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Heiratsvisum bei Hartz IV? (Gelesen: 5.996 mal)
gernot101
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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29.12.2005 um 18:16:03
 
Hallo,

meine langjährige indonesische Freundin und ich wollten im Sommer diesen Jahres in Deutschland heiraten ( nachdem sie zuhause ihre Zweitausbildung
zur Krankenschwester erfolgreich abgeschlossen hatte ).

Nun bin ich  aufgrund einer chronischen Erkrankung Anfang des Jahres auf ALG II (Hartz IV ) abgerutscht.
Weil ich vorher bereits Schwierigkeiten mit der Erlangung eines Heiratsvisums
befürchtete, erkundigte ich mich Mitte 2004 bei der Ausländerbehörde.
Dort sagte man mir, dass ich mir keine Gedanken deswegen machen müsste,
es müsse lediglich der Lebensunterhalt für meine Verlobte für den Zeitraum zwischen Einreise und standesamtlicher Heirat sichergestellt sein.

Meine Freundin stellte den Visumantrag in der deutschen Botschaft Ende Juni 2005,
ich wurde Wochen später zur Ausländerbehörde gebeten, mit Einkommensnachweis. Der Sachbearbeiter sagte, er könne keinen positiven
Bescheid an die Botschaft, die ja für die Entscheidung über das Visum zuständig ist geben. Ich hatte angenommen, dass die Botschaft bei der
Beantragung des Visums den Mittelnachweis meiner Freundin ( umgerechnet ca. 10.000 Euro ) berücksichtigen würde. Taten die aber nicht, sondern lehnten ihren Antrag umgehend ab. Auf Nachfrage bei der Botschaft teilte man mir mit, die sei aufgrund des negativen Bescheids der Ausländerbehörde
geschehen. Aber es stehe ihr ja frei, einen neuen Antrag zu stellen.
Ich bin dann nochmal zur Ausländerbehörde und wollte wissen, welche Info man an die Botschaft gegeben hatte. Nach mehrfachem Nachfragen erst rückte der Sachbearbeiter damit heraus, dass diese befristete Regelung, wie
man bei naivem Lesen des entsprechendem Paragrafen im Ausländerrecht
für ALG II Empfänger nicht gelte ... In diesem Fall gebe es eine interne
Verwaltungsvorschrift, die a) ein fiktives Einkommen von 0,00 Euro berechne
und b) dass meine Verlobte den Lebensunterhalt für UNS BEIDE für den Zeitraum von sage und schreibe 12 Monaten sicherzustellen habe.
Einen konkret erforderlichen Betrag zu nennen verweigerte man mir...

Also hatte man mir beim ersten Mal eine Falschauskunft erteilt.

Da wir zusammen in meiner kleinen Wohnung leben wollen, diese monatlich
brutto 438.- Euro kostet, multiplizierte ich diesen Betrag mit 12 und legt für
den restlichen Lebensunterhalt  für uns beide den geltenden Sozialhilfesatz, respektive den ALG II Satz von 350.- Euro monatlich zugrunde. Damit komme ich auf eine Summe von 13656.- Euro für diese 12 Monate.

Ich wollte sichergehen, und bat meine Freundin diesen Betrag deutlich zu überschreiten. Da sie nicht mit Reichtümern gesegnet ist, dauerte es bis Mitte
November, bis sie aus dem Verwandtenkreis eine Summe von umgerechnet
etwa 24000.- Euro auf ihrem Konto als Sicherheitsleistung zusammen hatte.

Kurz vor Weihnachten bekam ich wiederum die Aufforderung von der Ausländerbehörde dort zu erscheinen, MIT EINKOMMENSNACHWEIS!

Ich fürchte, der Visumantrag wird wiederum abgelehnt werden, mit der
fadenscheinigen Begründung, dass ALG II nicht ausreiche.

Ich hatte beim ersten Mal bereits den Eindruck, dass keine Behörde
die Verantwortung  übernehmen wollte und diese der jeweils anderen
zuschieben wollte. Ich kann jedenfalls überhaupt nicht nachvollziehen,
warum ein deutscher Botschaftsmitarbeiter nicht soviel gesunden
Menschenverstand besitzt und in Kenntnis unserer Situation den Visumantrag
akzeptiert.

