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Brauche Hilfe!!!! (Gelesen: 2.283 mal)
Konigkevin
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Brauche Hilfe!!!!
17.01.2006 um 19:50:18
 
Hallo zusammen,

bin seit drei Jahren mit einem Deutsch t|rkischen Frau verheiratetet und bin auch seit drei Jahren in Deutschland. Wir haben uns geliebt und haben uns auch deshalb geheiratet, leider klappt es mit uns fast seit einem Jahr nicht mehr sind aber trotz allem zusammen geblieben, ich wei_ das sie mir fremd geht und sich deshalb von mir trennen will, mein eigentliche Problem ist das ich noch nicht die NE habe und das das Termin f|r die Verldngerung erst in 2 Monaten ist, die frage ist ob ich jetzt schon die NE  beantragen kann oder ob ich unbedingt denn Termin abwarten muss? Oder wenn ich die NE kriege wie lange soll ich noch mit ihr zusammen bleiben? Kann man mir denn NE wieder entziehen?

Danke f|r ihre antworten!!!! 

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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 17.01.2006 um 20:22:12
 
Du hast bereits jetzt schon auch bei Trennung einen anspruch auf Verlängerung der AE,
da du länger als 2 Jahre mit deiner Frau zusammen in ehelicher Lebensgemeinschaft ge-
lebt hast. Siehe ggf. auch
FAQ


Bei anstehender Verlängerung kommt es eben darauf an, ob ihr noch tatsächlich
zusmamen lebt, ob du eine NE erhalten kannst.
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #2 - 17.01.2006 um 20:24:37
 
Hallo,

vergiss das mal ganz schnell wieder, nur noch zusammenzubleiben, bis die NE erteilt ist, obwohl Ihr eigentlich schon getrennt seid. In diesem Fall wäre die NE unter falschen Voraussetzungen erteilt worden und würde wieder entzogen.

Außerdem kämen Strafverfahren auf Dich und Deine (Noch)Frau zu, wegen Falschaussage / Erschleichen eines Niederlassungstitels.

Nach 2 Jahren gelebter ehelicher Lebensgemeinschaft hast Du das Anrecht auf einen von der Ehe unabhängigen Aufenthalt. Deine AE würde also erst einmal um 1 Jahr verlängert. Wenn Du nach diesem Jahr Arbeit hast, also nicht dem Staat zur Last fällst, wird Deine AE wieder verlängert werden.

Welche Staatsangehörigkeit hast Du?
Wenn Du Türke bist und schon seit mindestens einem Jahr bei demselben Arbeitgeber in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehst, steht Dir aufgrund dessen auch ein eigenständiger Aufenthalt zu.

Die NE jetzt schon zu beantragen wird nicht klappen. Die ABH (Ausländerbehörde) wird Dich wegschicken und sagen, Du sollst ca. 7-14 Tage vor Ablauf der AE wiederkommen.

Viele Grüße
Janna
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wichtel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 17.01.2006 um 20:41:42
 
Hallo!

Das Post von Janna kann ich nur 100 pro unterschreiben.  Daumen hoch
Und ohne den Versuch, den Fortbestand der eheli. LG vorzutäuschen bist Du nach 5 statt nach 3 Jahren bei der NE ( von der Zeit her ).

Fällt die Täuschung auf, geht's bestimmt nicht so schnell! :zelle
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Konigkevin
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 18.01.2006 um 09:55:34
 
Danke für eure anworten,
das bringt mich aber nicht weiter, und ihr habt da glaube ich irgend etwas falsch verstanden, wir sind noch verheiratet und leben auch noch zusammen, und ich will auch noch selbstständig werden und dafür brauche ich den NE auch, kann man sich den nicht nach dem man NE hat trennen muss das umbedingt den verdaht auf täuschung aufwecken

danke
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #5 - 18.01.2006 um 10:52:15
 
Konigkevin schrieb am 18.01.2006 um 09:55:34:
kann man sich den nicht nach dem man NE hat trennen muss das umbedingt den verdaht auf täuschung aufwecken


Hallo,

eine Trennung kurz nach Erteilung der NE wird m.E. immer den Verdacht auf Täuschung erwecken. Die NE wird dem ausländischen Mitbürger ja nur aufgrund des Bestehens der ehelichen Lebensgemeinschaft mit einem / einer Deutschen schon nach 3 Jahren erteilt (sonst dauert das länger mit der Erteilung der NE). Deshalb wird die ABH sehr genau prüfen, ob die NE nicht zu Unrecht erteilt wurde, wenn kurz nach Erteilung eine Trennung erfolgt.

