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Einladung von mehreren Personen (Gelesen: 2.056 mal)
El Capitan
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einladung von mehreren Personen
11.01.2006 um 14:07:31
 
Hallo zusammen,
nachdem ich nun schon länger hier lese, hab ich jetzt auch mal eine konkrete Frage.
Meine Frau (aus Kamerun) und ich (deutsch) werden demnächst kirchlich heiraten, nachdem wir bereits seit einiger Zeit standesamtlich getraut sind  Smiley

Nun ist es so, dass natürlich für die kirchliche Hochzeit auch einige Verwandte und Freunde aus Kamerun eingeladen werden sollen. Wie geht man dabei am besten vor? Muss ich dafür eine Verpflichtungserklärung für jeden einzelnen machen, oder gibt es da so etwas wie eine Gruppeneinladung?

Eine VE für jeden einzelnen (das sind rund 10 Personen) geht ja ganz schön ins Geld und vermutlich reicht auch unser Einkommen dafür nicht aus. Ausserdem möchte ich auch nicht unbedingt eine VE abgeben für Leute, die ich nicht persönlich kenne (und die meine Frau auch nicht so gut kennt).

Könnt ihr mir einen Tipp geben, was wir in einem solchen Fall machen können?

Schonmal vielen lieben Dank
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 11.01.2006 um 15:20:44
 
El Capitan schrieb am 11.01.2006 um 14:07:31:
Muss ich dafür eine Verpflichtungserklärung für jeden einzelnen machen, oder gibt es da so etwas wie eine Gruppeneinladung?

Eine VE für jeden einzelnen (das sind rund 10 Personen) geht ja ganz schön ins Geld und vermutlich reicht auch unser Einkommen dafür nicht aus. Ob einzelne VE oder zusammengefaßte
Ausserdem möchte ich auch nicht unbedingt eine VE abgeben für Leute, die ich nicht persönlich kenne (und die meine Frau auch nicht so gut kennt).

Und wieso müßt Ihr diese Leute dann zur Eurer Hochzeit einladen??

Du wirst um VEs nicht herumkommen und muß halt sehen, wieviele Du Dir leistet kannst und welche Risiken Du bereit bist einzugehen.

Um ehrlich zu sein, sehe ich eher das Problem, daß die Visa trotz VEs nicht genehmigt werden...

Abu
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ronny
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 11.01.2006 um 15:45:42
 
Zitat:
Um ehrlich zu sein, sehe ich eher das Problem, daß die Visa trotz VEs nicht genehmigt werden...


Das sehe ich auch so. Zwinkernd

El Capitan,

grundsätzlich setzt die Erteilung eines Aufenthaltstitels voraus, dass der Lebensunterhalt einschl. Krankenversicherungsschutz für die Dauer des Aufenthaltes sichergestellt ist. Das kann, muß aber nicht durch eine VE abgedeckt werden.

Häufig wirds auf die VE hinauslaufen, da die Besucher nicht über die notwendigen Eigenmittel verfügen.


Das Visum zu Besuchszwecken wird besonders für Besucher aus Staaten der sog. Dritten Welt da besonders kritisch betrachtet werden, insbesondere weil es sehr oft zu einer Verlängerung des Aufenthaltes im Schengen-Raum als "Sprungbrett" genutzt wurde (Stichwort Rückkehrbereitschaft). Ich halte Deine Absicht für kaum realisierbar, vor allem wenn ihr den Besuchern schon sebst nicht so nahe zu stehen scheint.

Und angesichts der im Raum stehenden Kosten für 10 Personen sehe ich da auch eine nicht unerhebliche Risikosumme auf die ihr Euch einstellen müßtet.


Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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El Capitan
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 11.01.2006 um 16:23:13
 
Vielen Dank für eure schnellen Antworten,

Abu schrieb am 11.01.2006 um 15:20:44:
Und wieso müßt Ihr diese Leute dann zur Eurer Hochzeit einladen??


Naja, müssen wir natürlich nicht unbedingt, aber wenn der Vater meiner Frau meint, dieser und jener sollte dabei sein, dann wäre es auch schön wenn wir das einrichten könnten.

Zitat:
grundsätzlich setzt die Erteilung eines Aufenthaltstitels voraus, dass der Lebensunterhalt einschl. Krankenversicherungsschutz für die Dauer des Aufenthaltes sichergestellt ist. Das kann, muß aber nicht durch eine VE abgedeckt werden.


... das heisst, dass man unabhängig von einer VE ein Visum beantragen kann (und auch bekommen kann), wenn man ausreichend Geld auf dem Konto vorweisen kann? Das würde doch einiges vereinfachen. Um die Rückkehrbereitschaft mache ich mir keine Sorgen, da doch alle eine feste Existenz in Kamerun haben.

Wäre es hilfreich, wenn ich einen schönen Brief für die deutsche Botschaft verfasse, indem ich erläutere, dass ich die Leute gerne für meine Hochzeit einladen würde?

Grüße
Der Captain
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Bruno
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 12.01.2006 um 09:26:07
 
Hi,

ein Brief an die Botschaft könnte vieles erklären,
aber die Botschaft wird hinsichtlich der Sicherstellung
des Lebensunterhaltes incl. KV Gedanken machen und
sich fragen:
Kann sich jemand tatsächlich für 10 Erwachsene verpflichten ?


Bruno
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