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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ich brauche Hilfe https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1136706449 Beitrag begonnen von frankly am 08.01.2006 um 08:47:29 |
Titel: Ich brauche Hilfe Beitrag von frankly am 08.01.2006 um 08:47:29
Hallo Zusammen,
ich bin Ausländer und bin seit 3Jhareund 3 Monate hier in Deutschland und verheiratet,im 18. Dez 2005 habe ich meinen Antrag für verlängerung meines Aufenthaltes (für einen unbefristeten), meine Frau musste auch unterschreiben, sie war einverstanden. In Weihnachten bekomme ich ein Geschenck sie will trennen :'( oder scheiden lassen, aber sie hat gesagt, sie wird letzter Freitag unterschreiben, leider hat sie Ihr Wort nicht gehalten, ich bin zur zeit in einer Ausbildung (Fachinformatiker) in 3. Lehrjahr, mein Chef hat mir gesagt, dass er hinter mir steht. ich habe jetzt kein Schema, wie mein Zukunft aussieht, mein Aufenthalt wird am 15.01 ablaufen. mein Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde hat mir gesagt dass das meine Unterlagen sind alle in Ordnung, ich bekomme einen unbefristeten aufenthalt wenn meine Frau unterschreibt, wenn sie nicht unterschreiben werde, was bekomme ich??? oder muss ich nach meinem heimatland zurück, ich kann nicht mehr denken oder Schlafen |
Titel: Re: Ich brauche Hilfe Beitrag von albosa am 08.01.2006 um 11:48:50
Hallo,
lebst du denn getrennt von deiner Ehefrau? |
Titel: Re: Ich brauche Hilfe Beitrag von gc am 08.01.2006 um 11:49:16
...wenn Du mindestens 2 Jahre lang zum Zweck der Ehe eine Aufenthaltserlaubnis bessessen hast, und Ihr in dieser Zeit als eheliche Lebensgemeinschaft zusammengelebt habt, hast du im Fall einer nach mehr als 2 Jahren eintretenden Trennung Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht unabhängig von der Ehe nach § 31 AufenthG.
Diese Aufenthaltserlaubnis wird zunächst für 1 Jahr erteilt. Nach Ablauf des Jahres wird sie verlängert, wenn du eine eigenständige Lebensunterhaltsicherung (=eigenes Einkommen ohne öff. Leistungen mindestens auf Sozialhilfeniveau, vgl. § 2 Abs. 3 AufenthG) nachweisen kannst. gc |
Titel: Re: eigenständiges Aufenthaltsrecht bei trennung Beitrag von fons am 08.01.2006 um 12:04:29
Bitte künftig aussagekräftigeren Betreff wählen.
Danke 8-) |
Titel: Re: Ich brauche Hilfe Beitrag von frankly am 08.01.2006 um 16:22:03
ich bin seit über 3 Jahren verheiratet und wir leben noch unter einem Dach, ich bin noch nicht ausgezogen.
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Titel: Re: Ich brauche Hilfe Beitrag von albosa am 08.01.2006 um 17:03:13
Siehe Beitrag oben, "GC". Das träfe dann auf dich zu.
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Titel: Re: Ich brauche Hilfe Beitrag von frankly am 09.01.2006 um 11:36:01
Hallo Albosa,
in den Fall, wenn ich zum Beispiel bescheinigung von meinem Arbeitsgeber, dass er mich nach der Ausbildung braucht, wird es einen Vorteil für mich, wenn ich bei ABH vorlege oder nicht |
Titel: Re: Ich brauche Hilfe Beitrag von albosa am 09.01.2006 um 11:48:32
Hallo, frankly,
eine Bescheinigung nützt, da du ja bald deine Ausbildung beendest. Danach brauchst du unbedingt einen Job, der deinen Lebensunterhalt sicherstellt. albosa |
Titel: Re: Ich brauche Hilfe Beitrag von fons am 09.01.2006 um 11:49:45
Darauf kommt es nicht an. Bei dem geschilderten Sachverhalt MUSS
die ABH zunächst die AE ein Jahr verlängern. Unabhängig von Job oder Frage der Sicherstellung des Lebensunterhaltes. So eine Bescheinigung vom Arbeitgeber würde wohl nichts zusätzlich bringen. |
