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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Selbständige Einbürgerung minderjähriger Kinder. https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1137963255 Beitrag begonnen von casino am 22.01.2006 um 21:54:15 |
Titel: Selbständige Einbürgerung minderjähriger Kinder. Beitrag von casino am 22.01.2006 um 21:54:15
Hallo und Guten Abend :)
Die Suchfunktion hat nicht viel ergeben,oder bin ich einfach zu doof ? Situation wie folgt: ich und meine Frau seit 20 Jahren in DE wohnhaft.Beide polnische StA , Auch wenn es sich vielleicht etwas blöd anhört ,ohne "Sehnsucht "bzw.Bedarf Deutsche zu werden Mein Sohn(, Sept2006 wird er 16) in DE geboren ,und sein ganzes bisheriges Leben in Hamburg verbracht hat,möchte aus welchen Gründen auch immer, ein Berufssoldat werden.Dies ist jedoch nur für die deutsche Staatsangehörige möglich .Da er sich momentan noch in der Ausbildung befindet ,kann er also nicht bestimmte Vorrauszetzungen diesbezüglich erfüllen(lebensunterhalt.usw) .Eine Miteinbürgerung aus oben genannten Gründen kommt nicht ins Frage .Gibt es eine Möglichkeit, um eine DE StA nur für einen unter oder über 16 jährigen zu erwerben ,und wie es hinsichtlich geregelt wird? Danke für Eure Aufmerksamkeit |
Titel: Re: Selbständige Einbürgerung minderjähriger Kinde Beitrag von Ralf am 22.01.2006 um 23:02:44
§ 10 StAG kennt kein Mindestalter. Wer 8 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt hat und auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf Einbürgerung. Für noch nicht 16 Jahre alte Personen muss der Antrag allerdings von den Sorgeberechtigten, i.d.R. also den Eltern, gestellt werden.
Wenn der Lebensunterhalt von den Eltern sichergestellt wird, reicht das aus, abgesehen davon, dass dies bei unter-23-Jährigen sowieso keine Rolle spielt. |
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