Hallo Willi B.
erstmal die wichtigste Frage: welche Staatsangehörigkeit hast du?
Wenn du deutscher Staatsangehöriger bist, dann muss der Lebensunterhalt bis zur Eheschließung mittels Verpflichtungserklärung, die notfalls auch jemand anderes abgeben kann, gesichert sein.
Wenn du ausländischer Staatsangehöriger bist, muss der Lebensunterhalt dauerhaft gesichert sein. Wie dies berechnet wird, lässt sich nicht allgemeingültig sagen: es gibt Ausländerbehörden, die setzen die Sozialhilfesätze zuzüglich Miete und sonstigen Verbindlichkeiten zu Grunde, es gibt andere Ausländerbehörden, die orientieren sich an den Pfändungsfreigrenzen, um festzustellen, ob der Lebensunterhalt ausreichend gesichert ist. An Wohnraum sollte für jeden Erwachsenen 12 m² Wohnfläche zur Verfügung stehen. Solltest du in einer WG wohnen, könnte die Berechnung etwas kompizierter werden.
Wenn du deutscher Staatsangehöriger bist, und das Visum zur Eheschließung erteilt wird, ihr dann in Deutschland heiratet, bekommt deine Frau eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1
AufenthG. Wenn du ausländischer Staatsangehöriger bist, bekommt deine Frau vermutlich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 30 Abs. 2
AufenthG. In diesem Fall ein Visum zu bekommen wird aber ungleich schwerer werden, da § 30 Abs. 2
AufenthG lediglich eine Ermessensnorm ist.
Grüße
sunnysunshine