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Selbständige Einbürgerung minderjähriger Kinder. (Gelesen: 1.961 mal)
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Beiträge: 4

21073 HH, Niedersachsen, Germany
21073 HH
Niedersachsen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Selbständige Einbürgerung minderjähriger Kinder.
22.01.2006 um 21:54:15
 
Hallo und Guten Abend  Smiley
Die Suchfunktion hat nicht viel ergeben,oder bin ich einfach zu doof ?

Situation wie folgt:
ich und meine Frau seit 20 Jahren in DE wohnhaft.Beide polnische StA , Auch wenn es sich vielleicht etwas blöd anhört ,ohne "Sehnsucht "bzw.Bedarf Deutsche  zu werden
Mein Sohn(, Sept2006  wird er 16)  in DE geboren ,und sein ganzes bisheriges Leben in Hamburg verbracht hat,möchte aus welchen Gründen auch immer, ein Berufssoldat werden.Dies ist jedoch nur für die deutsche Staatsangehörige möglich .Da er sich momentan noch in der Ausbildung befindet ,kann  er also nicht bestimmte Vorrauszetzungen  diesbezüglich erfüllen(lebensunterhalt.usw) .Eine Miteinbürgerung aus oben genannten Gründen kommt  nicht ins Frage .Gibt es eine Möglichkeit, um eine DE StA nur für einen unter  oder über 16 jährigen zu erwerben ,und wie es  hinsichtlich geregelt wird?
Danke für Eure Aufmerksamkeit
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Ralf
i4a-team
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Selbständige Einbürgerung minderjähriger Kinde
Antwort #1 - 22.01.2006 um 23:02:44
 
§ 10 StAG kennt kein Mindestalter. Wer 8 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt hat und auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf Einbürgerung. Für noch nicht 16 Jahre alte Personen muss der Antrag allerdings von den Sorgeberechtigten, i.d.R. also den Eltern, gestellt werden.

Wenn der Lebensunterhalt von den Eltern sichergestellt wird, reicht das aus, abgesehen davon, dass dies bei unter-23-Jährigen sowieso keine Rolle spielt.
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