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Eu-burger / familiennachzug (Gelesen: 1.831 mal)
robbie123
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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26.12.2005 um 20:11:48
 
Gutentag,
Meine Deutsche sprachen sind noch nicht sehr gut, aber ich probiere es mal. Ich bin ein Niederlander, verheirattet mit ein Philippinische frau. Ich habe frage uber die "EU-route". Ich verstehe das weil ich ein EU-burger bekommen (in Februar gehe ich in Deutschland wohnen), meine frau einfag einladen kan. Who kan ich informationen finden uber wie ich meine frau einfag einladen kann?  Nottigen ich ein Schengen visum oder wie heisst das visum womit ich mein frau bald einladen kann? Meine frau ist schwanger und ich hoffe das wir schnell zusammen sein kan.

Vielen dank fur tips oder informationen.

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Leuchte
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Beiträge: 89

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 27.12.2005 um 07:55:06
 
Hallo,

wenn du demnächst ständig in Deutschland wohnst, musst du selbst eine Freizügigkeitsbescheinigung bekommen. Für deine Frau musst dann bei der deutschen Botschaft ein Visum zur Familienzusammenführung beantragt werden KEIN Schengen-Visum sondern ein sogenanntes Nationales Visum!!). Wenn sie dann hier in Deutschland ist, bekommt sie eine Aufenthaltserlaubnis-EU.

Gruß

Leuchte
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robbie123
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 09.01.2006 um 20:43:55
 
Danke fur deine antwort. Ist da wirklich kein procede fur EU-burger mit einen nicht EU ehe?  Es ist nicht so einfach fur meine frau ein zu reisen mit einen nationales visum.  Hier habe ich etwas gefunden daruber:

Rechtsprechung:
Ein EU-Mitgliedstaat darf einen Drittstaatsangehörigen, der keinen gültigen Reisepass oder Personalausweis besitzt oder über kein Visum verfügt, nicht an der Grenze zurückweisen, wenn er mit einem EU-Bürger verheiratet ist und sowohl seine Identität als auch seine Ehe nachweisen kann und keine Anhaltspunkte für eine Gefahr für die öffentliche Ordnung , Sicherheit oder Gesundheit vorliegen, ein Mitgliedstaat darf einem Drittstaatsangehörigen , der mit einem EU-Bürger verheiratet ist und seine Identität nachweisen kann, nicht die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis verweigern und Massnahmen zu seiner Entfernung treffen, nur weil er illegal eingereist ist oder sein Visum abgelaufen ist.
Urteil vom 25.07.2002 – C-459/99 MRAX v. Belgien – 22 S., M2261
Siehe dazu:
http://www.asyl.net/Magazin/9_2002c.htm
oder kompletter Schriftsatz unter:
http://philcorner.de/Urteil%20EGH.htm

Ich habe BGS-Beamte an der deutsch-polnischen Grenze dazu befragt.
Dieses Urteil ist bekannt. Ein Beamter war sehr freundlich und erklärte dazu, Trauschein und alter Reisepass würden genügen (auch ohne Visum oder gültiger Aufenthaltserlaubnis). Das Passieren der ukrainisch-polnischen Grenze stellt kein Problem dar. Der polnische Kollege war auch anwesend und nickte. Der deutsche Beamte erklärte weiter: In diesem Fall käme ihre Frau ungehindert bis an die polnisch-deutsche Grenze. Der BGS würde ihr einen Stempel in den (auch alten ungültigen) Pass drücken, dieser ersetzt eine Einreisegenehmigung. Damit könnte auch sie weiter nach Deutschland einreisen!



Verstehe ich das richtig, das meine frau keine visum notig hat? Meine frau ist Philippinische. Ich bin ein Niederlander. Habe inkommen aber kein arbeitsvertrag/contract, und arbeite in die Niederlande. Unser heirat ist registriert in Den Haag. Ist legaliserung des documenten erforderlich fur unsere situation?

Oder ist ein Nationales visum nicht so schwerig fur EU-burger? (legaliserung, etc etc)
Ist da keine reglung/procede fur ehe-nachzug fur EU-burger?
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Grista
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Beiträge: 112

Deutschland, Germany
Deutschland
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 10.01.2006 um 10:49:10
 
Hallo,

wo wohnt den deine Frau bisher??

Nach meinen erkentnissen lassen die Fluggesellschaften Personen die nicht über ein Visum(erst recht nicht mit einem ungültigen Pass) verfügen aus Sicherheitsgründen nicht mitfliegen. Da sie nicht sicher sein können, dass die Person dann auch wirklich einreisen darf. Ich würde empfehlen ein Nationales Visum bei der Deutschen Botschaft zu beantragen!!!

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