaters und wurde von mir zu einem eigenen Thema verschoben.  Zwinkernd

Zitat:
ich bin 1969 in NRW geboren

Daher ist ja nur der Vater für den Staatsangehörigkeitserwerb maßgeblich. Die Mütter kamen erst mit einer Gesetzesänderung zum 1.1.1975 zum Zuge.

Zitat:
Der Sonderstatus von Danzig spielt hier doch die entscheidende Rolle. Keiner fragt nach wenn der Geburtsort des Vaters z.B. München war.

Jein. Eine Rolle spielt es, wenn Ausland ins Spiel kommt. Die Frage wäre die gleiche, wenn es statt Danzig London oder Timbuktu gewesen wäre.

Zitat:
Wer hat noch Infos zu dem Sonderstatus von Danzig und die Auswirkungen auf die deutsche Staatsbürgerschaft?

Sagte ich doch schon: Bundesverwaltungsamt.
--> http://www.bundesverwaltungsamt.de
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Fredchen
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Antwort #5 - 28.01.2006 um 21:57:14
 
Ralf schrieb am 28.01.2006 um 21:36:38:
Jein. Eine Rolle spielt es, wenn Ausland ins Spiel kommt. Die Frage wäre die gleiche, wenn es statt Danzig London oder Timbuktu gewesen wäre.

Dear Ralf,

ist es gestattet eine andere Meinung zu haben?
Wenn Du den Status von Danzig nicht genau kennst, so kannst Du zu dieser Frage keine Stellung nehmen.
Danzig hat eben einen Sonderstatus gehabt, spätestens seit dem Vertrag von Versailles 1919.

Und hier eine wacklige Information zum Status während der Geburt meines Vaters:

Ende August 1939 erklärte sich der Gauleiter Albert Forster selbst zum Staatsoberhaupt und verfügte am 1. September 1939 völkerrechtswidrig, nachdem reichsdeutsche Streitkräfte das polnische Munitionsdepot auf der Westerplatte angegriffen hatten, den Anschluss Danzigs an das Deutsche Reich.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Danzig#Zweiter_Weltkrieg

Gebe doch anderen ebenfalls eine Möglichkeit zur Stellungnahme.

Bis bald


Euer Fredchen
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Saxonicus
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Antwort #6 - 28.01.2006 um 22:05:05
 
Meines Erachtens spielt der Geburtsort doch gar keine Rolle, entscheidend in diesen Fall dürfte einzig und allein die Staatsangehörigkeit des Vaters sein.
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Fredchen
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Antwort #7 - 28.01.2006 um 22:24:05
 
Saxonicus schrieb am 28.01.2006 um 22:05:05:
Meines Erachtens spielt der Geburtsort doch gar keine Rolle, entscheidend in diesen Fall dürfte einzig und allein die Staatsangehörigkeit des Vaters sein.

Dear Saxonicus,

das war zu 100% auch meine Meinung, bis ich die Beiträge im Thema Geburtsort des Vaters gelesen habe. Seit dem Ausfüllen des o.g. Antrags hatte ich schon so ein ungutes Gefühl.

Es ist schon interessant, dass offenbar die Angabe in meinen Ausweispapieren: Staatsangehörigkeit Deutsch und die gleichen Angaben in den Ausweispapieren meines Vaters, bzw. beider Eltern plötzlich nichts mehr zählen wenn es um, wie in unserem Fall, eine Stiefkindadoption (Kind ist Ausländer) geht.

Ob die Bundewehr das auch so geprüft hätte vor einer Einberufung? Bin übrigens in Berlin-West aufgewachsen und musste deshalb nicht zur Bundeswehr.  Zwinkernd

Bis bald


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Saxonicus
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Antwort #8 - 28.01.2006 um 22:50:22
 
Da in Danzig schon immer Polen und Deutsche gewohnt haben, besteht natürlich die Möglichkeit, daß die Vorfahren Polen waren.
Weil es mit den Geschichtskenntnissen in Deutschland im Allgemeinen meist nicht weit her ist
(das merke ich immer wieder, wenn ich mich mit jungen Leuten unterhalte), kann man natürlich auch nicht von jeden Beamten eine genaue Kenntnis der Historie erwarten.
Danzig war schon seit 1466 (2.Thorner Frieden) ein Freistaat und kam nach der 2.Teilung Polens 1793 an Preußen / Deutschland bis zum Ende des 1.Weltkrieg. Innerhalb dieser Zeit auch mal mal wieder Freie Stadt (durch Napoleon). Ab 1920 wieder Freie Stadt bis 1939 (Besetzung Polens). Wiedereingliederung ins Deutsche Reich und 1945 nach Ende des 2.Weltkrieges polnisch.
Aber glücklicherweise entscheidet im geschilderten Fall die Staatsangehörigkeit des Vaters und dürfte somit leichter zu klären sein.
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Fredchen
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Antwort #9 - 28.01.2006 um 23:08:58
 
Saxonicus schrieb am 28.01.2006 um 22:50:22:
Weil es mit den Geschichtskenntnissen in Deutschland im Allgemeinen meist nicht weit her ist (das merke ich immer wieder, wenn ich mich mit jungen Leuten unterhalte)


Saxonicus, da stimme ich Dir 100% zu!!! Und das sind alles Personen, die völlig überrascht sind wenn sie selbst einmal forschen würden. Als Stichwort nenne ich dazu nur einmal SHAEF-Gesetz Nr. 52.

