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Im 8 Monat schwanger-Ausweisung nach Kenia möglich (Gelesen: 21.585 mal)
Rehema
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27.09.2005 um 20:10:47
 
Hallo

meine Freundin aus Kenia ist hier zu Besuch bei Ihrem Freund, ganz legal mit einem 3 Monatigen Besuchervisum. Sie ist aber von ihm schwanger im 8 Monat(ist beim letzten Besuch passiert) und der Geburtstermin fällt einige Tage später als der Tag der Rückreise. (circa 2)
Also war sie heute mit ihrem Freund bei der ABH und wollte beantragen das sie länger hier bleiben darf.
Dieser Mann dort, sagte erst, es gäbe kein Problem sie könne doch noch vor der Entbindung zurück fliegen Smiley ? Nach einigen hin und her, sagte er das er vom Arzt ein Attest bräuchte wo drin stehe das sie nicht im Moment fliegen kann und das er einen Vaterschaftstest bräuchte. ???
Der Freund meiner Freundin bestreitet aber nicht, das er der Vater ist und wundert sich nun, woher er jetzt einen Vaterschaftstest bekommt und wer den dann bezahlen muss. ???

Auch möchte meine Freundin nicht sofort nach der Geburt zurück fliegen, sondern die ersten Monate mit ihrem Freund und Kind hier verbringen.
Dazu ist zu sagen, das die Geburt und alle Arztrechnungen vom Freund privat bezahlt werden müssen!
Meine Frage ist jetzt, ist es legal das eine schwangere Frau kurz vor der Geburt circa 8 Stunden nach Kenia fliegen muss?
Gibt es keine Chance, das sie ihr Kind hier bekommen kann und dann der Vater wenigstens noch einige Zeit mit dem Kind verbringen kann???

Vielen Dank!!

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Mick
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Antwort #1 - 27.09.2005 um 20:40:40
 
Hi,
dass sie schwanger ist und der Geburtstermin gegen Ende
des Visums liegt, wusste sie ja wohl vor der Einreise, oder?
Insofern muss man sich nicht wundern, wenn man bei der
ABH nicht "mit offenen Armen empfangen wird".
Wie lange ist das Visum denn noch gültig, bzw. wie lange
bis zur Entbindung?
Wenn sie aufgrund der Schwangerschaft nicht reisen kann,
sollte sie sich das ärztlich bescheinigen lassen. Zu einer
zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung wird es dann auch
nicht kommen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Janna
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Antwort #2 - 27.09.2005 um 21:38:15
 
Hallo,

Zitat:
Hallo
. . . und das er einen Vaterschaftstest bräuchte. ???
Der Freund meiner Freundin bestreitet aber nicht, das er der Vater ist und wundert sich nun, woher er jetzt einen Vaterschaftstest bekommt und wer den dann bezahlen muss. ???

Bist Du sicher, dass der Sachbearbeiter Vaterschaftstest sagte?
Möglicherweise meinte er eine Vaterschaftsanerkennung, falls der Freund diese nicht schon gemacht hat. Dazu muss er beim für seinen Wohnort zuständigen Jugendamt vorsprechen.

Bezüglich Vaterschaftstest sollte er den Sachbearbeiter fragen, von welchem Labor der gemacht werden soll (es werden nicht alle Labors von der ABH anerkannt). Zahlen müssen die werdenden Eltern selbst für den Test.

Viele Grüße
Janna
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Rehema
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 27.09.2005 um 21:55:08
 
DAs Visum ist noch für einen Monat gültig und der Entbindungstermin ist zwei Tage später.
Würde sie also eine Woche früher ihr Baby bekommen, müßte sie dann sofort ausreisen?
Gibt es keine Chance für sie, das sie wenigstens ein paar Monate mit dem Baby hier bleiben könnte, zusammen mit ihrem deutschen Freund, denn der will doch auch sein Kind sehen und mit ihm zusammen sein? Es würden dem Staat doch keine Kosten entstehen, denn ihr Freund muss doch für alles aufkommen.

Meine Freundin möchte nicht heiraten, da sie sich nicht vorstellen könnte für immer in Deutschland zuleben.

@Janna
Kan man denn schon bevor das Baby geboren ist, einen Vaterschaftstest  oder Vaterschaftsanerkennung machen?

