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Visum fuer Familienzusammenfuehrung (Gelesen: 4.470 mal)
gluecklicher
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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25.01.2006 um 03:38:55
 
Hallo,

in Kuerze werde ich, Deutscher, meine philippinische Verlobte heiraten koennen  Smiley

Da ich mich derzeit im aussereuropaeischen Ausland aufhalte, wird meine Frau dann zunaechst in meinen aktuellen Aufenthaltsort ziehen. Ein Visum ist fuer sie als meine Ehefrau kein Problem und wird schnell ausgestellt.

Wenn sie bei mir lebt, dann wollen wir im Sommer diesen Jahres den Urlaub in Deutschland verbringen. Die oertliche Deutsche Botschaft stellt innerhalb weniger Tage ein Schengenvisum aus (alles bereits geklaert).

Nun die Fragen:
1.) Kann das Visum fuer die Familienzusammenfuehrung auch in einer Botschaft ausserhalb der Philippinen beantragt werden ?
2.) Falls, was ich sehr stark annehme, es zu einer Dokumentenpruefung kommen wird, dann kann es unter Umstaenden mehrere Monate dauern, bis das Visum fuer die Zusammenfuehrung ausgestellt ist.
2.1.) Kann das FZ-Visum beantragt werden und waehrend dieser Zeit ein Schengenvisum ausgestellt werden?
2.2.) Wenn meine Frau bereits ein Schengenvisum hat und dann das FZ-Visum beantragt, ist es dann moeglich, das Schengenvisum waehrend des Prozesses des FZ-Visums zu benutzen und nach Deutschland zu reisen?
2.3.) verbleibt der Pass meiner Verlobten waehrend des FZ-Prozesses bei der Botschaft?

Vielen Dank fuer Eure Hilfe!

Gluecklicher

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ronny
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Antwort #1 - 25.01.2006 um 07:40:02
 
Zitat:
Kann das Visum fuer die Familienzusammenfuehrung auch in einer Botschaft ausserhalb der Philippinen beantragt werden


Das Visum zur FZF ist in dem Land des Wohnsitzes bzw. ständigen Aufenthaltes  zu beantragen Zwinkernd

Zitat:
Kann das FZ-Visum beantragt werden und waehrend dieser Zeit ein Schengenvisum ausgestellt werden


Weiß ich nicht, glaube ich aber eher nicht Zwinkernd

Wenn bereits die FZF beantragt ist, wird es an der für ein Schengen Visum erforderlichen Rückkehrbereitschaft eindeutig mangeln, oder ?

Ehrliche Meinung ?
Der Trick wird nicht ziehen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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gluecklicher
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Antwort #2 - 25.01.2006 um 10:04:56
 
Hallo Ronny,

hier geht es nicht um einen Trick.

Ich lebe und arbeite derzeit im aussereuropaischen Ausland.
Meine zukuenftige Frau wird fuer dieses Land ein Langzeitvisum erhalten und mit mir dort wohnen.

Im Sommer wollen wir fuer 2 Wochen in Deutschland Urlaub machen und dann in mein derzeitiges Aufenthaltsland zurueckkehren.
Dafuer benoetigt meine Frau dann ein Schengenvisum, welches in meinem derzeitigen Aufenthaltsland beantragt werden wird.

Da die Dokumentenueberpruefung fuer die FZ lange dauern kann, wollen wir baldmoeglichst die FZ beantragen. Was ich eben nicht weiss ist, wie es sich dann mit dem Schengenvisum verhaelt. Deshalb meine Fragen. Die deutsche Botschaft in meinem Aufenthaltsland hat zum Thema FZ mit philippinischer Frau keine Erfahrung und konnte mir dazu auch keine genaue Auskunft geben.

Gruss,
Gluecklicher
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Abu
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Antwort #3 - 25.01.2006 um 12:24:02
 
gluecklicher schrieb am 25.01.2006 um 03:38:55:
2.1.) Kann das FZ-Visum beantragt werden und waehrend dieser Zeit ein Schengenvisum ausgestellt werden?
Theoretisch ja, praktisch reine Ermessenssache der Botschaft und von hier aus nicht zu beurteilen.
Zitat:
2.2.) Wenn meine Frau bereits ein Schengenvisum hat und dann das FZ-Visum beantragt, ist es dann moeglich, das Schengenvisum waehrend des Prozesses des FZ-Visums zu benutzen und nach Deutschland zu reisen?
Ja.
Zitat:
2.3.) verbleibt der Pass meiner Verlobten waehrend des FZ-Prozesses bei der Botschaft?
Nein.

Abu
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gluecklicher
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Antwort #4 - 25.01.2006 um 13:08:16
 
Hallo Abu,

herzlichen Dank fuer die klaren Antworten.

Wirklich sehr hilfreich!!

Danke,
Gluecklicher
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bamthwok
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Antwort #5 - 25.01.2006 um 13:14:01
 
Hi Gluecklicher,

wenn ich Dich richtig verstehe, moechtet Ihr im Sommer in Deutschland nur den Urlaub verbringen und danach wieder ins Ausland zurueckkehren. Wenn es so ist, macht es gar keinen Sinn ein FZV-Visum zu beantragen. Sie braucht lediglich ein Schengen Visum fuer den Urlaub. Das FZV wird erst benoetigt, wenn Ihr nach Deutschland ziehen wollt.
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Abu
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Antwort #6 - 25.01.2006 um 13:55:51
 
bamthwok schrieb am 25.01.2006 um 13:14:01:
Hi Gluecklicher,

wenn ich Dich richtig verstehe, moechtet Ihr im Sommer in Deutschland nur den Urlaub verbringen und danach wieder ins Ausland zurueckkehren. Wenn es so ist, macht es gar keinen Sinn ein FZV-Visum zu beantragen. Sie braucht lediglich ein Schengen Visum fuer den Urlaub. Das FZV wird erst benoetigt, wenn Ihr nach Deutschland ziehen wollt.