Schliesslich dauert die Frist zwischen Einreise und Heirat in aller Regel
laut Standesamt ca. 6 bis 8 Wochen. Wie kann man da auf die Idee
kommen, dass dafür 24000.- Euro nicht ausreichen. Ich verstehs beim besten
Willen nicht.


Die Frage also ist: wie geht man jetzt am besten vor, um das Heiratsvisum
zu bekommen und noch grössere finanzielle Verluste zu vermeiden. Meine
Freundin muss aufgrund einer 6 Monatsfrist sämtliche Heiratspapiere neu besorgen, beglaubigen. überbeglaubigen lassen usw. und das kostet sie ein
kleines Vermögen, ganz abgesehen von dem ganzen Zeitaufwand für die Behördengänge usw.

Ich hätte gerne eine sachdienliche Auskunft, bevor ich mich erneut zur Ausländerbehörde begebe und dort wieder abgebügelt werde, als sei ich ein Mensch zweiter Klasse.

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Antwort #1 - 29.12.2005 um 18:45:19
 
Hallo!

Hast Du ev. in Deinem Verwaqndten- oder Bekanntenkreis jemanden mit entsprechenden finanziellen Mitteln, der die Verfplichtungserklärung abgeben könnte? Das muss nämlich nicht zwingend der zukünftige in Deutschland lebende Ehepartner sein.
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gernot101
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 29.12.2005 um 20:05:27
 
Hallo Wichtel,

nein, Bürgschaften und dergl. müssen leider ausfallen; wie das so ist im richtigen Leben, kam mit der Krankheit die Kündigung und einige Zeit nach der Kündigung die Privatinsolvenz, von der leider auch diejenigen, die ich jetzt um Unterstützung bitten könnte betroffen sind.

Somit muss jetzt alles meine Freundin stemmen. Ich verstehe nicht, warum
das jetzt wieder genau gleich abläuft, wie beim ersten Mal und die Botschaft
anscheinend die Mittel meiner Freundin wiederum ignoriert.



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wichtel
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Antwort #3 - 29.12.2005 um 20:14:15
 
gernot101 schrieb am 29.12.2005 um 20:05:27:
Somit muss jetzt alles meine Freundin stemmen. Ich verstehe nicht, warum
das jetzt wieder genau gleich abläuft, wie beim ersten Mal und die Botschaft
anscheinend die Mittel meiner Freundin wiederum ignoriert.


Dazu bleibt zumindest mir leider auch nur ein großes  Fragezeichen

Vielleicht hat ja einer der anderen Spezie's da noch ne Idee. Muß ich leider passen!

weinend
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #4 - 29.12.2005 um 21:21:43
 
In Indonesien heiraten?
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gernot101
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 30.12.2005 um 11:45:41
 

>>In Indonesien heiraten?<<

Hallo Reni,

es gibt sicher eine oder andere Notausweichmöglichkeiten, das ist mir bewusst. Momentan geht es mir aber nicht darum, sondern um die Frage, ob es denn gegen solch lebensfremde Vorgänge in der Staatsbürokratie nicht doch eine Handhabe gibt. Man muss sich das einmal rechnerisch vor Augen
halten:

Dauer der erforderlichern Absicherung ca 6 bis 8 Wochen
zwecks Sicherung zur Verfügungung stehende Mittel: 24000 Euro
ergibt theoretisch eine wöchentlich zur Verfügung stehende Summe
für uns beide von 3000 Euro netto.
Um auf diesen Betrag zu kommen, müsste ein sog. "Besserverdiener" vergleichsweise ein Jahreseinkommen von über 250.000 Euro haben.

Einziger Schönheitsfehler offenbar: diese Mittel kann nicht ich, sondern
"nur" meine ausländische Freundin vorweisen.

Sieht niemand eine Handhabe, um die Herrschaften ein bischen zurück auf den Boden zu bringen?
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ronny
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Antwort #6 - 30.12.2005 um 12:07:56
 
Hallo,

du scheinst da was zu verkennen. Zwinkernd

Zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes gehört neben den Sozialhilfe - Sätzen auch nach § 2 AufenthG der ausreichende Krankenversicherungsschutz.

