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Eintrag von Aufenthaltstiteln (Gelesen: 5.810 mal)
Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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06.01.2006 um 22:36:33
 
Des öfteren lese ich hier im Forum, daß bei Verlängerung oder Änderung der verschiedenen Aufenthaltstitel der Pass bei der Ausländerbehörde abgegeben werden muß und die Bearbeitung eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt.
Meine Frau (nunmehr seit 23 Jahren in D) hat noch nie ihren Pass abgeben müssen.
Wir sind immer kurz vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis hinmarschiert und haben die Verlängerung bzw. den neuen besseren Titel innerhalb weniger Minuten in den Pass gestempelt, oder jetzt richtiger, eingeklebt bekommen. Auch beim Wechsel von der Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsberechtigung und jetzt zur NL-Erlaubnis ging das immer in wenigen Minuten über die Bühne. Den Pass brauchten wir, jedenfalls bis jetzt, nie dort zu lassen.
Kann es sein, daß die Verfahrensweisen bei den verschiedenen ABH unterschiedlich gehandhabt werden ?
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motte05
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 07.01.2006 um 00:28:25
 
Bei uns in NRW bei unserem Ausländeramt wird das ebenso gehandhabt, so weit ich informiert bin!

Hat vielleicht andere Hintergründe warum der Pass dableiben muß!!!

Gruß

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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 07.01.2006 um 02:14:20
 
Hi,
das dürfte eine reine Orga-Frage sein. Manche ABH's haben mehr
Publikumszeiten und stellen die meisten Dinge direkt aus. Andere
haben kürzere Zeiten und erledigen die Schreibarbeit dann während
die Tür verschlossen bleibt.
Und einige Angelegenheiten können gar nicht direkt gemacht werden,
denke da z.B. daran, wenn Zustimmung der Agentur eingeholt werden
muss, oder wenn für die Erteilung der NE andere Behörden ange-
schrieben werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 07.01.2006 um 22:17:13
 
Mick schrieb am 07.01.2006 um 02:14:20:
Hi,
das dürfte eine reine Orga-Frage sein.


Das sehe ich anders. Der Ausländer braucht seinen Pass ja um sich anderswo auszuweisen, ins Ausland zu fahren etc. Der - teils über Wochen oder Monate - praktizierte Einzug des Passes ist ein schwerwiegender Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte und gesetzlich normalerweise nur bei Asylsuchenden und vollziehbar Ausreisepflichtigen (Geduldeten usw.) vorgesehen.

Um die erforderlichen Prüfungen vorzunehmen ist der Pass normalerweise gar nicht nötig. Die Behörde kann einen neuen Termin vereinbaren auch ohne den Pass einzuziehen. Läuft zwichenzeitlich der Aufenthaltstitel ab, ist auf dem dafür nach dem in der Anlage zur Aufenthaltsverordnung veröffentlichen Formularvordruck aus der Bundesdruckerei eine "Fiktionsbescheinigung" auszustellen.


Aus der Berliner Praxis muss ich allerdings folgendes berichten:

- der Pass wird über Wochen und Monate eingezogen, "Fiktionsbescheinigungen" werden statt auf amtlichem Formular auf von der Behörde erfundenem A 4 Vordruck - ausgestellt (Fiktionsbescheining "microsoft-word") -, Fiktionsbescheinigungen werden bis zu einem Jahr und mehr für jeweils 3 oder sogar 6 Moante verlängert, der Ausländer kann nicht reisen usw.,

- bei rechtzeitiger Vorsprache zur Verlängerung der AE wird der Termin zur erneuten Vorsprache ca. 6 bis 8 Wochen später nur auf "Post-it" Zettel bestätigt, trotz zwischenzeitlichen Auslaufens der AE aber keine "Fiktionsbescheinigung" ausgestellt - (Fiktionsbescheining "post-it"),

- spricht der Ausländer wg. Verlängerung der AE entsprechend frühzeitig (3 Monate vor Ablauf) vor, wird er abgewiesen und um Vorprache erst etwa 14 Tage vor Ablauf der AE gebeten,

- ist der Ausländer Asylbewerber oder geduldet, wird seine Aufenthaltsgestattung oder Duldung teilweise trotz unstrittigen Vorliegens der Voraussetzungen nicht verlängert, sondern eingezogen und stattdessen auf einer von der Ausländerbehörde selbst erfundenen DIN A 4 "Bescheinigung" wegen "heute unerwartet hohem Publikumsaufkommen" ein neuer Vorprachetermin erst 2 oder 3 Moante später(!) bescheinigt, ohne Angabe über Aufenthaltsstatus, Erwerbstätigkeit oder sonstwas - (Bescheinigung "microsoft-word"). Da das natürlich kein offiziell vorgesehenes amtliches Formular ist, kommt es damit schon mal zu Festnahmen der Betroffenen durch die Polizei  etc.

