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Heiratsvisum bei Hartz IV? (Gelesen: 5.995 mal)
Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratsvisum bei Hartz IV?
Antwort #15 - 11.01.2006 um 09:13:34
 
Neuromancer schrieb am 10.01.2006 um 19:16:04:
...eigentlich sollst ja Du mit Deiner Kohle den Unterhalt Deiner Freundin sicherstellen.
Woraus leitest du das ab? Das stimmt so wohl nicht...

Zitat:
Mal ehrlich, würdet ihr im Land Deiner Freundin heiraten, wäre in der Zeit die ihr nun mit Beschwerden etc. verplempert die halbe FZF schon durch  Zwinkernd
Dennoch halte ich das immer noch für einen guten Rat...

Abu
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Neuromancer
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Bljad'! Bol'schje njet
wodki ?


Beiträge: 290
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 11.01.2006 um 09:44:15
 
Abu schrieb am 11.01.2006 um 09:13:34:
Woraus leitest du das ab? Das stimmt so wohl nicht...


Hi Abu,

Hab mich evtl. unglücklich Ausgedrückt   Traurig
Natürlich hast Du recht, im Prinzip kann jeder der Lust, Laune u. genug Kohle hat mit der VE oder sonstwie bürgen.  Laut lachend
Aber irgendein Entscheidungsträger scheint ja die Bürgschaft der Freundin nicht zur Kenntnis nehmen zu wollen. Deshalb nun der Stress.

neuro ...
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Das Leben ist ein sch... Spiel, aber die Grafik ist Geil!&&W zhisni nje wsje tak prosto !&&Skype u. voipbuster -> binatneuro
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gernot101
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratsvisum bei Hartz IV?
Antwort #17 - 17.01.2006 um 10:46:02
 
Nachdem ich letzte Woche auf der Ausländerbehörde war, habe ich nochmal eine email an die
deutsche Bostchaft geschickt mit der Bitte um eine Erklärung, wieso die Mittel meiner Freundin nicht berücksichtigt wurden ( obwohl ich mich  vor deren Beschaffung bei der Botschaft ebenfalls per email  um Hinweise bez. der akzeptierten Form des Mittelnachweises erkundigt hatte).

Heute bekomme ich die Nachricht von der Botschaft, dass sie gestern ein Fax an die hiesige Ausländerbehörde geschickt habe mit der Information, dass meine Freundin bei dem Visumantrag den Nachweis über €25.000 erbracht habe und man diesbezüglich eine Anerkennung des Visumantrags empfehle( Kopie des Fax im Anhang der mail). Ich hoffe, der Rest ist jetzt nur noch Formsache.

Allerdings beginnt wohl jetzt wieder der Wettlauf mit der Zeit, da die sechsmonatige Frist für die
Gültigkeit der Heiratsdokumente vor ca. einer Woche ablief und diese nun wiederbeschafft werden müssen.
Leztes Mal hat das ca. 10 Wochen gedauert( Beantragung, Übersetzung Beglaubigung, Überbeglaubigung etc).

Gibt es eigentlich eine Möglichkeit, den Beginn der Visumfrist zu steuern( abgesehen vom Zeitpunkt der Beantragung)?
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