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FZF in Spanien nach Abschiebung in DE vor 3 Jahren (Gelesen: 4.391 mal)
Suza
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF in Spanien nach Abschiebung in DE vor 3 Jahren
21.01.2006 um 19:35:50
 
hallo,
mal gleich so *reinplatz*

mein mann ist nach 7,5 jahren ehe, vor 3 j. aus DE abgeschoben worden. (vorbeugend: nein er hat niemden umgebracht und auch nicht gedealt und ist keiner straftat verurteilt und auch wenn gleich alle schreien, das kann nicht sein, dann war es trotzdem so.)

zur gegenwart:
ich habe diesem land konsequenterweise den rücken gekehrt.
inzwischen lebe ich auf den kanaren/spanien. wie siehts aus, mit seiner einreise hier nach spanien? irgendwie würden wir jetzt ganz gerne mal unsere *schein*ehe  grin <galgenhumor> wieder gemeinsam weiterführen.

soweit mir von der alten gesetzgebung bekannt ist, darf bei eheschliessung nur max. 2,5 jahre befristet werden.
in einem anderen forum sagte man mir, dass die befristung EU-weit gilt, also alle schengen-staaaten betrifft. die kanaren haben für viele sachen sonderstatus. sind die 100%ig da mit drin in diesem schengen-gedöns?

- an wen müssen wir uns ins DE wenden um rauszukriegen ob und wie lange befristet wurde?
- muss man sich überhaupt an DE wenden, oder gibts noch andere, womöglich übergeordnete stellen die da auskunft geben können?
- müsste die deutsche botschaft in Dakar über die art und dauer der befristung bescheid wissen?
- und was, wenn wenn über die 2,5 jahre befristet wurde?
- welche probleme kann es hinsichtlich dessen geben, dass falsch (wäre ja nicht das erste mal) befristet wurde?
- wer kennt sich mit FZF in spanien aus oder lebt sogar hier?
- inwieweit interessiert sich die spanische ABH für die deutsche ausländerakte meines mannes.
- in welcher höhe muss ich einkommen nachweisen? (ich arbeite für eine US- firma, und habe eine 3 zi. wohnung)
- brauche ich die residenzia zur FZF oder reicht die NIF-nummer?

fragen über fragen...

danke für eure mühe
SUZA


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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 21.01.2006 um 20:15:17
 
Wegen der Abschiebung bzw. Befristung der Wiedereinreise solltest Du Dich an die Behörde wenden, welche die Abschiebung verfügt hat. Das ist i.d.R. die Ausländerbehörde seines letzten Wohnsitzes.
Die Abschiebung bzw. die Einreisesperre gilt schengenweit und kann auf Antrag befristet werden, wenn die Abschiebekosten bezahlt werden.
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Doc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #2 - 22.01.2006 um 13:07:05
 
Hallo Suza,

wenn wir hier über den senegalesischen Ehemann einer Deutschen sprechen, wobei die Deutsche ein Freizügigkeitsrecht in einem anderen als ihrem eigenen Staat der Europäischen Union wahrnimt, dann ist der angesprochene Sachverhalt doch etwas bemerkenswert, unter den Angaben, es lägen keine Straftaten oder Verurteilungen vor und die Abschiebung habe vor 3 Jahren stattgefunden.

Unter diesen Umständen könnte ich mir nur vorstellen, dass der Ausländer vollziehbar ausreisepflichtig war und ein Anspruch deswegen nicht erkannt werden konnte, weil eine eheliche Lebensgemeinschaft eben nicht oder nicht mehr bestand oder dieselbe bezweifelt werden konnte (und Titelerschleichung nicht verfolgt oder verurteilt worden war).

Insoweit nunmehr eine Ehe auf den Kanaren geführt werden solle, wäre der erste Schritt, dass der Drittausländer bei der konsularischen Vertretung des gewünschten Ziellandes (also hier spanische Botschaft in Dakar) ein Visum zur Familienzusammenführung in Spanien (Kanaren) beantragt. Dazu dürfte ggf. die spanische Botschaft einen Eintrag im SIS feststellen, was als Hinderungsgrund zur Visumerteilung auszulegen und zunächst auszuräumen wäre. Daraufhin müssten die spanischen Behörden gem. Art. 25 SDÜ (Konsultationsverfahren) Kontakt zu den deutschen Behörden aufnehmen. Ggf. müsste dann die SIS-Ausschreibung gelöscht und ein Visum erteilt werden. Damit wäre aber ein Einreiseverbot nach Deutschland nicht aufgehoben. Dazu müsste zusätzlich ein Befristungsantrag bzgl. der Wirkung der Abschiebung bei den deutschen Behörden (deutsche Botschaft in Dakar) eingereicht werden. Antragsberechtigter ist grundsätzlich der Begehrende selbst. Wird ein Aufenthaltstitel für Spanien erteilt, kann der Befristungsantrag auch von Spanien aus eingereicht werden. In Deutschland kann den Antrag nur ein Beauftragter oder Prozessbevollmächtigter stellen.

