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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung trotz Aufenthalt im EU-Ausland
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Beitrag begonnen von Raumfahrer am 22.01.2006 um 13:12:45

Titel: Einbürgerung trotz Aufenthalt im EU-Ausland
Beitrag von Raumfahrer am 22.01.2006 um 13:12:45
Hallo zusammen!

Ich bin froh, auf dieses Forum gestoßen zu sein, denn ich brauche dringend Rat.

Ich beschreibe euch mal meine Situation:
Ich bin 1975 in Deutschland geboren und habe die meiste Zeit meines Lebens hier verbracht. Seit 1988 bin ich ohne Unterbrechung in Deutschland. Ich habe hier mein Abitur gemacht und danach Luft- und Raumfahrttechnik studiert. Meine Eltern kommen aus dem ehemaligen Jugoslawien (Serbien) und ich habe daher einen jugoslawischen Pass. Seit 1988 habe ich eine unbefristete AE. Eine Einbürgerung ist für mich mit der Zeit immer interessanter geworden, vor allem als nach den ganzen Kriegen auf dem Balkan immer klarer geworden war, dass weder meine Eltern noch mein Bruder und ich je nach Jugoslawien zurückkehren würden.

Vor ca. 4 Jahren stellte ich daher einen Einbürgerungsantrag, der auch ohne Probleme bewilligt wurde. Leider habe ich damals die Sache nicht bis zum Ende durchgezogen, wofür ich mir jetzt natürlich schwer in den Hintern treten möchte. Aber ich hatte zu der Zeit viel um die Ohren: Stress im Studium, Trennung von langjähriger Freundin, finanzielle Probleme, etc. Außerdem stellte die geforderte Ausbürgerung ebenfalls eine Hürde dar. Zum einen teuer und zeitaufwendig, zum anderen problematisch aufgrund des nicht geleisteten Wehrdienstes. Langer Rede kurzer Sinn: Ich schob die Sache bis heute vor mich her.

Seit ein paar Monaten bin ich mit dem Studium fertig und auf Arbeitssuche. Außerdem bekomme ich Arbeitslosengeld II. Daher konnte meine Einbürgerungszusicherung nicht verlängert werden. Jetzt bietet sich mir eine einmalige Gelegenheit, im Frühjahr einen wahren „Traumjob“ an einem Forschungsinstitut zu bekommen, allerdings in Schweden. Ich habe an diesem Institut vor einem Jahr meine Diplomarbeit geschrieben und daher habe ich noch gute Kontakte zum Professor und den Mitarbeitern. Um als unerfahrener Studienabgänger eine vergleichbare Stelle in Deutschland zu bekommen, müsste ich entweder gute Beziehungen oder ausgezeichnete Noten haben. Beides ist nicht der Fall.

Daraus ergibt sich nun folgendes Dilemma:
Vorgestern war ich beim Amt für Einbürgerung, um mich über die weitere Vorgehensweise zu erkundigen. Schließlich könnte ich ja bald ein ausreichendes Einkommen vorweisen. Da sagte man mir jedoch, dass mein Einbürgerungsanspruch verfallen würde, sobald ich mich länger als sechs Monate in Schweden aufhalten würde, was mir bis dahin nicht klar war. Zudem würde auch mein Aufenthaltstitel erlischen, wenn ich nicht vorher mit der Ausländerbehörde eine Sondergenehmigung aushandeln würde. All das war mir vorher nicht bewusst. Ich möchte natürlich meine AE nicht aufs Spiel setzen, will aber auch auf den Traumjob nicht verzichten. Außerdem wäre auch eine Einbürgerung für mich wichtiger denn je zuvor, da viele Firmen in meiner Branche aus Sicherheitsgründen nur EU-Bürger einstellen. Die Stelle in Schweden wäre vermutlich auf ca. 2 Jahre befristet (evtl. auch länger), aber mit der dort gesammelten Erfahrung könnte ich im Anschluss viel leichter einen vergleichbaren Job in Deutschland oder sonstwo in Europa bekommen.

Wenn ich in Deutschland bliebe, müsste ich mir erst mal hier eine entsprechende Arbeit suchen, dann die Zusicherung verlängern lassen, und dann die Ausbürgerung aus der serbischen Staatsbürgerschaft beantragen. Es würde dann ca. 1 - 1,5 Jahre dauern, bis ich vom Konsulat einen (negativen) Bescheid bekäme. Bis dahin wäre die Gelegenheit in Schweden längst verstrichen.

