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Aufenthaltszweckänderung für Heirat in Deutschland (Gelesen: 2.481 mal)
Galak
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mahlzeit...


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltszweckänderung für Heirat in Deutschland
04.01.2006 um 18:26:43
 
Hallo und auch noch ein frohes neues Jahr...
Ich habe folgendes Problen bzw. folgende Fragen...

Meine Freundin und ich haben uns Silvester entschieden zu heiraten. Das dies für sie als Kirgisin und mich als Deutschen ein relativ aufwendiges Verfahren ist und wir viele Dokumente heranschaffen müssen, ist mir bekannt. Doch die Beschaffung der erforderlichen Dokumente wurde von uns bereits in die Wege geleitet und diese werden dann von der kirgisischen Botschaft übersetzt und legalisiert.

Sie befindet sich derzeit in Deutschland mit dem Aufenthaltstitel zum Besuch eines Sprachkurses. Vorher hatte sie einen Aufenthaltstitel als Au-Pair Mädchen.
Die jetzige Aufenthaltserlaubnis wurde am 19. April 2005 von der für sie zuständigen Ausländerbehörde bis zum 13.3.2006 erteilt.
Ihr Deutschkurs endet Ende Februar und zu diesem Zeitpunkt beabsichtigen wir zusammenzuziehen, was auch eine Änderung der für sie zuständigen Ausländerbehörde bedeuten würde.
■Ist ein Zusammenzug und eine Änderung der Behörde überhaupt erlaubt und möglich?
■Welche Möglichkeiten gibt es für sie nach dem 13.3.2006 in Deutschland zu bleiben bis die Heirat erfolgt ist ?
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #1 - 04.01.2006 um 20:19:52
 
Auf die Gefahr hin, mich hier unbeliebt zu machen: wenn sie ein Schengen-Visum hat, was ich annehme, einfach in Dänemark heiraten - dazu braucht ihr nicht so viel Papier, Pass, Geburtsurkunde und Meldebescheinigung reichen meist. Wenn danach noch Papier gebraucht wird, könnte ihr das in aller Ruhe besorgen, denn dann seid ihr erst mal verheiratet. Und das wäre realistisch bis Ende Februar machbar.
Such mal ein bisschen hier im Forum über Heiraten in Dänemark.
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Galak
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mahlzeit...


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 04.01.2006 um 20:35:59
 
Eine Heirat in Dänemark haben wir zwar in Erwägung gezogen, möchten aber zuerst die Möglichkeiten in Deutschland ausschöpfen um nachträgliche Laufereien zu umgehen.

Noch eine Ergänzung zu meinem ersten Post...

■ Die Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Sprachkurses wurde am 19.4.2005 erteilt mit der Gültigkeit 01.07.2005 bis zum 12.03.2006

Würde mich über eine schnelle und komeptente Antwort sehr freuen...


Mit besten Grüßen


Galak
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Abu
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Antwort #3 - 05.01.2006 um 14:43:54
 
Galak schrieb am 04.01.2006 um 18:26:43:
Doch die Beschaffung der erforderlichen Dokumente wurde von uns bereits in die Wege geleitet und diese werden dann von der kirgisischen Botschaft übersetzt und legalisiert.

Achtung: Die Dokumente müssen von der Deutschen Botschaft in Kirgistan (nicht von der kirgisischen Botschaft in D) legalisiert werden. Und ich bezweifle, daß die irgendetwas übersetzt...

Zitat:
■Welche Möglichkeiten gibt es für sie nach dem 13.3.2006 in Deutschland zu bleiben bis die Heirat erfolgt ist ?

Wenn die Ehe "unmittelbar bevorsteht", besteht evtl. ein Abspruch auf eine Duldung. Wann eine Ehe unmittelbar bevorsteht, scheint aber zwischen ABH'lern und Standesbeamten umstritten zu sein. Hierzu ggf. mal die Suchfunktion benutzen...

Abu
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Galak
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mahlzeit...


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 05.01.2006 um 20:19:53
 
Abu schrieb am 05.01.2006 um 14:43:54:
Wenn die Ehe "unmittelbar bevorsteht", besteht evtl. ein Abspruch auf eine Duldung. Wann eine Ehe unmittelbar bevorsteht, scheint aber zwischen ABH'lern und Standesbeamten umstritten zu sein. Hierzu ggf. mal die Suchfunktion benutzen...

Abu


Besten Dank schon einmal für die schnelle Antwort..

Ist das denn die einzige Möglichkeit? "Unmittelbar bevorstehend" ist für mich ein zu wager unbestimmter Rechtsbegriff, der eine Ermessensentscheidung bedeutet, die in jede Richtung gehen kann.
Eine Verlängerung bzw. Abänderung des Aufenthaltszweckes ggfs. in Verbindung einer Verpflichtungserklärung meinerseits ist nicht möglich?


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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #5 - 05.01.2006 um 20:51:10
 
Eine Änderung ist dann möglich, wenn auf die Erteilung der neuen Aufenthaltserlaubnis ein Rechtssanspruch besteht: sprich, wenn ihr in Dänemark heiratet, hat sie, wenn sie zurückkommt einen solchen Anspruch und kann daher die AE in eine AE als Ehegatte eines Deutschen umgeändert werden.

Auf eine Umwandlung in einen Aufenthaltstitel zur Eheschließung hat sie keinen Anspruch, da wäre man auf good will angewiesen.
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Galak
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mahlzeit...


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 05.01.2006 um 21:03:07
 
Besteht denn kein Rechtsanspruch auf einen weiteren Deutschkurs oder eine Studienbewerbug in Verbindung mit einer Verpflichtungserklärung ?
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Mick
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Antwort #7 - 05.01.2006 um 21:11:19
 
Hi,
ein Anspruch auf eine AE für einen Deutschkurs oder Studium besteht nie,
ist immer eine Ermessensentscheidung. Aber für einen Intensivsprachkurs
wird in der Regel eine AE für ein Jahr erteilt. Also ggf. einfach mal nach einer
Verlängerung fragen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Abu
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Antwort #8 - 06.01.2006 um 09:25:15
 
Galak schrieb am 05.01.2006 um 20:19:53:
"Unmittelbar bevorstehend" ist für mich ein zu wager unbestimmter Rechtsbegriff, der eine Ermessensentscheidung bedeutet, die in jede Richtung gehen kann.

Das ist so nicht richtig. Ich hatte Dir ja - leider erfolglos - die Suchfunktion nahegelegt; lies Dir z. B. mal diesen Thread durch:
guck http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1135067280

Abu
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