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Umzug nach Spanien (Gelesen: 3.648 mal)
Tonton
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Fernweh ist besser als
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Umzug nach Spanien
08.01.2006 um 19:32:12
 
Hey, tolle Seite hier  Smiley! Ich hoffe, ihr habt einige Antworten auf meine Frage:

deutsch, weiblich, alleinerziehende Mutter eines 6 jährigen Sohnes, seit 12 Jahren berufstätig, möchte nach Spanien umziehen. Was muss sie alles beachten, welche Rechte hat sie bei:

Krankenversicherung
Kindergeld
Einschulung des Kindes
Selbstständigkeit (Eröffnung eines Kosmetikateliers)
Arbeitslosenversicherung und -geld
Rentenversicherung

und was noch alles dazu gehört, sollte ich noch etwas vergessen haben. Wie läuft sowas überhaupt? Welche Stellen sind dabei behilflich?

Vielen Dank und eine gute Woche  Smiley

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Mit besten Grüssen&&&&Tonton
 
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umzug nach Spanien
Antwort #1 - 08.01.2006 um 20:12:00
 
Hallo Tonton,

bezüglich der deutschen Versicherungen müsstest Du das hier mit den Versicherern klären.

- Bist Du in der gesetzl. KV? Dann kannst Du Dich normalerweise freiwillig in der gesetzlichen KV weiter versichern, wenn Du selbständig bist. Aber Du müsstest klären, wie das mit der KV ist, wenn Du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hast.

- Kindergeld - Kindergeldstelle anfragen, ob Kindergeld auch ins Ausland gezahlt wird.

- Einschulung - Vor Ort in Spanien mit den entsprechenden Schulämtern / Schulen reden. Evtl. internationale Privatschule?

- Selbständigkeit - Vor Ort in Spanien klären (am besten vor dem Umzug!) wie es mit Arbeitserlaubnis in Spanien ist.

- Arbeitslosenversicherung - greift normalerweise nur bei einem Angestelltenverhältnis in Deutschland. Selbständige können sich - wie ich hörte - jedoch mittlerweile freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern. Bei der Arbeitsagentur nachfragen, wie das ist, wenn man im Ausland arbeitet.

- Rentenversicherung - Wenn Du Deine 60 Pflichtbeiträge geleistet hast, hast Du auf jeden Fall die Grundrente. Man kann sich freiwillig bei der BfA weiterversichern und den Mindestsatz leisten. Bei den niedrigen Renten ist allerdings fraglich, ob sich das noch lohnt ... Lass' Dich von der BfA beraten. Prüf' die Anträge und Infos aber ganz genau - da gibt es nämlich eine Alternative, wenn man die nimmt, muss man auch wenn man wieder fest angestellt ist, weiter einen sehr hohen monatlichen Beitrag leisten.

Bezüglich Auswanderung frag mal an beim:
Bundesverwaltungsamt
- Informationsstelle für Auslandtätige und Auswanderer -
Marzellenstraße 50 - 56
50728 Köln

Tel. 0221 - 758-0
Fax: 0221 - 758-2768

(Adresse ist von 1998 - ich hoffe, sie stimmt noch)

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umzug nach Spanien
Antwort #2 - 09.01.2006 um 09:14:17
 