Ich bin ratlos und ein wenig verzweifelt. Gibt es eine Möglichkeit für mich, eingebürgert zu werden und trotzdem nach Schweden zu gehen? Oder zumindest eine Möglichkeit, meine AE und den Anspruch auf Einbürgerung nicht zu verlieren? Und wie sind die Bedingungen für diese Sondergenehmigung der Ausländerbehörde? Mir wurde gesagt, dass ich den Anspruch auf Einbürgerung nach weiteren vier Jahren Aufenthalt in Deutschland wiedererlangen würde. Voraussetzung wäre natürlich, dass ich meine AE nicht verliere. Das ist zwar ein Trost, aber es würde bedeuten, dass ich nach meiner Rückkehr mindestens fünf Jahre (1 Jahr für Ausbürgerungsprozedur) warten müsste, bevor ich als EU-Bürger eine Stelle beispielsweise bei der EADS oder ESA annehmen könnte.

Bitte entschuldigt das überlange Posting. Ich bedanke mich jetzt schon für alle Antworten und hoffe hier eine Lösung für mein Problem zu finden.

Titel: Re: Einbürgerung trotz Aufenthalt im EU-Ausland
Beitrag von Yesim am 22.01.2006 um 13:47:01
hi.
ich bin kein experte,aber ich möchte dir aus eigener erfahrung mit behörden etwas beitragen:
es erscheint erstmal sehr sinnvoll,wenn du dich mal mit der persoanalabteilung der firma in schweden in verbindung setzt und dein problem erläuterst.
am besten persönlich. ich denke schon,dass die dir in irgendwelcher weise helfen können,wenn sie wirklich interesse haben dich einzustellen.
außerdem sehen die auch,dass du interesse hast die stelle wirklich haben zu wollen und dich bemühst,weil du dich extra persönlich vorstellst.
die arbeitgeber versuchen sind in der regel immer irgendwie zu helfen.
was spricht dagegen den job anzunehmen?

du kannst doch in den 6 monaten regelmäßig nach deutschland einreisen,um die AE nicht zu verlieren.oder habe ich jetzt was falsch verstanden?und wen es auch nur für ein wochenende ist!

ich denke schon, dass du weiterhin einen anspruch auf einbürgerung haben wirst,da du da geld verdienst und somit dein lebensunterhalt bestreiten kannst.problematisch könnte es wegen deinem befristeten arbeitsvertrag sein.
in der regel wollen die immer unbefristeten haben.

außerdem:hast du schon mal überlegt...wenn du sowieso planst da länger als 2 jahre zu arbeiten,dich dort einbürgern zu lassen und die schwed. staatsb. anzunehmen?

bist ja dann auch eu-mitglied.damit könntest du auch ohne probleme einen job in deutschland finden.

lg.

Titel: Re: Einbürgerung trotz Aufenthalt im EU-Ausland
Beitrag von Raumfahrer am 22.01.2006 um 14:07:22
Hallo Yesim.

Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort.
Ich fliege in der Tat nächste Woche nach Schweden, um dort persönlich mit den Leuten zu sprechen. Die werden auch zuvorkommend sein, das ist nicht das Problem. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob sie mir mit meinem Problem helfen können. Schließlich ist es eine Sache der deutschen Behörden und die Gesetzeslage ist eindeutig. Wenn ich nach Schweden ziehe, muss ich mich hier ab- und dort anmelden. Nach Ablauf von sechs Monaten verfällt dann mein Anspruch und die AE. Da hilft es auch nix, wenn ich immer mal wieder übers Wochenende nach D komme. Vielleicht irre ich mich da aber auch (Frage an Experten)? Zumindest hat man mir das beim Amt für Einbürgerung so geschildert.

