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Einbürgerung trotz Aufenthalt im EU-Ausland (Gelesen: 8.818 mal)
brickbat
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Antwort #15 - 22.01.2006 um 19:24:51
 
Sondra schrieb am 22.01.2006 um 15:59:57:
Hi, ich habe jetzt nicht nachgerechnet, wieviele Jahre du bereits in D lebst, aber mit einer Niederlassungserlaubnis könnte u.U. für dich § 51 (anklicken) Absatz 2 AufenthG gelten

Gruß  Smiley Sondra


Irrtum. Der LU muß im Bundesgebiet gesichert sein, und zwar nach der Rückkehr. So soll vermieden werden daß man nach einigen Jahren Auslandsaufenthalt nach D. zurückkehrt und hier den öffentlichen Kassen zur Last fällt. In Raumfahrers Fall wäre der LU während des Auslandsaufenthaltes zwar durch das Gehalt gesichert, nach der Rückkehr ist damit aber Essig und Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht auch nicht. § 51,2 zieht demnach nicht. 
Ich könnte mir allerdings gut vorstellen, daß ein `deutscher ´Raumfahrer in Schweden ein schlagkräftiges Argument wäre.
Laß Dir im Fall einer positiven Entscheidung auf jeden Fall etwas schriftliches geben, ansonsten könnte es später ein böses Erwachen geben.
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Raumfahrer
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Antwort #16 - 22.01.2006 um 19:42:39
 
Zitat:
Der LU muß im Bundesgebiet gesichert sein, und zwar nach der Rückkehr. So soll vermieden werden daß man nach einigen Jahren Auslandsaufenthalt nach D. zurückkehrt und hier den öffentlichen Kassen zur Last fällt.


Du meinst also, ich muss im Voraus nachweisen, dass ich nach meiner Rückkehr genügend Geld haben werde, um dem Staat nicht zur Last zu fallen? Oder habe ich das falsch verstanden?

Zitat:
..., daß ein `deutscher ´Raumfahrer in Schweden ein schlagkräftiges Argument wär


Das ist nett, wie du das sagst Smiley. Meinst du wirklich, ich sollte morgen bei der Ausländerbehörde so argumentieren? Ich bin ja nur Ingenieur und kein Astronaut.
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Sondra
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Antwort #17 - 22.01.2006 um 19:49:11
 
Raumfahrer schrieb am 22.01.2006 um 19:42:39:
Du meinst also, ich muss im Voraus nachweisen, dass ich nach meiner Rückkehr genügend Geld haben werde, um dem Staat nicht zur Last zu fallen? Oder habe ich das falsch verstanden?*

Das ist nett, wie du das sagst Smiley. Meinst du wirklich, ich sollte morgen bei der Ausländerbehörde so argumentieren? Ich bin ja nur Ingenieur und kein Astronaut.**

* Ja, das meint sie. Also doch besser Promotion und § 51(4)

** Na und - du baust eben die Raketen!
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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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Raumfahrer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #18 - 22.01.2006 um 20:03:46
 
Gut, dann gehe ich morgen zur Ausländerbehörde und versuche mein Glück. Ich lasse euch dann wissen, wie es gelaufen ist.

In einer woche fliege ich nach Schweden und bespreche die Sache mit dem Prof und den Kollegen dort. Dann lasse ich wieder von mir hören.

Falls euch noch etwas dazu einfällt, laßt es mich wissen. Ich werde mich weiterhin hier im Forum umsehen.
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maki
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Antwort #19 - 22.01.2006 um 20:22:42
 
Hallo Raumfahrer,

oder sollte ich sagen kollege? Zwinkernd

Ich war in einer ähnlichen Situation(für eurocopter nach Australien gegangen), allerdings war ich nicht so Schlau wie du dich hier bei info4alien Expertenrat einzuholen.

Ich dachte mir ob diese schwedische Firma teil des EADS Konzerns ist? Möglicherwiese wäre das eine Möglichkeit von einem deutschen Arbeitgeber ins Ausland entsandt zu werden.

Ich verstehe deine Lage sehr gut, in der Luft- und Raumfahrtindustrie kann man sich den Luxus nur in Deutschland arbeiten zu wollen nur unter hinahme der Einbuße von Karrieremöglichkeiten leisten Griesgrämig

Viel Erfolg,

maki
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Raumfahrer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #20 - 22.01.2006 um 20:34:29
 
Hallo Kollege!

