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muss ich ausreisen? (Gelesen: 3.379 mal)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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18.01.2006 um 16:07:06
 
Hallo Zusammen!

Mein Freund (deutscher) und ich (russin) wollen am Freitag zum Standesamt gehen, um alle notwendigen Papiere einzureichen. Ich habe im Moment ein AE, der am 8.3.06 ausläuft. Der MAin des Standesamtes nach, werden alle Papiere zum Oberlandesgericht geschikt und dort müssen sie überprüft werden, was auch "etwas" länger dauern kann als mein AE gültig ist. Muss ich dann für die Zeit ausreisen und wieder mit Eheschliesungsvisum einreisen oder wäre es sonst irgendwie möglich mein Visum hier zu verlängern (falls ich den AE nicht unabhändig davon verlängere: warte im Moment auf Arbeiterlaubnis für ne Stelle)?
(ich bin schon seit etwas mehr als 5 Jahre in Deutschland mit einem AE, der von dieser Planen unabhändig ist)

Vielen Dank im Voraus,
Olga

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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 18.01.2006 um 18:29:07
 
Ich habe nicht noch nicht verstanden, für welchen Zweck die derzeitige AE besteht...

Abu
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 18.01.2006 um 18:42:53
 
Zitat:
Ich habe nicht noch nicht verstanden, für welchen Zweck die derzeitige AE besteht...


Ist ja eigentlich zweitrangig, solange rechtzeitig vor Ablauf erstmal eine Verlängerung beantragt wird.

Dann gilt die bisherige AE fort  (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Ist im Zeitraum für den die Fiktionsbescheinigung dann gilt eine Eheschließung realisiert, wird die Ausreise aufgrund von § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG nicht mehr erforderlich Zwinkernd

Erfolgt die Eheschließung vor dem 08.03.2006 wird ebenfalls aufgrund von § 39 Ziffer 1 AufenthV eine Ausreise überflüssig Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 19.01.2006 um 10:10:55
 
Erstmal vielen Dank für die Antworten!

Zitat:
Ich habe nicht noch nicht verstanden, für welchen Zweck die derzeitige AE besteht...

ich hab ne Arbeitsstelle in D, daher auch die AE


Zitat:
Ist im Zeitraum für den die Fiktionsbescheinigung dann gilt eine Eheschließung realisiert

mmm.. ganz doof gefragt: wie lange dauert die Überprüfung der Papiere bei OLG in der Regel? Ich verstehe schon, dass es vom Fall zu Fall unterschiedlich ist, aber vielleicht könnte man sagen z.B. "nicht weniger als..."
Und noch: was wird überprüft (wenn ich es wissen darf)? Die StandesamtMAin wusste das nicht. Frage nicht aus reine Neugier, dass könnte vielleicht dabei helfen die Zeit einzuschätzen: will ja nicht viel zu viele Hoffnungen aufbauen, dass alles "in einer Woche" gemacht wird.
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Sondra
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 19.01.2006 um 10:36:04
 
Zitat:
mmm.. ganz doof gefragt: wie lange dauert die Überprüfung der Papiere bei OLG in der Regel? Ich verstehe schon, dass es vom Fall zu Fall unterschiedlich ist, aber vielleicht könnte man sagen z.B. "nicht weniger als..."  

guck hier
Unter "Allgemeines" beim OLG Stuttgart wird von 6 bis 8 Wochen gesprochen.
Zitat:
Und noch: was wird überprüft

Die "Fähigkeit zur Eheschließung nach deutschem Recht" würde ich es nennen. Vermutlich stellt die Russische Föderation keine so genannte Ehefähigkeitszeugnis aus, die der deutschen Norm entspricht und deswegen muß das OLG die "Befreiung von der Beibringung der Ehefähigkeitszeugnis" erteilen, damit die Eheschließung überhaupt möglich wird.

Gruß  Smiley Sondra
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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 19.01.2006 um 10:57:23
 
Zitat:
Vermutlich stellt die Russische Föderation keine so genannte Ehefähigkeitszeugnis aus

eeeeehhh.. das ist ja lustig in RF: im Land ist es etwas schwirig Ehefähigkeitszeugnis zu bekommen, vor allem für mich, wo ich in Dtl (noch) arbeite (hoffentlich auch weiter es machen darf: bitte-bitte druck mir die Daumen, weil ich schon FAST alles hab....) und nur kurz dort bin. Aber hier, in Dtl, stellt die russiche Botschaft/Konsulat die Papier. Also habe ich die auch geholt. Und sonst noch alles, was uns gesagt wurde, haben wir schon fertig.

