Zitat:Die
ABH ist über die bevorstehende Trennung informiert, deshalb war mein Freund dort.
Ist das demzufolge so zu verstehen, dass die
ABH deinem Freund die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecke
nach Bekanntwerden der bevorstehenden Trennung in Aussicht gestellt hat?
Zitat:Ist nun eine Verpflichtungserklärung erforderlich, oder haftet seine (Noch-)Frau für seinen Lebensunterhalt?
Wovon lebt er denn im Augenblick und wie hatte er die Finanzierung seines Studiums eigentlich geplant? Ich bin kein Experte in Scheidungsfragen, aber erfahrungsgemäß ist es so, dass während der Trennungszeit (ca. 1 Jahr bevor die Scheidung durchgeführt wird) der Ehepartner, der besser verdient, dem schlechter gestellten Part eine gewisse "Ausgleichzahlung" gewähren muss. Diese richtet sich allerdings auch nach seinem Einkommen und nach dem, was er selbst zum Leben braucht, so dass es sich durchaus um nur geringfügigen Summen handeln kann, die keinesfalls ausreichen für die Sicherung des ganzen Lebensbedarfs. Außerdem kann er sich weigern, freiwillig zu zahlen und muss darauf verklagt werden, was wiederrum Anwaltskosten verursacht. Nach der Scheuidung, bei einer so kurzen Ehedauer fällt auch diese Ausgleichszahlung völlig weg. Es ist also müßig, mit dem zu rechnen, was seine Frau ihm eventuell noch schulden könnte.
Wenn er keine sonstige Einkünfte (Arbeit o.ä.) oder Erspartes hat, dann wird er sicherlich ein
VE brauchen, um die
AE zum Studium zu bekommen.
Zitat:Ist es nun günstiger für ihn die Wohnung zu verlassen, oder kann ihm von seiner Frau daraus ein Strick gedreht werden?
Was für einen? Es gibt im hier im Scheidungsrecht bei normalen Verfahren keine "Schuldsprechung". Eine Ehe wird geschieden, weil sie zerüttet ist und nicht weil einer die Wohnung verlassen hat, sich damit schuldig gemacht und deswegen Nachteile bei der Scheidung zu befürchten hat. Er hat auch keine Vorteile, wenn er sich und die anderen mit dem Ausharren in der "ehelichen" Wohnung nervt. Selbstverständlich ist es günstiger in einer so verfahrenen Situation, sich auch räumlich so bald wie möglich zu trennen. Es ist nur immer auch eine Kostenfrage. Aber er könnte vielleicht bereits eine Unterbringung im Studentenwohnheim beantragen, da dies auf langr Sicht so wie so die günstigste Variante bei einem knappen Budget wäre.
Gruß
Sondra