Eine Möglichkeit wäre doch :

Lass Dir die Barmittel Deiner Freundin nach hier auf ein Sperrkonto überweisen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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gernot101
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #7 - 30.12.2005 um 13:04:49
 
Hallo ronny,

Krankenverischerung habe ich oben nicht berücksichtigt, das ist richtig, allerdings selbst wenn man dafür 300 Euro im Monat ansetzt, sind das 3600 Euro aufs Jahr und ändert substantiell nichts; die Mittel übersteigen immer noch deutlich die zu veranschlagenden Kosten.


Ne andere Frage: ab 1. Januar gilt doch das Informationsfreiheitsgesetz,
damit müsste es mir doch möglich sein, die Dokumentation der Vorgänge sowohl bei der Ausländerbehörde wie auch bei der Botschaft anzufordern.
Sehe ich das richtig? Ich würde gerne erfahren wer wen wie bzw. worüber informiert hat.

grüsse

g

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ronny
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Antwort #8 - 30.12.2005 um 14:36:40
 
gernot101 schrieb am 30.12.2005 um 13:04:49:
Ich würde gerne erfahren wer wen wie bzw. worüber informiert hat.


Hallo Gernot,

das müßte im Rahmen der Akteneinsicht auch heute schon möglich sein, dazu bräuchts das (IMHO überflüssige) InfFreihG gar ned. Zwinkernd

lass Dir eine Vollmacht Deiner Freundin geben und beantrage beim AuswAmt Akteneinsicht Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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gernot101
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #9 - 30.12.2005 um 16:18:33
 
Vielen Dank einstweilen an alle!

Ich werde diesen Thread fortführen, sobald sich was Neues ergibt.

grüsse

g
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 01.01.2006 um 19:02:25
 
gernot101 schrieb am 30.12.2005 um 11:45:41:
>>In Indonesien heiraten?<<
es gibt sicher eine oder andere Notausweichmöglichkeiten, das ist mir bewusst. Momentan geht es mir aber nicht darum, sondern um die Frage, ob es denn gegen solch lebensfremde Vorgänge in der Staatsbürokratie nicht doch eine Handhabe gibt. Man muss sich das einmal rechnerisch vor Augen
halten:

Dauer der erforderlichern Absicherung ca 6 bis 8 Wochen
zwecks Sicherung zur Verfügungung stehende Mittel: 24000 Euro
ergibt theoretisch eine wöchentlich zur Verfügung stehende Summe
für uns beide von 3000 Euro netto.
Um auf diesen Betrag zu kommen, müsste ein sog. "Besserverdiener" vergleichsweise ein Jahreseinkommen von über 250.000 Euro haben.

Einziger Schönheitsfehler offenbar: diese Mittel kann nicht ich, sondern
"nur" meine ausländische Freundin vorweisen.

Sieht niemand eine Handhabe, um die Herrschaften ein bischen zurück auf den Boden zu bringen?



  • Sag mal, hat Dir noch nie jemand gesagt, was eine Frau aus dem Ausland kostet?

  • Hat Dir keiner erklärt, daß ihre Ausbildung als Krankenschwester in Deutschland absolut nicht anerkannt wird? (weiß sie das auch?)

  • Hast Du Dir die derzeitigen Jobaussichten für sie als Krankenschwester schon einmal vor Augen geführt, wenn man bedenkt, daß unzählige neu ausgelernte "Krankenschwestern" in die Pflegeberufe wechseln, weil sie aufgrund der Sparmaßnahmen in den Kliniken/Krankenhäusern nicht übernommen werden? (Ist natürlich nur relevant, wenn sie hier nochmals eine Ausbildung beginnt)

  • Hast Du Dir jemals überlegt, wie dies finanziell lösbar sein soll? Alleine die Übersetzung der Papiere kostet 300.-€ - dann wollt ihr ja von etwas leben, oder rechnest Du damit, daß die 24000.-€ schon eine Zeit reichen werden? Was dann?


