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Visum läuft aus, Verlobte schwanger (Gelesen: 2.239 mal)
frankie40
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum läuft aus, Verlobte schwanger
27.12.2005 um 22:26:28
 
Meine Verlobte (aus China) hält sich z.Zt. mit einem Besuchsvisum in Deutschland auf. Nun ist sie in der siebten Woche schwanger. Ihr Visum läft am 31.12. aus. Nun möchten wir das sie endgültig hier bleibt da wir die medizinische Versorgung des ungeborenen Kindes sowie meiner Verlobten in Deutschland bevorzugen. Alle Versuche bei der Abh sind bisher Ergebnislos verlaufen.
In meiner Verzweiflung denke ich bereits darüber nach sie bis zur Geburt illegal in Deutschland zu lassen. Dies ist natürlich auch keine befriedigende Lösung.
Deshalb bin ich für jeden Ratschlag Dankbar.
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tatzi5
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Kämpfe um dein Recht,
wenn du Recht hast !


Beiträge: 248
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch , Ehefrau= Vietnam
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Antwort #1 - 28.12.2005 um 01:31:36
 
Ich kenne einen ähnlichen fall in meinem Bekanntenkreis.
liegt fast 5 Jahre zurück, jetzt sind sie seit knapp 2 Jahren glücklich legal verheiratet in ``D`` MIT !! Kind.
100% Liebe, das ist auch gut so !
mehr möchte ich nicht dazu schreiben.
denke dir dein teil dazu und entscheide selbst  .....
Es gibt sehr viele gute Profis hier dazu, dies war nur meine persönliche Meinung ...
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« Zuletzt geändert: 28.12.2005 um 01:44:12 von tatzi5 »  

Die Hoffnung stirbt zuletzt !
 
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RainMan
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Beiträge: 167

Norden, Germany
Norden
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 28.12.2005 um 08:43:50
 
Hallo Frankie,


die bessere medizinische Versorgung hier must Du dann allerdings aus eigener Tasche bezahlen, das kann ganz schön teuer werden.

Wenn Dich das nicht schreckt, könntet Ihr versuchen, eine Duldung für Deine Freundin zu bekommen und zwar auf zwei Wegen:

Erstens wegen Reiseunfähigkeit aufgrund der Schwangerschaft, dürfte bei der 7. Woche aber nicht so offensichtlich sein.

Zweitens, Du erkennst das Kind an (vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung, das Stichwort kommt hier häufiger), dann wird das Kind mit Geburt Deutscher. Nach meiner, allerdings unmaßgeblichen Ansicht hat sie dann als Mutter eines werdenden Deutschen einen Duldungsanspruch. Der wird aber nicht einmal von den Praktikern hier anerkannt, ob Deine ABH da ohne anwaltlichen Beistand mitspielt, wage ich zu bezweifeln. Es gibt aber Fälle aus der Rechtsprechung, wo Gerichte diesen Duldungsanspruch anerkannt haben. Guck mal in diesen heiß diskutierten Thread rein, da hatte ich schon einmal ein Urteil zitiert:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1127844647

Wenn Du Dich dafür entscheidest, wird das aber sicher teurer, als eine privatärztliche Behandlung in China.

Viel Erfolg,

RainMan
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 28.12.2005 um 08:44:58
 
Hi,

du solltest mal folgende Argumentationsketten überdenken:

Wenn das Visum nicht für volle 90 Tage galt, wird sie bereits in dem jetzigen Zustand gewesen sein, als sie nach DE kam (also auch geflogen sein) , was also spräche objektiv  dagegen, jetzt zurückzufliegen und dort die Geburt bzw. das ordentliche Visumverfahren  abzuwarten. Zwinkernd

Hat sie sich jedoch bereits annähernd die vollen 90 Tage hier aufgehalten, wäre die "Familienplanung" erst im Nachhinein bedacht worden, dann gäbe es u.U. einen besonders schwerwiegenden Grund der nachträglich im Inland entstanden ist und eine Ausnahmentscheidung nach § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG rechtfertigen könnte. Dies ist eine Ermessensentscheidung Eurer ABH.

Offenheit gegenüber der ABH ist da spätestens jetzt angesagt. Und solche inhaltsleeren und Verzeihung dummen Drohungen wie

Zitat:
In meiner Verzweiflung denke ich bereits darüber nach sie bis zur Geburt illegal in Deutschland zu lassen.


vergiss besser lieber gleich Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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holly
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Beiträge: 103

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 28.12.2005 um 08:47:23
 
Wie wäre es mit einer Ausreise und sofortigem Visaantrag zur Eheschließung. Dann wäre deine Verlobte in ca. 3-4 Monaten wieder in Deutschland. Nach der Heirat dürfte auch einer Familienversicherung nichts mehr im Wege stehen.

Gruß Holly
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Mick
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Beiträge: 12.929

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #5 - 28.12.2005 um 08:56:36
 
RainMan schrieb am 28.12.2005 um 08:43:50:
Zweitens, Du erkennst das Kind an (vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung, das Stichwort kommt hier häufiger), dann wird das Kind mit Geburt Deutscher. Nach meiner, allerdings unmaßgeblichen Ansicht hat sie dann als Mutter eines werdenden Deutschen einen Duldungsanspruch. Der wird aber nicht einmal von den Praktikern hier anerkannt, ob Deine ABH da ohne anwaltlichen Beistand mitspielt, wage ich zu bezweifeln.


Hoi,
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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