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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ich brauche Hilfe
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Beitrag begonnen von frankly am 08.01.2006 um 08:47:29

Titel: Ich brauche Hilfe
Beitrag von frankly am 08.01.2006 um 08:47:29
Hallo Zusammen,
ich bin Ausländer und bin seit 3Jhareund 3 Monate hier in Deutschland und verheiratet,im 18. Dez 2005 habe ich meinen Antrag für verlängerung meines Aufenthaltes (für einen unbefristeten), meine Frau musste auch unterschreiben, sie war einverstanden.
In Weihnachten bekomme ich ein Geschenck sie will trennen :'( oder scheiden lassen, aber sie hat gesagt, sie wird letzter Freitag unterschreiben, leider hat sie Ihr Wort nicht gehalten, ich bin zur zeit in einer Ausbildung (Fachinformatiker) in 3. Lehrjahr, mein Chef hat mir gesagt, dass er hinter mir steht. ich habe jetzt kein Schema, wie mein Zukunft aussieht, mein Aufenthalt wird am 15.01 ablaufen.
mein Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde hat mir gesagt dass das meine Unterlagen sind alle in Ordnung, ich bekomme einen unbefristeten aufenthalt wenn meine Frau unterschreibt, wenn sie nicht unterschreiben werde, was bekomme ich??? oder muss ich nach meinem heimatland zurück, ich kann nicht mehr denken oder Schlafen

Titel: Re: Ich brauche Hilfe
Beitrag von albosa am 08.01.2006 um 11:48:50
Hallo,
lebst du denn getrennt von deiner Ehefrau?

Titel: Re: Ich brauche Hilfe
Beitrag von gc am 08.01.2006 um 11:49:16
...wenn Du mindestens 2 Jahre lang zum Zweck der Ehe eine Aufenthaltserlaubnis  bessessen hast, und Ihr in dieser Zeit als eheliche Lebensgemeinschaft zusammengelebt habt, hast du im Fall einer nach mehr als 2 Jahren eintretenden Trennung Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht unabhängig von der Ehe nach § 31 AufenthG.

Diese Aufenthaltserlaubnis wird zunächst für 1 Jahr erteilt. Nach Ablauf des Jahres wird sie verlängert, wenn du eine eigenständige Lebensunterhaltsicherung (=eigenes Einkommen ohne öff. Leistungen mindestens auf Sozialhilfeniveau, vgl. § 2 Abs. 3 AufenthG) nachweisen kannst.

gc

Titel: Re: eigenständiges Aufenthaltsrecht bei trennung
Beitrag von fons am 08.01.2006 um 12:04:29
Bitte künftig aussagekräftigeren Betreff wählen.

Danke  8-)

Titel: Re: Ich brauche Hilfe
Beitrag von frankly am 08.01.2006 um 16:22:03
ich bin seit über 3 Jahren verheiratet und wir leben noch unter einem Dach, ich bin noch nicht ausgezogen.

Titel: Re: Ich brauche Hilfe
Beitrag von albosa am 08.01.2006 um 17:03:13
Siehe Beitrag oben, "GC". Das träfe dann auf dich zu.

Titel: Re: Ich brauche Hilfe
Beitrag von frankly am 09.01.2006 um 11:36:01
Hallo Albosa,
in den Fall, wenn ich zum Beispiel bescheinigung von meinem Arbeitsgeber, dass er mich nach der Ausbildung braucht, wird es einen Vorteil für mich, wenn ich bei ABH vorlege oder nicht

Titel: Re: Ich brauche Hilfe
Beitrag von albosa am 09.01.2006 um 11:48:32
Hallo, frankly,
eine Bescheinigung nützt, da du ja bald deine Ausbildung beendest. Danach brauchst du
unbedingt einen Job, der deinen Lebensunterhalt sicherstellt.
albosa

Titel: Re: Ich brauche Hilfe
Beitrag von fons am 09.01.2006 um 11:49:45
Darauf kommt es nicht an. Bei dem geschilderten Sachverhalt MUSS
die ABH zunächst die AE ein Jahr verlängern. Unabhängig von Job oder
Frage der Sicherstellung des Lebensunterhaltes. So eine Bescheinigung
vom Arbeitgeber würde wohl nichts zusätzlich bringen.

