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Ich brauche Hilfe (Gelesen: 6.051 mal)
frankly
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Antwort #15 - 13.01.2006 um 12:56:03
 
Hallo Zusammen,
ich war Dienstag bei der ABH, ich habe einen unbefristeten Niederlassungserlaubnis ohne Unterschrift meiner Frau. Warum und wieso kann ich leider nicht beantworten kann, ich habe keineen Antwort für die Frage, ich habe festgestellt, dass meine Frau einen Liebhaber hat und das erklärt mir alles sie hat mich sogar gedroht, dass sie mich schwierigkeiten bei der ABH macht, weil sie einen Bekannten dort und ihr Liebhaber arbeitet auch bei der Landkreis. Was soll ich jetzt machen
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Janna
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Antwort #16 - 13.01.2006 um 13:25:03
 
Hallo frankly,

freu' Dich doch, dass Du die NE erhalten hast, auch ohne Unterschrift Deiner Frau. Musstest Du irgend etwas unterschreiben mit dem Wortlaut, dass Du bestätigst, dass die eheliche Lebensgemeinschaft weiterhin besteht?
Das wäre ja dann in Deinem Fall nicht richtig, auch wenn Du noch mit Deiner Frau in derselben Wohnung lebst.

Ansonsten: Welche Schwierigkeiten sollte Deine Frau bei der ABH machen? Hat Deine Frau da konkret irgend etwas gesagt?
Ich sehe eigentlich keine Möglichkeit für Schwierigkeiten, und die Sachbearbeiter sind auch nicht dumm, meistens können sie schon richtig einschätzen, ob da nur ein Ehepartner -aus welchem Grund auch immer- versucht, Ärger zu machen.

Du solltest jedoch - falls nicht schon geschehen - der ABH Eure Trennung mitteilen und dann wohl auch für Dich die Konsequenzen ziehen .... eigene Wohnung evtl. Scheidung ? Aber das musst letztendlich Du selbst entscheiden, wie Du vorgehst. Und ich würde mich an Deiner Stelle mit einem Rechtsanwalt beraten, bevor ich irgend etwas unternehme.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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brickbat
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Antwort #17 - 13.01.2006 um 13:58:36
 
Zitat:
Ansonsten: Welche Schwierigkeiten sollte Deine Frau bei der ABH machen? Hat Deine Frau da konkret irgend etwas gesagt?
Ich sehe eigentlich keine Möglichkeit für Schwierigkeiten, und die Sachbearbeiter sind auch nicht dumm, meistens können sie schon richtig einschätzen, ob da nur ein Ehepartner -aus welchem Grund auch immer- versucht, Ärger zu machen.


Da liegst Du leider falsch. Die Erteilung der NE nach § 28,2 setzt das Fortbestehen der ehel. LG voraus. Da die Trennung vor Weihnachten erfolgte und davon auszugehen ist das die Ehefrau dies so auch angeben wird, lagen bereits bei Erteilung der NE die Voraussetzungen nicht mehr vor. Frankly wäre verpflichtet gewesen die ABH darüber in Kenntnis zu setzen, was er offensichtlich nicht getan hat. Im besten Fall würde ich mit einer Rücknahme der NE rechnen, eine Strafanzeige könnte noch dazu kommen.
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frankly
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Antwort #18 - 13.01.2006 um 15:05:52
 
Hallo Brickbat,
bevor ich zu ABH gegangen bin, hat meine Frau mit ihren Bekannten bei ABH alles geschildert, Dienstag bin ich dorthin gegangen und ich wollte mit ihrem Bekannten sprechen dann kam meinen Sachbearbeiter mit der Niederlassung gekommen. ich war auch überrascht, weil er mir gesagt ohne meine Frau wird nicht erteilt aber troztdem hat er mir erteilt.
Übrigens ich wohne noch mit meiner Frau unter einem Dach wir sind noch nicht (Gesetzlich) getrennt , wir essen auch zusammen und wäscht meine Wäsche.
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Sondra
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Antwort #19 - 13.01.2006 um 15:43:24
 