Was die Einbürgerung in Schweden angeht, hast du natürlich recht. Das wäre auch eine elegante Lösung. Allerdings bin ich dort erst mal nur ein neu zugereister Ausländer mit befristeter AE. Um Anspruch auf Einbürgerung zu bekommen, müsste ich dort erst 8 Jahre ohne Unterbrechung leben. Was aber, wenn ich nach ein paar Jahren den Job verliere, weil z.B. kein Geld mehr da ist, oder das Projekt zum Abschluss kommt? Dann muss ich Schweden verlassen und nach D läßt man mich nicht mehr rein. Dieses Risiko wäre mir zu groß. Aber vielleicht habe ich ja Glück und lerne eine nette Schwedin kennen, die ich dann heiraten kann  ;)


Titel: Re: Einbürgerung trotz Aufenthalt im EU-Ausland
Beitrag von Blaise am 22.01.2006 um 14:59:45
Hallo Raumfahrer,

zur Einbürgerung in Deutschland kann ich etwas sagen. Ob eine Genehmigung nach § 51 AufenthG für solche Fälle erteilt werden können, werden die Fachleute der ABHs besser beurteilen können.

Zur Einbürgerung: eine Einbürgerung nach § 10 StAG (Anspruchseinbürgerung) ist nur möglich, wenn man in Deutschland seinen gewöhnlichen Aufenthalt seit 8 Jahren hat.

Wird dieser Aufenthalt unterbrochen, können nach § 12 b StAG teilweise die im Ausland verbrachten Aufenthalte angerechnet werden. Nach Absatz 1 dieser Vorschrift, können grundsätzlich Auslandsaufenthalte bis zu 6 Monaten angerechnet werden. Hat die ABH einen längeren Zeitraum für die Wiedereinreise in Deutschland bestimmt (also eine Genehmigung nach § 51 AufenthG) und man reist in dieser Frist wieder ein, kann auch dieser im Ausland verbrachte Aufenthalt bei der Einbürgerung angerechnet werden.

Einen Aufenthalt im Ausland von 2 Jahren (oder mehr) hatte ich bisher noch nicht zu prüfen. In dem von Dir geschilderten Fall, könnte ich mir vorstellen, dass ich eine solche Zeit bei der Einbürgerung anrechne.

Anders sieht es aus, wenn Du Deutschland für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum verläßt. Dann kann nach Absatz 2 der o.g. Vorschrift bis zu 5 Jahren des vorher in Deutschland verbrachten Zeitraums anerkannt werden. Dies bedeutet, dass man frühstens 3 Jahre nach Wiedereinreise in Deutschland eingebürgert werden kann.

Gar nicht empfehlen kann ich "Tricks", mit denen man den Anschein zu erwecken versucht, man habe sich doch in Deutschland aufgehalten. Aber das willst Du ja sowieso nicht machen... [smiley=thumbsup.gif]

Am besten mit der zuständigen Einbürgerungsbehörde sprechen, wie der Auslandsaufenthalt bewertet werden kann. Wenn der Arbeitsvertrag von anfang an befristet ist, sollte man die Anrechnung der Zeiten nach § 12 b Abs. 1 StAG klären.

Es besteht übrigens auch die Möglichkeit einer Einbürgerung vom Ausland her (§ 14 StAG). Dafür ist das Bundesverwaltungsamt zuständig. Evtl. sich mal dort über diese Möglichkeit erkundigen...

Ansonsten wünche ich viel Glück...

Grüße

Blaise

Titel: Re: Einbürgerung trotz Aufenthalt im EU-Ausland
Beitrag von Yesim am 22.01.2006 um 15:00:25
Hallo Raumfahrer,

du bist doch hier geboren und aufgewachsen.ich vermute mal, dass du die eine aufnethaltsberechtigung hast. was der heutigen unbefristeten niederlassungserlaubnis entspricht.
deshalb denke ich mal nicht, dass D dich nicht mehr reinlassen wird.
bitte geh´mal zur ausläderbehörde und lass dich umfassend da erstmal beraten.

die lösung mit der sonererlaubnis der ausländerbehörde ist doch erstmal für den übergang ganz ok.
außerdem gibt es noch ein forum:http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=8

ich denke nicht, dass das alles so einfach ist und man dich eben mal so abschiebt oder nicht reinlässt.

außerdem: es kann auch jemand eingebürgert werden,obwohl er im ausland arbeitet.dann müssen bestimmt voraussetzungen erfüllt werden.da solltest du dich nochmals hier im forum informieren.

ich glaube man muss weiterhin hier angemeldet sein und muss nachweisen, dass er einen bezug zu deutschland hat.

z.b. kannst du der einb.stelle sagen,dass du da nur arbeiten gehst,weil du hier nichts findest und nur solange bis du was vergleichbares in D findest.

ich rate ir nur:bleib´hartnäckig und versuche immer wieder. egal,ob die schon genervt sind, weil viele sachbearbeiter bei behörden selber keine ahnung von den ganzen gesetzen und vorschriften haben.