Hola y Buenas Dias,

was in Deutschland so alles anfaellt hat Janna ja schon erklaert, ich moechte jetzt kurz
versuchen die zu erlauetern was hier auf Dich zukommt:
Zuerst eine Frage : Sprichst Du die Landessprache???? Wenn nicht schon mal schlecht
dann waerst Du schon mal ein potentielles Opfer fuer die ach so hilfsbereiten
Landsleute hier die (fast) alle nur Dein Bestes wollen Traurig Traurig Traurig
Fuer die Eroeffnung eines Geschaefts egal welcher Art brauchst Du erstmal
Startkapital, Miete und Kaution, Einrichtung, gebuehren evt. Traspaso wenn Du ein
schon eingerichtetes Ladenlokal uebernehmen willst und die ersten Monate bevor Dein
geschaeft Gewinn abwirft musst Du ja von irgendetwas leben so ca. 50.000 Euro waeren
ein Anfang. Als EU Deutsche kannst Du hier jederzeit ein geschaeft aufmachen ohne
Arbeitsgenehmigung allerdings muss dieses geschaeft genehmigt werden und da sind die
Spanier Gottseidank nicht ganz so buerokratisch wie in Deutschland.
Als Selbststaendige bist Du eine sogenannte Autonama. d.h. Du zahlst einen
monatlichen Beitrag in die Seguridad Social und Du und Dein Sohn sind damit krankenversichert allerdings nur die Grundsicherung alles andere muss
privat zusatzversichert werden. Rentenversicherung ist auch in diesem, Betrag
enthalten allerdings nur die absolute Minimalgrundrente!!!
Deinen Sohn kannst Du in jeder staatlichen Schule anmelden, die Sprache
wird er schnell lernen warscheinlich wesentlich schneller als DU Zwinkernd Zwinkernd Zwinkernd

Staatliche Zuschuesse so etwas wie Z.B. Ich AG gibt es hier nicht es sein denn
Du haettest eine umwerfend inovative Geschaeftsideee, aber ein Kosmetikatelier
gehoert nun gerade nicht in diese Kategorie.

Ich moechte Dir Deinen Mut und Elan nicht nehmen, aber ich habe hier Hunderte
von Deutschen kommen sehen einige sogar mit richtigem Startkapital,
alle mit viel Illusionen bepackt, die allermeisten standen ein spaetestens 1 jahr
spaeter vor den Tueren des Deutschen Konsulats und baten um ein Rueckflugticket
in den Schoss des Deutschen Sozialstaates.
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Tonton
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 09.01.2006 um 21:02:22
 
Vielen Dank Janna und Hartmut! Ich weiß jetzt schon mehr, um an die Entscheidung zu arbeiten. Es ist so, dass ich seit fünf Jahren einen spanischen Freund habe, der schon versucht hat hier Fuß zu fassen, aber als gelernter Buchhalter höchstens Lagerarbeiten gefunden hat - sicher auch weil er kein Deutsch spricht, genau so wie ich kein Spanisch. Wir reden miteinander Englisch! Ich gebe zu, dass ich auch noch nicht ernsthaft versucht habe, Spanisch zu lernen.

Aber er könnte mir dort mehr und besser helfen, als ich ihm hier.

Ich bin nicht selbständig, sondern angestellt - und deswegen wollte ich wissen, ob ich für den Anfag ein Teil dessen, was ich hier bekommen würde im Fall der Arbeitslosigkeit, auch dort erhalten kann - um die ersten Monate zu überbrücken.

Nun werde ich hier und er muss dort die Informationen ergänzen!

Illusionen habe ich keine - wie gesagt, wir wollten es zuerst hier schaffen, weil es für mich und den Kleinen einfacher gewesen wäre, aber es hat nicht geklappt. Da hatten wir schon fast 2 Jhre ständigen Hin- und Herfliegens hinter uns. Das geht jetzt wieder los! Und das ist kein Zustand für eine Beziehung -also entweder versuche ich es auch, oder ich muss damit rechnen, dass es eines Tages vorbei ist.

Drückt uns einfach die Daumen! Weil das Wetter auf Mallorca gleicht auch das Sozialstaat aus, oder?

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #4 - 10.01.2006 um 00:04:21
 
wer in D einen Arbeitslosengeld I Anspruch hat (Vorsicht, bei Eigenkündigung droht Sperrzeit), kann damit im EU-Ausland offiziell bis zu 3 Monate Arbeit suchen, Formular E 303 - Mitnahmebescheinigung nach Art. 69 VO EWG 1408/71.

