Hi,
Zitat:Sie muß ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Da sie in Uk keinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, wird sie das wohl von Kolumbien aus betreiben müssen.
Das hätte sich durch das Studium in UK wohl erledigt.
Wenn ihr in UK rechtmässig verheiratet seid und die Postille habt, seid Ihr einfach ausgedrückt auch für D offiziell verheiratet.
Dann steht dem Visum zur Familienzusammenführung höchstens noch ein Verdacht auf Scheinehe im Wege. Alles andere, was man normalerweise für ein Besuchsvisum bräuchte, spielt dann keine Rolle mehr. Du bist ohnehin als Ehemann für sie verantwortlich und die Sicherheit ob sie D denn auch wieder verlässt ist ja auch kein Thema mehr.
Das gilt allerdings nur, wenn Ihr in D zusammen leben wollt!
Wenn ich mich nicht irre, prüft das mit der Scheinehe zuerst die Botschaft in UK. Wie das praktisch aussieht würde mich übrigens auch brennend interessieren, da mich das auch bald betrifft, allerdings in China.
Da China und Kolumbien in dieser Hinsicht wohl vergleichbar sind, dürfte die Latte ähnlich hoch (oder niedrig) hängen.
Wie lange das Visum zur
FZF nun gilt oder ob das gleich die
AE für sie ist weiß ich allerdings auch nicht.
Aber wenn sie in D ist wird alles entspannter, Ihr seid ja verheiratet und müsst dann nur zur
ABH und alles klären.
Naja ein paar andere Gänge stehen dann auch noch an aber das ist alles easy nach der erfolgreichen
FZF.
Gruß,
Norbert