Hi,
Um sich zu wehren muß man wissen um was es geht:
Zitat:(3) Bezieht sich die Auskunftserteilung auf die Übermittlung personenbezogener Daten an Verfassungsschutzbehörden, den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst und, soweit die Sicherheit des Bundes berührt wird, andere Behörden des Bundesministers der Verteidigung, ist sie nur mit Zustimmung dieser Stellen zulässig.
Idee: Botschaft anrufen und fragen, welche Behörde da Bedenken hat, dann diese Behörde anrufen.
Persönlicher Kontakt zur Botschaft ist immer gut.
Wie wäre es denn, die Frau mal zu fragen was denn dahinter stecken könnte?
Klage? Ohne die Hintergründe wohl nur ein Schuss ins Blaue.
Warum habe ich gerade das Gefühl, daß ich keinen Anwalt bräuchte?
Jedenfalls nicht so ...