Titel: Re: Ich brauche Hilfe
Beitrag von frankly am 09.01.2006 um 12:51:53
Hallo Zusammen,

ich danke euch für euere Beiträge, es gibt nocht einen Sache, meine Frau hat bei ABH angerufen und der Sachbearbeiter hat zu ihr gesagt, es wird zur Erst für 2 Jahre ??? verlängert und er (er meinte mich) wird nicht ausgewiesen, deshalb bin ich ein Bisschen verwirrt wenn ihr sagt, es wird zur erst für ein Jahr verlängert. Ich weiss, dass Ihr soviele Erfahrungen mit solche Sachen aber macht micht alles durche einander, weil ich weiss nicht wie Glaubwürdig seine Aussage.

Gruß Frankly

Titel: Re: Ich brauche Hilfe
Beitrag von Bruno am 09.01.2006 um 16:52:28
hi,

weshalb solltest Du auch ausgewiesen werden ?
Sichertsellung Lebensunterhalt ist in vielen Fällen
des Aufenthaltsrechts und natürlich auch für Dich
selbst sehr wichtig. Eine Trennung nach mehr als
2 Jahren Ehe mit einer deutschen Staatsangehörigen
ist dann auch Aufenthaltsrechtlich kein Problem.

Bruno

Titel: Re: Ich brauche Hilfe
Beitrag von Grista am 10.01.2006 um 10:26:30
Hallo Albosa,

da du mehr als 2 Jahre mit deiner Frau in ehelicher Lebensgemeinschaft gelebt hast musst du dir keine Sorgen machen, da du nun ein eigenständiges Aufenthaltsrecht hast. Was aber zutrifft ist, dass du (wie bisher angenommen nach 3 Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft mit deutscher Frau) keinen Anspruch auf unbefristet hast, diesen hast du dann wohl erst nach 7 Jahren!

Was trotz allem von Vorteil ist, wenn du der ABH trotzdem Einkommensnachweise vorlegst.

Die Erteilung der AE nach 1 Jahr ist im Gesetz so vorgesehen, wird aber auch nach meinen Erkentnissen nicht immer angewandt. Auch in unserer ABH wurden in diesem Fall, wenn bekannt war das der Ausländer einer Beschäftigung nachgeht ein AT für 2 Jahre erteilt! ;)

Grüße
Grista

Titel: Re: Ich brauche Hilfe
Beitrag von Abu am 10.01.2006 um 11:41:33

Grista schrieb am 10.01.2006 um 10:26:30:
Hallo Albosa,

Ich glaube es ging um Frankly...


Zitat:
Was aber zutrifft ist, dass du (wie bisher angenommen nach 3 Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft mit deutscher Frau) keinen Anspruch auf unbefristet hast, diesen hast du dann wohl erst nach 7 Jahren!

?? Wie kommst Du darauf?

Abu

Titel: Re: Ich brauche Hilfe
Beitrag von Grista am 10.01.2006 um 13:43:18
ja meinte ich  ;) konnte es nur nicht mehr verbessern, genauso das mit 7 Jahren = § 26 Abs. 4

Also er muss 5 Jahre regelmäßigen Aufenthalt haben und den Anforderungen des § 9 Abs. 2 entsprechen, ausgenommen der nr. 3,5 und6!!
Grüße

:D

Titel: Re: Ich brauche Hilfe
Beitrag von Abu am 10.01.2006 um 13:56:09

Grista schrieb am 10.01.2006 um 13:43:18:
Also er muss 5 Jahre regelmäßigen Aufenthalt haben ...

Mein' ich doch...