Ich hatte verstanden, daß beides beabsichtigt ist: Ein Umzug nach D und während der erwarteten Wartezeit für das FzF-Visum ein Urlaub in D.

Wenn hingegen überhaupt noch kein Umzug nach D absehbar ist, macht ein Antrag auf FzF-Visum natürlich auch keinen Sinn.

Abu
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bamthwok
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Antwort #7 - 25.01.2006 um 14:15:19
 
Hallo Gluecklicher,

erklaer doch bitte noch einmal, was Du genau vor hast. Du schreibst von Deiner "zukuenftigen" Frau und dann von FZV und Urlaub mit Deiner "Frau" in Deutschland. Wann und wo wollt Ihr denn heiraten? Etwa im Sommer in Deutschland, oder schon vorher in den Philippinen?
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bamthwok
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Antwort #8 - 25.01.2006 um 14:17:25
 
oops, jetzt hatte ich Deinen zweiten Beitrag irrtuermlich fuer den ersten gehalten. Trotzdem ist die Sache noch ein wenig undurchschaubar.
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gluecklicher
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #9 - 26.01.2006 um 00:25:59
 
- Heirat in 2-3 Wochen auf den Philippinen

- anschliessend Uebersiedlung meiner Frau in mein Aufenthaltsland

- im Juni/Juli zum Urlaub nach Deutschland fuer 2 Wochen

- anschliessend fuer rund 6 Monate wieder in mein derzeitiges Aufenthaltsland

- danach Uebersiedlung nach Deutschland


Wenn wir aus dem Urlaub zurueckkommen und dann erst die FZ machen, dann kann es unter Umstaenden durch eine Dokumentenueberpruefung dazu kommen, dass meine Frau in die Philippinen muss und auf das Ergebnis der FZ warten muss, bevor sie mit mir nach Deutschland folgen kann.

Deshalb suchen wir nach einem Weg, Schengenvisum und FZ optimal fuer unseren Fall abzuwickeln.
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ronny
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Antwort #10 - 26.01.2006 um 07:56:39
 
Zitat:
Deshalb suchen wir nach einem Weg, Schengenvisum und FZ optimal fuer unseren Fall abzuwickeln.


Hi,

du könntest zum Beispiel direkt nach der Heirat ein Familienbuch auf Antrag anlegen lassen, das würde vom Standesamt I in Berlin erledigt. Wenn die eine Urkundenüberprüfung für notwendig halten, würde diese ja dann parallel zu Eurem vorübergehenden Aufenthalt in deinem "Arbeitsstaat" laufen.

Lass Dich von denen in Berlin aber nicht abspeisen, ein FamBuch wäre ned nötig, Du hast ein Recht drauf. Zwinkernd

Ich kann mir danach nicht vorstellen, dass eine ABH oder die Botschaft dann noch bei der FamZusFührung auf einer Überprüfung bestehen. Die inländische Urkunde (FamBuch) belegt dann ja die ordnungsgemäße Eheschließung, und genießt den Echtheitsanschein bis zum Nachweis der Unrichtigkeit.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #11 - 26.01.2006 um 08:15:56
 
Hallo Ronny,

danke fuer die Hinweise.

Bitte erlaube mir noch ein paar zusaetzliche Fragen zu stellen:

- wie lange dauert die Ausstellung eines Familienbuchs?
- weisst Du, welche Unterlagen dazu benoetigt werden?
- kann man parallel zur Ausstellung eines Familienbuches ein Schengenvisum bekommen und nutzen?
- kann ich die Ausstellung eines Familienbuches auch bei meinem lokalen Standesamt beantragen?

Danke,
Gluecklicher (wirklich gluecklich, dass es dieses Forum und vor allem die Experten darin gibt)
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Antwort #12 - 26.01.2006 um 08:24:00
 
Hi gluecklicher,

Dauer des FamBuches hängt davon ab, ob eine Urkundenprüfung verlangt wird oder nicht.  Kann ich nicht sagen, müßtest Du mit dem Standesamt I in Berlin mal reden.

Unterlagen denke ich sind die gleichen wie wenn ihr hier heiraten wolltet, zumindest prinzipiell, weil die Prüfung die gleiche ist (Ausnahme natürlich die bereits vorhandene Heiratsurkunde).

Ich sehe keinen Grund für die Verweigerung eines Besuchsvisums, aber das kann durch die Botschaft anders gesehen werden.

Dein örtlicher Standesbeamter wäre nur zuständig, wenn er die Ehe geschlossen hätte oder ir Euren Wohnsitz bereits ins Inland verlegt hättet. Während eines vorübergehenden Inlandsaufenthaltes wäre er IMHO nicht zuständig.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #13 - 26.01.2006 um 12:10:18
 
Hi Ronny,

sorry, dass ich noch mal nachfrage.

Ich hatte leider vergessen zu erwaehnen, dass ich meinen ersten Wohnsitz formal in Deutschland habe.
Mein gewoehnlicher Aufenthaltsort ist allerdings seit Juli 2005 im Ausland.

Hat dies Einfluss auf die Zustaendigkeit des Standesamtes?

Danke,
Gluecklicher
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Antwort #14 - 26.01.2006 um 14:02:46
 
Zitat:
Hat dies Einfluss auf die Zustaendigkeit des Standesamtes?


Nein, weil die "formale" Beibehaltung des ersten Wohnsitzes sicherlich nur melderechtliche Auswirkungen hat, wenn der tatsächliche Aufenthalt mit dem melderechtlichen nicht übereinstimmt könnte sich allenfalls eine Rangelei um die Zuständigkeiten ergeben.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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