Das Verfahren (wie auch allen anderen Fragen für Arbeitslosengeld I Bezieher, z.B. Sperrzeit etc.) ist gut erklärt im auch sonst sehr zu empfehlenden "Leitfaden für Arbeitslose", 600 Seiten, 11 Euro incl. Porto bei http://www.fhverlag.de

Dortselbst auch für 9 Euro ein ebenfalls empfehelnswerter Leitfaden zum Arbeitslosengeld II (zum ALG II siehe auch www.tacheles-sozialhilfe.de). ALG II kann normalerweise nicht ins Ausland mitgenommen werden.

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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #5 - 10.01.2006 um 09:45:13
 
Buenas Dias Tonton!!!

Sag mal wer hat Dir denn diesen Nick verpasst??? Du weisst schon was tonto
bedeutet oder??? Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend

Also mit dem Wetter auf Mallorca wuerde ich nicht immer so unterschreiben, habe
dort einige Winter gelebt und die waren zeitweise verdammt ungemuetlich!!!

Wenn Du einen Spanischen Freund hast sieht die sache ja schon sehr viel
positiver aus und Arbeit findest Du dort jederzeit, vielleicht nicht gleich den
traumjob aber immerhin Arbeit.

Ein privater Tipp von mir, halte Dich auf mallorca aus gewissen deutschen
residentenkreisen fern.


Mucha Suerte
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ronny
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Antwort #6 - 10.01.2006 um 10:49:30
 
Zitat:
Du weisst schon was tonto bedeutet


Moin Hartmut:

was denn *neugierigfrag* ?
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 10.01.2006 um 11:12:14
 
tonto = dumm
tontón = superdumm

:depp:
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #8 - 10.01.2006 um 11:25:14
 
Danke Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 10.01.2006 um 16:36:20
 
Yobo schrieb am 10.01.2006 um 11:12:14:
tonto = dumm
tontón = superdumm

:depp:


Nee, hab ich nicht gewußt und es mir selbst verpaßt  Traurig- kann nicht sagen, wieso ich drauf gekommen bin. Tja, was man sich selbst antut nennt sich "Handarbeit" und ist maßgeschneidert, oder? Soll ich jetzt  lachen oder  weinend ? Zumindest hab ich nun meine Spanisch Lektion Nr. 1 "seien Sie ganz sie selbst!". Spanisch Lektion Nr. 2 "Mucha Suerte" heißt hoffentlich "Viel Glück" (und milde Wintern!), oder?

Dank euch allen  :bussi- und immer her damit mit den guten Tipps, falls noch was dazu kommt.

Ich melde mich wenn die Entscheidung gefallen ist  und erzähle wie es läuft. Bis dann  ende
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Antwort #10 - 10.01.2006 um 16:59:57
 
SmileyNa, so lange Dein Freund Dich nicht so nennt..... Zwinkernd

Eine persönliche Anmerkung von mir: wenn Du im Augenblick einen Job hast, weder Du noch Dein Sohn ein Wort spanisch sprechen: bist Du sicher es ist eine gute Idee, ihn mit 6 Jahren aus seiner gewohnten Umgebung herauszureißen, von seinen Freunden zu trennen und in einem fremden Land dessen Sprache er nicht spricht in einer Schule einschulen zu lassen in der er ( zunächst ) keine Freunde und keine Ahnung haben wird worüber überhaupt gesprochen wird? Du wirst ihm in schulischen Dingen nicht behilflich sein können, was das bedeutet kann läßt sich an der schulischen und beruflichen Perspektive der Mehrzahl der Einwandererkinder in Deutschland ablesen.
Falls Du dort nicht Fuß fassen kannst wirst Du bei einer Rückkehr vor dem Nichts stehen, Dein Sohn wird in der Schule den Anschluß verpaßt haben. Ich glaube, Ihr braucht mehr als viel Glück und milde Winter.
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