Zitat:Was passiert nun, wenn wir in Deutschland nach deutschem Namesrecht heiraten? Heißt sie dann in Deutschland anders als in Korea? Gibt das Probleme? Wäre es aus diesem Grund besser, wenn sie sich für einen Doppelnamen entscheiden würde?
Hallo Hagen,
die Informationen zum koreanischen Namensrecht die mir zugänglich sind (Bergmann/ Ferid, internationales Ehe- und Kindschaftsrecht, Stand 1993 und Brandhuber/ Zeyringer, Standesamt und Ausländer, Stand 1994) geben zu dem Problem folgendes her:
1. der Name ist nach dem koreanischen materiellen (Namens-) Recht nicht veränderbar d.h. durch Eheschließung ändert sich der Name nicht (sagen beide),
2. in der allgemeinen Verwaltungspraxis wird der Paß der Ehefrau auf den Namen des Mannes mit dem Zusatz
geb. .....(Mädchenname) ausgestellt (sagt Brandhuber),
3. , und das würde 2. stützen:
nach den Regelungen des koreanischen internationalen Privatrechts richten sich die persönlichen Wirkungen der Ehe nach dem
Heimatrecht des Mannes s.Art. 16 kor. GIPR (sagt Bergmann).
Dies bedeutet m.E., die aufgrund einer Rechtswahl in das deutsche Namensrecht gebildete Namensführung wird vom koreanischen IPR angenommen. Aufgrund der Rechtswahl befände sich Deine Frau nicht mehr im koreanischen Recht und könnte somit auch ihren Paß mit dem Ehenamen erhalten.
Da diese Informationen aber schon etwas älter sind würde ich Euch folgendes vorschlagen.
Heiratet erstmal, lasst die Namensführung so wie sie ist. Ihr verliert dabei nichts, ausser vielleicht ein paar Euronen für die späteren Namensbescheinigungen beim Standesamt, und klärt das aufenthaltsrechtliche und die anderen Wege, die so anfallen. Dann erkundigt Euch in Ruhe beim kor. Konsulat, ob die den Pass auf eine mögliche deutsche Namensführung ausstellen würden. Im positiven Fall geht ihr danach zum Standesamt, erklärt die jederzeit noch mögliche Rechtswahl zum deutschen Recht, bestimmt den Ehenamen und lasst danach den Paß ändern.
Weil diese Erklärungen beim Standesamt dann nicht mehr im Zusammenhang mit der (bereits stattgefundenen) Eheschließung erfolgen, werden zusätzliche Gebühren fällig (ca. 30 €).
So seid ihr auf der sicheren Seite, falls vorher noch Zeit ist könnt ihr natürlich auch vorher zum Konsulat
Vom Doppelnamen würde ich abraten, solange ihr nicht verbindlich die Auskunft habt, dass das Konsulat den ebenfalls eintragen würde.
Grüße
Ronny
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