Bezüglich der Selbständigkeit könntest Du die ABH bitten, die Auflage in Deiner AE (wo drin steht: "Selbständige Erwerbstätigkeit nicht gestattet") zu ändern. Soweit ich mich erinnern kann, darf der Ehepartner eines/einer Deutschen auch mit AE eine selbständige Tätigkeit ausüben und die ABH muss diese Auflage ändern. Vielleicht kann einer der Experten noch die entsprechende Stelle im Gesetz dazu schreiben, die weiß ich nämlich leider nicht. Wie sich das mit der Erwerbstätigkeitsauflage nach einer Trennung verhält, weiß ich nicht.

Viele Grüße
Janna
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 18.01.2006 um 11:18:18
 
Janna schrieb am 17.01.2006 um 20:24:37:
vergiss das mal ganz schnell wieder, nur noch zusammenzubleiben, bis die NE erteilt ist, obwohl Ihr eigentlich schon getrennt seid. In diesem Fall wäre die NE unter falschen Voraussetzungen erteilt worden und würde wieder entzogen.

Außerdem kämen Strafverfahren auf Dich und Deine (Noch)Frau zu, wegen Falschaussage / Erschleichen eines Niederlassungstitels.


wichtel schrieb am 17.01.2006 um 20:41:42:
Und ohne den Versuch, den Fortbestand der eheli. LG vorzutäuschen bist Du nach 5 statt nach 3 Jahren bei der NE ( von der Zeit her ).

Fällt die Täuschung auf, geht's bestimmt nicht so schnell! :zelle


Betrachten wir doch mal ganz nüchtern die Rechtslage:

Eine eheliche Lebensgemeinschaft vortäuschen, die tatsächlich nicht mehr besteht, um eine NE zu bekommen, ist illegal.

Eine eheliche Lebensgemeinschaft tatsächlich weiterführen, um eine NE zu bekommen, ist legal.

Punkt.

Abu
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Konigkevin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 19.01.2006 um 19:35:14
 
hä?

Jetzt bin ich total verirrt, ich weiß gar nicht mehr was ich tun soll, habe ich nun das Recht auf NE oder nicht? Wenn nicht, wieso ich bin doch seit drei Jahren verheiratet, wortwörtlich verheiratet. Dass es nicht bei uns läuft und dass wir uns trennen wollen bedeutet doch nicht dass ich wegen AE geheiratet habe!!! Ich bin mit ihr verheiratet mit allem was dazu gehört wir haben nur keine Kinder. Seit zwei Wochen habe ich 3 Jahre AE das ist doch die Voraussetzung für NE denke ich oder nicht? Solange es keine Scheinehe ist, ist das was ich tue nicht illegal und das ist es nicht!!! Kann man sich den nicht mal trennen ohne das es für den Jenigen  gefährlich wird!!

Danke für die Antworten
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 19.01.2006 um 20:26:54
 
Konigkevin schrieb am 19.01.2006 um 19:35:14:
habe ich nun das Recht auf NE oder nicht?

Nach 3 Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft mit Deiner deutschen Frau hast Du das Recht auf Erteilung einer NE wenn (und das ist in Deinem Fall der Knackpunkt), die eheliche Lebensgemeinschaft mit Deiner deutschen Frau zum Antragszeitpunkt und auch darüber hinaus (wenigstens eine Zeitlang) weiterhin besteht.

Ihr werdet zur Beantragung der NE gemeinsam auf die Ausländerbehörde gehen müssen und vermutlich wird Euch ein Formular vorgelegt, das Ihr beide unterschrieben müsst, mit dem Wortlaut, dass Ihr bestätigt, dass die eheliche Lebensgemeinschaft noch besteht und somit die Voraussetzungen für die Erteilung der NE vorliegen.
Wenn Ihr dieses Formular unterschreibt, obwohl Ihr ja schon wisst, dass Ihr Euch demnächst trennen wollt, dann wäre das nicht in Ordnung.

Zitat:
Seit zwei Wochen habe ich 3 Jahre AE das ist doch die Voraussetzung für NE denke ich oder nicht?

Korrekt, aber nur, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft weiterhin besteht.

Die Behörden sind bei einer Trennung kurz nach Erteilung der NE oft sehr misstrauisch, da der Missbrauch leider sehr hoch ist (also "Deutschen Ehepartner als 'Eintrittskarte' missbraucht), und es ist oft sehr schwierig für die Beamten, da die Ehrlichen von den Unehrlichen zu trennen ...  Griesgrämig

Hoffe, ich konnte die Unklarheiten ein bisschen beseitigen.

Viele Grüße
Janna
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