Zitat:Und für mich hat das alles auch nichts mit "über den Tisch ziehen" zu tun.
Hi RainMan,
wenn ich einen Visumsantrag stelle bin ich verpflichtet Zweck und
Dauer des Aufenthaltes anzugeben. Es ist doch schon anzunehmen,
dass im vorliegenden Fall irgendetwas falsch oder gar nicht angege-
geben wurde, oder? Gehe ich aber zur Botschaft und beantrage ein
Tourivisum und erkläre, dass ich pünktlich ausreise, beabsichtige
aber in der Wirklichkeit, gegen Ende des Visums mein Kind in D. zur
Welt zu bringen und dann noch ein paar Monate länger zu bleiben -
was ist das anderes als "über den Tisch ziehen"?
Und mein (und ich denke auch brickbats) Anliegen war, klarzu-
stellen, dass man sich nicht - wie Rehema - wundern soll, wenn
man dann eben nicht "mit offenen Armen" bei der
ABH empfangen
wird. Ist das so schwer nachzuvollziehen?
Auf einem ganz anderen Blatt steht, wie man schlussendlich mit
der Angelegenheit umgeht.
@rehema:
Es geht eben nicht nur darum, dass sie ihr Kind hier bekommen
möchte und eine Weile beim Vater leben möchte. Es geht auch
darum, dass falsche Angaben bei der Visumsbeantragung ge-
macht wurden.