Danke für Eure Antworten
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Mick
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Antwort #4 - 27.09.2005 um 22:07:08
 
Hi,
bin keine Frau und kein Frauenarzt, daher:
Wenn sie fit und gesund ist, keine Probleme in der Schwangerschaft
bestehen, kann man dann nicht JETZT fliegen? Schwangerschaft soll
ja keine Krankheit sein. Die Frage meine ich Ernst. Wenn ein Risiko
besteht, würde ich es auch ned machen, dann aber attestieren lassen.

Ja, die Vaterschaft kann man auch vor der Geburt anerkennen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Janna
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Antwort #5 - 27.09.2005 um 22:08:09
 
Hallo,

eine Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor der Geburt gemacht werden.
Allerdings ist sie keine Garantie dafür, dass der ausländische Elternteil nicht doch noch vor der Geburt ausreisen muss.

Der Test geht natürlich erst nach der Geburt (Speichelprobe). Ausführlichere Informationen über Vaterschaftstests findest Du z. B.
hier
  und 
hier
.

Als Mutter eines deutschen Kindes hat die Frau dann ein Anrecht auf eine Aufenthaltsgenehmigung, so dass nach der Geburt und wenn die Vaterschaft geklärt ist, eigentlich keine Ausreise mehr gefordert werden kann. Es ist auch die Frage, ob sie und / oder das Baby direkt nach der Geburt reisefähig sind.

Viele Grüße
Janna
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Hartmut_Krentz
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Antwort #6 - 28.09.2005 um 08:58:30
 
Zitat:
Hi,
bin keine Frau und kein Frauenarzt, daher:
Wenn sie fit und gesund ist, keine Probleme in der Schwangerschaft
bestehen, kann man dann nicht JETZT fliegen? Schwangerschaft soll
ja keine Krankheit sein. Die Frage meine ich Ernst. Wenn ein Risiko
besteht, würde ich es auch ned machen, dann aber attestieren lassen.

Ja, die Vaterschaft kann man auch vor der Geburt anerkennen.

Bin zwar auch kein Frauenarzt, aber hochschwanger darf sie nur noch fliegen wenn
ein Arzt dies ausdruecklich befuerwortet , ohne ein solches Attest koennte sie sich zwar ein Ticket kaufen, aber bekaeme keine Bordkarte das Risiko , dass es waehrend
des Fluges in diesem Fall auch noch ein Langstreckenflug, zur Niederkunft kommt ist zu gross.
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brickbat
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Antwort #7 - 28.09.2005 um 09:38:41
 
Zitat:
... ein Arzt dies ausdruecklich befuerwortet , ohne ein solches Attest koennte sie sich zwar ein Ticket kaufen, aber bekaeme keine Bordkarte das Risiko ,


Naja, sie ist ja auch nicht zu Fuß hierher gekommen. Ich stimme Mick zu: zum Einen war der voraussichtliche Entbindungstermin bereits vor der Einreise bekannt und wenn es nur darum geht das Risiko auszuschließen, könnte sie auch jetzt fliegen.
Das ganze sieht schon `ein wenig´ arrangiert aus. Angesichts der Höhe der zu erwartenden medizinischen Kosten sind auch Zweifel erlaubt, ob der Vater des Kindes diese Belastung überhaupt zu tragen in der Lage ist oder ob im Ernstfall nicht doch die öffentlichen Kassen belastet werden.
Andererseits trifft Jannas der Rechtslage natürlich zu. Das die ABH da nicht in Begeisterungsstürme ausbrechen kann liegt doch auf der Hand. Niemand läßt sich gerne `über den Tisch ziehen´.
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Hartmut_Krentz
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Antwort #8 - 28.09.2005 um 10:12:08
 
Es gibt da Vorschriften der Airlines aber dem 8 Monat gar nicht mehr und wenn ich mich recht erinnern ab dem 6 Monat nur mit Attest. Ein Anruf bei der LH koennte hier
Klarheit schaffen.
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RainMan
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Antwort #9 - 28.09.2005 um 11:02:29
 
Zitat:
Andererseits trifft Jannas der Rechtslage natürlich zu. Das die ABH da nicht in Begeisterungsstürme ausbrechen kann liegt doch auf der Hand. Niemand läßt sich gerne `über den Tisch ziehen´.


