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Familienzusammenführung/Nachzug eines ausländische (Gelesen: 1.893 mal)
Willi B.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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15.01.2006 um 14:16:22
 
Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Familienzusammenführung/Nachzug eines ausländischen Ehepartners:

Meine zukünftige Frau stammt aus der Mongolei. Welche Voraussetzungen muss ich (müssen wir erfüllen), um eine erfoglreiche Familienzusammenführung zu erwirken (Einkommen; Miete,.... ) und welchen Aufenthaltsstatus hat dann meine Ehefrau.
Ich bin momentan Student und habe nur ein unregelmässiges Einkommen um ca. 800-1000,- netto.

Vielen Dank vorab für die Auskünfte!
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 15.01.2006 um 14:38:10
 
Hallo Willi B.

erstmal die wichtigste Frage: welche Staatsangehörigkeit hast du?
Wenn du deutscher Staatsangehöriger bist, dann muss der Lebensunterhalt bis zur Eheschließung mittels Verpflichtungserklärung, die notfalls auch jemand anderes abgeben kann, gesichert sein.

Wenn du ausländischer Staatsangehöriger bist, muss der Lebensunterhalt dauerhaft gesichert sein. Wie dies berechnet wird, lässt sich nicht allgemeingültig sagen: es gibt Ausländerbehörden, die setzen die Sozialhilfesätze zuzüglich Miete und sonstigen Verbindlichkeiten zu Grunde, es gibt andere Ausländerbehörden, die orientieren sich an den Pfändungsfreigrenzen, um festzustellen, ob der Lebensunterhalt ausreichend gesichert ist. An Wohnraum sollte für jeden Erwachsenen 12 m² Wohnfläche zur Verfügung stehen. Solltest du in einer WG wohnen, könnte die Berechnung etwas kompizierter werden.

Wenn du deutscher Staatsangehöriger bist, und das Visum zur Eheschließung erteilt wird, ihr dann in Deutschland heiratet, bekommt deine Frau eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 AufenthG. Wenn du ausländischer Staatsangehöriger bist, bekommt deine Frau vermutlich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 30 Abs. 2 AufenthG. In diesem Fall ein Visum zu bekommen wird aber ungleich schwerer werden, da § 30 Abs. 2 AufenthG lediglich eine Ermessensnorm ist.

Grüße
sunnysunshine Zwinkernd

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Willi B.
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 15.01.2006 um 14:57:08
 
Hallo sunnysunshine,

Danke für deine schnelle Antwort.
Ich bin deutscher Staatsbürger. Durch meine Nebenjobs kann ich mich unabhängig finanzieren. Meine Wohnung ist mit ca. 55qm gross genung für 2 Leute.
Den Lebensunterhalt meiner (noch) Freundin muss ich nicht sichern, da sie sich in ihrer Heimat befindet (Mongolei). Wir möchten dort heiraten, das sollte um einiges einfacher sein als hier.
Ich frage mich, wie ich meine Ehefrau dann nach Deutschland holen kann (Familienzusammenführung) und die Bedingungen dafür, d.h. ob ich ihren Lebensunterhalt finanzieren muss (Einkunftsnachweis). Meine Freundin haz einen medizinschen Beruf, mit dem sie sicher Arbeit finden würde. Frage: Darf sie hier uneingeschränkt als mein Ehepartner arbeiten? Und bekommt sie automatisch eine uneingeschränkte Aufenthaltsgenehmigung (nur für Deutschland oder Schengen)?

Danke für die Antwort     Zwinkernd
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 15.01.2006 um 15:07:17
 
Dass du deutscher Staatsangehöriger bist und ihr in der Mongolei heiraten wollt, macht die ganze Angelegenheit um einiges einfacher.

Nach § 28 Abs. 1 Nr 1 AufenthG ist die Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten deutscher Staatsangehöriger unabhängig von der Sicherstellung des Lebensunterhaltes zu erteilen. Nach § 28 Abs. 5 AufenthG berechtigt die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (selbständig und unselbständig).