im sommer haben die meinem mann die niederlassungserlaubnis verweigert,weil es angeblich noch zu früh wäre.am nächsten tag stand ich bei denen wieder vor der matte und zog das Gesetz raus und fragte, ob man ihn nicht als "Hochqualifiezierten" einstufen könne.
Schließlich ist der Wissenschaftler und die bekommen sofort eine NE und dass ich denke,dass sie nicht alles geprüft hätte.
Als die Dame ihre Augen erstmal gerollt hat,weil sie angenervt war, war ihre Antwort: "Was steht denn unter § bla bla bla?

Ich antwortete, ob sie das denn nicht wisse,schließlich arbeite sie doch in der ausländerbehörde.

es gibt viel ermessensspielraum, man muss nur hartnäckig sein und immer fragen,hinterher sein.
lg

Titel: Re: Einbürgerung trotz Aufenthalt im EU-Ausland
Beitrag von Yesim am 22.01.2006 um 15:02:33
p.s.
die NE hat er früher bekommen,weil ich beim leiter druck gemacht habe.war eben seine ermessensentscheidung.

Titel: Re: Einbürgerung trotz Aufenthalt im EU-Ausland
Beitrag von brickbat am 22.01.2006 um 15:22:14

Zitat:
Ob eine Genehmigung nach § 51 AufenthG für solche Fälle erteilt werden können, werden die Fachleute der ABHs besser beurteilen können.


Ich denke eher nicht. Bei einem Arbeitsvertrag mit einer im Ausland ansässigen Firma und einem voraussichtlichen Aufenthalt von 2 Jahren würde ich nicht von einem vorübergehenden Zweck ausgehen.   Anders würde ich die Sache sehen wenn es sich um eine in D. ansässige Firma handelte die Dich für zwei Jahre zu einer Niederlassung ins Ausland schickt. Da könnte man wohl davon ausgehen, daß die Bindungen zu D. durch eine berufliche Abordnung ins Ausland nicht abreißen sollen. Wenn Du mal ehrlich bist geht es doch weniger um Deine Bindungen zu D. als vielmehr darum eine Sicherheit zu haben, falls der Arbeitsvertrag in Schweden nach 2 Jahren nicht verlängert wird.
Aber Versuch macht auch hier kluch: ein Gespräch mit der ABH und Einbürgerungsbehörde kann sicher nicht schaden, die Genehmigung der Bescheinigung nach § 51 liegt schließlich im Ermessen der Behörde. Ein in Deutschland ausgebildeter Raumfahrtexperte an einem schwedischen Institut macht sich ja auch gut. ;)

Titel: Re: Einbürgerung trotz Aufenthalt im EU-Ausland
Beitrag von Raumfahrer am 22.01.2006 um 15:33:30
Hallo Blaise,

Auch dir danke ich für die informative Antwort.
Das mit der Anrechnung von Auslandsaufenthalten war mir bekannt. Allerdings dachte ich, dass es maximal ein Jahr sein kann. Du denkst also, wenn ich jetzt aus Schweden mit einem auf 2 Jahre befristeten Arbeitsvertrag zurückkäme und dann zur ABH ginge, dass die mir ohne weiteres eine Genehmigung für diese 2 Jahre erteilen würden? Und wie sähe es aus, wenn ich statt einer normalen Stelle eine Promotionsstelle angeboten bekäme? Das wären dann 5 statt 2 Jahre, aber der Aufenthalt wäre per definitionem "seiner Natur nach" vorübergehend.

Danke auch für den Tipp mit der Einbürgerung aus dem Ausland. Werde mich da auch mal erkundigen.

An Yesim:
Ich habe in der Tat "nur" eine einfache unbefristete AE. Meine Eltern haben beide eine Aufenthaltsberechtigung. Ich denke, dass ich auch eine bekommen könnte, wenn ich sie beantrage. Würde mir das irgendwelche Vorteile gegenüber meiner jetzigen Situation verschaffen?
Wie gesagt, ich wäre ja schon zufrieden, wenn ich nach Schweden gehen könnte, ohne meinen Titel und wenn es geht auch ohne den Anspruch auf Einbürgerung zu verlieren. Ich würde einfach nur ungern das alles aufs Spiel setzen, auch wenn die Wahrscheinlichkeit, dass ich am Ende abgeschoen werde, sehr gering ist. An D bin schon noch gebunden, da meine Eltern und Freunde hier leben. Außerdem ist es auch irgendwie meine Heimat, auch wenn ich als Ausländer gelte, und manchmal so behandelt werde. Zumindest ist es vielmehr meine Heimat als Serbien&Montenegro, wo ich als Kind mal 6 Jahre gelebt habe.

