hallo,
mal gleich so *reinplatz*
mein mann ist nach 7,5 jahren ehe, vor 3 j. aus DE abgeschoben worden. (vorbeugend: nein er hat niemden umgebracht und auch nicht gedealt und ist keiner straftat verurteilt und auch wenn gleich alle schreien, das kann nicht sein, dann war es trotzdem so.)
zur gegenwart:
ich habe diesem land konsequenterweise den rücken gekehrt.
inzwischen lebe ich auf den kanaren/spanien. wie siehts aus, mit seiner einreise hier nach spanien? irgendwie würden wir jetzt ganz gerne mal unsere *schein*ehe
<galgenhumor> wieder gemeinsam weiterführen.
soweit mir von der alten gesetzgebung bekannt ist, darf bei eheschliessung nur max. 2,5 jahre befristet werden.
in einem anderen forum sagte man mir, dass die befristung EU-weit gilt, also alle schengen-staaaten betrifft. die kanaren haben für viele sachen sonderstatus. sind die 100%ig da mit drin in diesem schengen-gedöns?
- an wen müssen wir uns ins DE wenden um rauszukriegen ob und wie lange befristet wurde?
- muss man sich überhaupt an DE wenden, oder gibts noch andere, womöglich übergeordnete stellen die da auskunft geben können?
- müsste die deutsche botschaft in Dakar über die art und dauer der befristung bescheid wissen?
- und was, wenn wenn über die 2,5 jahre befristet wurde?
- welche probleme kann es hinsichtlich dessen geben, dass falsch (wäre ja nicht das erste mal) befristet wurde?
- wer kennt sich mit
FZF in spanien aus oder lebt sogar hier?
- inwieweit interessiert sich die spanische
ABH für die deutsche ausländerakte meines mannes.
- in welcher höhe muss ich einkommen nachweisen? (ich arbeite für eine US- firma, und habe eine 3 zi. wohnung)
- brauche ich die residenzia zur
FZF oder reicht die NIF-nummer?
fragen über fragen...
danke für eure mühe
SUZA