Hi! Ich vermute, dass es ein wenig schwierig ist alles genau zu verfolgen, so wie von dir geschildert. Ganz am Anfang sagtest du
Zitat:
bin seit 3 Jahre und 3 Monate hier in Deutschland und verheiratet. Am 18. Dez 2005 habe ich meinen Antrag für verlängerung meines Aufenthaltes (für einen unbefristeten)
Ich verstehe das so, dass zum Zeitpunkt (18. Dezember) der Antragstellung die eheliche Lebensgemeinschaft bereits über 3 Jahre bestand und noch keine Rede von Trennungsabsichten war. Dann hat sich deine Frau entschieden, sich zu offenbaren (dass sie einen Liebhaber hat und sich vielleicht trennen will), hat es auch ehrlich bei der Ausländerbehörde angegeben, hat sich aber noch nicht weiter gerührt. Zitat:
Übrigens ich wohne noch mit meiner Frau unter einem Dach wir sind noch nicht getrennt , wir essen auch zusammen und wäscht meine Wäsche.
Zumindest Dach, Tisch und Wäsche teilt ihr noch miteinander. Also ist nach "Bekanntmachung" der Trennungsabsicht noch nichts konkretes passiert (euer Intimleben geht glaube ich sogar in dieser Konstelation niemand etwas an). Ihr seid noch ehelich zusammen - sogar Lebensgemeinschaft besteht noch. Wo ist also das Problem?

Alles Gute  Smiley Sondra
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frankly
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Antwort #20 - 13.01.2006 um 16:05:06
 
Sie hat ABH nicht mitgeteilt, dass sie einen Liebhaber hat, aber sie hat nur zu mir gesagt. unentschlossen
ich habe versucht mit allem Mitteln, dass ich unsere Ehe zu retten, aber sie macht mich das Leben Schwer, sie hat mir gesagt, dass ich bin Ende meiner Ausbildung (Juli 06) bleibe, jetzt hat sie ihre meinung geändert, dass heisst muss ich bis Februar bleibe. Sie hat mich gedroht dass sie mir Schwierigkeit macht, welche  habe ich keine Ahnung.
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Sondra
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Antwort #21 - 13.01.2006 um 16:34:14
 
Zitat:
bevor ich zu ABH gegangen bin, hat meine Frau mit ihren Bekannten bei ABH alles geschildert
hast du selber geschrieben. Ich verstehe das alles nicht ganz! Bist du sicher, dass deine Frau nicht nur irgend eine Art Erziehungsmassnahme "eingeleitet" hat, weil du dich nicht ordentlich genug benimmst (Informatiker können ziemmliche "Messis" sein?

Smiley S.
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Antwort #22 - 13.01.2006 um 17:59:55
 
Janna schrieb am 13.01.2006 um 13:25:03:
Du solltest jedoch - falls nicht schon geschehen - der ABH Eure Trennung mitteilen...
Warum? Bloß nicht...
brickbat schrieb am 13.01.2006 um 13:58:36:
Da die Trennung vor Weihnachten erfolgte ...
Woraus leitest Du das ab?
frankly schrieb am 13.01.2006 um 15:05:52:
Übrigens ich wohne noch mit meiner Frau unter einem Dach wir sind noch nicht (Gesetzlich) getrennt , wir essen auch zusammen und wäscht meine Wäsche.
Siehste...

Also: Freuen und abhaken.

Abu
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Antwort #23 - 14.01.2006 um 13:10:34
 
Zitat:
Warum? Bloß nicht...

Weil er im Falle der Trennung dazu verpfichtet ist?

Zitat:
Woraus leitest Du das ab?


Daraus:

Zitat:
In Weihnachten bekomme ich ein Geschenck sie will trennen weinend oder scheiden lassen, aber sie hat gesagt, sie wird letzter Freitag unterschreiben, leider hat sie Ihr Wort nicht gehalten,


Bisher war nicht klar daß die ABH bereits informiert war und das wahrscheinlich bisher noch gar keine Trennung erfolgte.

Ich ging davon aus das
1. die ABH nicht informiert war und
2. die Ehefrau ein Trennungdatum vor Erteilung der NE angeben wird.
In dem Fall würde die ABH zurücknehmen müssen. Falls sie informiert war und trotzdem erteilt hat würde ich die Sache für die ABH unter dem label dumm gelaufen verbuchen.
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Antwort #24 - 17.01.2006 um 14:40:22
 
brickbat schrieb am 14.01.2006 um 13:10:34:
Weil er im Falle der Trennung dazu verpfichtet ist?

Ist er das denn?

Abu
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