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Einreise nach Deutschland n. Heirat in UK England (Gelesen: 3.074 mal)
joken76
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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05.01.2006 um 13:35:49
 
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage und nehme mal an das es bei mir nicht ganz so kompliziert ist wie bei manch anderen hier...

geplant ist derzeit eine Heirat (meine Freundin ist Kolumbianerin, ich selbst Deutscher). Das ganze soll in England stattfinden, zum einen, weil meine Freundin ohnehin dort wohnt (noch) und ausserdem scheint es dort auch nicht sehr kompliziert zu sein, sie benötigt nur ein Dokument vom dortigen Home Office, das ihr die Heirat offiziell erlaubt.

Danach will Sie aber möglichst bald nach Deutschland ziehen. Das Touristenvisum dass sie zur Zeit hat wird bis dahin ausgelaufen sein, also benötigt Sie ja ein anderes "Dokument".

Ist das gleich die Aufenthaltsgenehmigung, d.h. soll Sie diese in England bei der deutschen Botschaft beantragen oder ist das zunächst einmal ein weiteres Visum? Wenn Visum, dann welches (ein weiteres Touristenvisum bekommt sie ja so kurzfristig hintereinander nicht).

Wie sieht das aus mit der Anerkennung der Heiratsurkunde, wann und wo sollte das passieren?

Vielen Dank schonmal vorab für alle Tips (und Tricks)!

Jochen
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Abu
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Antwort #1 - 05.01.2006 um 16:01:50
 
joken76 schrieb am 05.01.2006 um 13:35:49:
... und nehme mal an das es bei mir nicht ganz so kompliziert ist wie bei manch anderen hier...
Bist Du sicher?

Zitat:
Danach will Sie aber möglichst bald nach Deutschland ziehen. Das Touristenvisum dass sie zur Zeit hat wird bis dahin ausgelaufen sein, also benötigt Sie ja ein anderes "Dokument".
Ein Touristenvisum für UK wäre sowieso nicht gültig für eine Einreise nach D.

Zitat:
Ist das gleich die Aufenthaltsgenehmigung, d.h. soll Sie diese in England bei der deutschen Botschaft beantragen oder ist das zunächst einmal ein weiteres Visum? Wenn Visum, dann welches (ein weiteres Touristenvisum bekommt sie ja so kurzfristig hintereinander nicht).
Sie muß ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Da sie in Uk keinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, wird sie das wohl von Kolumbien aus betreiben müssen.

Zitat:
Wie sieht das aus mit der Anerkennung der Heiratsurkunde, wann und wo sollte das passieren?
Ihr solltet Euch noch in UK eine sog. Haager Apostille besorgen; dann dürfte die Anerkennung der Heiratsurkunde kein Problem sein.
guck http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/urkundenverkehr_html...

Abu
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joken76
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 05.01.2006 um 19:28:08
 
Hallo Abu,

Zunächst mal danke für die Info und den Link. Hmm, also richtig sicher bin ich mir nicht, aber ich meine es gibt hier teilweise schon extreme Fälle.

Eine Sache ging wohl Missverstanden: Das Touristenvisum dass Sie derzeit hat ist für Deutschland, für UK hat Sie ein Studentenvisum und lebt auch schon 7 Jahre dort.
Wenn ich es also richtig verstehe, dann muss Sie in UK erst mal dieses Familienzusammenführungs Visa beantragen. Weiss jemand für welchen Zeitraum das üblicherweise ausgestellt wird?? Sind die Dokumente die gleichen wie bei einem Touristen-Visum (->Verpflichtungserklärung)? Kann man eigentlich eine Verpflichtungserklärung ein weiteres mal verwenden?

Danke,
Jochen

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ronny
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Antwort #3 - 05.01.2006 um 21:21:18
 
Zitat:
Sind die Dokumente die gleichen wie bei einem Touristen-Visum (->Verpflichtungserklärung)?


Hi,

wenn Du Deutscher bist, brauchts  nach der Eheschließung keine Verpflichtungserklärung mehr, da die Familienzusammenführung unabhängig von der Sicherstellung des Lebensunterhaltes stattfindet .

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #4 - 05.01.2006 um 23:20:59
 
Hi,

Zitat:
Sie muß ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Da sie in Uk keinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, wird sie das wohl von Kolumbien aus betreiben müssen.


Das hätte sich durch das Studium in UK wohl erledigt.

Wenn ihr in UK rechtmässig verheiratet seid und die Postille habt, seid Ihr einfach ausgedrückt auch für D offiziell verheiratet.
Dann steht dem Visum zur Familienzusammenführung höchstens noch ein Verdacht auf Scheinehe im Wege. Alles andere, was man normalerweise für ein Besuchsvisum bräuchte, spielt dann keine Rolle mehr. Du bist ohnehin als Ehemann für sie verantwortlich und die Sicherheit ob sie D denn auch wieder verlässt ist ja auch kein Thema mehr.
Das gilt allerdings nur, wenn Ihr in D zusammen leben wollt! 

