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Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein Pass! (Gelesen: 14.456 mal)
angel_rose
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hier geboren und schulabschluss gemacht!Kein Pass!
09.01.2006 um 20:38:33
 
Halloooooooooooooooooo!

Mal was ganz anderes und denke für jeden ein unvorstellbares Problem!

es geht nicht um mich(ganz sicher) Smiley

Aber es betrifft mich auch ein wenig!

Und zwar,Kann das angehen, das ein Mensch, das hier geboren ist und hier zur schule gegangen ist,
mittlerweile 20 jahre vergangen sind.Aus deutschland ausreisen muss, weil kein gültiger pass vorliegt?

Keinen pass, deswegen nicht, weil diese person auser ehelich gezeugt wurde,und inder türkei es damals keinen pass für solche fälle gab!

Dieser Mensch war hier und ist hier und war niemals weg?Sprich,...................diese person ist so gesehen verdeutscht,und kann nicht mal die türkische sprache!

wenn diese Person raus muss, vohin ohne pass? weder hier noch da gibt es sie wirklich!

geburturkunde und all die diversen anmeldugen für schule usw liegen vor.

Also, kann mir da jemand weiter helfen????????????????
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ronny
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Antwort #1 - 09.01.2006 um 20:51:09
 
Zitat:
Mal was ganz anderes und denke für jeden ein unvorstellbares Problem!


So unvorstellbar ist das Ganze leider nicht weil Kinder häufig mit den Unterlassungssünden der Eltern leben müssen.

Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind hätte das Kind bei dem Heimatstaat der Mutter registriert werden müssen. Nach deren Heimatrecht richtet sich der Erwerb der Staatsangehörigkeit der Mutter.

Um welchen Staat gehts denn ? GGf muss eine Nachregistrierung erfolgen Zwinkernd

Der faktische wenn auch langjährige nicht rechtmäßige Inlandsaufenthalt hat nicht den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zur Folge Zwinkernd  Da dran ändert die Geburtsurkunde des deutschen Standesamtes nichts , sorry Zwinkernd

Und er eröffnet im Regelfall auch kein dauerhaftes Bleiberecht.

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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angel_rose
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Antwort #2 - 09.01.2006 um 21:04:40
 
Also heist das, rein Rechtlich könnte diese Person abgeschoben werden?

Und wenn ja, Wohin?

Türkei nimmt diese Person ja auch nicht an ohne pass!

Wie ist das mit einem Staatenlosem Pass?Hat diese Person ein Recht darauf?Wenn ja... Kann man irgendwann dann den Deutschen pass beantragen?

Es wurde schon mehrfach versucht einen Pass (Nüfus) zu beantragen,Aber das türkische konsulat weigert sich diese Person zu registrieren, und sagt das die Türkei selber dieses Problem lösen soll.

Was auch darauf hin gemacht wurde.Aber selbst die Türkei kam da nicht weiter,die widerum sagen, was das Türkische Konsulat überhaupt in deutschland macht, wenn es nicht mal dieses Problem lösen kann.Das geht allso nur von hier aus, weil die person ja hier lebt!

Es ist ein Teufelskreis.Diese person kann nicht einmal Arbeiten, geschweige denn sich  Weiterbilden!
Sie lebt aber wiederum lebt sie nicht!

Bis 16 Jahren war sie noch mit bei der Mutter im Pass eingetragen,Der aber verloren ging!

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ronny
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Antwort #3 - 09.01.2006 um 21:15:10
 
Zitat:
Bis 16 Jahren war sie noch mit bei der Mutter im Pass eingetragen,Der aber verloren ging!


Dann sollte das auch kein Problem sein einen türkischen Pass zu bekommen Zwinkernd

Einen Pass für Staatenlose wirds sicherlich nicht geben, weil die Person sicher türkischer Staatsangehöriger ist. Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #4 - 09.01.2006 um 21:31:31
 
Ich will dich ja nicht verrückt machen,aber in der Türkei,Wurde sie nie im Familien register buch aufgenommen.

Dort existirt diese person nicht!Da gibt es diese Person nicht!

das ganze problem beruht sich auf eine ehe, die 1982 zu ende ging, die Mutter wiederum durch die scheidung Ihren Mädchen namen annahm,dann eine auser eheliche beziehung anfing wo dann diese gesagte person 1985 zustande kam.automatisch bekam diese person ,den nachnamen der Mutter!