BTW: Trotzdem wundert es mich, dass die ganze Sache erst nach 3 Jahren aufgerollt wird.

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Suza
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 30.01.2006 um 02:18:50
 
hallo Doc,
vielen dank für die antwort.

Zitat:
Ggf. müsste dann die SIS-Ausschreibung gelöscht und ein Visum erteilt werden. Damit wäre aber ein Einreiseverbot nach Deutschland nicht aufgehoben.

um eine einreise nach DE geht es nicht. weder mein mann, noch ich haben ein interesse daran, dieses land jemals wieder zu betreten.

es geht also lediglich um seine einreise nach spanien.
kann sich deutschland da in irgendeiner weise querstellen?


ich nehme an SIS ist diese sperre für die einreise in die schengen-länder?
und nein er ist kein verurteilter straftäter (auch kein unverurteilter). weder in DE noch sonst irgendwo. und ja, auch behörden machen fehler und sie bstehen darauf, dass es keiner war. aber das ist der schnee von gerstern und ich hab keine lust mehr mich aufzuregen.

Zitat:
BTW: Trotzdem wundert es mich, dass die ganze Sache erst nach 3 Jahren aufgerollt wird.

irgendwann ist einfach die kraft weg, sich ständig nur mit behördenkram rumzuschlagen.
wir sind schon fast 10 jahre verheiratet und haben schon zusätzlich 2 jahre vor der eheschliessung in deutschland zusammengelebt (ja wurde uns auch negativ ausgelegt), dann 7 jahre in DE. jahr 8 nach seiner ausweisung bin ich ständig hin und her dakar/DE. jahr 9 im senegal und seit einem jahr bin ich allein in spanien um eine neue existenz aufzubauen. ich möchte nicht den rest meines lebens im senegal leben aber wir möchten wie andere leute auch, zusammenleben.
und es muss doch irgendwo ein verdammtes land geben, wo 2 leute nach fast 12 jahren stress, einfach in ruhe leben können, ohne dass sich der deutsche staat ständig einmischt. wir wollen nichts von deutschland. deutschland hat uns von der ersten sekunde nie eine echte chance gegeben. deutschland gibt nur denen eine chance, die einreisen, sich so schnell wie möglich ne alte schachtel suchen, sie heiraten, dann die 3 jahre auf einer arschbacke absitzen, die unbefristete abholen und die scheidung einreichen. frag mal nach, wieviel ehen es gibt die 10 jahre halten.

Suza
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Mick
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Antwort #4 - 30.01.2006 um 07:27:17
 
Suza schrieb am 30.01.2006 um 02:18:50:
um eine einreise nach DE geht es nicht. weder mein mann, noch ich haben ein interesse daran, dieses land jemals wieder zu betreten.


Hi,
Doc hat Dir ausführlich erklärt, was zu veranlassen ist, um
für Spanien eine AE zu erhalten. Die Ausführungen zur Be-
fristung der Wirkung der Abschiebungen solltest Du als Ver-
vollständigung ansehen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Hartmut_Krentz
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Antwort #5 - 30.01.2006 um 07:50:29
 
Moin,

mal sehen ob ich es noch zusammen bekomme.  Fuer das Visum zur familienzusammenfuehrung
muss Dein Mann bei der Spanischen Botschaft in Dakar folgende Dokumente vorlegen

- Reisepass
- internationale heiratsurkunde obwohl in diesem Fall vermute ich eher dass diese uebersetzt
  und beglaubigt sein muss
- Fuehrungszeugnis
- beglaubigte Kopie Deines Reisepasses
- Du muss in Spanien offiziel gemeldet sein bei dem zustaendigen Ayuntamiento

Mit dem Visum musstb Ihr denn bei der Oficina de extranjeria delegacion del Gobierno ein
EU AE beantragen dafuer benoetigts Du die oben angefuehrten Dokumente
plus
- Verdienstbescheinigung
- Mietvertrag
-NIF Nummer  residencia fuer EU Buerger nicht mehr zwingend vorgeschrieben
koennte sein dass noch irgendein papier nehr verlangt wird.