Wenn ich mich nicht irre, prüft das mit der Scheinehe zuerst die Botschaft in UK. Wie das praktisch aussieht würde mich übrigens auch brennend interessieren, da mich das auch bald betrifft, allerdings in China.
Da China und Kolumbien in dieser Hinsicht wohl vergleichbar sind, dürfte die Latte ähnlich hoch (oder niedrig) hängen.

Wie lange das Visum zur FZF nun gilt oder ob das gleich die AE für sie ist weiß ich allerdings auch nicht.
Aber wenn sie in D ist wird alles entspannter, Ihr seid ja verheiratet und müsst dann nur zur ABH und alles klären.
Naja ein paar andere Gänge stehen dann auch noch an aber das ist alles easy nach der erfolgreichen FZF.

Gruß,
Norbert
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Antwort #5 - 06.01.2006 um 00:06:35
 
Zitat:
Wie das praktisch aussieht würde mich übrigens auch brennend interessieren, da mich das auch bald betrifft,......


Dem kann abgeholfen werden :

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1136033129/5#5

Die Fragen können allerdings variieren, hab noch ne andere Checkliste auf Lager.
Praktisch kann es sogar so aussehen, das es zu einer Zeitgleichen Befragung in Botschaft u. ABH kommt.

greets ...
neuro ........
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Antwort #6 - 06.01.2006 um 01:03:57
 
Hallo Neuro....

Die Fragen kenne ich.

Aber wird das in der Botschaft schon so abgefragt?
Oha.

Wie ist das beim sog. Heiratsvisum? Wird da auch schon so auf Scheinehe geprüft?
Eigentlich ist das doch schon eine Ermittlung, die doch eigentlich erst nach einem Anfangsverdacht eröffnet werden darf (oder soll)?
Da gibt es doch deutlich formulierte Kriterien.

Gruß,
Norbert

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Antwort #7 - 06.01.2006 um 01:20:38
 
Hi Norbert,

Mach Dich mal noch nicht verrückt  Zwinkernd
Meistens kommt es wenn überhaupt, nur bei Paaren, bei denen der Ehepartner aus einem Land mit "unsicherem Urkundenverkehr" stammt zu einer solchen Befragung.
Ob China zu diesen Staaten zählt kann ich auf die Schnelle nicht sagen, müßte ich erst checken.
Wie gesagt erstmal cool bleiben  Cool

Beim Heiratsvisum kann auch schon geprüft werden, bei entsprechendem Verdacht kann der Standesbeamte die Eheschließung sogar ablehnen.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1136412660

neuro ...
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Antwort #8 - 06.01.2006 um 09:13:57
 
Für einen Deutschen gilt grundsätzlich erst einmal eine Unschuldsvermutung. Für eine Scheineheermittlung muß dazu erst einmal ein Anfangsverdacht vorliegen. Dieser muß individuell begründet sein. Jede Scheineheermittlung, die sich ausschließlich auf pauschale Verdachtsmomente, wie Altersunterschied oder Abstammung aus einem Land mit unsicherem Urkundenverkehr stützen, sind daher unrechtmäßig!
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Antwort #9 - 06.01.2006 um 09:35:28
 
joken76 schrieb am 05.01.2006 um 19:28:08:
Eine Sache ging wohl Missverstanden: Das Touristenvisum dass Sie derzeit hat ist für Deutschland, für UK hat Sie ein Studentenvisum und lebt auch schon 7 Jahre dort.
Ja, das hatte ich mißverstanden.
Zitat:
Weiss jemand für welchen Zeitraum das üblicherweise ausgestellt wird??
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Abu
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Antwort #10 - 06.01.2006 um 10:16:38
 
Zitat:
Für einen Deutschen gilt grundsätzlich erst einmal eine Unschuldsvermutung.


Und DAS von dir Zwinkernd

Ich werf mich weg .....

Die Vermutung dass eine Scheinehe vorliegt ist wohl kaum von einer Nationalität abhängig, allerdings ist die Wahrscheinlichkeit höher Zwinkernd
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Antwort #11 - 06.01.2006 um 15:47:51
 
Hallo zusammen,

vielen Dank an alle, damit sind meine Fragen ja zunächst beantwortet. Bleibt abzuwarten inwiefern weitere dazukommen. Werde euch auf jedenfall auf dem Laufenden halten bzw. wenn alles glatt gehen sollte vom "Erfolg" berichten.

Grüße,
Jochen
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