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Familienzusammenführung/Einkommen?????????? (Gelesen: 3.679 mal)
ding1983
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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13.01.2006 um 17:32:22
 
Hallo,

vielleicht kann mir irgendjemand helfen! Die Situation ist folgende: Ich bin deutsche Staatsbürgerin und habe meinen Verlobten am 28.12.2005 in Kasachstan geheiratet. Jetzt hat mein Mann einen Antrag zur Familienzusammenführung bei der Deutschen Botschaft in Kasachstan gestellt. Dort wurde ihm gesagt, dass sie alle Papiere nach Stuttgart/Deutschland(ich wohne in Stuttgart) zur Ausländeramt schicken werden und von dort eine Zusage besser gesagt ein Entscheidung abwarten werden erst dann bekommt er ein Visum.

Heute habe ich bei Ausländeramt bei uns in Stuttgart angerufen, und gefragt welche Voraussetzungen ich erfüllen muss damit mein Ehemann Visum bekommt. Leider hatte ich sehr unfreundliche Dame am Telefon die mir mitteilte, dass mein Einkommen für beide ausreichen soll, oder meine Eltern für ihn bürgen sollen, erst dann können sie eine Zusage nach Kasachstan schicken.

Stimmt das wirklich???????? habe gedacht, wenn man deutscher ist spielt Einkommen keine Rolle!!!!
Bin total verzweifelt!!!!
Habe eine 2 Zi. Whg. 54qm, befinde mich aber noch in einer Ausbildung d.h. mein Einkommen wird nicht ausreichen 
Außerdem hat Sie mir am Telefon mitgeteilt, dass es hier geprüft wird ob es keine Scheinehe ist.
Weis vielleicht jemand wie das geprüft wird???

Vielen Dank im Voraus!!!!
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Neuromancer
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wodki ?


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 13.01.2006 um 17:53:16
 
Laut lachend Da hattest Du wohl die Pförtnerin am Telefon, eine kundige SB hätte sich mit dem Aufenthaltsgesetz
besser ausgekannt. Siehe § 28 Familiennachzug zu Deutschen, zu finden auf der Startseite unter "Rechtliches" -> Aufenthaltsgesetz.  Zwinkernd

neuro ...
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Das Leben ist ein sch... Spiel, aber die Grafik ist Geil!&&W zhisni nje wsje tak prosto !&&Skype u. voipbuster -> binatneuro
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #2 - 13.01.2006 um 18:01:56
 
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ding1983
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 14.01.2006 um 21:27:02
 
DANKE für eure Antworten!!!

habe beschlossen am Montag zu ABH persönlich zu gehen und noch mal alles fragen! Vielleicht habe ich mehr Glück als am Telefon unentschlossen
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Norbert
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 15.01.2006 um 20:02:47
 
mh das habe ich bis heute auch noch nicht verstanden , bei mir wollten sie auch alles sehen o.k ich konnte es auch nachweisen hatte kein Problem damit nur verstanden habe ich es nicht. Ich denke wenn Du schnell willst das dein Mann kommt dann streite nicht lange herum versuche irgendwie selber oder mit deinen Eltern es vorzuweisen sie sitzen erst mal am längeren Hebel das ist meine erfahrung.

mfg
Norbert
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maikjensen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 16.01.2006 um 09:37:07
 
Also bei mir wollten sie auch alles sehen.

Nach Nachfrage beim Ausländermat wurde mir gesagt, sie brauchen es nur um festzustellen, dass keine Obdachlosigkeit bestehlt.

2.) Es muss überprüft werden, dass ein fester Wohnsitzt vorhanden ist.

zb. gibt es Fälle wo nur ein Hotelleben stafinden soll.
Einmal dort einmal da.
Lippen versiegelt

Gruss
Maik
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Sondra
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Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 16.01.2006 um 10:06:55
 
maikjensen schrieb am 16.01.2006 um 09:37:07:
Also bei mir wollten sie auch alles sehen.

Nach Nachfrage beim Ausländermat wurde mir gesagt, sie brauchen es nur um festzustellen, dass keine Obdachlosigkeit bestehlt.

2.) Es muss überprüft werden, dass ein fester Wohnsitzt vorhanden ist.

zb. gibt es Fälle wo nur ein Hotelleben stafinden soll.
Einmal dort einmal da.


In dem extremen Fall wäre meiner Meinung nach die Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft eigentlich nicht gegeben. Bescheidene Lebensverhältnisse sind nicht gleichzusetzen mit verwahrlosten Verhältnissen und es ist sehr fragwürdig, ob ein Ehepartner - auch ausländischer - ein "Leben unter der Brücke" anstrebt. Nichts für Ungut, aber dann wäre die Eheschliessung höchst unglaubwürdig.

Gruß  Smiley Sondra
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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #7 - 16.01.2006 um 10:58:00
 
Zitat:
"Leben unter der Brücke"


BTW:

Look in die Ausweisungsgründe des § 55 Abs. 2 AufenthG:

Zitat:
5. durch sein Verhalten die öffentliche Gesundheit gefährdet oder längerfristig obdachlos ist



Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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ding1983
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 16.01.2006 um 20:57:33
 
Danke für eure Antworten!!!

war heute bei ABH, habe tatsächlich mehr Glück als am Telefon Zwinkernd
Eine nette Dame hat mir einen Merkblatt gegeben wo alles aufgelistet ist, was die ABH von mir brauchen werden wenn die Papiere dort ankommen. Zu erst hat sie mich gefragt ob ich deutschen Pass habe, nach meinem "JA" hat sie auf dem Merkblatt nur Scheidungsurteil angekreuzt....Mietvertrag und Einkommensnachweise hat sie NICHT angekreuzt!!! Habe sie dann noch extra gefragt wegen Einkommen, sie hat gesagt bei Deutschen ist das meistens unwichtig....in manchen Fällen wird das schon verlangt und angeschaut, aber beeinflüssen die Entscheidung darf das eigentlich nicht!!! Augenrollen

Jetzt heisst es für mich und meinen Mann VIEL GEDULD und AUSDAUER unentschlossen!!!
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Wolke_1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 16.01.2006 um 21:06:46
 
hallo ding1983,

in welchen Fällen werden denn einigen Nachweise bei Deutschen verlangt ???
Hat das die Beamtin vielleicht erwähnt oder so ???

cya
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ding1983
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 17.01.2006 um 21:18:22
 
nee leider nicht!!!

Hat nur gesagt, dass es schon sein kann das es verlangt wird soll aber keine große Auswirkung haben. Sie war sehr freundlich, aber nicht sehr gesprechig ich denke die geben ungerne Auskunft!
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