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Sprachvisum-Heirat-Kind-wie weiter? (Gelesen: 1.173 mal)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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02.08.2005 um 14:48:30
 
Hallo liebe Freunde,
wir, meine Freundin aus Russland und ich aus Deutschland haben im Moment einige Probleme mit der Abh.
Zunächst die Situation. Meine Freundin hat eine AE für Sprachkurs bis 1. September05.
Wie das Leben und die Liebe so spielt, erwarten wir Ende August ein Kind und freuen uns
schon riesig.Heiraten wollen wir auch, Anträge beim OLG sind gestellt und die Unterlagen
auch schon fast vollständig. Aber dieser Prozeß wird bestimmt noch einige Wochen dauern. Nun macht die ABH Probleme mit der Verlängerung der AE, weil der Zweck sich nun verändert.Wenn das Kind geboren ist, gibt es wohl keine Probleme, bei der Heirat wahrscheinlich auch nicht. Aber wenn sich unsere Lena-Maria nun Zeit lässt und erst 14 Tage später kommt, steht meine Freundin ohne AE da, und das möchten wir nun wirklich nicht.
Eine Vaterschafts- und Sorgerechtanerkennung beim Jugendamt werden wir nächste Woche machen. Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten für eine Verlängerung der AE?.
Wie ist das mit der Fiktionsbescheinigung? 
Schon mal vielen Dank für Eure Mühe !
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 02.08.2005 um 15:12:35
 
Hi,
erstmal: keine Panik...
Sofern sie die Verlängerung der AE, bzw. die Erteilung einer AE für einen
anderen Zweck, beantragt, gilt ihr Aufenthalt bis zur Entscheidung über
diesen Antrag als erlaubt. Ich glaube kaum, dass da jemand noch in der
kurzen Zeit einen ablehnenden Bescheid erlassen würde.
Falls doch: Man könnte Widerspruch einreichen und einen Antrag auf An-
ordnung dre aufschiebenen Wirkung des Widerspruches stellen.

Ferner:
Aufgrund der unmittelbar bevorstehenden Geburt wird keine Abschiebung
erfolgen. Ich denke, dass hier ein Duldungsanspruch entsteht. Und wenn
sie eine Duldung hat, kann sie nach der Geburt des Kindes ebenfalls eine
AE zur Ausübung der Personensorge für das deutsche Kind erhalten, ohne
ein Visum hierfür einholen zu müssen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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