Ob sie in ihrem erlernten Beruf so ohne weiteres arbeiten kann, wird davon abhängen, ob ihre Ausbildung hier in Deutschland anerkannt ist. Ist aber kein ausländerrechtliches Problem Zwinkernd

Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet erteilt, und berechtigt zu Besuchsaufenthalten im Schengengebiet.

Grüße
sunnysunshine Zwinkernd



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Willi B.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 15.01.2006 um 15:49:48
 
Hallo sunnysunshine,

wann wird denn eine unbefristete Aufenthaltsgen. erteilt? Wir wollen gern Kinder haben, bekommt die Mutter dann automat. eine unbefristete Aufenthaltsgen. und welche Staatsbürgerschaft bekommen unsere Kinder?

Was aber muss ich vorerst tun, um eine Familienzusammenführung zu erwirken? Welche Behörde ist dafür zuständig (die ABH)? Welche Papiere muss ich vorweisen und vor allem meine Freundin (Nachweise aus der Mongolei)? Ich weiss einfach nicht an wen ich mich wenden muss und wie ich mein Anliegen gerafft darstellen kann.

Gruss Willi.
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Blaise
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #5 - 15.01.2006 um 18:24:52
 
Hallo Willi,

Zitat:
Welche Papiere muss ich vorweisen und vor allem meine Freundin (Nachweise aus der Mongolei)? Ich weiss einfach nicht an wen ich mich wenden muss und wie ich mein Anliegen gerafft darstellen kann.


Für die Eheschließung in Deutschland muss Deine Freundin mindestens einen gültigen Pass, eine Geburtsurkunde und eine Ledigkeitsbescheinigung aus der Mongolei vorlegen. Genauere Angaben kann Dir das zuständige Standesamt machen. Für die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis werden manchmal verschiedene Nachweise gefordert. Siehe auch

a) OLG Köln
b) OLG Stuttgart

Am besten mit dem Standesamt sprechen, die werden wissen bzw. in Erfahrung bringen, was vorzulegen ist... Zwinkernd

Viel Glück

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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nixwissen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 15.01.2006 um 21:39:04
 
Hi,

Wenn Ihr in der Mongolei heiraten wollt brauchst Du vermutlich ein Ehefähigkeitszeugnis. Das bekommst Du beim Standesamt. Dafür braucht das Standesamt auch Unterlagen von Deiner zukünftigen Frau.
Ab da ist die deutsche Botschaft in UB zuständig das für die Mongolei zu legalisieren.

Wenn Ihr dann dort verheiratet seid, muß die Heiratsurkunde vom Aussenministerium in UB überbeglaubigt und dann von der deutschen Botschaft legalisiert werden.

So, bis hierher habe ich das für China beschrieben, für die Mongolei dürfte das ähnlich sein.
Deine Freundin sollte erfragen was Ihr von Dir für die Heirat tatsächlich braucht, vielleicht kann auch die deutsche Botschaft in UB helfen.


Dann kann sie mit der legalisierten Heiratsurkunde das Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Viel besonderes braucht ihr dazu nicht mehr, die normalen Unterlagen eben. Als Deutscher brauchst Du da weder Wohnraum noch Einkommen nachweisen.

So, wenn sie dann hier ist, bekommt sie wie gesagt eine befristete AE. Dann, wenn nichts dagegen spricht, bekommt sie nach 3 Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis.
Ein Kind von Euch bekommt mit einem Deutschen als Vater immer automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.

Gruß,
Norbert


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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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Willi B.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 17.01.2006 um 21:37:29
 
Hi @all,

Danke für eure guten Ratschläge! Ihr habt mir sehr weitergeholfen. Ich werde mich ans Standesamt und die Botschaft in UB wenden ...... wenn ich dann endlich wieder mit meiner Freundin zusammen sein kann (ich vermisse sie sehr  weinend ), werde ich gern über meine Erfahrungen berichten.

Danke nochmals!
Gruss Willi  Durchgedreht
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