Das mit der Hartnäckigkeit ist ein guter Tipp, aber ich wollte vorher in Erfahrung bringen, welche Möglichkeiten überhaupt bestehen. es ist schon traurig, dass man sich mit sowas quälen muss, wo man doch für seine Herkunft nichts kann. Schon klar, ich hätte das Problem nicht, wenn ich vor ein paar Jahren gehandelt hätte, anstatt die Sache aufzuschieben. Aber hinterher ist man immer schlauer.

Titel: Re: Einbürgerung trotz Aufenthalt im EU-Ausland
Beitrag von Raumfahrer am 22.01.2006 um 15:53:08
Hallo brickbat,

Danke für die Stellungnahme. Siehe bitte meine Antwort an Blaise.

Natürlich hast du Recht, es geht mir um die Sicherheit. Mein Beruf macht es erfordelich, in dieser Hinsicht flexibel zu sein. Deutschland ist nicht gerade an der Weltspitze, wenn es um Raumfahrt geht. Allerdings geschieht viel im Rahmen der EU. Das macht es erforderlich, dass man innerhalb der EU frei beweglich ist und öfter mal den Arbeitsplatz wechselt. Das kann ich nicht, wenn ich jedesmal um meine Aufenthaltserlaubnis bangen muss. Wenn ein Deutscher nach Schweden geht, um dort zu arbeiten, wird er nicht nach 6 Monaten ausgebürgert. Er muss sich keine Gedanken um seine Sicherheit machen. Ich hingegen schon. Deswegen bin ich schon benachteiligt. Meine Bindungen an Deutschland sind durchaus vorhanden (s.o), aber wie auch so manch ein Deutscher in meiner Situation, würde ich diese zugunsten der beruflichen Weiterentwicklung zunächsteinmal zurückstellen.

Titel: Re: Einbürgerung trotz Aufenthalt im EU-Ausland
Beitrag von Sondra am 22.01.2006 um 15:59:57

Zitat:
Ich habe in der Tat "nur" eine einfache unbefristete AE. Meine Eltern haben beide eine Aufenthaltsberechtigung. Ich denke, dass ich auch eine bekommen könnte, wenn ich sie beantrage. Würde mir das irgendwelche Vorteile gegenüber meiner jetzigen Situation verschaffen?


Hi, ich habe jetzt nicht nachgerechnet, wieviele Jahre du bereits in D lebst, aber mit einer Niederlassungserlaubnis könnte u.U. für dich § 51 (anklicken) Absatz 2 AufenthG gelten

Zitat:
(2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist.


Gruß  :) Sondra

Titel: Re: Einbürgerung trotz Aufenthalt im EU-Ausland
Beitrag von Raumfahrer am 22.01.2006 um 16:19:41
Hallo Sondra,

Danke für diesen heißen Tipp! Das klingt ja sehr vielversprechend! Also Ich bin in Deutschland geboren und war bis zum 7. Lebensjahr hier gemeldet. Dann haben mich meine Eltern nach Jugoslawien verfrachtet und mich dort eingeschult. Damals glaubten sie, sie würde in ein paar Jahren nachkommen. Bekanntlich ist ja das Leben genau das, was passiert, während man ganz andere Pläne macht. Also holten sie mich nach sechs Jahren wieder zurück. Ich bin also seit 1988 wieder hier. Das sind mehr als 17 Jahre. Wenn der von dir zitierte § bei mir greifen würde, hätte ich keinen Grund, mir Sorgen zu machen. Oder sieht das jemand hier anders?

Gruß auch an dich

Titel: Re: Einbürgerung trotz Aufenthalt im EU-Ausland
Beitrag von Raumfahrer am 22.01.2006 um 16:39:21
Habe grade folgendes gelesen:

Zitat:
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie ist durch das am 01.01.2005 in Kraft getretene Aufenthaltsgesetz eingeführt worden und löst die Aufenthaltsberechtigung und die unbefristete Aufenthaltserlaubnis ab. ...