Lass es bleiben! Ich kann mir in Deinem Fall auch nur schwer vorstellen (chronisch krank => chronisch mittellos), daß die Liebe alleine für sie ausschlaggebend ist.
Ihr muß es doch bewusst sein, daß sie in einen Problemfall einheiratet. Es ist daher zu befürchten, daß sie nur so lange wie notwendig bei Dir bleibt. Die männliche Konkurrenz schläft nicht und ein Heimflug pro Jahr muß man ihr einfach zugestehen, den Du ihr nicht bieten kannst. Alleine schafft sie kaum als ungelernte Kraft sich Sparguthaben zu erarbeiten.

Und ich kann es mir in Deinem Fall nicht verkneifen, daß anzunehmen ist, daß dies für Dich wohl die einzige mögliche Art und Weise ist eine Frau zu bekommen - ALGII, welche Indonesierin weiß schon, was das heisst?

Die deutschen Frauen wissen was ALGII und chronisch krank bedeutet. Das ist finanzieller Stress ohne Hoffnung auf Besserung und eine deutsche Frau weiß auch, daß sie in erster Linie als Dein zweites Einkommen dient. Du solltest nicht erwarten, daß Dir das mit der Frau aus Indonesien gelingt (es sei denn, Du hast aus Indoniesien Dir eine dumme "Mai Ling" (ich meine genau die aus dem Polt-Sketch "....sie schmutzt nicht...")) geholt, aber dann ist es umso bedauernswerter.

Die deutsche Rechtssprechung ist nunmal der Ansicht, daß Du nicht geeignet für eine bilaterale Ehe bist. Akzeptiere das! Der Gesetzgeber muß nunmal Grenzen ziehen und an der scheiterst Du nun. Pech für Dich - Glück vielleicht für sie. Das hat mit "Schönheitsfehler" bzgl. Bonität nichts zu tun. Sondern mit der unglaublichen Frechheit, daß sie für ihre Ehe auch noch Geld heranschaufeln muß, weil Du das als geplantes Familienoberhaupt nicht hinbekommst. Genau DAS will Vater Staat damit zu unterbinden versuchen.

Ich kann Dir nur aus meiner eigenen bilateralen Ehe berichten, daß meine Frau edel wie ein Mercedes und heiß wie ein Ferrari ist, aber mindestens so teuer wie beide zu sammen. Das ist Dir nicht bewusst, oder? Ich bin auch sicher, daß der Altersunterschied zwischen Euch sehr groß ist und sie wohl kaum recht viel mehr als notwendig von Dir und von Deutschland weiß. Dieses Puzzel ist so richtig passend eindeutig, weil es die meisten Männer mit ähnlichen Problemen so tun.  Erst dumm halten und dann kann sie eh nicht mehr aus.

Weißt Du, was 24000.-€ für Indonesier sind? Da bekommt dort jeder der Familie ein Haus und 30 Wasserbüffel mit dazu.
Da frag ich mich echt, was Du ihr versprochen hast? Oder sie hat ganz andere Pläne und Du bist nur ihr Transportmedium in die BRD - das ist freilich möglich. Deutscher Paß und furt ist sie....


Wenn Du über "lebensfremde Vorgänge der Staatsbürokratie" sprichst, ist das einfach nur lachhaft.
Lebensfremd bist doch Du!

Du erwartest allen Ernstes in Deiner Situation, noch jemanden durchfüttern zu können, nur weil als Puffer für 2 Jahre ein (sorry: IHR!) dickes Bankkonto herhält?

Da Du auch Privatinsolvenz und wohl (Deinen Angaben nach) die halbe Verwandtschaft/Bekanntschaft um ihr Geld gebracht hast, würde mich wundern, wenn die 24000.- Euro länger als 12 Monate reichen. Jeder, der als Einzelunternehmen selbständig ist, oder Schulden machen muß, kann sich als vernünftiger Bürger so absichern, daß eine Arbeitsunfähigkeit für ihn keine Existenzbedrohung darstellt. Also hast Du da wohl in Sozialkunde nicht aufgepasst..... Die Allgemeinheit ist schon genug mit Dir gestraft, denn das hätte man verhindern können. (Lebensversicherung, Arbeitsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung usw.....)