Insbesondere letzteres halte ich für kriminell. Die Bundesregierung hat die selbst erfundenen Berliner "Fiktionsbescheinigung" kürzlich gerügt:

Berlin: (hib/WOL)
(...) erklärt die Bundesregierung in der Antwort (16/323 http://dip.bundestag.de/btd/16/001/1600323.pdf - online erst ab ca. nächster Woche) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/166 http://dip.bundestag.de/btd/16/001/1600166.pdf ). Die Fraktion hatte sich darauf bezogen, die Aushändigung einer so genannten "Fiktionsbescheinigung" bei Einbehaltung des Flüchtlingspasses während der Zeitdauer der Überprüfung der Asylgewährungsvoraussetzungen habe zu Unruhe unter den Betroffenen geführt.
Laut Regierung ist es rechtlich erforderlich, die Annerkennung als Asylberechtigter unverzüglich zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr vorliegen (...)
Eine "Fiktionsbescheinigung" werde im Übrigen nur bei Beantragung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels ausgestellt. Duldungen seien kein Aufenthaltstitel, wird in der Antwort klargestellt. Im Übrigen habe die Bundesregierung nach Kenntnis abweichender Praktiken die Bundesländer mit Rundschreiben vom 13. September 2005 "erneut" darauf hingewiesen, dass für "Fiktionsbescheinigungen" zwingend vorgegeben sei, dazu ein im Aufenthaltsgesetz abgedrucktes Muster zu verwenden. Außerdem enthalte das Aufenthaltsgesetz auch eine Sonderregelung für Fälle, in denen der Betroffene bereits einen Aufenthaltstitel besaß. In solchen Fällen gilt die Verlängerung eines Aufenthaltstitels oder die Beantragung etwa einer Niederlassungserlaubnis bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde "als fortbestehend".


Gefragt war u.a. "Ist der Bundesregierungbekannt, dass keine einheitliche Form der „Fik-
tionsbescheinigungen“, sondern unterschiedliche Formen (als Klebeetikett
im Pass, als eigenständiges Dokument oder ein Papier in Form eines DIN-A4-
Blattes mit und ohne Passfoto) ausgegeben werden?"

schöne grüße

gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 07.01.2006 um 22:28:04
 
gc schrieb am 07.01.2006 um 22:17:13:
Der Ausländer braucht seinen Pass ja um sich anderswo auszuweisen, ins Ausland zu fahren etc. Der - teils über Wochen oder Monate - praktizierte Einzug des Passes ist ein schwerwiegender Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte ...


Naja das mit dem wochen- und monatelangen Einzug ist sicher nicht
die Regel und wird meist seine guten Gründe haben. Wenn es da um
Tage oder 1-2 Wochen geht und keine Auslandsreise im Raum steht,
dürfte das verantwortbar sein. Man muss auch immer bedenken, wie
viele ABHs sehr sehr überlastet sind und auch personelle Engpässe zu
meistern haben. Aber daran denken hier die wenigsten.

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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #5 - 07.01.2006 um 22:54:06
 
...auch um den Pass für ein oder zwei Wochen einzubehalten besteht im Normalfall keinerlei praktische Veranlassung oder rechtliche Grundlage, konkrete Ausnahmen gelten für Asylbewerber und ausreisepflichtige, § 15 AsylVfG, § 50 AufenthG, irgendwelche sonstigen "gute Gründe" reichen da m.E. nicht. Die Behörde kann sich den Pass kopieren. Eine evtl. nötige Beteiligung anderer Behörden etc. von Verfassungsschutz bis Arbeitsagentur ist auch ohne Pass möglich.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #6 - 08.01.2006 um 00:08:18
 
gc schrieb am 07.01.2006 um 22:54:06:
...auch um den Pass für ein oder zwei Wochen einzubehalten besteht im Normalfall keinerlei praktische Veranlassung oder rechtliche Grundlage, konkrete Ausnahmen gelten für Asylbewerber und ausreisepflichtige, § 15 AsylVfG, § 50 AufenthG, irgendwelche sonstigen "gute Gründe" reichen da m.E. nicht. Die Behörde kann sich den Pass kopieren. Eine evtl. nötige Beteiligung anderer Behörden etc. von Verfassungsschutz bis Arbeitsagentur ist auch ohne Pass möglich.