Heißt das, dass ich den Titel bereits besitze, oder muss ich den erst beantragen?

Des weiteren heißt es bei den Bedingungen für die NE:

Zitat:
gesicherter Lebensunterhalt · Altersversorgung (mind. 60 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung)


Diese Bedingung erfülle ich natürlich derzeit noch nicht.

Könnte sich ein Experte vielleicht dazu äußern?

Titel: Re: Einbürgerung trotz Aufenthalt im EU-Ausland
Beitrag von ronny am 22.01.2006 um 16:48:38

Zitat:
Heißt das, dass ich den Titel bereits besitze, oder muss ich den erst beantragen?


[guck=guck.gif]Hier, die unbefristete AE gilt seit dem 01.01.2005 kraft Gesetz als NE fort, d.h. die für eine Erteilung notwendigen Voraussetzungen mußt Du nicht erfüllen. ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Einbürgerung trotz Aufenthalt im EU-Ausland
Beitrag von Raumfahrer am 22.01.2006 um 18:50:14
Danke ronny!

So wie es aussieht, muss ich mich wohl um meine Aufenthaltsgenehmigung nicht sorgen. Werde es mir aber morgen sicherheitshalber von der Ausländerbehörde (am besten schriftlich) bestätigen lassen.

Bleibt nur noch die Sache mit dem Einbürgerungseinspruch. Der geht wohl trotzdem verloren. Ich könnte den Professor in Schweden fragen, ob es möglich wäre aus der Stelle eine Promotionsstelle zu machen. Wäre dies dann eine günstigere Situation, um eingebürgert zu werden?

Vielen Dank nochmals für alle Antworten. Falls hier Interesse besteht, werde ich weiterhin berichten, wie es mit mir hinsichtlich der Einbürgerung weitergeht.

Titel: Re: Einbürgerung trotz Aufenthalt im EU-Ausland
Beitrag von Sondra am 22.01.2006 um 19:11:25

Raumfahrer schrieb am 22.01.2006 um 18:50:14:
Werde es mir aber morgen sicherheitshalber von der Ausländerbehörde (am besten schriftlich) bestätigen lassen. *

Ich könnte den Professor in Schweden fragen, ob es möglich wäre aus der Stelle eine Promotionsstelle zu machen. Wäre dies dann eine günstigere Situation, um eingebürgert zu werden? **

Falls hier Interesse besteht, werde ich weiterhin berichten, wie es mit mir hinsichtlich der Einbürgerung weitergeht.***

* sicherheitshalber gleich geben (neues Klebeetikett), nicht nur bestätigen lassen

** ganz sicher

Zitat:
51.4 Wiedereinreisefrist bei Niederlassungserlaubnis oder wegen öffentlicher Interessen
51.4.1 § 51 Abs. 4 gibt einen Regelanspruch auf die Bestimmung einer Wiedereinreisefrist
51.4.1.1 - allen Ausländern, die eine Niederlassungserlaubnis besitzen und sich lediglich aus einem seiner Natur nach vorübergehenden Grunde (z. B. für ein Studium oder eine sonstige Ausbildung) länger als sechs Monate im Ausland aufhalten wollen, und
51.4.1.2 - den Ausländern, deren Auslandsaufenthalt Interessen der Bundesrepublik Deutschland dient (z.B. als Entwicklungshelfer). Nicht zu prüfen ist, ob der Aufenthaltszweck seiner Natur nach nur einen vorübergehenden Aufenthalt erfordert.
51.4.2 Die Dauer der Wiedereinreisefrist bestimmt sich nach dem jeweiligen Aufenthaltszweck. Die Frist kann so bemessen werden, dass dem Ausländer nach Erledigung des Auslandsaufenthaltszwecks drei Monate Zeit für die Wiedereinreise bleiben. Eine Verlängerung der Frist ist möglich, solange sie noch nicht abgelaufen ist.