Mal eine ketzerische Bemerkung:

Wieso fühlt sich da jemand "über den Tisch gezogen"? So wie das geschildert ist, ist das Kind Deutscher, weil der Vater Deutscher ist. Und das ein Deutscher in Deutschland leben und auch geboren werden darf, bedarf doch hoffentlich keiner Rechtfertigung. Wer die Mutter zur Ausreise verpflichten will, schickt damit auch das Kind weg und das unterfällt nicht einmal der Zuständigkeit der ABH.
Alle Formalitäten wie Vaterschaftsanerkennung, Vaterschaftstest (darf man den überhaupt verlangen, wenn der Vater anerkennt, dass er das Kind gezeugt hat?) dienen doch nur der Verhinderung von Missbrauch. Aber unterstellt, alles ist so wie geschildert, reden wir darüber, ob ein Deutscher gezwungen werden kann, im Ausland geboren zu werden. Oder sind Kinder neuerdings nur noch ein Problem der Mutter, bzw. des Staates, dem die Mutter angehört?
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Rehema
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Antwort #10 - 28.09.2005 um 12:15:04
 
Zitat:
Niemand läßt sich gerne `über den Tisch ziehen


??? ??? ???
Es geht doch bloß darum, das sie ihr Baby hier bekommt und noch einige Monate mit ihrem Freund und deren gemeinsamen Kind hier verbringen kann. Danach geht sie erstmal wieder nach Kenia. Ihr Freund muss arbeiten und hat zur Zeit keine Möglichkeit frei zunehmen und in Kenia zusein wenn ihr gemeinsames Kind geboren wird,  er muss doch auch Geld verdienen.

Was ist denn daran so schlimm, das der Vater des Kindes möchte, das sie hier ihr Baby bekommt, denn in Kenia sind die Krankenhäuser ja nicht gerade sehr gut. Er hat bis jetzt alle Untersuchungen selber bezahlt und auch die Geburt muss er selber bezahlen.
Im Grunde geht es doch nur um eine Verlängerung des Besuchervisums!

Würde sie andere Absichten haben, hätte sie ihren Freund doch schon längst heiraten können und dann hätte sie hier das Baby bekommen können und die Versicherungen hätten alles bezahlt, aber es gibt auch Leute, die nicht heiraten möchten.


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RainMan
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Antwort #11 - 28.09.2005 um 12:34:35
 
Zitat:
Was ist denn daran so schlimm, das der Vater des Kindes möchte, das sie hier ihr Baby bekommt, denn in Kenia sind die Krankenhäuser ja nicht gerade sehr gut. Er hat bis jetzt alle Untersuchungen selber bezahlt und auch die Geburt muss er selber bezahlen.
Im Grunde geht es doch nur um eine Verlängerung des Besuchervisums!




Nichts ist daran schlimm!

Es wundert mich sehr, dass hier in den ersten Beiträgen nur überlegt wird, ob und wie sie möglichst schnell ausreisen soll. Ich denke eher, es wäre Aufgabe eines wohlmeinenden Beamten in der ABH einen Weg zu finden, wie das Kind hier geboren werden kann. Denn wie bereits erwähnt, das Kind ist Deutscher (oder wird es mit der Geburt für ganz Spitzfindige). Damit hat die Mutter einen Anspruch darauf, hier zu leben. Oder mal umgedreht: Das Kind hat ein Recht darauf, dass seine Mutter im selben Staat leben darf wie er. Und sei es auch nur für ein paar Wochen nach der Geburt, offenbar hat die Mutter gar nicht vor, hier zu leben. Und der Staat hat eine Fürsorgepflicht für alle seine Angehörigen. Dazu gehören auch und gerade Kinder. Deshalb müsste eigentlich allein die Tatsache, dass die ärztliche Versorgung in Kenia eventuell schlechter ist, doch wohl reichen, dass dieses Kind hier geboren werden darf.

Und für mich hat das alles auch nichts mit "über den Tisch ziehen" zu tun. Es geht hier nicht um eine Scheinehe oder sonstwie fingierte Ansprüche, sondern um real bestehende Ansprüche und darum, dass ein Vater die Verantwortung für sein uneheliches Kind übernimmt (das ist schließlich nicht selbstverständlich). Und was die Krankenhauskosten angeht: Erstmal müssen die Eltern sie tragen, wenn die das nicht können, der Sozialstaat. Aber das tut er auch, wenn sonst ein Kind hier geboren wird, dessen Eltern keine Versicherung haben.

Rahema, ich wünsche Deiner Freundin, dem Kind und dem Vater viel Glück und lasst Euch nicht unterkriegen.
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Mick
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Antwort #12 - 28.09.2005 um 12:59:22
 
Zitat:
Und für mich hat das alles auch nichts mit "über den Tisch ziehen" zu tun.