Die Mutter hat dann in der türkei 1987 nochmals geheiratet.aber weil sie dort noch als verheiratet galt,inzwischen aber der erste eheman verstarb,Hat die Türkei sich das einfach gemacht, indem sie die frau als verwitwet annahm und somit die neue ehe eingehen zu können!

Nu ist das problem so weit gekommen, das alle wegen einem namen( mädchennamen) sagen,
Wie kann diese Person einen namen  bekommen,Wenn die mutter garnicht als geschieden galt!

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, das man da nichts machen kann!

wann immer der gang ins türkische konsulat geht, ist es immer negativ! Keine chance!
Diese person muss doch geholfen werden.!gerichtlich, vorgehen wäre gut aber finanziel geht es nicht!

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ronny
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Antwort #5 - 09.01.2006 um 21:38:53
 
Zitat:
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, das man da nichts machen kann!


Ich auch nicht, aber es ist ein rein türkisches Problem. Wenn die Mutter wieder in der Türkei lebt, müßte sie die Geburt der Tochter dort nachträglich registrieren lassen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #6 - 09.01.2006 um 21:44:36
 
Ronny, so einfach ist das nicht. Tatsächlich werden nichteheliche Kinder in der Türkei - wenn sich da nicht inzwischen auch etwas geändert hat - nicht registriert, bekommen keinen Ausweis - nüfüs - und können prinzipiell nicht mal für die Schule angemeldet werden. Das geht dann meist nur im Rahmen einer sogenannten Amnestie - und die ist hier wohl versäumt worden.
Könnte man nicht versuchen, vom türkischen Konsulat schriftlich zu bekommen, dass sie keinen Pass ausstellen, bzw. sogar, dass sie anzweifeln, dass der Betreffende die türkische Staatsangehörigkeit hat, dann sollte es möglich sein, hier einen Reiseausweis zu bekommen.
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angel_rose
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Antwort #7 - 09.01.2006 um 22:53:06
 
Ja , das haben wir auch schon gemacht!

Vom  Tr konsulat eine bescheinigung geholt, das sie keinen pass austellen!
Aber die ABH hat da nichts zu gesagt, trotzallem droht da die abschiebung!Wenn die nicht schon droht!

es wurde sogar in der Türkei ein Anwalt eingeschaltet, der im namen der person einen Antrag geschrieben hat, das laut türkischem gesetz, das sich inzwischen geändert habe(Ausser eheliche kinder können jetzt doch ihren pass bekommen) Gesetz "( §283 ) sie das recht hat einen pass ausgestellt zu bekommen.

Ihr Vater ist auch bekannt.( geburtsurkunde) Er lebt in der Türkei, Ist aber hier im ruhrgebiet angemeldet!Kommt ein mal im Jahr.Inzwischen hat er wohl auch nen Deutschen pass.
Dem interesiirt aber das Problem nicht. vater schaft wurde angenommen, durch test!Aber er leugnet es trotzdem!

Türkei sagt die person müsse selber hin fliegen und den pass versuchen zu bekommen!
Aber wenn die person hin fliegt, dann ist die frage, ob sie wieder zurück darf?
Sie war ja nie mals in der türkei selber!war nur hier!
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Antwort #8 - 10.01.2006 um 09:19:54
 
Zitat:
Türkei sagt die person müsse selber hin fliegen und den pass versuchen zu bekommen!


Also mal die aktuelle türkische Rechtslage:

Türkische Staatsangehörige sind alle

von einer türkischen Mutter in oder ausserhalb der Türkei geborenen Kinder. Art. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (seit 1981).

das nichtehelich geborene Kind eines türkischen Staatsangehörigen erwirbt mit der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft die tr. StAng Art. 2 (auch seit 1981).

Mutter des Kindes ist die Frau die es geboren hat, Art. 282 Zivilgesetzbuch der Türkei .

Fazit:

Deine Bekannte hat mit der Geburt die türkische Staatsangehörigkeit bereits erworben, was fehlt ist die Registrierung im Personenstandsregister . Das was die Eltern versäumt haben kann ud muß halt heute von ihr nachgeholt werden. Eigentlich sollte da das Konsulat als Auslandsstandesamt der Türkei eine Vermittlerrolle  übernehmen (Art. 8 PStG- TR). Warum sie es nicht tun ist mir schleierhaft, evtl. wurde nur der falsche Antrag gestellt (nicht Pass beantragen, sondern zunächst die Geburt in der TR registrieren lassen ?)
Ggf. muß sie in selbst die Türkei fliegen, um das zu klären.