*** ja, bitte!

Gruß  :) Sondra

Titel: Re: Einbürgerung trotz Aufenthalt im EU-Ausland
Beitrag von brickbat am 22.01.2006 um 19:24:51

Sondra schrieb am 22.01.2006 um 15:59:57:
Hi, ich habe jetzt nicht nachgerechnet, wieviele Jahre du bereits in D lebst, aber mit einer Niederlassungserlaubnis könnte u.U. für dich § 51 (anklicken) Absatz 2 AufenthG gelten

Gruß  :) Sondra


Irrtum. Der LU muß im Bundesgebiet gesichert sein, und zwar nach der Rückkehr. So soll vermieden werden daß man nach einigen Jahren Auslandsaufenthalt nach D. zurückkehrt und hier den öffentlichen Kassen zur Last fällt. In Raumfahrers Fall wäre der LU während des Auslandsaufenthaltes zwar durch das Gehalt gesichert, nach der Rückkehr ist damit aber Essig und Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht auch nicht. § 51,2 zieht demnach nicht.  
Ich könnte mir allerdings gut vorstellen, daß ein `deutscher ´Raumfahrer in Schweden ein schlagkräftiges Argument wäre.
Laß Dir im Fall einer positiven Entscheidung auf jeden Fall etwas schriftliches geben, ansonsten könnte es später ein böses Erwachen geben.

Titel: Re: Einbürgerung trotz Aufenthalt im EU-Ausland
Beitrag von Raumfahrer am 22.01.2006 um 19:42:39

Zitat:
Der LU muß im Bundesgebiet gesichert sein, und zwar nach der Rückkehr. So soll vermieden werden daß man nach einigen Jahren Auslandsaufenthalt nach D. zurückkehrt und hier den öffentlichen Kassen zur Last fällt.


Du meinst also, ich muss im Voraus nachweisen, dass ich nach meiner Rückkehr genügend Geld haben werde, um dem Staat nicht zur Last zu fallen? Oder habe ich das falsch verstanden?


Zitat:
..., daß ein `deutscher ´Raumfahrer in Schweden ein schlagkräftiges Argument wär


Das ist nett, wie du das sagst :). Meinst du wirklich, ich sollte morgen bei der Ausländerbehörde so argumentieren? Ich bin ja nur Ingenieur und kein Astronaut.

Titel: Re: Einbürgerung trotz Aufenthalt im EU-Ausland
Beitrag von Sondra am 22.01.2006 um 19:49:11

Raumfahrer schrieb am 22.01.2006 um 19:42:39:
Du meinst also, ich muss im Voraus nachweisen, dass ich nach meiner Rückkehr genügend Geld haben werde, um dem Staat nicht zur Last zu fallen? Oder habe ich das falsch verstanden?*

Das ist nett, wie du das sagst :). Meinst du wirklich, ich sollte morgen bei der Ausländerbehörde so argumentieren? Ich bin ja nur Ingenieur und kein Astronaut.**

* Ja, das meint sie. Also doch besser Promotion und § 51(4)

** Na und - du baust eben die Raketen!

Titel: Re: Einbürgerung trotz Aufenthalt im EU-Ausland
Beitrag von Raumfahrer am 22.01.2006 um 20:03:46
Gut, dann gehe ich morgen zur Ausländerbehörde und versuche mein Glück. Ich lasse euch dann wissen, wie es gelaufen ist.

In einer woche fliege ich nach Schweden und bespreche die Sache mit dem Prof und den Kollegen dort. Dann lasse ich wieder von mir hören.

Falls euch noch etwas dazu einfällt, laßt es mich wissen. Ich werde mich weiterhin hier im Forum umsehen.

Titel: Re: Einbürgerung trotz Aufenthalt im EU-Ausland
Beitrag von maki am 22.01.2006 um 20:22:42
Hallo Raumfahrer,

oder sollte ich sagen kollege? ;)

Ich war in einer ähnlichen Situation(für eurocopter nach Australien gegangen), allerdings war ich nicht so Schlau wie du dich hier bei info4alien Expertenrat einzuholen.

Ich dachte mir ob diese schwedische Firma teil des EADS Konzerns ist? Möglicherwiese wäre das eine Möglichkeit von einem deutschen Arbeitgeber ins Ausland entsandt zu werden.

Ich verstehe deine Lage sehr gut, in der Luft- und Raumfahrtindustrie kann man sich den Luxus nur in Deutschland arbeiten zu wollen nur unter hinahme der Einbuße von Karrieremöglichkeiten leisten :(

Viel Erfolg,

maki

Titel: Re: Einbürgerung trotz Aufenthalt im EU-Ausland
Beitrag von Raumfahrer am 22.01.2006 um 20:34:29
Hallo Kollege!