>>Aber glücklicherweise entscheidet im geschilderten Fall die Staatsangehörigkeit des Vaters und dürfte somit leichter zu klären sein.
Aber genau das ist der Punkt. Wie wird das nachgewiesen? Wenn mein Ausweis und die darin enthaltenen Angaben angezweifelt werden, so gilt dies natürlich auch für die Angaben im Ausweis meines Vaters. Das zuständige Amt hat jetzt über mich das Familienbuch meines Vaters angefordert. Mal sehen was da so drinsteht.  unentschlossen
Die Angaben in meiner eigenen Geburtsurkunde sind zum Thema Staatsbürgerschaft völlig "Für die Katz", dort steht noch nicht einmal das Geburtsdatum meiner Eltern und natürlich auch kein Hinweis zur Staatsbürgerschaft meiner Eltern. Dafür ist dem Thema Taufe die gesamte Rückseite gewidmet.

Daher meine noch nicht geklärte Frage zu der Sondersituation von Danzig und die Auswirkung auf die Staatsangehörigkeit der dort geborenen Personen, in der Zeit von 1939 bis 1945.

Bis bald


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Antwort #10 - 29.01.2006 um 09:50:45
 
Das hat mich nun interessiert, und gerade Danzig ist nicht so einfach. Es gab eine spezielle Danziger Staatsbürgerschaft, die wohl die erwarben, die nach dem I.WK dort wohnten. Durch ein Dekret von 1941 wurden sie Deutsche auf Widerruf.
Es gab also eine Durchbrechung des ius sanguinis-Prinzips - insofern wäre Timbuktu leichter zu klären.
Ich hab mal ein bisschen gesucht - gute Quellen scheinen rar zu sein, braune gibts mehr. Die hier scheint aber okay zu sein und auch recht interessant:

http://www.fernuni-hagen.de/ksw/forschung/pdf/fk2_ksw_hansen.pdf
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Antwort #11 - 29.01.2006 um 18:32:58
 
Zitat:
Durch ein Dekret von 1941 wurden sie Deutsche auf Widerruf. 


Das war die sog. Volksliste Danzig Zwinkernd Aber nicht alle Danziger wurden Deutsche auf Widerruf, soweit ich noch weiß waren das die in der, Abteilung 3 der VL Danzig eingetragenen. 

Nächste Woche  schaue ich mal in meinen alten Staatsagehörigkeitsschinken "Maassfeller/ Hoffmann", da steht die soweit ich erinnere noch drin Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #12 - 30.01.2006 um 11:53:00
 
Reni schrieb am 29.01.2006 um 09:50:45:
... braune gibts mehr.
Dear Reni,
das ist mir auch aufgefallen. Morgen soll endlich das Familienbuch in beglaubigter Kopie bei mir eingehen. Ich bin sehr gespannt ob es da noch neue Infos gibt.

Danke für Deinen Hinweis (Dokument), lese ich mir gleich durch.

Bis bald


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Fredchen
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Antwort #13 - 01.02.2006 um 17:09:57
 
Hallo Forum,

heute ist das Familienbuch meiner Eltern bei mir eingegangen. Der Punkt 7 (Vermerk über die Staatsangehörigkeit und Nachweis) ist wie zu erwarten war leer.
Ich finde es sehr spannend sich mit den eigenen Wurzeln und den Auswirkungen der Weltgeschichte auf diese zu beschäftigen.

Jetzt leitet sich die Stastsbürgerschaft meines Vaters und damit offenbar auch meine über das folgende Dekret ab:
Gesetz über die Wiedervereinigung der Freien Stadt Danzig mit dem Deutschen Reich http://www.verfassungen.de/de/de33-45/danzig39.htm
Da mein Vater 1941 geboren ist müsste der folgende Paragraf ja gelten:
§ 2. Die Staatsangehörigen der bisherigen Freien Stadt Danzig sind deutsche Staatsangehörige nach Maßgabe näherer Vorschriften.
Quelle: Reichsgesetzblatt 1939 I S. 1547


Damit sind ja bereits meine Großeltern per Dekret deutsche Staatsbürger geworden.

Seht ihr das auch so oder hat jemand eine andere Meinung oder weitergehende Informationen?

Bis bald


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janine
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Antwort #14 - 01.02.2006 um 18:46:55
 
"Da mein Vater 1941 geboren ist müsste der folgende Paragraf ja gelten:
§ 2. Die Staatsangehörigen der bisherigen Freien Stadt Danzig sind deutsche Staatsangehörige
nach Maßgabe näherer Vorschriften
.
Quelle: Reichsgesetzblatt 1939 I S. 1547 "

und was sind jetzt genau die näheren vorschriften?
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LG janine
 
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