Titel: Re: Ich brauche Hilfe Beitrag von frankly am 09.01.2006 um 12:51:53
Hallo Zusammen,
ich danke euch für euere Beiträge, es gibt nocht einen Sache, meine Frau hat bei ABH angerufen und der Sachbearbeiter hat zu ihr gesagt, es wird zur Erst für 2 Jahre ??? verlängert und er (er meinte mich) wird nicht ausgewiesen, deshalb bin ich ein Bisschen verwirrt wenn ihr sagt, es wird zur erst für ein Jahr verlängert. Ich weiss, dass Ihr soviele Erfahrungen mit solche Sachen aber macht micht alles durche einander, weil ich weiss nicht wie Glaubwürdig seine Aussage. Gruß Frankly |
Titel: Re: Ich brauche Hilfe Beitrag von Bruno am 09.01.2006 um 16:52:28
hi,
weshalb solltest Du auch ausgewiesen werden ? Sichertsellung Lebensunterhalt ist in vielen Fällen des Aufenthaltsrechts und natürlich auch für Dich selbst sehr wichtig. Eine Trennung nach mehr als 2 Jahren Ehe mit einer deutschen Staatsangehörigen ist dann auch Aufenthaltsrechtlich kein Problem. Bruno |
Titel: Re: Ich brauche Hilfe Beitrag von Grista am 10.01.2006 um 10:26:30
Hallo Albosa,
da du mehr als 2 Jahre mit deiner Frau in ehelicher Lebensgemeinschaft gelebt hast musst du dir keine Sorgen machen, da du nun ein eigenständiges Aufenthaltsrecht hast. Was aber zutrifft ist, dass du (wie bisher angenommen nach 3 Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft mit deutscher Frau) keinen Anspruch auf unbefristet hast, diesen hast du dann wohl erst nach 7 Jahren! Was trotz allem von Vorteil ist, wenn du der ABH trotzdem Einkommensnachweise vorlegst. Die Erteilung der AE nach 1 Jahr ist im Gesetz so vorgesehen, wird aber auch nach meinen Erkentnissen nicht immer angewandt. Auch in unserer ABH wurden in diesem Fall, wenn bekannt war das der Ausländer einer Beschäftigung nachgeht ein AT für 2 Jahre erteilt! ;) Grüße Grista |
Titel: Re: Ich brauche Hilfe Beitrag von Abu am 10.01.2006 um 11:41:33 Grista schrieb am 10.01.2006 um 10:26:30:
Ich glaube es ging um Frankly... Zitat:
?? Wie kommst Du darauf? Abu |
Titel: Re: Ich brauche Hilfe Beitrag von Grista am 10.01.2006 um 13:43:18
ja meinte ich ;) konnte es nur nicht mehr verbessern, genauso das mit 7 Jahren = § 26 Abs. 4
Also er muss 5 Jahre regelmäßigen Aufenthalt haben und den Anforderungen des § 9 Abs. 2 entsprechen, ausgenommen der nr. 3,5 und6!! Grüße :D |
Titel: Re: Ich brauche Hilfe Beitrag von Abu am 10.01.2006 um 13:56:09 Grista schrieb am 10.01.2006 um 13:43:18:
Mein' ich doch... Abu |
Titel: Re: Ich brauche Hilfe Beitrag von frankly am 13.01.2006 um 12:56:03
Hallo Zusammen,
ich war Dienstag bei der ABH, ich habe einen unbefristeten Niederlassungserlaubnis ohne Unterschrift meiner Frau. Warum und wieso kann ich leider nicht beantworten kann, ich habe keineen Antwort für die Frage, ich habe festgestellt, dass meine Frau einen Liebhaber hat und das erklärt mir alles sie hat mich sogar gedroht, dass sie mich schwierigkeiten bei der ABH macht, weil sie einen Bekannten dort und ihr Liebhaber arbeitet auch bei der Landkreis. Was soll ich jetzt machen |
Titel: Re: Ich brauche Hilfe Beitrag von Janna am 13.01.2006 um 13:25:03
Hallo frankly,
