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Ich habe ine wichtige Frage (Gelesen: 7.215 mal)
Cansy
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09.01.2006 um 11:53:05
 
Hallo!!

Ein Freund von mir ist Türke. Er ist zwar mit einer Deutschen verheiratet, aber die beiden sind seit sechs Monaten getrennt. Seine Aufenthaltsgenehmigung läuft eigentlich in drei Tagen aus.

Jetzt meine Frage: Muß er wieder in die Türkei zurück, obwohl er noch verheiratet ist und auch einen gültigen Sozialversicherungs besitzt??

Würde mich riesig freuen, wenn mir da jemand schnell eine Antwort geben kann, der Ahnung hat.

Gruß Jule
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ronny
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Antwort #1 - 09.01.2006 um 11:58:41
 
Zitat:
Ein Freund von mir ist Türke. Er ist zwar mit einer Deutschen verheiratet, aber die beiden sind seit sechs Monaten getrennt. Seine Aufenthaltsgenehmigung läuft eigentlich in drei Tagen aus. 
Jetzt meine Frage: Muß er wieder in die Türkei zurück, obwohl er noch verheiratet ist und auch einen gültigen Sozialversicherungs besitzt??



Hallo,

Dazu müßten wir mehr wissen, seit wann hat er eine AE aufgrund der Eheschlließung mit einer Deutschen Zwinkernd

Seit wann ist er wo beschäftigt ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Cansy
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Antwort #2 - 09.01.2006 um 12:04:46
 
Die AE hat er erst seit Januar 2005, den Sozialversicherungsausweis seit 25.05.2005 und im August letztes Jahr hat er die Arbeit.
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ronny
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Antwort #3 - 09.01.2006 um 12:15:19
 
Hi,

dann siehts nicht gut aus mit einer Verlängerung, da weder nach dem ARB 1/ 80
hier
noch nach dem § 31 Abs. 1 AufenthG
hier
ein eigenständiges Aufenthaltsrecht entstanden ist.

Ein Aufenthaltsrecht aufgrund der einfachen Eheschließung liegt ebenfalls nicht vor, da die gesetzlichen Regelungen vom tatsächlichen Bestand einer ehelichen Lebensgemeinschaft ausgehen. Die bloße Ehe auf dem Papier langt dafür jedenfalls ned aus.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Cansy
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Antwort #4 - 09.01.2006 um 12:22:54
 
Wie sollte er denn jetzt reagieren?? Direkt zur ABH und versuchen die Erlaubnis zu verlängern?? Warten, bis sich jemand bei ihm meldet????

Er hätte die Möglichkeit Teilhaber des Geschäftes zu werden in dem er arbeitet, würde ihm das weiter helfen??

Gruß Jule
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ronny
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Antwort #5 - 09.01.2006 um 12:26:55
 
Zitat:
Wie sollte er denn jetzt reagieren??


Eigentlich nur,  indem er offen die Wahrheit sagt Zwinkernd

Wie gesagt aufgrund der gesetzlichen Regelungen besteht kaum ne Chance auf die Verlängerung, es wird aber auch nicht besser durch Abwarten Zwinkernd Und sicher wird der sachverhalt ans Tageslicht kommen, keine Frage Zwinkernd

Zitat:
Er hätte die Möglichkeit Teilhaber des Geschäftes zu werden in dem er arbeitet, würde ihm das weiter helfen??


Nein, denn wenn er von seiner Frau getrennt lebt, hat er keine Erlaubnis zur selbständigen Erwerbstätigkeit.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Cansy
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Antwort #6 - 09.01.2006 um 12:30:00
 
Das heißt, ich sage ihm, das er zur ABH gehen und eine Verlängerung der AE bitten sollte, habe ich das richtig verstanden??
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Cansy
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Antwort #7 - 09.01.2006 um 13:01:55
 
?? Wäre schön, wenn ich darauf noch eine Antwort bekommen könnte, dann würde ich ihn direkt los schicken!!

Ich will auch nichts falsches sagen oder tun, hänge schon ziemlich an ihm, wär schade, wenn er wieder weg müßte. Aber wegen sowas heiraten und so, das möchte ich auch nicht!!
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ronny
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Antwort #8 - 09.01.2006 um 13:11:56
 
Zitat:
Wäre schön, wenn ich darauf noch eine Antwort bekommen könnte, dann würde ich ihn direkt los schicken!!


Sorry für die Mittagspause grin

Zitat:
Das heißt, ich sage ihm, das er zur ABH gehen und eine Verlängerung der AE bitten sollte, habe ich das richtig verstanden??


Sicher kann er das, aber ich hab eine Zweifel obs was bringt Zwinkernd

Sieht nicht so gut aus und die Chancen sind eher schlecht .

Sorry Zwinkernd
Ronny Zwinkernd
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Antwort #9 - 09.01.2006 um 13:18:50
 
Kein Problem, ich muß mich für meine Ungedult entschuldigen.

Was würdest du mir raten?? Ich bin zur Zeit wirklich ratlos, wie ich ihm helfen kann, schicke ich ihn zur ABH oder nicht??

Und gesetz dem Fall, er muß wirklich wieder in die Türkei, wie kann ich ihm dann helfen wieder zurück nach deutschland zu kommen.

Gruß Jule
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Antwort #10 - 09.01.2006 um 13:21:15
 
Cansy schrieb am 09.01.2006 um 12:30:00:
Das heißt, ich sage ihm, das er zur ABH gehen und eine Verlängerung der AE bitten sollte, habe ich das richtig verstanden??


Er sollte den Antrag auf jeden Fall vor Ablauf seiner jetzigen AE stellen. Ansonsten könnte es Probleme mit der Fiktionswirkung nach § 81, 4 geben. Aber wie Ronny schon sagte, es sieht eher schlecht aus. Aus der Teilhaberschaft kann er nicht automatisch ein Bleiberecht ableiten wenn der bisherige Zweck des Aufenthaltes die FamZusF zur deutschen Ehefrau war.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 09.01.2006 um 13:23:35
 
Cansy schrieb am 09.01.2006 um 13:18:50:
Und gesetz dem Fall, er muß wirklich wieder in die Türkei, wie kann ich ihm dann helfen wieder zurück nach deutschland zu kommen.

Da gibt es kaum eine Möglichkeit, außer eben als Tourist.
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Cansy
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Antwort #12 - 09.01.2006 um 13:25:54
 
FamZusF??? Sorry, aber was heißt das?? Wie gesagt, habe eigentlich keine Ahnung von der ganzen Materie!!
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Antwort #13 - 09.01.2006 um 13:32:25
 
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Cansy
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Antwort #14 - 09.01.2006 um 13:35:53
 
Danke!!

Auch Danke für die Ratschläge, dann werde ich ihm sagen er soll es versuchen und hoffe, das er bleiben darf!!
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