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Deutscher Ex mann verweigert scheidung (Gelesen: 3.870 mal)
Malocher
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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09.01.2006 um 00:29:57
 
Hallo wir haben ein Problem mit dem Ex mann meiner Verlobten sie ist Türkicher abstammung. sie ist 30Jahre in Deutschland und seit 8 Jahre wider nach Deutschen Recht geschiden nun war sie vor 7Jahren wider für 2 Jahre in der Türkei und hat damit ihr aufentalsgenemigung verloren und bekomt nur noch eine duldung was sie eigendlich zur jeder zeit endern könte wenn sie auch in der Türkei geschiden wird. Aber der Exmann verweigert seine Teilname an der scheidung er verweigert seine unterschrieft beim Notar was für die scheidung notwendig ist kann uns jemant sagen wie wir den Exmann bewegen können.Wir haben schon alles versucht und auch die kosten schon über nommen
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 09.01.2006 um 00:57:00
 
Liest sich alles etwas wirr  unentschlossen

Malocher schrieb am 09.01.2006 um 00:29:57:
... war sie vor 7Jahren wider für 2 Jahre in der Türkei  ....

Was hatte sie denn die letzten 5 Jahre, da ich aus deinem Posting
schließe, dass sie eben so lange schon (wieder) hier in D. lebt?


Sollte schon alles irgendwie nachvollziehbar erklärt werden!
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 09.01.2006 um 08:32:09
 
Zitat:
und bekomt nur noch eine duldung was sie eigendlich zur jeder zeit endern könte wenn sie auch in der Türkei geschiden wird.


DEN Zusammenhang kann ich auch ned so recht herstellen, ? WO wurde denn die erste Ehe geschlosen und wurde sie in der Türkei im NÜFUS registriert ?

Zitat:
sie ist Türkicher abstammung


Wenn sie zum Zeitpunkt der Scheidung bereits die türkische Staatsangehörigkeit besaß und auch heute noch besitzt, dürfte es eigentlich kein Problem bereiten, die in DE stattgefundene Scheidung in der Türkei anerkennen zu lassen (Art. 42 türkisches Gesetz über das internationale Privatrecht).

Ein gesondertes Scheidungsverfahren ist m.W. gar nicht erforderlich, es genügt die Scheidung dort anerkennen zu lassen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #3 - 09.01.2006 um 09:14:14
 
Das Annerkennungsverfahren muss aber vor dem Gericht durchgeführt werden und wenn eine Partei sich nicht anwaltlich vertreten lässt, wird es noch teurer und zieht sich sehr in die Länge, weil alles über den diplomatischen Weg zugestellt werden muss.
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 09.01.2006 um 13:28:03
 
Zitat:
Das Annerkennungsverfahren muss aber vor dem Gericht durchgeführt werden und wenn eine Partei sich nicht anwaltlich vertreten lässt, wird es noch teurer und zieht sich sehr in die Länge, weil alles über den diplomatischen Weg zugestellt werden muss.


Schon klar, aber es führt kein Weg dran vorbei Zwinkernd
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Caya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #5 - 09.01.2006 um 13:50:51
 
Reni schrieb am 09.01.2006 um 09:14:14:
Das Annerkennungsverfahren muss aber vor dem Gericht durchgeführt werden und wenn eine Partei sich nicht anwaltlich vertreten lässt, wird es noch teurer und zieht sich sehr in die Länge, weil alles über den diplomatischen Weg zugestellt werden muss.


Hallo Reni!
Es ist nicht mehr so, dass die Annerkennung so lange dauert wie es mal der Fall war. Um den Prozeß zu beschleunigen wurden einige Gesetze umformuliert oder verändert.
Auch wenn der Ex sich nicht blicken lassen sollte, oder man hat  die Anschrift von ihn nicht, geht alles über eine Zeitungsanzeige. Er wird zum Termin eigeladen. Wenn er sich daran hält und sich von einem Anwalt verträten läßt macht die Sache noch schneller, aber wenn er sich weigern sollte, geht es auch, und es dauert nicht so lang wie es mal war.
lg
caya


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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #6 - 09.01.2006 um 16:01:09
 
Zitat:
...in der Türkei und hat damit ihr aufentalsgenemigung verloren und bekomt nur noch eine duldung was sie eigendlich zur jeder zeit endern könte wenn sie auch in der Türkei geschiden wird.


Trotzdem macht dieser Satz keinen Sinn. Das Aufenthaltsrecht in D kann nicht von der Anerkennung der Scheidung durch die türkischen Behörden abhängen.
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #7 - 09.01.2006 um 16:48:21
 
brickbat schrieb am 09.01.2006 um 16:01:09:
Trotzdem macht dieser Satz keinen Sinn. Das Aufenthaltsrecht in D kann nicht von der Anerkennung der Scheidung durch die türkischen Behörden abhängen.


Malocher hatte doch geschrieben:
Malocher schrieb am 09.01.2006 um 00:29:57:
Hallo wir haben ein Problem mit dem Ex mann meiner Verlobten sie ist Türkicher abstammung. sie ist 30Jahre in Deutschland und seit 8 Jahre wider nach Deutschen Recht geschiden nun war sie vor 7Jahren wider für 2 Jahre in der Türkei und hat damit ihr aufentalsgenemigung verloren und bekomt nur noch eine duldung was sie eigendlich zur jeder zeit endern könte wenn sie auch in der Türkei geschiden wird. Aber der Exmann verweigert seine Teilname an der scheidung er verweigert seine unterschrieft beim Notar was für die scheidung notwendig ist kann uns jemant sagen wie wir den Exmann bewegen können.Wir haben schon alles versucht und auch die kosten schon über nommen


Wahrscheinlich meint er, daß die fehlende Anerkennung der scheidung einer Heirat und damit einem Ehegattennachzug im Wege steht...

Abu
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