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Brauche Rat zur FZF (Gelesen: 1.426 mal)
kocak
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Beiträge: 43

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Brauche Rat zur FZF
29.12.2005 um 10:58:59
 
Hallo

ich brauche einen Rat. Mein Mann (Türke) und ich (Deutsche) sind jetzt 3 Jahre verheiratet. Mein Mann wurde damals abgeschoben und darf AA am 6.Januar dieses Jahres wieder einreisen.

Wir haben noch kein Visum gestellt dsa wollten wir jetzt die Tage machen. Nun meine Frage ich bin derzeit in der türkei bei meinen Mann aber in Deutschland bei meinen Eltern gemeldet.

Wäre es besser wir würden beide zusammen in der Türkei zur deutschen Botschaft gehen? Weil ich denke das ich dann einen Termin bei der AA in Deutschland bekomme und dann müsste ich extra rüberfliegen.

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Mick
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Beiträge: 12.929

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 29.12.2005 um 12:03:19
 
Hi,
es ist theoretisch denkbar, dass das ohne Deine Vorsprache
bei der ABH über die Bühne geht. Aber Du solltest da Kontakt
mit "Eurer" ABH aufnehmen und dort nachfragen, wie sie es-
handhaben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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kocak
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Beiträge: 43

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 26.01.2006 um 14:39:24
 
Hallo

habe da nochmal eine Frage zur FZF. Ist der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis der richtige Antrag zur FZF??? Habe ihn aus dem Internet und wollte ihn schon einmal mit mein Mann ausfüllen weil wenn mein Mann alleine dort ist bei der Botschaft vielleicht vergisst er denn was auszufüllen  Smiley

Dann nochmal eine Frage die dort steht die ich nicht weiss wie ich die beantworten soll:
Aus welchen Mitteln wird der Lebensunterhalt betsritten?? Also ich bekomme Harz4 und meine Schwiegerelten (leben in Deutschland) denke werden meinen Mann unterstützen machen sie ja auch jetzt in der Türkei wo mein Mann lebt.

Und die andere Frage ist die im Antrag steht. Beabsichtigte Dauer des Aufenthalts in Deutschland????
Wir wollen doch immer in Deutschland bleiben.

Würde mich über eine ANtwort freuen


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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 27.01.2006 um 12:23:54
 
kocak schrieb am 26.01.2006 um 14:39:24:
habe da nochmal eine Frage zur FZF. Ist der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis der richtige Antrag zur FZF??? Habe ihn aus dem Internet und wollte ihn schon einmal mit mein Mann ausfüllen weil wenn mein Mann alleine dort ist bei der Botschaft vielleicht vergisst er denn was auszufüllen  Smiley
Meines Wissens ja.

Zitat:
Dann nochmal eine Frage die dort steht die ich nicht weiss wie ich die beantworten soll:
Aus welchen Mitteln wird der Lebensunterhalt betsritten?? Also ich bekomme Harz4 und meine Schwiegerelten (leben in Deutschland) denke werden meinen Mann unterstützen machen sie ja auch jetzt in der Türkei wo mein Mann lebt.
Einfach schreiben wie es ist. Beim Ehegattenachzug zu Deutschen ist die Sicherung des Lebensunterhalts keine Bedingung.

Zitat:
Und die andere Frage ist die im Antrag steht. Beabsichtigte Dauer des Aufenthalts in Deutschland????
Wir wollen doch immer in Deutschland bleiben.
Dann schreib' das doch.

Abu
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