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Aufenthaltstitel nach Trennung von Ehefrau? (Gelesen: 2.279 mal)
Pelageja
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltstitel nach Trennung von Ehefrau?
17.01.2006 um 22:58:12
 
Hallo und guten Abend!

Ein guter Freund von mir ist im Begriff, von seiner Ehefrau vor die Tür gesetzt zu werden.
Er stammt aus Russland und lebt in Deutschland seit knapp 2 Jahren mit einer AE,
sie ist Russin jüdischer Abstammung und ist im Besitz einer unbefristeten AE.
Auf der ABH wurde ihm ein neuer Aufenthaltstitel in Aussicht gestellt, da er einen Studienplatz an einer Universität zugeteilt bekam.
Seine Frau droht jetzt, ihn bei der ABH zu diffamieren und verlangt von ihm seine baldigste Ausreise!
Wie sollte er sich verhalten, um sein Leben hier weiter führen zu können?
(Er hat in seiner Heimat alles aufgegeben, um zu seiner Frau zu ziehen!)

Grüße, Pelageja
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Sondra
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Antwort #1 - 17.01.2006 um 23:12:18
 
Zitat:
knapp 2 Jahren mit einer AE
die eheliche Gemeinschaft ist vermutlich zu knapp, um eine eigenständige 1-jährige Verlängerung der AE gemäß § 31 AufenthG zu bekommen.
Zitat:
Auf der ABH wurde ihm ein neuer Aufenthaltstitel in Aussicht gestellt, da er einen Studienplatz an einer Universität zugeteilt bekam.
Das ist schon sehr positiv! In dem Fall würde es sich um eine AE nach § 16 AufenthG handeln. Dabei ist aber zu beachten, dass der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln (ca. 7200 € / Jahr), einer Verpflichtungserklärung oder ähnliches für die Dauer des Studiums gewährleistet ist.
Zitat:
Seine Frau droht jetzt, ihn bei der ABH zu
diffamieren
Fragezeichen und verlangt von ihm seine baldigste Ausreise!
Diese Entscheidung liegt immer noch bei der Ausländerbehörde und nicht bei der Frau.
Zitat:
Wie sollte er sich verhalten
Ruhig, ofen gegenüber der Ausländerbehörde, zivilisiert (keine "Rückdiffamierungen!), engagiert und erfolgreich bei seinem Studium.

Gruß  Smiley Sondra
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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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ronny
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Antwort #2 - 18.01.2006 um 08:12:54
 
Zitat:
In dem Fall würde es sich um eine AE nach § 16 AufenthG handeln.


Allerdings muß bedacht werden, dass für eine AE nach § 16 ein Zweckwechsel vorliegen dürfte Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Abu
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Antwort #3 - 18.01.2006 um 10:48:51
 
ronny schrieb am 18.01.2006 um 08:12:54:
Allerdings muß bedacht werden, dass für eine AE nach § 16 ein Zweckwechsel vorliegen dürfte Zwinkernd

Und?

Abu
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brickbat
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Antwort #4 - 18.01.2006 um 11:11:12
 
Nur zum Verständnis: war die ABH bereits über die Trennung informiert als sie diese Zusage machte?
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Pelageja
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Antwort #5 - 18.01.2006 um 23:12:43
 
Hallo und Danke für Eure Antworten!

Die ABH ist über die bevorstehende Trennung informiert, deshalb war mein Freund dort.
Ist nun eine Verpflichtungserklärung erforderlich, oder haftet seine (Noch-)Frau für seinen Lebensunterhalt?
Die Lage in der ehelichen Wohnung eskaliert derweil.
Meinem Freund wird dort von seiner Frau und ihrer Familie das Leben zur Hölle gemacht:
Er darf nicht telefonieren, sein Essensverbrauch , seine Duschzeiten, usw. werden protokolliert, mit Psychoterror versuchen sie ihn aus der Wohnung zu jagen!
Ist es nun günstiger für ihn die Wohnung zu verlassen, oder kann ihm von seiner Frau daraus ein Strick gedreht werden?

Grüße, Pelageja
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Sondra
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Antwort #6 - 18.01.2006 um 23:37:53
 
Zitat:
Die ABH ist über die bevorstehende Trennung informiert, deshalb war mein Freund dort.
Ist das demzufolge so zu verstehen, dass die ABH deinem Freund die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecke nach Bekanntwerden der bevorstehenden Trennung in Aussicht gestellt hat?

Zitat:
Ist nun eine Verpflichtungserklärung erforderlich, oder haftet seine (Noch-)Frau für seinen Lebensunterhalt?

Wovon lebt er denn im Augenblick und wie hatte er die Finanzierung seines Studiums eigentlich geplant? Ich bin kein Experte in Scheidungsfragen, aber erfahrungsgemäß ist es so, dass während der Trennungszeit (ca. 1 Jahr bevor die Scheidung durchgeführt wird) der Ehepartner, der besser verdient, dem schlechter gestellten Part eine gewisse "Ausgleichzahlung" gewähren muss. Diese richtet sich allerdings auch nach seinem Einkommen und nach dem, was er selbst zum Leben braucht, so dass es sich durchaus um nur geringfügigen Summen handeln kann, die keinesfalls ausreichen für die Sicherung des ganzen Lebensbedarfs. Außerdem kann er sich weigern, freiwillig zu zahlen und muss darauf verklagt werden, was wiederrum Anwaltskosten verursacht. Nach der Scheuidung, bei einer so kurzen Ehedauer fällt auch diese Ausgleichszahlung völlig weg. Es ist also müßig, mit dem zu rechnen, was seine Frau ihm eventuell noch schulden könnte.

Wenn er keine sonstige Einkünfte (Arbeit o.ä.) oder Erspartes hat, dann wird er sicherlich ein VE brauchen, um die AE zum Studium zu bekommen.

Zitat:
Ist es nun günstiger für ihn die Wohnung zu verlassen, oder kann ihm von seiner Frau daraus ein Strick gedreht werden?
Was für einen? Es gibt im hier im Scheidungsrecht bei normalen Verfahren keine "Schuldsprechung". Eine Ehe wird geschieden, weil sie zerüttet ist und nicht weil einer die Wohnung verlassen hat, sich damit schuldig gemacht und deswegen Nachteile bei der Scheidung zu befürchten hat. Er hat auch keine Vorteile, wenn er sich und die anderen mit dem Ausharren in der "ehelichen" Wohnung nervt. Selbstverständlich ist es günstiger in einer so verfahrenen Situation, sich auch räumlich so bald wie möglich zu trennen. Es ist nur immer auch eine Kostenfrage. Aber er könnte vielleicht bereits eine Unterbringung im Studentenwohnheim beantragen, da dies auf langr Sicht so wie so die günstigste Variante bei einem knappen Budget wäre.

Gruß

Smiley Sondra
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