Jetzt hoffst Du auf 24000.-€. (Wieder geliehen von allen möglichen Verwandten -jetzt mal zur Abwechslung von ihrer Seite). Hast Du jemals ohne auf Pump gelebt? Auch ihr Geld wird irgendwann ausgehen - garantiert.

WAS DANN???????
Denk doch mal mit dem Kopf und nicht mit dem Sch....!


Du tust ihr nichts Gutes (ist das Liebe?) und Du musst erstmal Dein Leben in den Griff bekommen.
Willst Du mit einer unglücklichen Frau zusammenleben, wenn sie sieht, daß alle in der Nachbarschaft um Euch herum ein weitaus besseres Leben haben (neues Auto, Urlaub in Spanien, neue Möbel, schöner Garten, evtl. ein kleines Häuschen)

Da hilft nur eins: Die Frau dumm halten (sprich: nur nicht zuviel mitbekommen lassen) oder die Ehe bleiben lassen.

Aus meiner jahrelangen Erfahrung plädiere ich für Letzere Lösung, da ich genügend Frauen kenne, die genau auf diese Weise todunglücklich in Deutschland leben.



Schreib in 5 Jahren hier nochmal, wie es Dir ergangen ist. Garantiert hab ich recht.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #11 - 01.01.2006 um 19:26:57
 
Sag mal, Stefan, findest du diese Tirade wirklich angemessen? Du mischst dich in Dinge an, die dich nichts angehen. Deine dabei zu lesende Verachtung für kranke Menschen finde ich - nein, das schreibe ich nicht aus.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 01.01.2006 um 19:44:18
 
STOPP:

entweder zurück zu Fakten (Rechtsfragen), oder der thread wird
geschlossen. Personliche Meinungen interessieren hier eher nicht.
Ggf. auf mail oder Messagebasis verlagern.

Danke für Beachtung
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gernot101
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #13 - 10.01.2006 um 19:00:04
 
War bei der Ausländerbehörde und habe Akteneinsicht genommen, dabei
stellte sich heraus, dass in dem Schrieb der Botschaft die Sicherheitsleistung meiner Freundin in keiner Weise berücksichtigt war.

Dabei hat mir der Leiter der Visaabteilung der deutschen Botschaft nach Ablehnung des ersten Visaantrages in einer email geschrieben, dass für die
Botschaft, was die Sicherstellung des Lebensunterhaltes betrifft, alleine die
Auskunft der Ausländerbehörde entscheidend sei.

Da ich aber der ABH nach wie vor nur den ALG-II Bescheid vorlegen kann.
muss das Visum nach dieser Logik zwangsläufig erneut abgelehnt werden.
Was macht man, wenn die Botschaft die entscheidenden Fakten gar nicht erst
an die Ausländerbehörde weiter gibt?

Klar ist, dass ich die Botschaft um eine Erklärung bitten werde.

Hat jemand möglicherweise noch sachdienliche Hinweise, bevor ich die
mail losschicke? Interessant wäre insbesondere der Beschwerdeweg; an wen det man sich? An den Botschafter selber? Oder direkt an das Aussenministerium in Berlin als vorgesetzte Behörde?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #14 - 10.01.2006 um 19:16:04
 
gernot101 schrieb am 10.01.2006 um 19:00:04:
War bei der Ausländerbehörde und habe Akteneinsicht genommen, dabei
stellte sich heraus, dass in dem Schrieb der Botschaft die Sicherheitsleistung meiner Freundin in keiner Weise berücksichtigt war.


Hi gernot,

Das wird nix werden, eigentlich sollst ja Du mit Deiner Kohle den Unterhalt Deiner Freundin sicherstellen.
Kann mir schon vorstellen, das die Sicherheitsleistung Deiner Freundin da unberücksichtigt bleibt.
Mal ehrlich, würdet ihr im Land Deiner Freundin heiraten, wäre in der Zeit die ihr nun mit Beschwerden etc. verplempert die halbe FZF schon durch  Zwinkernd

greets ...
neuro ......
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