Danke für die freundlichen Worte. Die Firma in Schweden ist aus einem Raumfahrtinstitut der Universität Uppsala hervorgegangen, wo ich meine Diplomarbeit gemacht habe. Sie wird finanziell unterstützt von der Schwedischen und der Europäischen Raumfahrtbehörde. Das ganze ist ein wenig kompliziert. Auf jeden Fall werde ich die von dir genannte Möglichkeit untersuchen.

Was für Erfahrungen hast du denn gemacht? Was ist mit deinem Aufenthaltstitel passiert und wie hast du das Problem gelöst?

Viele Grüße
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maki
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Antwort #21 - 22.01.2006 um 21:53:16
 
Mein Fall liegt anders http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1133960722/0 , es scheint jedenfalls die Regel zu sein Ausländern die lange Zeit hier waren vor einer Wiedereinreise eine AE zu erteilen falls es keine Hindernisse(Straftaten, Arbeitslosigkeit) gibt, oder vielleicht liegts am Anwalt? Einbürgerung jedenfalls ist für mich im Moment ziemlich ausgeschlossen (3-4 Jahre) aber wie gesagt, bei mir ist es anders.
Im moment warte ich noch auf meinen mazed. Pass und habe eine Fiktionsbescheinigung, deshalb kann ich noch nichts genaues sagen.

Änderungen am Gesetz werden diskutiert ("Rückkehr- und Bleiberecht"), aber das hilft im Moment wenig.

Falls ich die Ratschläge, die dir die Expeten gegeben haben richtig deute, ist wohl ein entgegenkommen des Sachbearbeiters nötig. Könnte mir vorstellen das es nicht so gut ankommt ins Ausland zu gehen um für eine Ausländische Firma zu arbeiten, jedoch ist die Luft- und Raumfahrtindustrie in ihrer Natur "Multinational" Zwinkernd

ansonsten gibt es Einbürgerungserleichterungen für bestimmte Personengruppen, aber Die müsstest du dir von oberster STelle des Bundes oder

maki
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Antwort #22 - 22.01.2006 um 22:06:36
 
Mein Fall liegt anders http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1133960722/0 , es scheint jedenfalls die Regel zu sein Ausländern die lange Zeit hier waren vor einer Wiedereinreise eine AE zu erteilen falls es keine Hindernisse(Straftaten, Arbeitslosigkeit) gibt, oder vielleicht liegts am Anwalt? Einbürgerung jedenfalls ist für mich im Moment ziemlich ausgeschlossen (3-4 Jahre) aber wie gesagt, bei mir ist es anders.
Im moment warte ich noch auf meinen mazed. Pass und habe eine Fiktionsbescheinigung, deshalb kann ich noch nichts genaues sagen.

Änderungen am Gesetz werden diskutiert ("Rückkehr- und Bleiberecht"), aber das hilft im Moment wenig.

Falls ich die Ratschläge, die dir die Expeten gegeben haben richtig deute, ist wohl ein entgegenkommen des Sachbearbeiters nötig. Könnte mir vorstellen das es nicht so gut ankommt ins Ausland zu gehen um für eine Ausländische Firma zu arbeiten, jedoch ist die Luft- und Raumfahrtindustrie in ihrer Natur "Multinational" Zwinkernd

"rocket scientist from germany"
Vielleicht gibts ja doch jemanden der ein öffentliches Interesse erkennt  Cool Wäre doch schade wenn man jemanden wie dich dauerhaft ins Ausland abwandern lässt.

maki
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Raumfahrer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #23 - 22.01.2006 um 22:32:54
 
Tja, deine Worte in die Gehörgänge der Politiker.

Einige meiner Kommilitonen haben ähnliche Probleme.

Hier ein Artikel, der heute bei spiegel-online zu lesen war:
http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,396348,00.html

Sorry, gehört vielleicht nicht mehr so zum Thema.

Gute Nacht euch allen.
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Antwort #24 - 23.01.2006 um 10:46:15
 
Schade: Sprechstunden bei der Ausländerbehörde sind vormittags, Terminvereinbarungen allerdings erst nachmittags. Da ich nicht ohne Termin hingehen will, kann ich frühestens morgen hingehen.

Gruß
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