Übrigens, freues Neues Jahr und DANKE für die Hilfe im letzten Jahr in einem anderem Forum!!! Du machst das wichtigste, was ein Mensch einem anderen machen kann: gibst etwas Kraft, da man alle seine Sachen schon selbst regeln muss  Schockiert/Erstaunt (so ein doofes Leben!  Zunge)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 19.01.2006 um 11:10:38
 
jetzt verstehe ich langsam nix mehr. alle Links, die ich jetzt gesehen habe, sprechen über "Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnises".... Nun, habe ich den Zeugnis, erstellt vom Konsulat der RF. Heisst es, dass das Verfahren etwas schneller läufen wird? Oder heisst es gar nix?
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 19.01.2006 um 11:13:05
 
Zitat:
Nun, habe ich den Zeugnis, erstellt vom Konsulat der RF. Heisst es, dass das Verfahren etwas schneller läufen wird? Oder heisst es gar nix?



Hallo Olga,

Russand stellt keine "richtigen" EFZ aus, deswegen ist die Befreiung auf jeden Fall erforderlich Zwinkernd

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Ronny Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 19.01.2006 um 11:42:15
 
Zitat:
Russand stellt keine "richtigen" EFZ aus

Smiley !!! gut, dann ist alles etwas klarer!

Danke für die Antwort.
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Centurio
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 20.01.2006 um 09:40:49
 
_ok_ schrieb am 19.01.2006 um 11:10:38:
jetzt verstehe ich langsam nix mehr. alle Links, die ich jetzt gesehen habe, sprechen über "Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnises".... Nun, habe ich den Zeugnis, erstellt vom Konsulat der RF. Heisst es, dass das Verfahren etwas schneller läufen wird? Oder heisst es gar nix?


Ich denke, was Du vom Konsulat bekommen hast, ist eine sogenannte "Ledigkeitsbescheinigung", die es zwar im deutschen Recht nicht gibt, die aber von einigen OLG doch gerne als Nachweis gefordert wird, um die "Befreiung von der Pflicht zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses" zu erteilen. Die Ledigkeitsbescheinigung wird vom russischen Konsulat recht schnell ausgestellt, wenn im (russischen) Inlandspaß keine Eintragung über eine bestehende Ehe eingetragen ist oder im (russischen) Reisepaß ein entsprechender Stempel vom zuständigen lokalen OVIR angebracht worden ist.

Im übrigen existiert ein Ehefähigkeitszeugnis im russischen Recht überhaupt nicht - eigentlich logisch, denn sonst müßte ja die Befreiung von der Pflicht zur Beibringung desselben nicht ausgesprochen werden.

Alle Klarheiten beseitigt?

Gruß, Martin A
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #10 - 25.01.2006 um 14:01:59
 
Zitat von Centurio
Zitat:
Alle Klarheiten beseitigt?


ja, danke! ungefähr so, wie Sie's beschrieben haben, habe ich auch die Bescheinigung vom Konsulat bekommen. Wir haben schon alle Papiere beim Standesamt abgegeben. Mal sehen, wie lange es dauert. Wie ich's schon gesagt habe, wusste die MArin des Standesamtes nicht genau, wie alles im OLG funktioniert und was genau überprüfft wird. Aber irgendwie und irgendwas wird's schon werden  Zwinkernd
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Fletcher
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #11 - 27.01.2006 um 07:48:47
 
Hallo,
wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du eine AE zur Arbeitsaufnahme. Jetzt machst Du Dir Sorgen, dass Du ausreisen musst, wenn Du nicht rechtzeitig heiraten kannst. Arbeitest Du denn jetzt nicht mehr? Ansonsten könnte die AE doch normal weiter verlängert werden. Unabhängig von der Eheschließung.
Wenn die Eheschließung kurz bevorsteht, also nur noch die Antwort vom OLG aussteht, musst Du nicht ausreisen. Du solltest die Verlängerung der AE nur rechtzeitig beantragen und eine Bescheinigung vom Standesamt vorlegen, dass alle Unterlagen für die Eheschließung da sind und nur die Antwort vom OLG aussteht. Die Ausländerbehörde wird Dir dann eine Bescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG erteilen.

Gruß Fletcher
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #12 - 27.01.2006 um 13:08:59
 
Hallo Fletcher,

Zitat:
Arbeitest Du denn jetzt nicht mehr?

genau das war das Problem zu der Zeit als ich die Frage gestellt habe. Damals war ich auf der Suche und habe nicht gewusst, ob sich etwas schnell was finden lässt.

Zum Gluck habe inzwieschen auch nen Job. Also muss sowieso nicht ausreisen.

Danke für die Antwort!
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