Viel zeit mitbringen, so frueh wie moeglich anstellen, ich habe vor der Dienstsstelle 2 mal uebernachtet
und wenn alles gut geht bekommt Dein Mann nach etwa 3 Monaten Wartezeit eine AE fuer 5 jahre.


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Suza
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Antwort #6 - 30.01.2006 um 12:58:25
 
Mick schrieb am 30.01.2006 um 07:27:17:
Hi,
Doc hat Dir ausführlich erklärt, was zu veranlassen ist, um
für Spanien eine AE zu erhalten. Die Ausführungen zur Be-
fristung der Wirkung der Abschiebungen solltest Du als Ver-
vollständigung ansehen.


also nur damit ich das auch ganz genau verstanden habe.
wenn er nicht nach DE einreisen will, braucht er dort auch keinen antrag zur befristung der abschiebung stellen ja? also deutschland würde sich nicht einmischen?
ich frage deshalb so genau nach, weil ich bisher immer gehört habe, dass auch für eine einreise in ein anderes EU land, in DE erst der befristungsantrag gestellt und evtl. abschiebekosten bezahlt werden müssen.

Suza
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Antwort #7 - 30.01.2006 um 15:01:21
 
Suza schrieb am 30.01.2006 um 12:58:25:
also nur damit ich das auch ganz genau verstanden habe.
wenn er nicht nach DE einreisen will, braucht er dort auch keinen antrag zur befristung der abschiebung stellen ja? also deutschland würde sich nicht einmischen?
ich frage deshalb so genau nach, weil ich bisher immer gehört habe, dass auch für eine einreise in ein anderes EU land, in DE erst der befristungsantrag gestellt und evtl. abschiebekosten bezahlt werden müssen.

Die Daten bezüglich der Abschiebung und Wiedereinreisesperre dürften sich noch im SIS (Schengen Information System) befinden. Damit ist die Einreise deines Mannes im Schengenraum (auch Spanien) unmöglich, auch ohne direkte "Einmischung" Deutschlands. Es muss zuerst die "Auseinandersetzung" mit D ausgestanden werden (also Antrag zur Befristung der Wiedereinreisesperre und möglicherweise davor Abzahlung der Abschiebekosten) bevor er das Verfahren zur FZF nach Spanien erfolgreich durchführen kann.

Was sind SIS, SIS II und VIS
Zitat:
Das SIS ist schon heute das größte Grenzkontroll- und Polizei-Informationssystem der Welt. Das neue SIS II soll nun die Voraussetzungen schaffen, um auch die neuen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in das Schengen-System, dem sie auch nach dem Beitritt derzeit nicht angehören, aufzunehmen.

SIS II soll Informationen zu gesuchten Personen und gestohlenen Fahrzeugen, Ausweisdokumenten und Banknoten in einer Datenbank vorhalten, auf die die nationalen Polizeibehörden aller teilnehmenden Staaten zugreifen können. Das System soll 2007 in Betrieb genommen werden und eine deutlich höhere Flexibilität bieten als das aktuelle SIS. Unter anderem soll es auch Fotos von Fingerabdrücken beinhalten.

Mit VIS sollen die Visa-Anfragen für die am Schengen-Abkommen beteiligten EU-Staaten verwaltet werden. Dabei wird das System rund 20 Millionen Visa-Anfragen und 45 Anfragen zu Validierung von Visa pro Jahr verarbeiten. (28.04.2005)

Weitere Infos zu SIS bei

Landesbeauftragte für Datenschutz NRW

Wikipedia

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Antwort #8 - 30.01.2006 um 15:05:36
 
Hier nochmals das Link "verständlicher"

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Mick
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Antwort #9 - 30.01.2006 um 15:28:41
 
Sondra schrieb am 30.01.2006 um 15:01:21:
Es muss zuerst die "Auseinandersetzung" mit D ausgestanden werden (also Antrag zur Befristung der Wiedereinreisesperre und möglicherweise davor Abzahlung der Abschiebekosten) bevor er das Verfahren zur FZF nach Spanien erfolgreich durchführen kann.


Hi Sondra,
das ist falsch. Spanien müsste ein Konsultationsverfahren in
die Wege leiten. In diesem Verfahren werden die Gründe für
die SIS-Ausschreibung erfragt. Sollte Spanien dann entscheiden,
den Titel trotz der Maßnahmen durch D. zu erteilen, würde D.
die Schengenausschreibung aufheben und nur die nationale
Ausschreibung stehen lassen.
Auf einem anderen Blatt steht natürlich, ob es nicht sinnvoll
wäre, den von Dir vorgeschlagenen Weg zu beschreiten.
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