Abu

Titel: Re: Ich brauche Hilfe
Beitrag von frankly am 13.01.2006 um 12:56:03
Hallo Zusammen,
ich war Dienstag bei der ABH, ich habe einen unbefristeten Niederlassungserlaubnis ohne Unterschrift meiner Frau. Warum und wieso kann ich leider nicht beantworten kann, ich habe keineen Antwort für die Frage, ich habe festgestellt, dass meine Frau einen Liebhaber hat und das erklärt mir alles sie hat mich sogar gedroht, dass sie mich schwierigkeiten bei der ABH macht, weil sie einen Bekannten dort und ihr Liebhaber arbeitet auch bei der Landkreis. Was soll ich jetzt machen

Titel: Re: Ich brauche Hilfe
Beitrag von Janna am 13.01.2006 um 13:25:03
Hallo frankly,

freu' Dich doch, dass Du die NE erhalten hast, auch ohne Unterschrift Deiner Frau. Musstest Du irgend etwas unterschreiben mit dem Wortlaut, dass Du bestätigst, dass die eheliche Lebensgemeinschaft weiterhin besteht?
Das wäre ja dann in Deinem Fall nicht richtig, auch wenn Du noch mit Deiner Frau in derselben Wohnung lebst.

Ansonsten: Welche Schwierigkeiten sollte Deine Frau bei der ABH machen? Hat Deine Frau da konkret irgend etwas gesagt?
Ich sehe eigentlich keine Möglichkeit für Schwierigkeiten, und die Sachbearbeiter sind auch nicht dumm, meistens können sie schon richtig einschätzen, ob da nur ein Ehepartner -aus welchem Grund auch immer- versucht, Ärger zu machen.

Du solltest jedoch - falls nicht schon geschehen - der ABH Eure Trennung mitteilen und dann wohl auch für Dich die Konsequenzen ziehen .... eigene Wohnung evtl. Scheidung ? Aber das musst letztendlich Du selbst entscheiden, wie Du vorgehst. Und ich würde mich an Deiner Stelle mit einem Rechtsanwalt beraten, bevor ich irgend etwas unternehme.

Viele Grüße
Janna

Titel: Re: Ich brauche Hilfe
Beitrag von brickbat am 13.01.2006 um 13:58:36

Zitat:
Ansonsten: Welche Schwierigkeiten sollte Deine Frau bei der ABH machen? Hat Deine Frau da konkret irgend etwas gesagt?
Ich sehe eigentlich keine Möglichkeit für Schwierigkeiten, und die Sachbearbeiter sind auch nicht dumm, meistens können sie schon richtig einschätzen, ob da nur ein Ehepartner -aus welchem Grund auch immer- versucht, Ärger zu machen.


Da liegst Du leider falsch. Die Erteilung der NE nach § 28,2 setzt das Fortbestehen der ehel. LG voraus. Da die Trennung vor Weihnachten erfolgte und davon auszugehen ist das die Ehefrau dies so auch angeben wird, lagen bereits bei Erteilung der NE die Voraussetzungen nicht mehr vor. Frankly wäre verpflichtet gewesen die ABH darüber in Kenntnis zu setzen, was er offensichtlich nicht getan hat. Im besten Fall würde ich mit einer Rücknahme der NE rechnen, eine Strafanzeige könnte noch dazu kommen.  

Titel: Re: Ich brauche Hilfe
Beitrag von frankly am 13.01.2006 um 15:05:52
Hallo Brickbat,
bevor ich zu ABH gegangen bin, hat meine Frau mit ihren Bekannten bei ABH alles geschildert, Dienstag bin ich dorthin gegangen und ich wollte mit ihrem Bekannten sprechen dann kam meinen Sachbearbeiter mit der Niederlassung gekommen. ich war auch überrascht, weil er mir gesagt ohne meine Frau wird nicht erteilt aber troztdem hat er mir erteilt.
Übrigens ich wohne noch mit meiner Frau unter einem Dach wir sind noch nicht (Gesetzlich) getrennt , wir essen auch zusammen und wäscht meine Wäsche.

Titel: Re: Ich brauche Hilfe
Beitrag von Sondra am 13.01.2006 um 15:43:24
Hi! Ich vermute, dass es ein wenig schwierig ist alles genau zu verfolgen, so wie von dir geschildert. Ganz am Anfang sagtest du

