Zitat:Wo wäre das zu überprüfen bzw. eine Verlängerung zu beantragen?
Bei der Botschaft in Azerbaijan und/oder beim Ausländeramt des Erstwohnsitzes?
Hi! Die Frage ist arg naiv! Du scheinst immer noch nicht zu begreifen, was fast alle hier meinen: dass deine Frau trotz der Ehe mit dir, überhaupt keine Aufenthaltserlaubnis mehr für D hat, weil ihr nicht gewöhnlich im Bundesgebiet lebt. Damit wären die bisherigen "Ehezeiten" -teilweise zumindest- irrelevant / ungültig und würden weder zu einer
NE, geschweige denn eine Einbürgerung zählen / führen.
Nochmals: lies bitte in den
vorläufigen Anwendungshinweise des BMI zum Aufenthaltsgesetz nach, was die zu den euch betreffenden § zu sagen haben, aber auch einige allgemeine Definitionen. Irgendwo da wird gesagt, dass ein gewöhnlicher Aufenthalt in D (Lebensmittelpunkt) angenommen werden kann, wenn
der Aufenthalt mehr als 180 Tage im Jahr ausmacht. Es reicht nicht aus, mit der (Um)meldung "herumzutricksen", mit "Erst- und "Keinwohnsitz"; ihr musst euch an die Spielregeln halten: entweder regelmäßig mindestens 180 Tage in D leben (ist vermutlich nachprüfbar anhand der Grenzstempeln z.B.), oder mit der
ABH vorher klären, wie sie das auslegen und ob sie einverstanden sind, dass euer Aufenthalt im Ausland (vor allem der deiner Frau) vorübergehender Natur ist und unschädlich für ihre aus der Ehe abgeleiteten Rechte in D.
Also: immer
ABH - weil sie für dich, deine Frau und das gesamte Fragekomplex, das das Inland betrifft zuständig ist. Die Botschaft / das Konsulat ist nur für deine ausländische Angelegenheiten und Probleme zuständig - es hat nichts mit Aufenthaltstiteln zu tun, nur mit Visa.
Gruß
Sondra