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Eheschließung deutsch-tunesisch, Verfahren (Gelesen: 966 mal)
Martina
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eheschließung deutsch-tunesisch, Verfahren
04.01.2006 um 18:10:26
 
Hintergrundinfo:
Eheschließung beabsichtigt (deutsch,weibl., 34J.-tunesisch, männl., 30J.) alle nötigen Papiere in der vorgeschriebenen Form(Originale mit Apostille, legalisiert, beglaubigt übersetzt) vorhanden.
Nach 3-jährigem illegalem Aufenthalt (als palästinensischer, geduldeter Asylant) am 15.12.05 Richtigstellung der Tatsachen bei der Ausländerbehörde und Grenzübertrittsbescheinigung bis 15.01.06 erhalten. Mitgeteilt, dass vor der Ausreise eine Eheschließung beabsichtigt ist.
Aktuelle Frage:
Lt. Auskunft unseres zuständigen Standesbeamten (Bayern) muss der Pass meines tunesischen Partners, bevor alle Unterlagen an das Oberlandesgericht zur Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitzeugnisses gesendet werden, zum LKA(Landeskriminalamt) gesandt werden, angeblich um dessen Echtheit zu überprüfen. Da dies lt. Auskunft eines anderen Standesamtes nicht üblich ist und auch unserer Rechtsanwältin dieses Verfahren nicht bekannt ist möchte ich wissen, ob jemandem diese Regelung bekannt ist und falls es so eine nicht gibt, wie wir uns verhalten sollen.
Da eine Verlängerung/Erneuerung der Grenzübertrittsbescheinigung schwierig wird und wir gerne noch in Deutschland geheiratet hätten möchten wir natürlich das Verfahren so kurz wie möglich halten.
Danke schon mal für mögliche Antworten und Gruß
Martina
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Martina
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung deutsch-tunesisch, Verfahren
Antwort #1 - 09.01.2006 um 15:51:09
 
Hallo!
Sozusagen als Antwort auf meine eigene Frage möchte ich Folgendes berichten:
Ich habe mich noch bei div. Standesämtern und beim Oberlandesgericht in München erkundigt, wann dieses Verfahren (Überprüfung des Passes durch LKA) angewendet wird. Die Antworten waren leider sehr ungenau. Soweit ich das Verstanden habe ist es eine Ermessensangelegenheit des Standesbeamten oder des OLG, dass eine Überprüfung durch das LKA stattfinden soll und zwar dann, wenn Verdacht besteht, dass der Pass gefälscht sein könnte oder Verdacht auf eine Scheinehe besteht.
Zum Glück war heute bei der Anmeldung zur Eheschließung der Standesbeamte anscheinden von unseren ehrlichen Absichten überzeugt und hat das Thema nicht mehr zur Sprache gebracht und die Unterlagen zur Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitzeunisses an das OLG gesandt. Hoffe, dies schließt sich seiner Meinung an.
Gruß
Martina
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