Fest steht jedenfalls, dass es keinen ersichtlichen Grund für die Erteilung eines Ausweisersatzes für Staatenlose gibt.

Grüße
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Antwort #9 - 10.01.2006 um 09:23:13
 
Ronny: wie fliegt sie in die Türkei, wenn sie keinerlei Ausweispapier hat?
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Antwort #10 - 10.01.2006 um 09:29:24
 
Sicher wirds dafür ein Laissez-Passer geben Zwinkernd
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Antwort #11 - 10.01.2006 um 09:31:28
 
Wäre mal interessant - hab ich von der Türkei noch nie gehört.
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Antwort #12 - 10.01.2006 um 09:48:12
 
Zitat:
hab ich von der Türkei noch nie gehört.


Hi Reni,

ist wie gesagt kein Problem der deutschen Behörden an sich, sondern eins was evtl. die etwas unflexiblen Konsularbeamten angeht.

Sie müßte m.E. nochmal hin und um Hilfe bei der Nachregistrierung bitten, nicht einfach einen Pass beantragen. Danach sollte ggf. ein Laissez Passer vom Konsulat ausgestellt werden müssen.

Warum das Konsulat keinen Pass ausstellt ist mir schon klar, die Geburt wurde halt nur hier beurkundet. Ohne Bestätigung vom inländischen Nüfus wirds keinen Pass geben, deswegen der Hinweis auf die Erledigung da unten.

Aufgrund des geschilderten Sachverhaltes (wo ist eigentlich die Mutter aktuell? ) habe ich keinerlei Zweifel, dass die junge Frau die türkische StAng erworben hat.

Also ist es auch Sache der TR ihr weiterzuhelfen, verdammt nochmal ;( Sorry für den Ausbruch Zwinkernd

Grüße
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Antwort #13 - 10.01.2006 um 11:10:10
 
hallo Ihr Lieben

Super klasse, das Ihr schon bei der sache so weiterkundigungen gemacht habt!

Zur frage ,wo die Mutter sei,Sie lebt hier seit ca. 30 jahren.

Das TR konsulat hat uns diesen grund gegeben,warum keine regiestrierung möglich ist...........

1. die mutter sei immer noch vom 1 eheman nicht geschieden( der starb 1985)Er war deutscher.Scheidungsurteil besagt aber das sie 1982 sich scheiden liesen.Das lag der TR aber nicht vor.als sie das 2. mal Heiraten wollte in der TR,1987 da wurde gesagt,Sie sehe noch veheiratet aus, aber der man ist ja verstorben inzwischen, also lassen wir sie als verwitwet in die nächste ehe .
1985 kam die Tochter zur welt.

Als die mutter sich im Jahre 1982 scheiden lies, hat sie ihren mädchen namen wieder angenommen,also bekamm die tochter automatisch den Nachnamen der Mutter.

der name wurde aber in der Tr, genauso wie die scheidung nicht wiederholt.
Alles nur in deutschland.

das ist ein schitt problem.Wo drunter jeztz das mädel leidet.was kann man am besten tun. aknn man gerichtlich vor gehen.Tr Konsulat anklagen wegen verweigerung der registrierung?
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Antwort #14 - 10.01.2006 um 11:15:47
 
Zitat:
der name wurde aber in der Tr, genauso wie die scheidung nicht wiederholt.
Alles nur in deutschland.

das ist ein schitt problem.Wo drunter jeztz das mädel leidet.was kann man am besten tun. aknn man gerichtlich vor gehen.Tr Konsulat anklagen wegen verweigerung der registrierung?


Na ja der Name dürfte doch gar nicht das springende Problem sein, die Mutter hat nach türkischem Recht nach der Scheidung automatisch den Mädchennamen zurückbekommen.
Die Scheidung könnte sie ( rein theoretisch ) ja immer noch anerkennen lassen. Aber das muß m.E. nicht sein.

Die junge Frau hat als türkische Staatsangehörige das Recht der Nachregistrierung, notfalls muß sie das schriftlich beantragen beim Heimatstandesamt der Mutter / des Vaters. Ein klärendes Gespräch direkt mit dem Konsul sollte sicher auch was helfen Zwinkernd

Vielleicht fällt unserm Caya noch was ein Zwinkernd

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