Danke für die freundlichen Worte. Die Firma in Schweden ist aus einem Raumfahrtinstitut der Universität Uppsala hervorgegangen, wo ich meine Diplomarbeit gemacht habe. Sie wird finanziell unterstützt von der Schwedischen und der Europäischen Raumfahrtbehörde. Das ganze ist ein wenig kompliziert. Auf jeden Fall werde ich die von dir genannte Möglichkeit untersuchen.

Was für Erfahrungen hast du denn gemacht? Was ist mit deinem Aufenthaltstitel passiert und wie hast du das Problem gelöst?

Viele Grüße

Titel: Re: Einbürgerung trotz Aufenthalt im EU-Ausland
Beitrag von maki am 22.01.2006 um 21:53:16
Mein Fall liegt anders http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1133960722/0 , es scheint jedenfalls die Regel zu sein Ausländern die lange Zeit hier waren vor einer Wiedereinreise eine AE zu erteilen falls es keine Hindernisse(Straftaten, Arbeitslosigkeit) gibt, oder vielleicht liegts am Anwalt? Einbürgerung jedenfalls ist für mich im Moment ziemlich ausgeschlossen (3-4 Jahre) aber wie gesagt, bei mir ist es anders.
Im moment warte ich noch auf meinen mazed. Pass und habe eine Fiktionsbescheinigung, deshalb kann ich noch nichts genaues sagen.

Änderungen am Gesetz werden diskutiert ("Rückkehr- und Bleiberecht"), aber das hilft im Moment wenig.

Falls ich die Ratschläge, die dir die Expeten gegeben haben richtig deute, ist wohl ein entgegenkommen des Sachbearbeiters nötig. Könnte mir vorstellen das es nicht so gut ankommt ins Ausland zu gehen um für eine Ausländische Firma zu arbeiten, jedoch ist die Luft- und Raumfahrtindustrie in ihrer Natur "Multinational" ;)

ansonsten gibt es Einbürgerungserleichterungen für bestimmte Personengruppen, aber Die müsstest du dir von oberster STelle des Bundes oder

maki

Titel: Re: Einbürgerung trotz Aufenthalt im EU-Ausland
Beitrag von maki am 22.01.2006 um 22:06:36
Mein Fall liegt anders http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1133960722/0 , es scheint jedenfalls die Regel zu sein Ausländern die lange Zeit hier waren vor einer Wiedereinreise eine AE zu erteilen falls es keine Hindernisse(Straftaten, Arbeitslosigkeit) gibt, oder vielleicht liegts am Anwalt? Einbürgerung jedenfalls ist für mich im Moment ziemlich ausgeschlossen (3-4 Jahre) aber wie gesagt, bei mir ist es anders.
Im moment warte ich noch auf meinen mazed. Pass und habe eine Fiktionsbescheinigung, deshalb kann ich noch nichts genaues sagen.

Änderungen am Gesetz werden diskutiert ("Rückkehr- und Bleiberecht"), aber das hilft im Moment wenig.

Falls ich die Ratschläge, die dir die Expeten gegeben haben richtig deute, ist wohl ein entgegenkommen des Sachbearbeiters nötig. Könnte mir vorstellen das es nicht so gut ankommt ins Ausland zu gehen um für eine Ausländische Firma zu arbeiten, jedoch ist die Luft- und Raumfahrtindustrie in ihrer Natur "Multinational" ;)

"rocket scientist from germany"
Vielleicht gibts ja doch jemanden der ein öffentliches Interesse erkennt  8-) Wäre doch schade wenn man jemanden wie dich dauerhaft ins Ausland abwandern lässt.

maki

Titel: Re: Einbürgerung trotz Aufenthalt im EU-Ausland
Beitrag von Raumfahrer am 22.01.2006 um 22:32:54
Tja, deine Worte in die Gehörgänge der Politiker.

Einige meiner Kommilitonen haben ähnliche Probleme.

Hier ein Artikel, der heute bei spiegel-online zu lesen war:
http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,396348,00.html

Sorry, gehört vielleicht nicht mehr so zum Thema.

Gute Nacht euch allen.

Titel: Re: Einbürgerung trotz Aufenthalt im EU-Ausland
Beitrag von Raumfahrer am 23.01.2006 um 10:46:15
Schade: Sprechstunden bei der Ausländerbehörde sind vormittags, Terminvereinbarungen allerdings erst nachmittags. Da ich nicht ohne Termin hingehen will, kann ich frühestens morgen hingehen.

Gruß

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