freu' Dich doch, dass Du die NE erhalten hast, auch ohne Unterschrift Deiner Frau. Musstest Du irgend etwas unterschreiben mit dem Wortlaut, dass Du bestätigst, dass die eheliche Lebensgemeinschaft weiterhin besteht? Das wäre ja dann in Deinem Fall nicht richtig, auch wenn Du noch mit Deiner Frau in derselben Wohnung lebst. Ansonsten: Welche Schwierigkeiten sollte Deine Frau bei der ABH machen? Hat Deine Frau da konkret irgend etwas gesagt? Ich sehe eigentlich keine Möglichkeit für Schwierigkeiten, und die Sachbearbeiter sind auch nicht dumm, meistens können sie schon richtig einschätzen, ob da nur ein Ehepartner -aus welchem Grund auch immer- versucht, Ärger zu machen. Du solltest jedoch - falls nicht schon geschehen - der ABH Eure Trennung mitteilen und dann wohl auch für Dich die Konsequenzen ziehen .... eigene Wohnung evtl. Scheidung ? Aber das musst letztendlich Du selbst entscheiden, wie Du vorgehst. Und ich würde mich an Deiner Stelle mit einem Rechtsanwalt beraten, bevor ich irgend etwas unternehme. Viele Grüße Janna |
Titel: Re: Ich brauche Hilfe Beitrag von brickbat am 13.01.2006 um 13:58:36 Zitat:
Da liegst Du leider falsch. Die Erteilung der NE nach § 28,2 setzt das Fortbestehen der ehel. LG voraus. Da die Trennung vor Weihnachten erfolgte und davon auszugehen ist das die Ehefrau dies so auch angeben wird, lagen bereits bei Erteilung der NE die Voraussetzungen nicht mehr vor. Frankly wäre verpflichtet gewesen die ABH darüber in Kenntnis zu setzen, was er offensichtlich nicht getan hat. Im besten Fall würde ich mit einer Rücknahme der NE rechnen, eine Strafanzeige könnte noch dazu kommen. |
Titel: Re: Ich brauche Hilfe Beitrag von frankly am 13.01.2006 um 15:05:52
Hallo Brickbat,
bevor ich zu ABH gegangen bin, hat meine Frau mit ihren Bekannten bei ABH alles geschildert, Dienstag bin ich dorthin gegangen und ich wollte mit ihrem Bekannten sprechen dann kam meinen Sachbearbeiter mit der Niederlassung gekommen. ich war auch überrascht, weil er mir gesagt ohne meine Frau wird nicht erteilt aber troztdem hat er mir erteilt. Übrigens ich wohne noch mit meiner Frau unter einem Dach wir sind noch nicht (Gesetzlich) getrennt , wir essen auch zusammen und wäscht meine Wäsche. |
Titel: Re: Ich brauche Hilfe Beitrag von Sondra am 13.01.2006 um 15:43:24
Hi! Ich vermute, dass es ein wenig schwierig ist alles genau zu verfolgen, so wie von dir geschildert. Ganz am Anfang sagtest du
Zitat:
Zitat:
Alles Gute :) Sondra |
Titel: Re: Ich brauche Hilfe Beitrag von frankly am 13.01.2006 um 16:05:06
Sie hat ABH nicht mitgeteilt, dass sie einen Liebhaber hat, aber sie hat nur zu mir gesagt. :-/
ich habe versucht mit allem Mitteln, dass ich unsere Ehe zu retten, aber sie macht mich das Leben Schwer, sie hat mir gesagt, dass ich bin Ende meiner Ausbildung (Juli 06) bleibe, jetzt hat sie ihre meinung geändert, dass heisst muss ich bis Februar bleibe. Sie hat mich gedroht dass sie mir Schwierigkeit macht, welche habe ich keine Ahnung. |
Titel: Re: Ich brauche Hilfe Beitrag von Sondra am 13.01.2006 um 16:34:14 Zitat:
:) S. |
Titel: Re: Ich brauche Hilfe Beitrag von Abu am 13.01.2006 um 17:59:55 Janna schrieb am 13.01.2006 um 13:25:03:
brickbat schrieb am 13.01.2006 um 13:58:36:
frankly schrieb am 13.01.2006 um 15:05:52:
Also: Freuen und abhaken. Abu |
Titel: Re: Ich brauche Hilfe Beitrag von brickbat am 14.01.2006 um 13:10:34 Zitat:
Weil er im Falle der Trennung dazu verpfichtet ist? Zitat:
Daraus: Zitat:
Bisher war nicht klar daß die ABH bereits informiert war und das wahrscheinlich bisher noch gar keine Trennung erfolgte. Ich ging davon aus das 1. die ABH nicht informiert war und 2. die Ehefrau ein Trennungdatum vor Erteilung der NE angeben wird. In dem Fall würde die ABH zurücknehmen müssen. Falls sie informiert war und trotzdem erteilt hat würde ich die Sache für die ABH unter dem label dumm gelaufen verbuchen. |
Titel: Re: Ich brauche Hilfe Beitrag von Abu am 17.01.2006 um 14:40:22 brickbat schrieb am 14.01.2006 um 13:10:34:
Ist er das denn? Abu |
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