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Visum/Aufenthalt für nicht EU Ausländer (Gelesen: 2.173 mal)
Siggi
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Beiträge: 56

Scholkine, Ukraine
Scholkine
Ukraine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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10.01.2006 um 18:10:50
 
Hallo,

jetzt kommt wahrscheinlich eine sehr ungewöhnliche Frage:

Zur Situation: Ich bin Deutscher meine Frau Ukrainerin, wir leben in der Ukraine. Wir können uns freizügig zwischen den Ländern bewegen, da wir jeweils im Land des anderen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben. Wir besuchen Deutschland von Zeit zu Zeit. Meine Frau möchte zu diesen Besuchsaufenthalten Ihre Mutter (Renterin 60J) mitnehmen. Ich vermute, dass ich eine Einladung und Verpflichtungserklärung nicht ausstellen kann, da ich in Deutschland nicht gemeldet bin. Ist das korrekt? Wenn nicht, an welches Ausländeramt darf ich mich wenden? Vermögensnachweis und Wohnraum (ich besitze noch Immobilien in D), etc. ist absolut nicht das Problem.

Nutzt es, wenn die Schwiegermutter in Deutschland eine Immobilie besitzen würde? Wie wäre es, wenn Sie Eigentümerin einer deutschen GmbH mit nachweisbar operativen Geschäft wäre? Nutzt der Nachweis eines Barvermögens etwas? Wenn ja, wie hoch sollte es sein? Welche sonstigen Möglichkeiten gibt es? Es geht für die Schwiegermutter deutlich nicht darum 365 Tage (oder auch nur 180 Tage) im Jahr in Deutschland zu leben, nur eben dann reisen zu dürfen, wenn man mag und das recht kurzfristig und ohne oder mit möglichst geringen Visumsformalitäten. Aufenthalt in D max. 2 Monate pro Jahr. Also wäre uns schon mit einem einjährigem (besser natürlich mehrjährigem) Visum sehr gedient.

Grüße
Siggi
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Mick
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Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Germany
Geschlecht: male
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 10.01.2006 um 18:34:42
 
Hi,
eine Verpflichtungserklärung kann man auch bei der
Botschaft unterschreiben - no problemo.
Alles Weitere würde ich ebenfalls dort klären, da es
doch sehr auf den Einzelfall ankommt. Auch liegt es
im Ermessen der Botschaft, welche weiteren Nachweise
zur Sicherung des Lebensunterhaltes akzeptiert werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Siggi
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Beiträge: 56

Scholkine, Ukraine
Scholkine
Ukraine
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 11.01.2006 um 09:03:58
 
Hallo Mick,

Danke für die Antwort auf Teil 1 der Frage. Heißt das in der Konsequenz eigentlich, dass gar keine Verpflichtungserklärung benötigt wird, wenn der Ausländer ein entsprechendes Vermögen selbst vorweisen kann (meine Schwiegermutter ist nicht arm)?

Wie sieht es mit Teil 2 aus? Gibt es Vereinfachungen wenn ein Ausländer eine Immobilie in D besitzt (davon habe ich Zusammenhang mit Spanien gelesen) oder beim Besitz eines deutschen Unternehmens?

Gruß
Siggi
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 11.01.2006 um 09:12:50
 
Theoretisch reicht eigenes Vermögen für die Visaerteilung aus.
Theoretisch gibt es auch die Möglichkeit ein längerfristiges Visum mit einer max. Aufenthaltsdauer von 90 Tagen pro Halbjahr zu bekommen. Bezüglich der erforderlichen Höhe des Vermögens und der Formalitäten solltest Du  Dich aber tatsächlich an die zuständige Botschaft wenden, da in diesen Fällen die Ausländerbehörden bei der Visaerteilung völlig außen vor sind. So weit ich weiß sind keine Botschaftskollegen hier im forum unterwegs.
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