Hi RainMan,
wenn ich einen Visumsantrag stelle bin ich verpflichtet Zweck und
Dauer des Aufenthaltes anzugeben. Es ist doch schon anzunehmen,
dass im vorliegenden Fall irgendetwas falsch oder gar nicht angege-
geben wurde, oder? Gehe ich aber zur Botschaft und beantrage ein
Tourivisum und erkläre, dass ich pünktlich ausreise, beabsichtige
aber in der Wirklichkeit, gegen Ende des Visums mein Kind in D. zur
Welt zu bringen und dann noch ein paar Monate länger zu bleiben -
was ist das anderes als "über den Tisch ziehen"?

Und mein (und ich denke auch brickbats) Anliegen war, klarzu-
stellen, dass man sich nicht - wie Rehema - wundern soll, wenn
man dann eben nicht "mit offenen Armen" bei der ABH empfangen
wird. Ist das so schwer nachzuvollziehen?

Auf einem ganz anderen Blatt steht, wie man schlussendlich mit
der Angelegenheit umgeht.

@rehema:
Es geht eben nicht nur darum, dass sie ihr Kind hier bekommen
möchte und eine Weile beim Vater leben möchte. Es geht auch
darum, dass falsche Angaben bei der Visumsbeantragung ge-
macht wurden.
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Antwort #13 - 28.09.2005 um 13:36:45
 
Zitat:
Auf einem ganz anderen Blatt steht, wie man schlussendlich mit
der Angelegenheit umgeht.



Eben und das war doch die Frage von Rehema. Dass das mit falschen Angaben bei der Visumsbeantragung nicht in Ordnung war, sehe ich auch so. (Allerdings denke ich kaum, dass sie mit wahrheitsgemäßen Angaben überhaupt nach Deutschland hätte kommen können. Und wo bleibt da das Kind, das ja, es wird mir langsam peinlich, darauf hinzuweisen, Deutscher ist?)
Aber da ich das Anliegen dennoch gut verstehen kann, und selber nicht genug Ahnung vom Thema habe, würde ich mich freuen, wenn einer der beteiligten Praktiker tatsächlich einen Weg aufzeigen könnte, wie das Anliegen durchzusetzen ist. Faktisch ist es doch wohl so, dass die Mutter jetzt gegen ihren Willen nicht mehr aus Deutschland entfernt werden kann.  In jedem Fall kann doch wohl keiner von ihr verlangen, dass sie zwei Tage vor dem Stichtag in ein Flugzeug steigt, unabhängig davon, ob die Fluggesellschaft sie überhaupt an Bord lässt. Damit müsste sie doch wohl mindestens eine Duldung (oder was besseres? Nationales Visum?) bekommen können, bis sie und das Kind reisefähig sind. Und sobald die Vaterschaftsanerkennung durch ist, und das Kind damit die deutsche Staatsangehörigkeit hat, müsste sie doch auch einen Anspruch auf AE haben, oder hindern die falschen Angaben bei der Visaerteilung das irgendwie?

Und da für meine Begriffe zumindest im Interesse des Kindes ein Anspruch auf einen, wie auch immer gearteten Aufenthalt der Mutter besteht, sollten sich ABH-Mitarbeiter durch falsche Angaben gegenüber der Botschaft nicht "über den Tische gezogen" fühlen. Schließlich hat das Kind keine falschen Angaben gemacht... und auf völlig  legalem Weg würde es fast mit Sicherheit nicht in Deutschland (seinem Heimatland) zur Welt kommen. Oder hätte irgendwer der Mutter ein Visum auf die bloße Versicherung ausgestellt, dass der Kindsvater Deutscher ist?
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Rehema
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Antwort #14 - 28.09.2005 um 17:19:36
 
Ich kann jetzt hier nicht sagen, ob sie gefragt wurde, ob sie schwanger ist als sie das Visum beantragt hatte.  ???
Aber ich glaube kaum, das sie ein Visum bekommen hätte, wenn sie gesagt hat, ich bin schwanger und möchte das Kind zusammen mit meinen Freund in Deutschland bekommen!

Aber das steht doch auch hier nicht zur Frage.
Ich wollte nur wissen ob es nicht eine legale Möglichkeit gibt, das sie ihr Visum für 3 Monate verlängert bekommt und das sie nicht 8 Monat ausreisen muss.

Warum sollte das so ein Problem für die ABH sein, das zuerlauben?  :nix

Ich bin nur froh, das die ABH Mitarbeiter, die für meinen Mann zuständig sind, sehr freundlich und immer hilfsbereit sind. Das macht das Leben für alle viel leichter! disco

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