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falscher Geburtsort! (Gelesen: 2.126 mal)
Lupusinchen
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carpe diem


Beiträge: 2
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag falscher Geburtsort!
20.12.2005 um 10:57:49
 
Hallo Ihr!

Ich weiss nicht ob ich hier richtig bin, habe aber ein Problem und zwar!
Mein Geburtsort ist falsch und ich wollte wissen ob ich den eventuell ändern lassen kann!
Ich bin in der ehemaligen DDR geboren und zwar als Hausgeburt, das wollten die Behörden damals aber nicht anerkennen und haben als Geburtsort die Stadt angegeben, wo das Krankenhaus steht in dem damals alle Kinder geboren wurden! Mich ärgert das, da ich stolz darauf bin eine Hausgeburt zu sein und demnach auch meinen Heimatort, als Geburtsort hätte!
Könnt ihr mir vielleicht Tipps oder Ratschläge geben???

liebe Grüsse
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ronny
Platin Member
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: falscher Geburtsort!
Antwort #1 - 20.12.2005 um 11:07:12
 
Zitat:
Könnt ihr mir vielleicht Tipps oder Ratschläge geben???


Klar, können wir Zwinkernd

Du mußt beim zuständgen Personenstandsgericht (AG am Sitz des Landgerichts) einen Berichtigungsantrag stellen.


Sinngemäß etwa:

Ich beantrage gem. § 47 Personenstandsgesetz (PStG) den Geburtseintrag Nr..... geführt beim Standesamt.... zu berichtigen. Dort ist als Geburtsort angegeben.... Richtig ist aber der folgende Geburtsort.....

Als Beweis der Unrichtigkeit lege ich vor:

Hebammenbescheinigung
Zeugenaussagen meiner Eltern
ggf. weitere Zegenaussagen.

Den Antrag kannst Du auch bei jedem Standesamt in Deutschland mit der Bitte um Weiterleitung an das zuständige Gericht stellen.

Wenn das Gericht nach Beteiligung der Standesamtsaufsicht überzeugt ist, dass der Geburtsort unrichtig eingetragen wurde, wird es die Berictigung anordnen. Wenn nicht bleibt alles beim alten.

Gegen die Entscheidung stehen Dir, Deinen Eltern, der Standesamtsaufsicht und ggf. dem Standesbeamten die Rechtsmittel der (sofortigen)  Beschwerde zu diese sind innerhalb von zwei Wochen (im Falle einer Anweisung), ansonsten unbefristet beim Landgericht einzulegen. Letzte Instanz wäre im Normalfall das OLG (sofortige) weitere Beschwerde, ggf. auch der BGH im Ausnahmefall.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Lupusinchen
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carpe diem


Beiträge: 2
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: falscher Geburtsort!
Antwort #2 - 20.12.2005 um 18:20:29
 
Hallo!

Super! Danke für deine Antwort! Dann werde ich das mal in Angriff nehmen und hoffen das es klappt!

wünsche euch eine frohe und ruhige restweihnachtszeit!

liebe Grüsse   Durchgedreht
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