Zitat:
bin seit 3 Jahre und 3 Monate hier in Deutschland und verheiratet. Am 18. Dez 2005 habe ich meinen Antrag für verlängerung meines Aufenthaltes (für einen unbefristeten)
Ich verstehe das so, dass zum Zeitpunkt (18. Dezember) der Antragstellung die eheliche Lebensgemeinschaft bereits über 3 Jahre bestand und noch keine Rede von Trennungsabsichten war. Dann hat sich deine Frau entschieden, sich zu offenbaren (dass sie einen Liebhaber hat und sich vielleicht trennen will), hat es auch ehrlich bei der Ausländerbehörde angegeben, hat sich aber noch nicht weiter gerührt.
Zitat:
Übrigens ich wohne noch mit meiner Frau unter einem Dach wir sind noch nicht getrennt , wir essen auch zusammen und wäscht meine Wäsche.
Zumindest Dach, Tisch und Wäsche teilt ihr noch miteinander. Also ist nach "Bekanntmachung" der Trennungsabsicht noch nichts konkretes passiert (euer Intimleben geht glaube ich sogar in dieser Konstelation niemand etwas an). Ihr seid noch ehelich zusammen - sogar Lebensgemeinschaft besteht noch. Wo ist also das Problem?

Alles Gute  :) Sondra

Titel: Re: Ich brauche Hilfe
Beitrag von frankly am 13.01.2006 um 16:05:06
Sie hat ABH nicht mitgeteilt, dass sie einen Liebhaber hat, aber sie hat nur zu mir gesagt. :-/
ich habe versucht mit allem Mitteln, dass ich unsere Ehe zu retten, aber sie macht mich das Leben Schwer, sie hat mir gesagt, dass ich bin Ende meiner Ausbildung (Juli 06) bleibe, jetzt hat sie ihre meinung geändert, dass heisst muss ich bis Februar bleibe. Sie hat mich gedroht dass sie mir Schwierigkeit macht, welche  habe ich keine Ahnung.

Titel: Re: Ich brauche Hilfe
Beitrag von Sondra am 13.01.2006 um 16:34:14

Zitat:
bevor ich zu ABH gegangen bin, hat meine Frau mit ihren Bekannten bei ABH alles geschildert
hast du selber geschrieben. Ich verstehe das alles nicht ganz! Bist du sicher, dass deine Frau nicht nur irgend eine Art Erziehungsmassnahme "eingeleitet" hat, weil du dich nicht ordentlich genug benimmst (Informatiker können ziemmliche "Messis" sein?

:) S.

Titel: Re: Ich brauche Hilfe
Beitrag von Abu am 13.01.2006 um 17:59:55

Janna schrieb am 13.01.2006 um 13:25:03:
Du solltest jedoch - falls nicht schon geschehen - der ABH Eure Trennung mitteilen...
Warum? Bloß nicht...

brickbat schrieb am 13.01.2006 um 13:58:36:
Da die Trennung vor Weihnachten erfolgte ...
Woraus leitest Du das ab?

frankly schrieb am 13.01.2006 um 15:05:52:
Übrigens ich wohne noch mit meiner Frau unter einem Dach wir sind noch nicht (Gesetzlich) getrennt , wir essen auch zusammen und wäscht meine Wäsche.
Siehste...

Also: Freuen und abhaken.

Abu

Titel: Re: Ich brauche Hilfe
Beitrag von brickbat am 14.01.2006 um 13:10:34

Zitat:
Warum? Bloß nicht...

Weil er im Falle der Trennung dazu verpfichtet ist?


Zitat:
Woraus leitest Du das ab?


Daraus:


Zitat:
In Weihnachten bekomme ich ein Geschenck sie will trennen :'( oder scheiden lassen, aber sie hat gesagt, sie wird letzter Freitag unterschreiben, leider hat sie Ihr Wort nicht gehalten,


Bisher war nicht klar daß die ABH bereits informiert war und das wahrscheinlich bisher noch gar keine Trennung erfolgte.

Ich ging davon aus das
1. die ABH nicht informiert war und
2. die Ehefrau ein Trennungdatum vor Erteilung der NE angeben wird.
In dem Fall würde die ABH zurücknehmen müssen. Falls sie informiert war und trotzdem erteilt hat würde ich die Sache für die ABH unter dem label dumm gelaufen verbuchen.

Titel: Re: Ich brauche Hilfe
Beitrag von Abu am 17.01.2006 um 14:40:22

brickbat schrieb am 14.01.2006 um 13:10:34:
Weil er im Falle der Trennung dazu verpfichtet ist?

Ist er das denn?

Abu

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