gc


Hi gc,
Du machst aus einem Furz einen Fackelzug. Völlig übertreiben und
neben der Sache.
Es ist völlig normal und führt auch in den wenigsten Fällen zu Problemen,
dass der Pass für die Dauer der Bearbeitung bei der ABH hinterlegt wird.
Und kaum eine ABH wird damit Probleme haben, den Pass auszuhändigen,
wenn dieser während des Antrages auf Erteilung/Verlängerung der AE
benötigt wird.
Selbstverständlich bestehen praktische Gründe: Die Aufenthaltserlaubnis
muss nach Ablschluss der Prügung in den Pass eingeklebt werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #7 - 08.01.2006 um 00:13:12
 
Also da sind wir aber gut weggekommen. In den 23 Jahren waren wir gerade 4mal auf der Ausländerbehörde zu Verlängerung bzw. Verbesserung des Aufenthaltstitels und 3mal zwecks Eintrag in einen neuen Pass. Länger als 5 Minuten hat das nie gedauert, allerdings einmal mit erheblicher Wartezeit wegen starken Besucherandrang, aber das kann man wohl kaum der Behörde anlasten.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #8 - 08.01.2006 um 13:02:35
 
Mick schrieb am 08.01.2006 um 00:08:18:
Hi gc,
Du machst aus einem Furz einen Fackelzug. Völlig übertreiben und
neben der Sache.

...ein "praktische Bedürfnis" zum Einziehen des Passes ist mir unerklärlich. Das Einkleben des Etiketts dauert wohl kaum eine Woche und schon garnicht Monate.
Aucu tragen die beschriebenen Berliner Methoden weder zur Arbeitserleichterung bei noch sind sie sonstwie gerechtfertigt. Sowas ist auch kein "Furz", sondern schwerwiegende Dienstpflichtverletzungen.
Ein Ausländer ist verpflichtet, einen Pass zu "besitzen", und sich bei Bedarf damit auszuweisen, § 3 AufenthG.
Aber wir haben uns wohl schon zu sehr dran gewöhnt, dass Ausländer hierzulande bei Behörden nur als Kunden zweiter Klasse behandelt werden?

gc
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Antwort #9 - 08.01.2006 um 13:24:10
 
Zitat:
Berliner Methoden


Wie wäre es wenn Du Dich da beschwerst wo es angebracht ist und uns mit dem Berliner Gezänk verschonst Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #10 - 08.01.2006 um 13:47:07
 
ronny schrieb am 08.01.2006 um 13:24:10:
Wie wäre es wenn Du Dich da beschwerst wo es angebracht ist und uns mit dem Berliner Gezänk verschonst Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd



Hallo @ all,

ich lege schon mal Wert auf die Feststellung das dies nicht übliche Praxis ist in Berlin!Sowohl ich als auch meine Mutter musste noch nie den pass dort lassen und wieder abholen.Die enstprechenden Sticker wurden jeweils bei einer zuvor vereinbarten Vorsprache in den Pass geklabt.Um meine Niederlassunsgerlaubniss zu bekommen war ich sogar alleine dort und in 30 Minuten war alles fertig.
Also insgesamt erhält die ALB in Berlin von mir ein dickes Plus.
GRuss M.
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Antwort #11 - 08.01.2006 um 13:54:32
 
Zitat:
Also insgesamt erhält die ALB in Berlin von mir ein dickes Plus.


Dann sags GC damit er wieder ruhig schlafen kann Zwinkernd
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Antwort #12 - 08.01.2006 um 15:42:17
 
gc schrieb am 08.01.2006 um 13:02:35:
Ein Ausländer ist verpflichtet, einen Pass zu "besitzen", und sich bei Bedarf damit auszuweisen, § 3 AufenthG.


Hi,
es gibt weder bei Deutschen noch bei Ausländern eine "Mitführungspflicht"
hinsichtlich des Passes/Ausweises.

Zitat:
Das Einkleben des Etiketts dauert wohl kaum eine Woche und schon garnicht Monate.

Natürlich dauert das Einkleben an sich nicht eine Woche oder länger.
Aber die Bearbeitung eines Antrages ist oftmals nicht sofort möglich.
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Antwort #13 - 08.01.2006 um 20:33:49
 
Möglicherweise spielt bei der Bearbeitungszeit zur Verlängerung des Aufenthaltstitels auch der Umfang der zu bearbeitenden Akte eine Rolle. Ich erinnere mich, daß die Mitarbeiterin der ABH die Akte meiner Frau als "Musterakte" bezeichnete. Als ich sie fragte was das bedeutet, hielt sie mir das dünne Bändchen entgegen und erwiderte, ihre Frau ist über 20 Jahre in D und dieser hier, dabei deutete sie auf ein Dossier vom Umfang der Berliner Telefonbücher, noch nicht einmal 12 Monate.
Daraus erklären sich mir nun auch die unterschiedlichen Bearbeitungszeiten.
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